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1999-06-18

Wirtschaftsgipfel Köln

Treffen der Staats- und Regierungschefs vom 18. Bis 20. Juni 1999

Kommuniqué der G8

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs acht wichtiger Demokratien und der Präsident der Europäischen Kommission, sind zum 25. Wirtschaftsgipfel in Köln zusammengetroffen. An der Schwelle zum neuen Jahrtausend erörterten wir wachsende Chancen und zukunftsweisende Lösungen für die Herausforderungen, vor denen unsere Staaten und die Völkergemeinschaft stehen.

2. Die Globalisierung, ein komplexer Prozeß, der einen weltumspannenden, raschen und zunehmenden Austausch von Ideen, Kapital, Technologie, Gütern und Dienstleistungen mit sich bringt, hat bereits zu tiefgreifenden Veränderungen in unseren Gesellschaften geführt. Sie hat uns enger zusammenrücken lassen denn je zuvor. Größere Offenheit und Dynamik haben zu einer Verbesserung des Lebensstandards auf breiter Ebene und einer spürbaren Verminderung der Armut geführt. Die Integration hilft, Arbeitsplätze zu schaffen, indem Effizienz, Chancen und Wachstum neuen Antrieb erhalten. Die Informationsrevolution und die Tatsache, daß unsere Kulturen und Werte stärker als früher miteinander in Berührung kommen, haben demokratische Impulse und den Kampf um Menschenrechte und Grundfreiheiten gestärkt sowie zu Kreativität und Innovation angespornt. Gleichzeitig bringt die Globalisierung jedoch weltweit für einige Arbeitnehmer, Familien und Gemeinschaften ein größeres Risiko der Entwurzelung und finanziellen Unsicherheit mit sich.

3. Die Herausforderung besteht darin, die Chancen der Globalisierung zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken anzugehen, um so auf die Sorge über eine mangelnde Kontrolle ihrer Auswirkungen zu reagieren. Wir müssen daran arbeiten, die Vorteile der Globalisierung zu erhalten und zu verstärken, und sicherstellen, daß ihre positiven Auswirkungen möglichst vielen Menschen auf der ganzen Welt zugute kommen. Wir fordern daher Regierungen und internationale Institutionen, die Wirtschaft und die Arbeitnehmer, die Zivilgesellschaft und den einzelnen auf, diese Herausforderung gemeinsam anzunehmen und das volle Potential der Globalisierung zur Förderung des Wohlstands und des sozialen Fortschritts zu nutzen, dabei aber auch für die Erhaltung der Umwelt zu sorgen.

I. Die Weltwirtschaft auf nachhaltigen Wachstumskurs bringen

4. Seit unserem Treffen im vergangenen Jahr in Birmingham ist die Weltwirtschaft mit großen Herausforderungen konfrontiert worden. Bei der Bewältigung der Krise und der Schaffung der Grundlagen für eine Erholung sind Fortschritte erzielt worden. Politische Schritte, die darauf abzielen, das Wachstum in den wichtigen Industriestaaten zu unterstützen, und wichtige politische Maßnahmen, die zu einer stärkeren Wirtschaftsleistung in den Märkten einiger Schwellenländer führten, haben die wirtschaftlichen Perspektiven verbessert. Einige substantielle Herausforderungen bleiben aber nach wie vor bestehen. Daher bekräftigen wir unser Bekenntnis zu einer geeigneten makroökonomischen Politik und zu Strukturreformen. Diese werden zu einem ausgewogeneren Wachstum der Weltwirtschaft beitragen und damit außenwirtschaftliche Ungleichgewichte abbauen.

5. Die Weltwirtschaft spürt noch immer die Auswirkungen der Finanzkrisen, die vor zwei Jahren in Asien begannen. Ohne ein offenes, auf Regeln gegründetes Welthandelssystem und die nutzbringenden Güter- und Dienstleistungsströme, die es begünstigt, hätten die betroffenen Länder viel größere Schwierigkeiten, sich von diesen Krisen zu erholen und ihre Volkswirtschaften zu stabilisieren.

