![]() |
Beiträge zur Theorie |
Hartmut Krauss'Herrschaft' als zentraler Problemgegenstand kritisch-emanzipatorischer GesellschaftstheorieFortsetzung: Teil IV. 3.IV. 3. Sachliche Abhängigkeit und 'moderne' bürgerlich-kapitalistische HerrschaftsformIn dem Maße, wie im 19. Jahrhundert das antifeudale Bürgertum einen qualitativen Formwandel zur kapitalistischen Bourgeoisie vollzog und sich damit als neues Herrschaftssubjekt etablierte, kam es auch zu einer umfassenden Umgestaltung der zwischenmenschlichen Herrschaftsverhältnisse sowie der gesamten Vergesellschaftungsweise. Aus kritisch-humanistischer Perspektive kann dieser Übergang von der feudalistischen zur kapitalistischen Form herrschaftlicher Gesellschaftsgestaltung als Dominanzwechsel von der religiösen (gottzentrierten) zur dinglichen (warenfetischistischen) Entfremdung51 gekennzeichnet werde. Grundlegend hierfür ist - neben der skizzierten ökonomisch-politisch-ideologischen Entfeudalisierung der Lebensverhältnisse - das Ineinandergreifen zweier Prozesse: a) die Durchsetzung der Dialektik von Kapital und Lohnarbeit als gesamtgesellschaftlich strukturprägendes Verhältnis sowie b) die industrielle Umwälzung des Produktionsprozesses und der damit einsetzende Bedeutungsrückgang des Agrarsektors52. Dabei lässt sich die Dialektik von Kapital und Lohnarbeit näher bestimmen als das widersprüchlich-komplementäre Aufeinandertreffen von zwei qualitativ ungleichen Warenbesitzern : "einerseits Eigner von Geld, Produktions- und Lebensmitteln, denen es gilt, die von ihnen geeignete Wertsumme zu verwerten durch Ankauf fremder Arbeitskraft; andererseits freie Arbeiter, Verkäufer der eigenen Arbeitskraft und daher Verkäufer von Arbeit ... Mit dieser Polarisation des Warenmarkts sind die Grundbedingungen der kapitalistischen Produktion gegeben. Das Kapitalverhältnis setzt die Scheidung zwischen den Arbeitern und dem Eigentum an den Verwirklichungsbedingungen der Arbeit voraus. Sobald die kapitalistische Produktion einmal auf eigenen Füßen steht, erhält sie nicht nur jene Scheidung, sondern reproduziert sie auf stets wachsender Stufenleiter. (Marx 1976, S. 472) Das Vorhandensein und die beständige Reproduktion einer Klasse "doppelt freier" Lohnarbeiter ist folglich Grundvoraussetzung und bleibende Bestandsgarantie des Kapitalverwertungsprozesses. Mit dieser Durchsetzung des Kapital-Lohnarbeits-Verhältnisses als gesellschaftlich bestimmendes Strukturmerkmal wird nicht nur die prämoderne Ständeordnung aufgelöst, sondern zugleich ein neuartiger Typus sachlich-ökonomischer Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnisse im Rahmen einer formalrechtlichen Gleichheitsordnung kreiert. Diese prinzipielle Neuartigkeit der Herrschaftsstrukturierung lässt sich zunächst am "doppelt freien Lohnarbeiter" demonstrieren. Als neue Ausprägungsform beherrschter Subjektivität ist der Lohnarbeiter zwar 'frei' von feudaler Abhängigkeit, aber gleichzeitig auch 'frei' von Produktionsmitteln und damit nicht zu einer autonomen Existenzsicherung als 'einfacher Warenproduzent' in der Lage. Die 'persönliche Freiheit' erscheint somit in ihrer doppelten Negativität zugleich als Zwang zum Verkauf des individuellen Arbeitsvermögens an den Kapitaleigentümer. Ins Zentrum des subjektiven Sinnhorizonts rückt damit der Arbeitsmarkt als 'moderner' Schicksalsgenerator; hier entscheidet sich weitestgehend die Lebensführungsmöglichkeit des auf Lohnarbeit angewiesenen Individuums. 'Sachliche Abhängigkeit' bedeutet demnach zunächst 'Marktabhängigkeit' der individuellen Lebensperspektive, also Abhängigkeit von den Wechselfällen der quantitativen und qualitativen Angebots- und Nachfragestrukturen des Arbeitsmarktes. Dabei begegnen sich Käufer und Verkäufer der Ware Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt als freie und gleichberechtigte Akteure53: "Was allein hier herrscht, ist Freiheit, Gleichheit, Eigentum und Bentham. Freiheit! Denn Käufer und Verkäufer einer Ware, z. B. der Arbeitskraft, sind nur durch ihren freien Willen bestimmt. Sie kontrahieren als freie, rechtlich ebenbürtige Personen. Der Kontrakt ist das Endresultat, worin sich ihre Willen einen gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie beziehen sich nur als Warenbesitzer aufeinander und tauschen Äquivalent für Äquivalent. Eigentum! Denn jeder verfügt nur über das Seine. Bentham! Denn jedem von den beiden ist es nur um sich zu tun. Die einzige Macht, die sie zusammen und in ein Verhältnis bringt, ist die ihres Eigennutzes, ihres Sondervorteils, ihrer Privatinteressen" (Marx 1976, S.189f.). Freilich zeichnet sich bereits direkt nach Ratifizierung des Arbeitsvertrags die zukünftige 'Stellung' der freien und gleichen Rechtssubjekte ab: "Der ehemalige Geldbesitzer schreitet voran als Kapitalist, der Arbeitskraftbesitzer folgt ihm nach als sein Arbeiter; der eine bedeutungsvoll schmunzelnd und geschäftseifrig, der andre scheu, widerstrebsam, wie jemand, der seine eigene Haut zu Markte getragen und nun nichts andres zu erwarten hat als die - Gerberei" (ebd. S. 191). Mit dem Übergang vom Arbeitsmarkt in die Sphäre der unmittelbaren Warenproduktion gerät der "doppelt freie" Lohnarbeiter nämlich nunmehr in den Bereich der unmittelbaren betrieblichen Kommandogewalt des Kapitaleigentümers und damit auf die zweite Ebene der 'sachlichen Abhängigkeit' in Form arbeitsinhaltlicher und -organisatorischer Fremdbestimmung. Die formalrechtliche Symmetrie der arbeitsmarktlichen Vertragspartner schlägt hier um in die herrschaftliche Asymmetrie zwischen verfügungsberechtigtem Kapitaleigentümer und weisungsgebundenem Lohnarbeiter; der Lohnarbeiter regrediert vom freien Rechtssubjekt zum mehrwertproduzierenden Verfügungsobjekt. Das betriebliche 'Arbeitsregime' erweist sich damit als Ort der 'modernen' "Despotie des Kapitals"54. "Der Fabrikkodex, worin das Kapital seine Autokratie über seine Arbeiter, ohne die sonst vom Bürgertum so beliebte Teilung der Gewalten und das noch beliebtere Repräsentativsystem, privatgesetzlich und eigenherrlich formuliert, ist nur die kapitalistische