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Beiträge zur Ökonomie  









2002-01-01

Einführung des Euro

Die DM, die längst über Europa hinaus anerkannte Leitwährung ist, wird durch den EURO ersetzt. In einem logistisch beispielslosen Akt werden allein in der Bundesrepublik 3 Mrd. Euro-Banknoten im Wert von 76,1 Mrd. Euro und 12 Mrd. Euro-Münzen im Wert von 4,4 Mrd. Euro in Umlauf gebracht. Obwohl bis Ende Februar mit der alten Währung bezahlt werden kann, sind in Deutschland bis zum 9. Januar 90 Prozent der DM aus dem Verkehr gezogen.

Der Euro wird offizielles Zahlungsmittel in zwölf EU-Staaten, den französischen Überseedepartements (Martinique), den außereuropäischen portugiesischen und spanischen Gebieten (Azoren, Madeira, Kanaren, in anderen Drittstaaten in Europa (Andorra, Liechtenstein, Monaco, Vatikan, Kosovo, Montenegro) sowie in zentralafrikanischen Staaten, deren Währung fest an den Franc/Euro gekoppelt ist. Diese Euro-Zone umfaßt einen Binnenmarkt von über 300 Mio. Einwohnern. Davon ausgenommen sind Großbritannien, Dänemark, Schweden und Nicht-EG-Mitglieder wie die Schweiz, die sich jedoch zunehmend in Zugzwang sehen. Akzeptanz findet der Euro auch in China, das den Euro verstärkt als Reservewährung einsetzen will. China gedenkt, zukünftig auch den staatlichen Außenhandel auf Euro-Basis abzuwickeln.

Die Einführung des Euro war ein Zugeständnis an das Prestigebedürfnis Frankreichs nach der deutschen Wiedervereinigung. Zuvor hatten die Mitgliedsländer nach bestimmten statistisch berechenbaren Referenzwerten sogenannte Konvergenzkriterien zu erfüllen, die im Maastrichter Vertrag festgelegt sind: Inflationsrate, den Zinssatz für Staatsanleihen, die Entwicklung des Wechselkurses der Währung, die Höhe des Haushaltsdefizits und des Bestands an öffentlichen Schulden.

Mit der Einführung des Euro gehen u.a. die Aufgaben der nationalen Zentralbanken an die EZB, die Europäische Zentralbank, über. Sie übernimmt die Kontrollfunktion zur Sicherung der Preisstabilität und entscheidet allein über die Ausgabe von Banknoten. Das Münzprägungsrecht bleibt bei den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, die sich jedoch den Umfang der Münzausgabe von der EZB genehmigen lassen müssen. Der EZB-Rat (sechsköpfiges Direktorium und die Präsidenten der zwölf nationalen Zentralbanken) ist verantwortlich für eine einheitliche Geldpolitik im gesamten Euro-Raum.

Die Mitglieder des Direktoriums werden nach Konsultation des Europäischen Parlaments vom EU-Rat ernannt.
Die Stabilität des Euro wird auch davon abhängen, wie die EZB ihre Unabhängigkeit gegenüber politischer Einflussnahme wahren kann.

Erste politische Einflussnahme erfolgt bereits im Februar 2002 durch die deutsche Regierung, nachdem bekannt wird, dass sie wegen des zu hohen Haushaltsdefizits den "Blauen Brief" von der EU zu erwarten hat. Entsprechend den in Maastricht ausgehandelten Stabilitätskriterien ist der EU-Finanzministerrat angewiesen, eine "Frühwarnung" herauszugegeben, sobald sich die Staatsverschuldung eines Landes der drei-Prozent-Marke annähert. (Staatsverschuldung Deutschland 2002 liegt bei 2,7 Prozent.) Trotz der Kritik Österreichs und der kleineren Staaten, gelingt es dem deutschen Bundesfinanzminister in langwierigen Verhandlungen den "Blauen Brief" zu verhindern und schafft damit einen Präzidenzfall, auf den sich auch die anderen Mitgliedsländer zukünftig berufen können. Aus Gründen politischer Opportunität (Deutschland befindet sich bereits im Bundestagswahlkampf) werden die Stabilitätskriterien, an deren Ausformulierung Deutschland seinerzeit maßgeblich beteiligt war, in Frage gestellt und neu diskutiert.

  • 12.02.2002  Erklärung des EU-Finanzrates zur Haushaltslage in Deutschland
  • 19.11.2002  EU-Kommission eröffnet gegen Deutschland wegen zu hoher Staatverschuldung von 3,8 Prozent ein formelles Verfahren. Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sind maximal 3 Prozent zulässig. (Überschreitet ein Mitgliedstaat der Eurozone diesen Wert, muss die EU-Kommission ein Verfahren einleiten, an dessen Ende eine empfindliche Geldstrafe stehen könnte.)

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