6. Wir begrüßen die kürzlich zwischen Rußland sowie dem IWF und der Weltbank erzielten Rahmenübereinkünfte und erwarten deren zügige Umsetzung als weiteren wichtigen Schritt in Rußlands Reformprogramm. Wir ermutigen den Pariser Club, sobald eine IWF-Übereinkunft geschlossen ist, umgehend ein Umschuldungsabkommen mit Rußland auszuhandeln. Um die Bemühungen Rußlands um makroökonomische Stabilität und nachhaltiges Wachstum zu unterstützen, ermutigen wir den Pariser Club, sich auch weiterhin mit dem Problem der aus der Sowjetära stammenden russischen Verbindlichkeiten zu befassen, mit dem Ziel späterer umfassender Lösungen, sobald Rußland die Bedingungen geschaffen hat, die es ihm ermöglichen, ein ehrgeizigeres wirtschaftliches Reformprogramm durchzuführen.

7. Wir kamen überein, unseren Dialog im Rahmen der G8-Strukturen über die längerfristige soziale, strukturelle und wirtschaftliche Reform in Rußland zu intensivieren. Zu diesem Zweck haben wir unsere persönlichen Beauftragten angewiesen, die allgemeine Kontinuität und Kohärenz der Arbeit zu diesem Thema innerhalb der G8 zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei konkreten Bereichen der Zusammenarbeit gelten, z.B. der Förderung von Kleinunternehmen, der verstärkten Zusammenarbeit mit den Regionen, dem Gesundheitswesen sowie den sozialen Folgen der wirtschaftlichen Transformation. Wir kamen überein, unsere Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung, der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Geldwäsche zu vertiefen, einschließlich derjenigen Aspekte, die Kapitalflucht betreffen.

II. Ein Welthandelssystem aufbauen, das allen nützt

8. Das in der Welthandelsorganisation (WTO) verankerte multilaterale Handelssystem ist für die Förderung von internationalem Handel und internationalen Investitionen und die Steigerung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialem Fortschritt von entscheidender Bedeutung. Wir bekräftigen daher unsere entschlossene Unterstützung der WTO und unser Bekenntnis zu einem offenen Umfeld für Handel und Investitionen. Wir rufen alle Staaten auf, protektionistischem Druck zu widerstehen und ihre Märkte weiter zu öffnen. Wir ermutigen die Staaten, die noch nicht Mitglieder der WTO sind, ihr beizutreten, indem sie ihre Grundsätze annehmen.

9. Angesichts der entscheidenden Rolle der WTO sind wir uns darin einig, wie wichtig es ist, ihre Transparenz zu verbessern, um sie der Zivilgesellschaft näherzubringen, dabei aber ihren zwischenstaatlichen Charakter zu erhalten. Wir verpflichten uns ferner, auf ein erfolgreiches Ministertreffen in Seattle hinzuarbeiten, um die neue Runde einzuleiten. Wir streben darüber hinaus einen wirksameren Ansatz innerhalb der WTO zum Verhältnis zwischen Handel und Umwelt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sowie des sozialen wie wirtschaftlichen Wohlergehens weltweit an.

10. Wir fordern daher alle Nationen auf, bei der WTO-Ministerkonferenz in Seattle im Dezember 1999 mit einer neuen Runde breit angelegter und ehrgeiziger Verhandlungen zu beginnen, die auf substantielle und umsetzbare Ergebnisse abzielt. Alle Mitglieder sollten von dem Prozeß profitieren können. Wir ermutigen alle Mitglieder, Vorschläge für Fortschritte in Bereichen zu machen, in denen Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder solide und substantielle Gewinne erzielen können; alle Länder sollten einen Beitrag zu dieser neuen Runde leisten und Nutzen von ihr haben. Eine wirksame neue Runde von Handelsverhandlungen dürfte dabei helfen, den Entwicklungsländern den Weg zu einer weiteren Integration in die Weltwirtschaft zu ebnen.