Karikatur der gesellschaftlichen Regelung des Arbeitsprozesses, welche nötig wird mit der Kooperation auf großer Stufenleiter und der Anwendung gemeinsamer Arbeitsmittel, namentlich der Maschinerie. An die Stelle der Peitsche des Sklaverntreibers tritt das Strafgesetzbuch des Aufsehers. Alle Strafen lösen sich natürlich auf in Geldstrafen und Lohnabzüge, und der gesetzgeberische Scharfsinn der Fabrik-Lykurge macht ihnen die Verletzung ihrer Gesetze womöglich noch einbringlicher als deren Befolgung" (ebd. S. 447). Zu betonen ist allerdings, dass die "Despotie des Kapitals" in den entwickelten kapitalistischen Ländern Europas infolge zahlreicher konkreter Kämpfe der Lohnabhängigen in vielfältiger Weise abgemildert, partiell zurückgedrängt und ausgehöhlt werden konnte, ohne aber trotz aller abgerungenen Formveränderungen grundsätzlich beseitigt zu werden. Als Objekte der betrieblichen "Verfügungsdiktatur" des Kapitals sind die Lohnabhängigen nicht nur gegenüber ihren Arbeitsbedingungen und -produkten entfremdet, sondern - als individuelle Spezifikationen des menschlichen Gattungsvermögens - auch an der Entfaltung ihrer potentiellen Befähigung zu 'frei-schöpferischer' und bewusst-kontrollierender Tätigkeit gehindert. Damit repräsentiert die Tätigkeits- und Lebensform des Lohnarbeiters eine klassenspezifische Ausprägungsvariante der allgemeinen kapitalistischen Entfremdung. In der prämodern-religiösen Herrschaftskultur als Projizierung der menschlichen Wesenskräfte auf das transzendentale Medium 'Gott' auftretend, hat die (Selbst-)Entfremdung der vergesellschafteten Individuen von ihrem Gattungsvermögen mit der Universalisierung der kapitalistischen Warenproduktion in Form der Verdinglichung des gesellschaftlichen Lebensprozesses eine zusätzliche, neue, klassenübergreifend wirksame Gestalt angenommen. Das bedeutet, dass im Rahmen der kapitalistischen Gesellschaft alle Gesellschaftsmitglieder jener Subjekt-Objekt-Verkehrung unterliegen, wie sie dem "Fetischcharakter der Warenwelt" und generell der Undurchsichtigkeit des Marktprozesses zugrunde liegt. Dabei resultiert dieser Fetischcharakter aus der Atomisierung der gesamtgesellschaftlichen Produktionstätigkeit in voneinander unabhängig und unkoordiniert betriebene private Warenproduktionen und der erst nachträglichen 'wertlogischen' Vermittlung dieser isolierten Arbeitstätigkeiten im Austauschprozess. Deshalb besitzt für die kapitalistisch vergesellschafteten Menschen ihre eigene gesellschaftliche Bewegung "die Form einer Bewegung von Sachen, unter deren Kontrolle sie stehen, statt sie zu kontrollieren. Es bedarf vollständig entwickelter Warenproduktion, bevor aus der Erfahrung selbst die wissenschaftliche Einsicht herauswächst, dass die unabhängig voneinander betriebenen, aber als naturwüchsige Glieder der gesellschaftlichen Teilung der Arbeit allseitig voneinander abhängigen Privatarbeiten fortwährend auf ihr gesellschaftlich proportionelles Maß reduziert werden, weil sich in den zufälligen und stets schwankenden Austauschverhältnissen ihrer Produkte die zu deren Produktion gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit als regelndes Naturgesetz gewaltsam durchsetzt, wie etwa das Gesetz der Schwere, wenn einem das Haus über dem Kopf zusammenpurzelt" (Marx 1976, S. 89). Auch das bürgerliche Herrschaftssubjekt entgeht nicht der Entfremdung. Denn trotz der ökonomisch-zweckrational motivierten Entmystifizierung der Natur misslingt dem auf die isolierte Einzeltatsache fixierten bürgerlichen Denken die geistige Bewältigung der kapitalistischen Irrationalisierung des gesamtgesellschaftlichen Prozesses. Der Gegensatz zwischen der auf das betriebliche Tätigkeitsfeld beschränkten individuellen Teilrationalität und der jenseits des unmittelbarkeitsverhafteten individuellen Verstandes sich vollziehenden gesamtgesellschaftlichen Irrationalität gerät somit zum kennzeichnenden (erfahrungsdominanten) Bewusstseinswiderspruch des bürgerlichen Individuums. Diese Antinomie von individueller/subjektiver Teilrationalität und gesellschaftlicher/objektiver Irrationalität bedeutet, dass die positivistische Entmystifizierung der Natur erkauft wird durch die Remystifizierung/Fetischisierung der Gesellschaft als prozessierende Totalität. Die aus dem Zusammenwirken der isolierenden (antidialektischen) Verstandestendenz mit der atomisierenden Vergesellschaftungstendenz "resultierende Unfähigkeit, den gesetzlichen Zusammenhang zwischen der subjektiven Tätigkeit und der objektiven Bewegung des Ganzen zu durchschauen, steigert ... gleichzeitig auf der einen Seite das Gefühl der 'Freiheit, auf der anderen Seite das Gefühl der Unterworfenheit unter unbeherrschbare Mächte" (Kofler 1972, S. 189). Obwohl somit die Akteure von Kapital und Lohnarbeit gleichermaßen der Entfremdung unterliegen, wird sie doch von beiden Seiten gegensätzlich erlebt bzw. auf jeweils klassenspezifische Weise verarbeitet. Mit Blick auf die frühkapitalistischen Verhältnisse, d. h. unter dem Eindruck der noch weitgehend ungebrochenen "Despotie des Kapitals" sowie der tendenziellen Deckungsgleichheit von Lohnarbeit und materiellem Elend vermerkten hierzu Marx und Engels in der "Heiligen Familie" (1976, S. 37): "Die besitzende Klasse und die Klasse des Proletariats stellen dieselbe menschliche Selbstentfremdung dar. Aber die erste Klasse fühlt sich in dieser Selbstentfremdung wohl und bestätigt, weiß die Entfremdung als ihre eigene Macht und besitzt in ihr den Schein einer menschlichen Existenz.; die zweite fühlt sich in der Entfremdung vernichtet, erblickt in ihr ihre Ohnmacht und die Wirklichkeit einer unmenschlichen Existenz." Aus der Perspektive des Lohnarbeiters betrachtet, manifestiert sich demnach die kapitalismustypische 'Versachlichung' der Herrschaftsverhältnisse in dreifacher Weise: a) als Abhängigkeit des Lebensschicksals vom Arbeitsmarkt; b) als Unterordnung unter die betriebliche Kommandogewalt (Despotie) des Kapitals und c) als positionsspezifische Erfahrung der 'allgemein-kapitalistischen' klassenübergreifenden Entfremdung.
