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OMGUS
Wir dokumetieren hier einige kurze Auszüge aus dem OMGUS-Bericht (Kapitel I, Kapitel II, Kapitel III, Kapitel IX) damit der Leser einen Eindruck bekommt, was den Chef der Deutschen Bank, Hilmar Kopper, bewogen haben könnte, die 50-Millionen DM-Forderung der Handwerker nach der Pleite der Schneider AG, am 24.02.1996, als "peanuts" zu bezeichnen.

GLASNOST-Redaktion




OFFICE MILITARY GOVERNMENT FOR GERMANY; UNITED STATES
FINANCE DIVISION - FINANCIAL INVESTIGATION SECTION

O.M.G.U.S.

Militärregierung der Vereinigten Staaten für Deutschland
Finanzabteilung - Sektion für finanzielle Nachforschungen

Ermittlungen

gegen die Deutsche Bank

1946/1947


KAPITEL I

Empfehlungen

Es wird empfohlen, daß:

1. die Deutsche Bank liquidiert wird,

2. die verantwortlichen Mitarbeiter der Deutschen Bank angeklagt und als Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden,

3, die leitenden Mitarbeiter der Deutschen Bank von der Übernahme wichtiger oder verantwortlicher Positionen im wirtschaftlichen und politischen Leben Deutschlands ausgeschlossen werden.(1)

Anmerkungen:

1 Aus der Empfehlung ist bekanntlich nichts geworden. Aber das gilt nur als Fazit nach vier Jahrzehnten westdeutscher Bankengeschichte, nicht für die Jahre, in denen sich Adenauer­Restauration erst einmal durchsetzen mußte. Als Lucius D. Clay, ehemaliger amerikanischer Militärgouverneur für Deutschland, dem von einem DDR-Autor bedrängten Hermann J. Abs schriftlich zu Hilfe eilte, ließ er den zeitweiligen bankpolitischen Erfolg des Deutsche Bank­Report unerwähnt, wohl um das sofortige juristische Scheitern des Vorstoßes seiner Finanz-Abteilung besonders wirken zu lassen. Aus einem Schreiben Clay's an Abs vom 19. April 1971:

»Der Bericht über die Deutsche Bank ist von einer Sondergruppe innerhalb der Finanz­Abteilung der Militärregierung verfaßt worden ... Die deutschen Kredit­Institute überprüften die Finanz­Abteilung grundsätzlich im Hinblick auf eine gesetzliche Neuordnung des Bankwesens. Ihr Bericht diente grundsätzlich diesem Zweck.

Die Finanz­Abteilung war nicht zuständig für die Einleitung von Verfahren gegen deutsche Unternehmen oder Personen. Hierfür war die Rechts­Abteilung zuständig. Die Finanz­Abteilung konnte der Rechts­Abteilung Empfehlungen unterbreiten. Mir wären solche Empfehlungen jedoch nur vorgelegt worden, wenn die Rechts-Abteilung diese gebilligt hätte.

Keine von der Rechts­Abteilung ausgegangene oder gebilligte Empfehlung zur Einleitung eines Verfahrens gegen die Deutsche Bank oder irgendein Mitglied ihrer Verwaltung ist mir Jemals vorgelegt oder von mir zum Gegenstand einer Anordnung gemacht worden.« (Dokumentationsstelle zur NS­Sozialpolitik, W. 4.3.1.5. ­ Beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen.)

Im Hinblick auf die Bankpolitik der US­Militärregierung sah es anders aus. Mit Hilfe des DB­Reports und weiterer Untersuchungen über die Rolle der Großbanken im Nationalsozialismus gelang es der Finanz­Abteilung, ein Gesetz Nr. 57 durchzusetzen, das die Großbanken von ihren Zentralen abtrennte, regionalisierte und unter Aufsicht stellte. Der erste Schritt zur Wiederherstellung des alten Zustands gelang den Großbanken dann erst 1952. Vgl. dazu Bundesarchiv Koblenz, OMGUS FINAD, 11/325/4.

Aus: Ermittlungen gegen die Deutsche Bank - 1946/1949 -, herausgegeben von Hans Magnus Enzensberger, verlegt bei Franz Greno, Nördlingen 1985.

Fortsetzung Kapitel II


 




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