In diesem Zusammenhang bekräftigen wir das Versprechen eines verbesserten Marktzugangs, das wir den am wenigsten entwickelten Ländern letztes Jahr in Birmingham gegeben haben. Zudem treten wir nachdrücklich ein für verstärkte Zusammenarbeit und Kohärenz der von den internationalen Finanz-, Wirtschafts-, Arbeits- und Umweltorganisationen betriebenen Politiken.

11. Da sich der Handel zunehmend global gestaltet, müssen die Folgen der Entwicklungen in der Biotechnologie auf nationaler und internationaler Ebene in allen geeigneten Foren behandelt werden. Wir bekennen uns zu einem wissenschaftlichen, regelgestützten Vorgehen in diesen Fragen.

III. Gestaltung einer Politik für mehr Beschäftigung

12. Eines der drängendsten wirtschaftlichen Probleme ist die hohe Arbeitslosigkeit in vielen Ländern. Wir bekräftigen die Bedeutung intensivierter internationaler Zusammenarbeit und verstärkter Bemühungen auf nationaler Ebene zur Gestaltung der richtigen Politik für mehr Beschäftigung. Um die Grundlagen für ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken, sprechen wir uns nachdrücklich für ein abgestuftes Vorgehen aus:

Förderung von Strukturreformen, um die Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften zu verbessern und den Langzeitarbeitslosen zu helfen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren;

Verfolgung einer makroökonomischen Politik für Stabilität und Wachstum sowie Gewährleistung einer ausgewogenen Geld- und Finanzpolitik.

13. Je größer die Anpassungsfähigkeit unserer Volkswirtschaften, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß Wirtschaftswachstum zu mehr Beschäftigung führt. Wir unterstützen daher nachdrücklich die Beseitigung struktureller Verkrustungen auf den Arbeits-, Kapital- und Produktmärkten, die Förderung von Unternehmergeist und Innovation, Investitionen in Humankapital, die Reform des Steuer-/Sozialleistungssystems zur Stärkung wirtschaftlicher Anreize und zur Förderung der Beschäftigung sowie die Entwicklung einer innovativen, wissensgestützten Gesellschaft.

14. Wir befürworten zudem die Schlußfolgerungen, der G8-Arbeitsminister auf ihrer Konferenz in Washington im Februar, für beschäftigungsfördernde soziale Sicherungsnetze zu sorgen, Langzeitarbeitslosigkeit durch rechtzeitige Maßnahmen zu verhindern, die Arbeitssuche durch die Bereitstellung von Arbeitsmarktinformationen und Vermittlungsdiensten zu erleichtern, lebenslanges Lernen und neue Formen der Arbeitsorganisation zu fördern, gleiche Zugangsmöglichkeiten aller Arbeitnehmer einschließlich der Berufsanfänger und älterer Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten und den sozialen Dialog voranzutreiben.

IV. Investitionen in die Menschen

15. Grundbildung, berufliche Bildung, akademische Qualifikationen, lebenslange Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse für den Arbeitsmarkt und Unterstützung der Entwicklung innovativen Denkens sind entscheidend für die Gestaltung des wirtschaftlichen und technischen Fortschritts auf unserem Weg in die Wissensgesellschaft. Sie bereichern darüber hinaus den einzelnen und fördern das staatsbürgerliche Verantwortungsgefühl und die soziale Einbindung.

16. Zur Förderung dieser Ziele kommen wir überein, die in der Charta von Köln niedergelegten Ziele und Bestrebungen weiterzuverfolgen.

17. Anpassungsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und die Gestaltung des Wandels werden die vorrangigen Herausforderungen für unsere Gesellschaften im nächsten Jahrhundert sein. Mobilität zwischen Arbeitsplätzen, Kulturen und Gemeinschaften wird unerläßlich sein. Bildung und lebenslanges Lernen sind die Eintrittskarte zu Mobilität für jedermann.