Neben dieser mehrdimensionalen 'Versachlichung' ist für das Verständnis der 'modernen' bürgerlich-kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse darüber hinaus folgende politisch-ideologische Positionsverschiebung konstitutiv: A. Mit der Etablierung des Bürgertums als herrschendes Subjekt entfaltet sich der Widerspruch zwischen dem bürgerlichen Ideal und der kapitalistischen Wirklichkeit, der den tieferen Grund für die "Moderne-Kritik" darstellt. In dem Maße nämlich, wie sich im Prozess der Entfaltung der kapitalistischen Produktionsweise die Unterordnung des bürgerlichen Sinnhorizonts unter die 'Logik des Profits' immer deutlicher offenbart, zerreißt auch der allgemeinmenschliche Schein der "präkapitalistischen" bürgerlichen Emanzipationsideologie. Im Rahmen seiner Metamorphose zur "herrschenden Bourgeoisie" enthumanisiert und entdemokratisiert sich folglich das Bürgertum. Es streift geistig-moralischen Ballast ab, der seine neu gewonnene Handlungsfähigkeit als ökonomisch, politisch und ideologisch herrschendes Subjekt - in Konfrontation mit der sich herausbildenden Arbeiterbewegung - nur behindern könnte. Von besonderem Interesse ist hier die Neucodierung der traditionellen (ehemals emanzipatorischen) bürgerlichen Leitideen: a) Der allgemeine Begriff des Menschen, wie er im emanzipatorisch-antifeudalistischen Diskurs verwendet wurde, barg die Gefahr einer verhängnisvollen Anknüpfung durch Vertreter des vierten Standes (Proletariat), des "schwachen Geschlechts" und der kolonisierten Völker in sich. Also musste diese "anknüpfungslogische" Möglichkeit eingedämmt werden. Dazu bedarf es der Assoziierung von "Mensch" und "Eigentum". Das ("postrevolutionäre") bürgerliche Subjekt erscheint als der freie und besitzende Mann; Frauen, Arbeiter, Unmündige, Dienstboten etc. entbehren der bürgerlichen Persönlichkeit und werden aus dem "freien Rechtsraum" der bürgerlichen Gesellschaft zunächst ausgegrenzt. Der "freie Staatsbürger" ist z.B. bei Kant männlich, volljährig und besitzt Eigentum, das ihn nährt. In seiner "Metaphysik der Sitten" (1797) heißt es: "Der Geselle bei einem Kaufmann oder bei einem Handwerker; der Dienstbote (nicht der im Dienste des Staates steht); ... alles Frauenzimmer und überhaupt jedermann, der nicht nach eigenem Betrieb, sondern nach der Verfügung anderer (außer der des Staates) genötigt ist, seine Existenz (Nahrung und Schutz) zu erhalten, entbehrt der bürgerlichen Persönlichkeit, und seine Existenz ist gleichsam nur Inhärenz" (Kant 1968, S. 314). Besitzlosigkeit und sich daraus ergebender Zwang zur Lohnarbeit werden in der frühkapitalistischen Gesellschaft als Stigma angesehen; sie sind Indikatoren einer defizitären Subjektivität. b) Das individuelle bürgerliche Subjekt wird demnach als "freier männlicher Eigentümer" konzipiert. Aufgrund dieser zentralen Bestimmung ist es dann auch zum "vollwertigen Staatsbürger" (als begüterter Steuerzahler) bestimmt. Aus beidem leitet sich sein "öffentliches Ansehen" (Prestige) ab. Sein Gegenbild ist der besitzlose, von Natur aus "unfreie Lohnarbeiter". Kernmoment dieses auf den egoistischen Eigentümerstatus reduzierten Subjekts ist seine Asozialität (vereinzelter Einzelner) und sein naturalistisch-"selbstschöpferischer" Status: Es "besitzt" seine personalen Eigenschaften (Identität, Wissen, Moral, Kompetenzen) getrennt von und vor seiner Zugehörigkeit zu einer (konkret-historisch bestimmten) menschlichen (soziokulturellen) Gemeinschaft allein aufgrund seiner "Naturausstattung". Die phylogenetisch gewordene gesellschaftliche Natur des Menschen - als entwicklungsoffene und -ermöglichende Gattungspotenz zur Aneignung des historisch akkumulierten Sozialerbes - wird als in sich geschlossenes Wesen ("inneres Abstraktum") in das Individuums "hineingeheimnist". Dieses naturalistisch gefasste Eigentümersubjekt negiert folglich die soziale und geschichtliche Konstitution des Individuums. Es erscheint als konkurrenzfähiger "homo clausus", d. h. "geschlossene Persönlichkeit", "die 'innerlich' ganz auf sich gestellt und von allen anderen Menschen abgetrennt ist" (Elias 1976, Einleitung S. XLVII). Die Gesellschaft wird von diesem "vereinzelten Einzelnen" aus als sekundäres Beziehungsgeflecht zwischen den privategoistischen Individuen (Konkurrenten) konzipiert; mit der grundlegenden Bestimmung, die Kollision der Egoismen "vernünftig" zu regulieren: "der Mensch ist ein Thier, das, wenn es unter anderen seiner Gattung lebt, einen Herrn nötig hat. Denn er missbraucht gewiss seine Freiheit in Ansehung anderer Seinesgleichen; und ob er gleich als vernünftiges Geschöpf ein Gesetz wünscht, welches der Freiheit Aller Schranken setze: so verleitet ihn doch seine selbstsüchtige thierische Neigung, wo er darf, sich selbst auszunehmen. Er bedarf also einen Herrn, der ihm den eigenen Willen breche und ihn nöthige, einem allgemeingültigen Willen, dabei jeder frei sein kann, zu gehorchen" (Kant 1928, S. 23). c) "Vernunft" wird aus den heroischen Höhen der Revolutionsphase auf den funktionalen Boden der kapitalistischen Systemreproduktion geholt, also der durch Konkurrenz "eingepaukten" Logik des Profits untergeordnet. Sie schrumpft mithin zur "instrumentellen Vernunft". Diese auf den bürgerlich-kapitalistischen Interessenhorizont reduzierte und funktionalisierte "Vernunft" konzentriert sich auf rationale Erforschung der Naturgesetze; Nutzung der Naturwissenschaft als Produktivkraft (Technik); Schaffung einer verwertungsfunktionalen Verwaltung ("moderner" Staat) und Konzipierung der Humanwissenschaften als Kontroll- sowie der Geisteswissenschaften als Legitimationswissenschaft (Apologetik). (Eine Sonderstellung nimmt die "Politische Ökonomie" als praktische Orientierungswissenschaft mit gleichzeitiger Legitimationsfunktion ein.) Andererseits wird Vernunft als Vermögen kritischer Welt- und Selbstaufklärung in praktisch-verändernder Absicht, orientiert am Leitfaden des