18. Zu diesem Zweck unterstützen wir einen verstärkten Austausch von Lehrenden, Verwaltungspersonal und Lernenden zwischen den Staaten der G8 und mit anderen Staaten und rufen unsere Experten auf, die größten Hindernisse, die einem verstärkten Austausch im Wege stehen, zu identifizieren und vor dem nächsten Gipfeltreffen geeignete Lösungsvorschläge zu machen. Wir fordern die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) auf zu ermitteln, wie verschiedene Länder sich um die Hebung des Bildungsstandards bemühen, indem sie beispielsweise bewährte Praktiken der Rekrutierung, Ausbildung, Vergütung und Verantwortlichkeit der Lehrberufe im internationalen Vergleich untersuchen. Wir verpflichten uns, gemeinsam Wege zu erkunden, wie wir untereinander und im Rahmen internationaler Institutionen zusammenarbeiten können, um unseren Staaten und den Entwicklungsländern zu helfen, durch den Einsatz von Technologie den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen, z.B. durch Fernunterricht, Rechnung zu tragen.

V. Stärkung der sozialen Absicherung

19. Der Globalisierungsprozeß hat an Dynamik gewonnen und dabei wichtige soziale und wirtschaftliche Fortschritte mit sich gebracht. Gleichzeitig haben der rasche Wandel und die schnell voranschreitende Integration dazu geführt, daß einzelne und bestimmte Gruppen sich nicht mehr in der Lage sehen, mit den Veränderungen Schritt zu halten; besonders in Entwicklungsländern hat dies zu einer gewissen Entwurzelung geführt. Wir müssen daher Schritte unternehmen, um die institutionelle und soziale Infrastruktur zu stärken, die der Globalisierung ein "menschliches Antlitz" verleihen kann, und dafür Sorge tragen, daß immer mehr Menschen immer größeren Wohlstand erlangen.

20. Die Politik der sozialen Absicherung, einschließlich der sozialen Sicherungsnetze, muß stark genug sein, den einzelnen zu ermutigen und in die Lage zu versetzen, globalen Wandel und globale Liberalisierung anzunehmen, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt zu verstärken. Wir erkennen an, daß es vor dem Hintergrund finanzieller Zwänge entscheidend ist, ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen sozialen Unterstützungsprogrammen und größerer persönlicher Verantwortung und Eigeninitiative herzustellen.

21. Wir sind davon überzeugt, daß die von den jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen am stärksten betroffenen Länder eine raschere Erholung erleben werden, wenn sie die erforderliche soziale Infrastruktur schaffen bzw. verbessern. Investitionen in grundlegende Sozialdienste auch in Krisenzeiten sind daher von besonderer Bedeutung. Haushaltsprioritäten und Flexibilität sollten die Qualität der sozialen Infrastruktur verbessern und Investitionen fördern.

22. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsbewußtes staatliches Handeln sowie die Achtung der Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen sind weitere unerläßliche Voraussetzungen für die soziale Stabilität. Der Liberalisierungsprozeß muß durch den Aufbau gut funktionierender und korruptionsfreier Institutionen, die kosteneffizient, transparent und rechenschaftspflichtig gegenüber der Allgemeinheit sind, ergänzt werden.

23. Wir rufen die Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) auf, die Entwicklung einer soliden Sozialpolitik und sozialen Infrastruktur in den Entwicklungsländern zu unterstützen und aufmerksam zu verfolgen. Wir würdigen die in dieser Hinsicht bereits getroffenen Maßnahmen. Wir fordern den Internationalen Währungsfonds (IWF) nachdrücklich auf, dieser Angelegenheit bei der Erstellung seiner Wirtschaftsprogramme mehr Aufmerksamkeit zu schenken und den zentralen Ausgabenbereichen wie Basisgesundheitsdienste, Bildung und Ausbildung auch in Zeiten finanzieller Konsolidierung soweit möglich besondere Priorität einzuräumen. Wir begrüßen die Bemühungen der Weltbank, im Zusammenwirken mit den VN Grundsätzen für eine vernünftige Praxis in der Sozialpolitik zu erarbeiten und Partnerschaften mit Schuldnerländern durch den umfassenden Entwicklungsrahmen zu stärken. Wir rufen die Weltbank und den IWF auf, gemeinsam ein Paket politischer Grundsätze und praktischer Maßnahmen zu entwickeln, auf die Geber und Kreditnehmer gleichermaßen bei Erarbeitung von Anpassungsprogrammen, die den Schutz der Schwächsten sicherstellen, zurückgreifen können.

24. Wir unterstützen einen verbesserten Austausch von Informationen über die Gestaltung und Durchführung von Sozialreformen, einschließlich der Analyse der Kosten und Nutzen sozialer Sicherungsnetze, im Rahmen der VN, der OECD und anderer geeigneter Foren.

25. Wir verpflichten uns, die wirksame Umsetzung der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihrer Folgemaßnahmen zu fördern. Darüber hinaus begrüßen wir die Verabschiedung des Übereinkommens der IAO über die Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Ferner beabsichtigen wir, die Arbeit mit den Entwicklungsländern zu intensivieren, um ihre Fähigkeit zu verbessern, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Wir sprechen uns dafür aus, die Fähigkeit der IAO zu stärken, den Ländern dabei zu helfen, Kernarbeitsnormen umzusetzen.

26. Zudem begrüßen wir die stärkere Zusammenarbeit zwischen der IAO und den IFI bei der Förderung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Kernarbeitsnormen. Wir fordern die IFI nachdrücklich auf, diese Normen in den politischen Dialog mit den Mitgliedstaaten einzubeziehen. Darüber hinaus betonen wir die Bedeutung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der WTO und der IAO hinsichtlich der sozialen Dimension der Globalisierung und der Handelsliberalisierung.

VI. Vertiefung der Entwicklungspartnerschaft

27. Die Entwicklungsländer sind wesentliche Partner in einer globalisierten Welt. Wir verpflichten uns, mit ihnen zusammenzuarbeiten, insbesondere mit den ärmsten Ländern, um Armut zu beseitigen, wirksame Politik zur nachhaltigen Entwicklung auf den Weg zu bringen und ihre Fähigkeit zu entwickeln, sich besser in die Weltwirtschaft zu integrieren und so von den Chancen zu profitieren, die die Globalisierung bietet.

Wir werden auch weiterhin den Entwicklungs- und Transformationsländern substantielle Unterstützung und Hilfe bei ihren eigenen Bemühungen um die Öffnung und Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften, die Demokratisierung und Verbesserung ihrer staatlichen Handlungsprozesse und den Schutz der Menschenrechte leisten.

Wir werden schrittweise eine Anhebung des Volumens unserer staatlichen Entwicklungshilfe anstreben und uns dabei auf diejenigen Länder konzentrieren, die am ehesten in der Lage sind, sie effektiv zu nutzen.

Zur Erleichterung künftiger Schuldenlasten und der nachhaltigen Entwicklung kommen wir überein, den Anteil an staatlicher Entwicklungshilfe, den wir in Form von Zuschüssen an die am wenigsten entwickelten Ländern leisten, zu erhöhen. Nichtstaatlichen Organisationen kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu.

Zwar haben internationale Unterstützung und Schuldenerleichterung unbestritten große Bedeutung, ihre positiven Auswirkungen hängen jedoch von soliden nationalen Anstrengungen in Richtung auf wirtschaftliche und strukturelle Reformen und verantwortungsbewußtes staatliches Handeln ab, wobei der Privatsektor und die Zivilgesellschaft eine produktive Rolle übernehmen können.

Wir beabsichtigen, die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und multilateralen Institutionen mit dem Ziel zu intensivieren, die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des globalen Handelssystems zu verbessern, um zu gewährleisten, daß sie den vollen Nutzen aus dem liberalisierten Handel ziehen und so zum globalen Wirtschaftswachstum beitragen.

Wir fordern die VN und die IFI auf, Entwicklungsländern dabei zu helfen, ausreichende Mittel für soziale Dienste und Basisinfrastruktur zu mobilisieren, und die Demokratisierung, verantwortungsbewußtes staatliches Handeln und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit weiterhin zu unterstützen und als festen Bestandteil in Länderentwicklungsstrategien einzubringen.

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für das OECD-Mandat zur Formulierung einer Empfehlung, Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder ungebunden zu vergeben. Wir fordern die OECD-Mitglieder auf, diese Anstrengungen so bald wie möglich zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen.

28. Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Afrika, Asien und Lateinamerika beizutragen. Im Hinblick darauf werden wir die Lage jedes Jahr auf der Grundlage von Berichten der IFI und der einschlägigen regionalen Entwicklungsbanken über die Bekämpfung der Armut prüfen.

VII. Die Kölner Schuldeninitiative auf den Weg bringen

29. Wir haben beschlossen, der Schuldenerleichterung für die Entwicklungsländer einen neuen Impuls zu verleihen. In den vergangenen Jahren hat die internationale Gläubigergemeinschaft eine Reihe von Schuldenerleichterungsmaßnahmen für die ärmsten Länder ergriffen. Der HIPC-Rahmen hat in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag geleistet. Die jüngste Erfahrung hat gezeigt, daß weitere Anstrengungen erforderlich sind, um eine dauerhaftere Lösung des Problems der nicht tragfähigen Schuldenlast zu erreichen. In diesem Sinne begrüßen wir die Kölner Schuldeninitiative 1999, die auf eine tiefergehende, breiter angelegte und schnellere Schuldenerleichterung durch wesentliche Veränderungen des HIPC-Rahmens abzielt. Zentrales Ziel dieser Initiative ist es, sich stärker auf die Armutsbekämpfung durch die Freigabe von Mitteln für deren Investition in das Gesundheits- und Bildungswesen und für den sozialen Bedarf zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang treten wir auch für verantwortungsbewußtes staatliches Handeln und eine nachhaltige Entwicklung ein.

30. Wir sind uns bewußt, daß neue Vorschläge zusätzliche substantielle Finanzmittel erfordern werden. Zwar werden gegenwärtig mehrere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft, es sind jedoch glaubwürdige Fortschritte bei der Identifizierung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten erforderlich, und wir sind bereit, zu Finanzierungslösungen beizutragen. In diesem Zusammenhang erkennen wir die Bedeutung einer fairen Lastenteilung zwischen den Gläubigern an.

VIII. Verstärkung der Anstrengungen zum Schutz der Umwelt

31. Um unser Bekenntnis zur nachhaltigen Entwicklung zu unterstreichen, werden wir unsere Bemühungen um den Aufbau eines kohärenten, globalen und Umweltbelange berücksichtigenden Rahmens multilateraler Übereinkünfte und Institutionen verstärken. Wir unterstützen das Ergebnis des G8-Umweltministertreffens in Schwerin und werden die internationale Zusammenarbeit bei der Schaffung, allgemeinen Anerkennung und kontinuierlichen Verbesserung von Umweltstandards und -normen beschleunigen. Wir sind uns darin einig, daß umweltpolitische Überlegungen in der bevorstehenden Runde der WTO-Verhandlungen in vollem Umfang berücksichtigt werden sollten. Dazu sollte auch eine Klärung der Beziehung zwischen multilateralen Umweltübereinkünften, umweltpolitischen Schlüsselprinzipien und WTO-Regeln gehören.

32. Wir kommen überein, die Multilateralen Entwicklungsbanken auch weiterhin dabei zu unterstützen, umweltpolitische Überlegungen zu einem festen Bestandteil ihrer Tätigkeiten zu machen, und wir werden bei der Gewährung unserer eigenen Unterstützung das gleiche tun. Wir werden im Rahmen der OECD auf gemeinsame umweltpolitische Leitlinien für Exportfinanzierungsagenturen hinarbeiten. Wir streben an, diese Arbeit bis zum G8-Gipfel im Jahr 2001 zu beenden.