Humanismus55, aus dem bürgerlichen Bewusstseinshorizont verdrängt bzw. diskursiv eliminiert. Im Denkhorizont der etablierten (d. h. ökonomisch und politisch/ideologisch herrschenden) Bourgeoisie, in welchem die bürgerliche Gesellschaftsform als zu sich selbst gekommene Naturform verewigt wird, ist für die "kritisch-humanistische Vernunft" kein Platz mehr. d) Angesichts der erstarkenden Arbeiterbewegung und der von ihr ausgehenden Herrschaftsbedrohungen auf ökonomischem, politischem und ideologischem Gebiet (Streiks, politische Aufstände/Pariser Kommune, wissenschaftlicher Sozialismus) setzt vor diesem Hintergrund ein radikaler Wandel im geistig-moralischen Antlitz der Herrschenden ein: allgemeiner Erkenntnis- und Fortschrittsoptimismus schlägt um in Erkenntnispessimismus bzw. selektiven (gesellschafts- und geschichtsbezogenen) Agnostizismus/Nihilismus und Fortschrittspessimismus. Dieser weltanschauliche Dominanzwechsel vom aufklärerischen Rationalismus zum lebensphilosophisch-pessimistischen Irrationalismus schließt die Rückwendung des bürgerlichen Denkens zur Religion bzw. die 'Wiederentdeckung der Religion als herrschaftsideologisch relevante Legitimationsressource angesichts von Krise und Herrschaftsbedrohung ein. Dabei impliziert diese Wendung zur Religion als Grundtendenz des herrschaftsetablierten bürgerlichen Denkens die weitgehende Zurücknahme des bürgerlich-revolutionären Materialismus, Atheismus und Rationalismus, die Neuakzentuierung irrationalistischer Erkenntnismethoden, die Wiederbelebung mythologischer Weltbilder, die Ablehnung des gesellschaftlich-geschichtlichen Fortschritts, die verklärende Emotionalisierung des Mensch-Weltverhältnisses sowie die Erneuerung theologisch-dogmatisch gebundener Philosophie. Diese herrschaftsstrategisch bewusste Reorientierung des Bürgertums auf die Religion als Legitimationsressource korrespondiert mit dem Wiedererstarken der kirchlichen Organisationen, insbesondere auch der katholischen Kirche, als weltliche Machtinstanz, d. h. als traditioneller Großgrundbesitzer, moderner Finanzmagnat und konservative Propagandainstitution. B. Während sich somit das bürgerliche Herrschaftssubjekt im Verfolgen seiner Klassenpolitik von zahlreichen Momenten der 'kulturellen Moderne' distanziert und grundlegende Aspekte derselben außer Kraft zu setzen versucht, entstehen und entfalten sich innerhalb der 'modernen' Klassenkämpfe und Konfliktdynamiken neue Fortschrittskräfte, die an das umfangreiche weltanschaulich-theoretische, politisch-normative und rechtlich-institutionelle Erbe der 'kulturellen Moderne' anknüpfen und es den neuen Verhältnisse entsprechend modifizieren und ausgestalten. Verallgemeinernd lassen sich die folgenden Entwicklungslinien anführen: a) In Anbetracht des klaffenden Widerspruchs zwischen dem heroischen Anspruch der Französischen Revolution und der nachrevolutionär hervorgebrachten Wirklichkeit wird das Ideengut der Aufklärung auf weltanschaulich-theoretischem Gebiet zunächst von den 'utopischen Sozialisten' (Babeuf, Saint-Simon, Fourier u. a.) weiterverarbeitet und den neuen Zuständen entsprechend modifiziert. Postuliert werden nun soziale Gleichheit, Verteilungsgerechtigkeit und die Überwindung des Privateigentums durch die Gütergemeinschaft. Die Philosophie des deutschen Idealismus ihrerseits knüpft gerade an den Illusionen der Französischen Revolution an "und, indem sie sie philosophisch systematisiert und vertieft, verstärkt sie deren illusorischen Charakter" (Lukács 1954, S. 70). Ludwig Feuerbach wiederum radikalisiert und systematisiert im Rahmen seines "anthropologischen Materialismus" die Religionskritik und entlarvt das "Wesen des Christentums". Marx und Engels gelingt dann eine dialektische Synthese des vorgefundenen Ideenmaterials und auf der Grundlage des von ihnen geschaffenen "wissenschaftlichen Sozialismus" auch die Aufdeckung der widersprüchlichen Bewegungsgesetze des Kapitals bzw. die Einsicht in die ökonomische Anatomie der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Damit war der Grundstein gelegt für die Etablierung einer kritisch-materialistischen Theorieentwicklung und Intellektuellenkultur innerhalb der bürgerlich-kapitalistischen 'Moderne'56. b) In enger Wechselwirkung mit der Entwicklung der Sozialismustheorie und wissenschaftlichen Kapitalismuskritik bildet sich auf praktisch-politischem Gebiet in Form von Vereinen, Gewerkschaften, Parteien und internationalen Assoziationen ein Netz von Organisationen heraus, dessen Glieder nicht nur die unmittelbaren Interessen der Lohnabhängigen artikulieren, sondern darüber hinausgehend für radikale gesellschaftliche Veränderungen bis hin zur 'sozialistischen Revolution' und der Errichtung einer 'klassenlosen Gesellschaft' eintreten. Vor diesem Hintergrund entstehen auch weitere politische Bewegungen mit eigenständigen Motivationsprofilen wie z. B. die Bewegung für Wahlrechtreformen und Ausdehnung der Bürgerrechte auf die werktätige Bevölkerung, die Frauenbewegung, die Antikriegesbewegung u. a. c) Die jahrzehntelange kämpferische Gesamttätigkeit dieses Wechselwirkungszusammenhangs zwischen theoretisch-wissenschaftlicher Gedankenarbeit und praktisch-politischer Organisationsarbeit hat schließlich zu umfassenden Durchbrüchen und Vergegenständlichungen auf rechtlich-institutionellem Gebiet geführt. So gelang nicht nur die Verankerung politischer Grundrechte für die Lohnabhängigen wie allgemeines Wahlrecht, Streikrecht, Koalitionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit etc., sondern insbesondere die Durchsetzung eines ganzen Bündels sozialer Rechte und wohlfahrtsstaatlicher Regelungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Rentenversicherung; Senkung der Arbeitszeit, gesetzlicher Urlaubsanspruch; Tarifverträge; Kündigungsschutzbestimmungen; Abfindungsregelungen u .v m. Eine ähnliche progressive 'Verrechtlichung' lässt sich auch auf frauen- und familienpolitischem