33. Wir betonen erneut, daß wir Klimaveränderungen für eine äußerst ernste Bedrohung der nachhaltigen Entwicklung halten. Wir werden daher auf baldige Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans von Buenos Aires mit dem Ziel des frühzeitigen Inkrafttretens des Kioto-Protokolls hinarbeiten. Insbesondere regen wir Beschlüsse über die praktische Anwendung der Kioto-Mechanismen und über ein starkes und wirksames Regime der Erfüllungskontrolle an. Wir unterstreichen die Bedeutung der Verringerung von Treibhausgasemissionen durch einen rationellen und effizienten Energieeinsatz und andere kostenwirksame Mittel. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, binnenstaatliche Maßnahmen, auch im Rahmen des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen, zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind uns ferner darin einig, Erfahrungen über bewährte Praktiken auszutauschen. Wir werden ferner eine wachsende globale Beteiligung der Entwicklungsländer an der Begrenzung der Treibhausgasemissionen fördern. Wir begrüßen die von Entwicklungsländern bereits getroffenen Maßnahmen und betonen die Notwendigkeit, deren Anstrengungen durch finanzielle Mechanismen, die Entwicklung und den Transfer von Technologie und den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen. Wir verweisen auf die wichtige Rolle, die der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) in diesen Bereichen spielen kann. Wir begrüßen ferner die von einigen Entwicklungsländern in Buenos Aires bekundete Absicht, weitere Verpflichtungen zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen zu übernehmen.

IX. Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung fördern

34. Die Stärkung des Nichtverbreitungsregimes und der Abrüstungsmaßnahmen weltweit ist eine unserer wichtigsten internationalen Prioritäten. Wir streben eine breit angelegte internationale Partnerschaft für eine umfassende Bedrohungsverminderung an, um Erfordernissen der Sicherheit, der Rüstungskontrolle, der Außerdienststellung und der Nichtverbreitung Rechnung zu tragen und gleichzeitig Umweltrisiken zu verringern. Dabei werden wir auf Anstrengungen aufbauen, die gegenwärtig von den G8-Staaten und anderen unternommen und geplant werden. Wir bekennen uns zur Aufstockung der Mittel für diese Zwecke und ermutigen alle anderen interessierten Staaten, sich uns anzuschließen.

35. Wir sind uns bewußt, daß es nach wie vor erforderlich ist, waffenfähiges spaltbares Material, insbesondere Plutonium, zu schützen und zu verwalten. In den vergangenen Jahren haben sich die G8-Staaten mit dem Thema des Umgangs mit waffenfähigem Nuklearmaterial befaßt, das nicht länger für Verteidigungszwecke benötigt wird. Wir bekräftigen unsere Absicht, Vorkehrungen für den sicheren Umgang mit solchem spaltbaren Material zu treffen. Wir unterstützen mit Nachdruck die von den G8-Staaten und anderen unternommenen konkreten Initiativen zur wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit, die erforderlich ist, um künftige groß angelegte Programme für den Umgang mit spaltbarem Material zu fördern. Wir laden alle interessierten Staaten ein, Projekte für die baldige Umsetzung groß angelegter Programme zu unterstützen, und drängen auf die Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie. Wir wissen, daß für die Finanzierung ein internationaler Ansatz unter Einbeziehung sowohl öffentlicher als auch privater Mittel erforderlich sein wird, und wir werden eine mögliche Aufstockung unserer eigenen Mittelzusagen vor dem nächsten G8-Gipfel prüfen.

36. Wir sind tief besorgt über die jüngsten Raketentests und Entwicklungen auf dem Gebiet der Verbreitung von Raketen, z.B. die diesbezüglichen Aktionen Nordkoreas. Wir kommen überein, individuelle und kollektive Möglichkeiten der Behandlung dieses Problems weiter zu prüfen, und bekräftigen unser Bekenntnis zu den Zielen des Trägertechnologieregimes.

37. Wirksame Ausfuhrkontrollmechanismen sind für die Erreichung eines großen Teils unserer Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsziele wesentlich. Wir werden auch weiterhin nach Möglichkeiten zur Stärkung dieser Mechanismen suchen. Zugleich unterstreichen wir die Rolle der Gruppe der Nuklearlieferländer bei der Verhinderung der nuklearen Verbreitung.

38. Ein Jahr nach den Raketenversuchen Indiens und Pakistans wiederholen wir unsere Besorgnis und bekräftigen unsere im Kommuniqué von Birmingham abgegebene Erklärung. Die jüngsten Flugkörpertests haben die Spannungen in der Region weiter erhöht. Wir ermutigen beide Länder, den bereits unternommenen ersten positiven Schritten weitere folgen zu lassen, indem sie sich internationalen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsanstrengungen anschließen und die in der Resolution 1172 des VN-Sicherheitsrats beschriebenen Maßnahmen treffen.