Gebiet beschreiben. Das zentrale Resultat dieses sozial-demokratischen Reformprozesses bildet die Metamorphose des Lohnarbeiters vom proletarischen Pauper zum politisch und sozialrechtlich anerkannten sowie wohlfahrtsstaatlich integrierten 'Arbeitnehmer'. Summa summarum ist es damit den 'modernen' Sozialbewegungen gelungen, in Verarbeitung und Weiterentwicklung der Ideen des 'Aufklärungshumanismus' eine breite Bresche in das bürgerlich-kapitalistische Herrschaftssystem zu schlagen und damit einen im Vergleich zur prämodernen Herrschaftsweise relativ großen Raum für individuelle Selbstbestimmung und Freizügigkeit zu erobern. Ist dieser gesetzlich geschützte relative 'Freiraum' auch aufgrund seiner Entstehung aus einer klassenkämpferischen Kompromissbildung beständigen (aktuell verstärkten) Bedrohungen seitens der profitlogisch agierenden Kapitaleigentümer und ihrer 'neoliberalen Bataillone' ausgesetzt, so kann seine nach wie vor bestehende Existenz und Bedeutung doch nur um den Preis des Verlustes theoretischer und politischer Glaubwürdigkeit geleugnet werden. Das Entwicklungsprodukt des neuzeitlichen Umwälzungsprozesses, die bürgerlich-kapitalistische 'Moderne', erweist sich demnach bei näherer Betrachtung als eine eigentümlich zusammengesetzte, dialektische Totalität, in der zwei widersprüchliche Kernbereiche miteinander koexistieren:
Den wohl augenfälligsten Ausdruck dieser dialektischen Wesensstruktur hat die kapitalistische Moderne in dem herrschaftstheoretisch relevanten Widerspruchsverhältnis zwischen politischer Gleichheit und sozialökonomischer Ungleichheit gefunden. Sämtliche politisch einflussreichen Bewegungen nach der Französischen Revolution lassen sich angesichts dieser Grundkonstellation als Überwindungs- bzw. Verarbeitungsversuche dieses dialektisch-widersprüchlichen Konstruktionsfehlers begreifen: In ihrer 'rechtstotalitären' (faschistischen und religiös-fundamentalistischen) Variante als Versuch, unter Rückgriff auf Herrschaftsmittel der ökonomisch-technisch-bürokratischen Modernität die 'kulturelle Moderne' auszumerzen und absolutistisch legitimierte persönliche Abhängigkeitsverhältnisse in Form terroristisch überwachter Lebensführungsdiktaturen wieder einzuführen; in ihrer 'linkstotalitären' (stalinistischen) Variante als Versuch, unter Missachtung und Umgehung der 'kulturellen Moderne' die ökonomisch-technisch-bürokratische Modernität im Rahmen einer antibürgerlich-staatsbürokratischen Entwicklungsdiktatur zu assimilieren und anzuwenden; in ihrer bürgerlich-liberalen Variante57 als Versuch, im "stückwerktechnologisch"-pragmatischen Wechsel zwischen Ausweitung der Staatstätigkeit und Marktausdehnung die 'kulturelle Moderne' im Interesse verbesserter Kapitalverwertung zu beschneiden und in ihrer kritisch-emanzipatorischen Variante als Versuch, durch Zurückdrängung/Überwindung der 'sachenherrschaftlichen' und 'arbeitsdespotischen' Entfremdung und Verfügungsenteignung der unmittelbaren Produzenten die 'kulturelle Moderne zu universalisieren und auf den Bereich der ökonomisch-technisch-bürokratischen Modernität auszudehnen.
Welches Bild weist nun angesichts dieser vielschichtigen Entwicklungsschübe und Veränderungsprozesse die 'moderne' bürgerlich-kapitalistische Herrschaftsstruktur auf? 1) Das Zentrum der modernen Herrschaftsverhältnisse bildet die ökonomische Herrschaftsbeziehung zwischen Geld und Produktionsmittel besitzenden Kapitaleigentümern und lohnabhängigen Arbeitskräften, die zwecks Sicherung ihrer materiellen Existenz ihr Arbeitsvermögen auf dem 'freien' Arbeitsmarkt als Ware anbieten müssen. Da nun die für den jeweiligen Kapitaleigentümer tätigen Arbeitskräfte eine größere Wertsumme produzieren, als in Form von Lohn oder Gehalt an sie zurückfließt, besteht genau in dieser seitens des Kapitaleigentümers angeeigneten (bzw. "einbehaltenen") Wertdifferenz die Lebens- und Antriebsdynamik der Kapitalbewegung, die eben in Relation zu den Arbeitskräften als sich beständig reproduzierende Ausbeutung in Form permanenter Aneignung von Mehrwert realisiert wird. Diese unabhängig vom Formwandel der konkreten Arbeitsverhältnisse gegebene kapitalismustypische 'Ausbeutungsbeziehung' wird komplettiert durch die betriebsökonomische Verfügungsgewalt der Kapitaleigentümer über Ziele, Methoden, Bedingungen, Inhalte, Standorte etc. des Kapitaleinsatzes, was auf Seiten der Lohnabhängigen den Ausschluss von Kontrolle über den Elementarbereich ihrer Lebenstätigkeit bedeutet. Grundlage dieser herrschaftlichen Verfügungsgewalt ist das gewaltrechtlich geschützte private Produktiveigentum. Mit Blick auf die Entwicklung in Deutschland stellen Tjaden-Steinhauer und Tjaden (2001, S. 297) hierzu fest: "Dieses geht vom Begriff eines umfassenden , unbeschränkten und ungeteilten Eigentums aus , der aus römischen Vorläufern und spätmittelalterlichen Ansätzen seit dem 18. Jh. entwickelt, im 19. Jh. auch bezüglich des Bodens voll durchgesetzt und schließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben wurde, um insbesondere seit der Weimarer Republik auch verfassungsrechtlich anerkannt zu werden. Diese Recht soll gewährleisten, dass der 'Eigentümer einer Sache (...), soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen (kann)'" 2) Trotz der formalen Rechtgleichheit und der erkämpften politischen Freiheiten und sozialen Sicherungen sind die modernen politischen Herrschaftsverhältnisse durch eine substanzielle Ungleichheit bezüglich der Einflussmöglichkeiten auf die Staatstätigkeit gekennzeichnet. Im Zentrum steht hier die Umsetzung von akkumuliertem Reichtum und wirtschaftlicher Verfügungsmacht des Kapitals in politische Herrschaft vermittels der systematischen Beeinflussung von Regierung, Ministerien, Parteien und Parlamente durch Verbände, Lobbyisten, die Durchdringung von Verwaltungsgremien und die Beeinflussung der "öffentlichen Meinung" zwecks Durchsetzung kapitalfunktionaler Gesetze, Verordnungen, Richtwerte etc. Das angestrebte und im wesentlichen auch erreichte Resultat ist die Ausrichtung der Funktionsträger des politischen Systems auf die "Grundwerte" der Kapitalverwertung unter der Prämisse der "Sicherung und Optimierung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit" der Großunternehmen. Hinzu kommt die Verselbständigung der staatlichen und administrativen Instanzen zu 'eigenmächtigen' bürokratischen Verfügungssubjekten, die außerhalb der staatsbürgerlich-demokratischen Kontrolle agieren und sich Teile des gesellschaftlich erzeugten Reichtums parasitär aneignen oder verschwenden. Sowohl die Transformation ökonomischer Verfügungsmacht in politische Herrschaft als auch die 'eigenmächtige' Verselbständigung der staatlich-administrativen Funktionsbereiche haben nicht nur entscheidend zur weitreichenden Deformation und Aushöhlung der bürgerlich-repräsentativen Demokratie geführt, sondern auch eine weitgehende Beschneidung und Marginalisierung der staatsbürgerlichen Partizipationsmöglichkeiten bewirkt. Zwar haben sich die Werktätigen im Rahmen der bürgerlichen Demokratie in formalrechtlicher Hinsicht einen durchaus beachtlichen Freiraum zur Artikulation ihrer Interessen erkämpft, "doch stößt diese nur selten zu den Grundlagen der Gesellschaft, der wirtschaftlichen Macht, vor. Die nationalen und transnationalen Konzerne und Unternehmerverbände haben weit mehr Mittel, ihre Interessen in praktische Politik umzusetzen, als die Lohnabhängigen" (Stiehler 1997, S. 176). 3) Im Unterschied zur 'prämodernen' Setzung eines absolutistisch wirksamen religiösen Bedeutungssystems als alleingültige weltanschauliche Deutungs- und geistig-kulturelle Normierungsinstanz besitzt die 'moderne' bürgerlich-kapitalistische Form ideologischer Herrschaftsausübung einen indirekten, vermittelten und nichtmonolithischen Charakter. Die Erzeugung herrschaftskonformer Subjektivität erfolgt jetzt primär nicht mehr durch unmittelbare geistige Bevormundung und repressive Gedankenkontrolle innerhalb einer rigiden kleinräumlichen (insbesondere dörflich-ländlich geprägten) Überwachungsgemeinschaft, sondern ist das Resultat eines mehrstufigen Verinnerlichungsprozesses systemangepasster Denk- und Verhaltensweisen im Rahmen systemisch ausdifferenzierter Verhältnisse (Trennung von Recht, Moral, Kunst, Wissenschaft, Bildung und Erziehung etc. als 'autonome' bzw. 'eigensinnige' Gesellschaftssektoren) und angesichts einer formalen Pluralität von weltanschaulichen, politischen, soziokulturellen etc. Orientierungsangeboten als Versatzstücke für subjektiv konstruierbare Identitäten. Entscheidend ist nicht (mehr) die konkrete inhaltliche Beschaffenheit herrschaftskonformer Subjektivität (z. B.: liberal/homosexuell/Yuppie oder konservativ/heterosexuell/traditionell-mittelständisch), sondern das subjektive Erleben und Kognizieren der gegebenen gesellschaftlichen Verhältnisse als unveränderliche Naturform bzw. die individuelle Bereitschaft zum möglichst reibungslosen 'Sich-Einfügen' in die vorgefundenen Sozialstrukturen58.In verallgemeinernder gesellschaftstheoretischer Perspektive59 lassen sich folgende integralen Wirkungsebenen der ideologischen Herrschaftsreproduktion in der bürgerlich-kapitalistischen 'Moderne' herausheben: a) die für die kapitalistische Systemreproduktion typischen Entfremdungs- und Verdinglichungsprozesse samt den daraus spontan hervorgehenden wesensverschleiernden und bewusstseinsverzerrenden Fetischformen (Waren-, Geld-, Kapital-, Lohn- und Staatsfetisch); b) das allseitige Präsentationsübergewicht bürgerlicher/systemkonformer Denkweisen, Wertorientierungen, Normen etc. und die daraus resultierende Prädisponierung herrschaftsangepasster Bewusstseinsentwicklung; c) die sich aus der konkurrenzbedingten ökonomisch-politischen Fraktionierung der Bourgeoisie ergebende 'pluralistische' Akzentuierung und Darbietung der 'herrschenden Gedanken' als konservative, liberale, reformistische, etc. Ausprägungsformen der 'bürgerlichen Ideologie'; d) die Erscheinungsweise der 'herrschenden Gedanken' nicht nur als explizite gesellschaftspolitische Aussage, sondern in 'multiphänomenaler Verpackung als Lerninhalt, Rechtsnorm, warenästhetisches 'Zeichen', Nachricht, Kommentar, Zeitungsartikel, Theaterstück, Fernsehspiel, Sportübertragung etc. mit samt den darin enthaltenen 'impliziten Moralen' (verborgene Anordnung von Lebensregeln/Handlungsaufforderungen/Denknormen/Wertungen u.s.w.). Erst dieses funktionale Wechselspiel zwischen (Pseudo-)Pluralität und institutionell-phänomenaler Totalität und Vielschichtigkeit, das tief in die alltäglichen Lebenspraxen der Beherrschten hineinwirkt, konstituiert - neben der Oberflächenevidenz und Interessenverschleierung - die 'hegemoniale Kapazität' der modernen bürgerlichen Herrschaftsideologie. 4) Mit dem Dominanzwechsel von der agrarischen zur industriellen (Re-)Produktionsweise, der Entfaltung der Dialektik von Kapital und Lohnarbeit sowie der massenhaften Ausbreitung städtischer Lebensformen ist auch die ursprüngliche Einheit der Familie als Produktions- und reproduktive Lebensgemeinschaft zerfallen. So kam es zur funktional-räumlichen Trennung von außerhäuslicher Arbeitsstätte und Familienhaushalt. Innerhalb der Klasse der Lohnabhängigen verlor damit "die Familie ihre Funktion der primären Produktion sowie der Erhaltung und Weitergabe von Vermögen (Gestrich, zit. n. Tjaden Steinhauer/Tjaden 2001, S. 227). Die ökonomische Funktion der Familie wurde damit reduziert auf die reproduktive Aufgabe der Versorgung der Familienmitglieder sowie auf die Erziehung der Nachkommen zu systemangepassten, d. h. disziplinierten und qualifizierbaren Arbeitskräften ("Humankapital"). De facto hat diese Trennung von beruflicher Erwerbstätigkeit und Familienhaushalt - in Verbindung mit der Herauslösung von Ehe und Familie aus dem Zuständigkeitsbereich des Kirchenrechts - trotz der doppelbelastenden Zuteilung der Haus- und Erziehungsarbeit zumeist an Frauen zu einer Abschwächung der patriarchalischen Verfügungsgewalt geführt, die sich auch rechtlich niedergeschlagen hat. Wurde noch im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896 die männliche Herrschaftsstellung sanktioniert, so wurde im Artikel 3 des Grundgesetzes von 1949 der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern festgeschrieben. "Sodann ist das Verschwinden der männlichen Entscheidungsmacht in den ehelichen Angelegenheiten im sog. Gleichberechtigungsgesetz von 1958 hervorzuheben, das u.a. das fast unbeschränkte Recht des Mannes, einen Arbeitsvertrag der Frau zu kündigen (§ 1358 BGB), aufhob. Es dauerte noch etwa zwei Jahrzehnte (bis zum 1. Eherechtsreformgesetz 1976), bis auch die herkömmliche rechtliche Festlegung der Frauen auf die Hausfrauenarbeit als Regelfall (§ 1356 aF) ebenso verschwand wie die ... (ausschließliche) väterliche Gewalt über die Kinder" (ebenda, S. 229f.). Insgesamt betrachtet ist damit trotz noch bestehender zwischengeschlechtlicher Ungleichheitsverhältnisse eine deutlichen Zurückdrängung und Aufbrechung patriarchalischer Verfügungsgewalt innerhalb der 'modernen' Herrschaftsverhältnisse zu konstatieren. 5) Die interkulturelle Herrschaftspraxis der bürgerlich-kapitalistischen Funktionseliten ist in Gestalt der 'imperialistischen Aufteilung der Welt', der Errichtung kolonialistischer Regime zwecks ökonomischer Ausbeutung und Ausplünderung fremder Bevölkerungen sowie der Etablierung neokolonialistischer Beziehungen zwischen kapitalistischen Metropolen und weniger entwickelten Ländern und Regionen in besonders massiver Form in Erscheinung getreten. Im Kontext dieser expansiven und mit kriegerischen Mitteln durchgesetzten Eroberung profitabler Einflusszonen wurden spezifische Legitimationsideologien entwickelt, die eine 'natürliche' Unterlegenheit nichtwestlicher Völker und Kulturen suggerierten (Rassismus, Sozialdarwinismus), zwischenkapitalistische Feindbilder schufen (Nationalismus, Großmachtchauvinismus) und - in diametralem Gegensatz zu den bürgerlich-revolutionären Freiheits- und Menschenrechtsidealen stehend - breite Teile der einheimischen Bevölkerungen in fremdenfeindliche Aggressionsbereitschaft und Kriegshysterie versetzten. Schließlich hat sich diese Formierung bürgerlich-kapitalistischer Gesellschaften zu raubkriegerischen Beutegemeinschaften in zwei verheerenden Weltkriegen entladen. Damit ist in aller Form deutlich geworden, dass es - im Gegensatz zu apologetischen Schönfärbereien - keine wesenmäßig-normative Koppelung zwischen bürgerlich-kapitalistischer Wirtschaftsweise und Demokratie, Menschenrechten, 'moderner' Freiheit, Zivilisiertheit und rechtsstaatlicher Praxis gibt. Bürgerlich-kapitalistische Ökonomie und Herrschaftsreproduktion ist strukturell und strategisch sehr wohl kompatibel mit Totalitarismus/Faschismus, Missachtung von Menschenrechten, prämodernen Unterdrückungs- und Ausbeutungsformen, krimineller (rechtsnihilistischer) Praxis etc. Grundregulator bzw. oberste Handlungsmaxime der bürgerlich-kapitalistischen (Re-)Produktionsweise ist nicht die Einhaltung von abstrakten Rechtsnormen und moralischen Imperativen, sondern die Maximierung von Profit. 6) So ist es nicht zuletzt auch auf die 'strukturelle Amoralität des Kapitals' zurückzuführen, dass sich trotz der Existenz eines rechtsstaatlichen Gewaltmonopols und entsprechender Organe der Verbrechensbekämpfung innerhalb der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung immer wieder dauerhaft handlungsfähige Zonen organisierter Kriminalität herausgebildet haben und sich nun im Zeichen der 'Globalisierung' verstärkt ausbreiten. Auf diese Weise ist eine inoffizielle bzw. subkulturelle Ebene illegaler Herrschaftsausübung entstanden, in deren Einflussbereich quasitotalitäre, terroristische und dezivilisierte Repressionspraktiken wie Schutzgelderpressungen, Verstümmelungen, Verschleppungen, Entführungen, Versklavungen, Fememorde, Bandenkriege, Menschenhandel etc. an der Tagesordnung sind. Das bedeutet, dass innerhalb der 'modernen' Zivilisation relativ unangefochtene Sektoren antihumaner Willkür- und Schreckensherrschaft existieren, deren Unterworfene dem Schutzraum der 'kulturellen Moderne' entzogen sind. "Gestützt auf lokale Flexibilität und globale Komplexität pariert die kriminelle Ökonomie die verzweifelten Versuche der starren, national gebundenen staatlichen Institutionen, sie zu kontrollieren, die von vornherein wissen, das sie die Schlacht verlieren. Damit sind sie auch dabei, einen unverzichtbaren Bestandteil staatlicher Souveränität und Legitimität zu verlieren: die Fähigkeit, Recht und Ordnung durchzusetzen" (Castells 2003, S. 217). Zudem ist die ökonomische und politische 'Handlungs-Macht'60 des organisierten Verbrechens zu berücksichtigen, die unter den neuen mobilitäts-, kommunikations- und informationstechnologischen Bedingungen und der damit gegebenen Möglichkeit zur Bildung globaler Netzwerke im Vergleich zu früher beträchtlich angewachsen ist. So überwiegt in manchen Fällen die Größe des kriminellen Kapitals die Wirtschaft kleiner Länder. "In anderen Fällen wie Kolumbien, Peru, Bolivien und Nigeria stellt es eine Summe dar, deren Größe ausreicht, um makroökonomische Prozesse zu beeinflussen ... In wieder anderen Ländern wie Russland und Italien transformiert die Durchdringung von Geschäftswelt und Institutionen durch die organisierte Kriminalität das wirtschaftliche Umfeld, macht es unberechenbar und begünstigt so Investitionsstrategien, die sich auf kurzfristige Gewinne konzentrieren. Selbst in so großen Volkswirtschaften wie der Japans können Finanzkrisen durch kriminelle Manöver ausgelöst werden, wie 1995 bei den Verlusten an Sparguthaben und Anleihen im Wert von Hunderten Milliarden von Dollars infolge der faulen Kredite, die einigen Bankern von der Yakuza aufgezwungen worden waren" (ebenda, S. 216).
IV. 4. Synchrone Verflechtung von 'prämodernen' und 'modernen' HerrschaftsstrukturenIn seiner Eigenschaft als diachronischer und endogener, aus internen Entwicklungsvoraussetzungen und Widersprüchen entstandener Umwälzungsprozess stellt der Übergang von 'prämodernen' zu 'modernen' Herrschaftsverhältnissen eine europäische Besonderheit dar. Nur hier, noch dazu beschränkt auf einige Länder (England, Niederlande, Frankreich), kam es zur revolutionären Überwindung feudaler Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnisse durch bürgerlich geführte Aufstandsbewegungen und damit zur autochtonen bzw. 'national-popularen' Verankerung der 'kulturellen Moderne'. Ein wesentlich anderes Bild weisen jene Länder auf, in denen keine antifeudale Revolution "von unten" zustande kam, sondern der Übergang zur bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsform als "konservative Modernisierung" unter Vorherrschaft aristokratischer Führungsschichten "von oben" vollzogen wurde. Unter diesen Bedingungen - wie in Deutschland, Italien und Japan - wurde die Entwicklung, Ausprägung und Tradierung fortschrittlich-emanzipatorischer Leitideen, Programme, Bewegungen etc. im Sinne der 'kulturellen Moderne' entscheidend gehemmt und eine entsprechende politisch-rechtliche Institutionalisierung lange Zeit blockiert. Damit war der Weg geöffnet zu einer 'soziopathologischen' Verknüpfung von zentralen Momenten 'prämoderner' Herrschaftskultur (Militarismus, Monarchismus, Autoritarismus, Ständeideologie etc.) mit Grundmerkmalen ökonomisch-technisch-bürokratischer Modernität (Profitlogik, Technokratismus, Effizienzdenken, utilitaristischer Rationalismus) und antiemanzipatorisch entschlackter, 'imperialistisch' gewordener bürgerlicher Herrschaftsideologie (Rassismus, Sozialdarwinismus, Nationalismus, Großmachtchauvinismus etc.) bei gleichzeitiger radikaler Negierung grundlegender Inhalte der 'kulturellen Moderne' (Antiliberalismus, Antiparlamentarismus, Demokratie- und Menschenrechtsfeindlichkeit, Antisozialismus etc.). Im Endergebnis hat diese 'pathologische' Verflechtung zur Herausbildung massengestützter faschistischer Herrschaftsregime geführt und bildet wohl generell die generative Basis für die Formierung totalitärer Bewegungen61. In den 'nichtwestlichen' Weltregionen hat es keinen wie auch immer gearteten endogenen, aus internen Prozessen hervorgegangenen bürgerlich-revolutionären Übergang von 'prämodernen' zu 'modernen' Herrschaftsverhältnissen gegeben. Sieht man einmal von den Spezialfällen der russisch-stalinistischen und chinesisch-maoistischen Erziehungs- und Modernisierungsdiktaturen ab62, dann stößt man hier auf das Phänomen weitgehender stagnativer Stabilität im Rahmen resistenzfähiger traditionaler Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnisse. Die hier stattfindenden qualitativen Modernisierungsprozesse entspringen überwiegend nicht autochthonen Quellen, sondern sind das Resultat exogener bzw. 'fremdherrschaftlicher' Einflüsse infolge des imperialistischen Kolonialismus und der zunehmenden 'Globalisierung' der Kapitalbewegung. D. h 'Modernisierung' besitzt unter diesen Umständen nicht den Charakter eines 'homogenen', gesamtgesellschaftlich gewachsenen und allseitig durchdringenden Umwälzungsprozesses, sondern ist reduziert auf die höchst selektive und nur punktuelle Einführung kapitalistischer Strukturen im Rahmen herrschaftsstrategischer Bündnisse und Arrangements zwischen Funktionären des internationalen Kapitals und einheimischen Oberschichten. (Ein hervorstechendes Beispiel hierfür bietet die Kooperation der USA mit dem saudi-arabischen Herrschaftsclan.) Auf diese Weise kam es bislang immer wieder zu einer bizarren Verflechtung kapitalistischer Profitmaximierungsstrategien mit den lokal vorgegebenen Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnissen. Einerseits wurden so die von außen eingeführten kapitalistischen Reproduktionskomponenten den einheimischen Herrschaftsverhältnissen partiell angepasst und andererseits die autochthonen Sozialbeziehungen im Interesse der Kapitalbewegung teilweise in anarchischer Weise 'aufgebrochen'. Im Endergebnis hat diese selektiv-chaotische Einführung kapitalistischer Strukturelemente unter weitgehender Weglassung kulturell-zivilisatorischer Modernisierungsbemühungen (Bildung, Säkularisierung, Demokratisierung, Frauenemanzipation etc.), aber profitabler Verflechtung mit einheimischen Herrschaftsträgern zu einer dezivilisierenden Koexistenz von kapitalistischer Modernität und 'prämoderner' Herrschaftskultur geführt. Die negative Synergie zwischen exogener Modernisierung und der Beharrungskraft 'prämoderner' Herrschaftskultur gipfelt nicht nur in der sozialexplosiven Gleichzeitigkeit von globaler Massenarbeitslosigkeit und rapidem Bevölkerungswachstum in den kulturell nichtmodernisierten Regionen. Im Zusammenhang mit der Zunahme von kriegerischen Konflikten und Naturkatastrophen hat sich auch der Migrationsdruck mit der Konsequenz wachsender Einwanderungsbewegungen in die 'westlichen' Zonen des metropolitanen Kapitalismus erhöht. Das führt nun wiederum zur schleichenden Ausbreitung von gegenaufklärerischen Diasporakulturen in westlichen Ländern (insbesondere in Form des "Ghetto-Islams") und damit auch hier zur Verflechtung und bizarr-reaktionären Überlagerung von kapitalistischen und traditionalistischen Herrschaftsstrukturen. Diese globale Koexistenz, wechselseitige Durchdringung und konfliktträchtige Gleichzeitigkeit von neoliberal-kapitalistischer und 'prämodern'-traditionalistischer Herrschaftskultur mit stark religiös-fundamentalistischen Zügen ist erst nach dem Ende des aufmerksamkeitszentrierenden Ost-West-Konflikts und dem Obsolet-Werden seiner politisch-ideologischen Wahrnehmung-, Einordnungs- und Bewertungsraster deutlich sichtbar geworden. Ehemalige 'Bündnispartner' entpuppten sich zunehmend als autonom ambitionierte Herrschaftssubjekte mit einer ebenso eigenständigen wie reaktionären Identität. Zudem hat sich die Idee des 'Multikulturalismus' in ihrer herrschaftstheoretisch unreflektierten Form als naives, vordergründiges und kontraproduktives Trugbild erwiesen. Angesichts dieser neuartigen bipolaren Herrschaftsrealität ist eine kritisch-emanzipatorische Gegenwartsbewegung, die auf der Höhe dieser 'doppelherrschaftlichen' Herausforderung operiert, leider noch nicht in Sicht.
![]() ![]() |
![]() |
GLASNOST, Berlin 1992 - 2019 |
![]() |