X. Globale Herausforderungen annehmen

39. In vielen Ländern stellen gewaltsame Konflikte und Bürgerkriege nach wie vor ein Hindernis für die Nutzung der Chancen der Globalisierung dar. Eine wirksame Krisenprävention und -bewältigung muß die Ursachen angehen, die diesen Konflikten zugrunde liegen. Zu diesen Ursachen gehören die politische Manipulation ethnischer Spannungen, wirtschaftliche und soziale Ungleichheit und extreme Armut, das Fehlen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie von verantwortungsbewußtem politischem und wirtschaftlichem Handeln. Diese werden oft noch verschlimmert durch Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden, Ressourcenknappheit, rasches Bevölkerungswachstum und die rasche Ausbreitung von Krankheiten.

40. Um unsere Fähigkeit zur Krisenprävention zu verbessern, ist es erforderlich, im Einklang mit den Grundsätzen und Zielen der VN-Charta - die Fähigkeit zu stärken, Konfliktpotential in einem frühen Stadium zu erkennen und zu handeln. Risiken und Ursachen gewaltsamer Konflikte müssen effektiver beobachtet und Informationen weitergegeben werden, um sie zu verhindern;

dafür zu sorgen, daß unsere Sicherheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspolitiken sinnvoll koordiniert werden und der Verhinderung gewaltsamer Konflikte dienen. Wir werden in unserem Dialog mit anderen Ländern und internationalen Institutionen daran arbeiten, unsere Politiken zu koordinieren; die wichtige Rolle anzuerkennen, die die Vereinten Nationen bei der Krisenprävention spielen, und sich um die Stärkung ihrer Fähigkeiten in diesem Bereich zu bemühen;

Militärausgaben vor dem Hintergrund der sonstigen öffentlichen Ausgaben und im makroökonomischen Rahmen von Wachstum und Entwicklung systematisch zu überwachen;

die Anstrengungen regionaler Organisationen und Abmachungen zur Erweiterung ihrer rechtlichen und operationellen Fähigkeiten zu fördern und zu unterstützen, im Einklang mit dem Völkerrecht Konflikte in diesem Bereich kontrollieren und lösen zu helfen;

die Pressefreiheit zu fördern, faire Wahlverfahren einzurichten, dazu beizutragen, die demokratische Rechenschaftspflicht und das Funktionieren von Parlamenten, Justiz sowie Militär und Polizei zu verbessern sowie die Überwachung der Wahrung der Menschenrechte und das Eintreten für sie zu verbessern.

41. Wir sind besorgt über die fortgesetzte globale Ausbreitung von AIDS. Wir betonen erneut die Notwendigkeit, die Anstrengungen zur Bekämpfung von AIDS auf nationaler und internationaler Ebene durch eine kombinierte Strategie der Prävention, der Impfstoffentwicklung und einer geeigneten Therapie fortzusetzen. Wir begrüßen und unterstützen die Rolle von UNAIDS als Koordinator und Katalysator im Kampf gegen AIDS. Wir rufen Ko-Sponsoren und andere Partner auf, bei der Formulierung klarer globaler und regionaler Ziele und Strategien mitzuarbeiten.

42. Wir verpflichten uns ferner, unsere nationalen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung ansteckender und parasitärer Krankheiten wie Malaria, Kinderlähmung und Tuberkulose sowie ihrer medikamentenresistenten Formen fortzusetzen. Wir werden insbesondere die Anstrengungen der Weltgesundheitsorganisation und ihre Initiativen "Kampf der Malaria" und "Stoppt TB" auch künftig unterstützen. Wir fordern die Regierungen auf, diese empfohlenen Strategien zu unterstützen.

43. Im Lichte der zunehmenden Bedeutung von Fragen der Nahrungsmittelsicherheit ersuchen wir die OECD-Sachverständigengruppe für die Harmonisierung der Regulierungsaufsicht im Bereich der Biotechnologie und die OECD-Arbeitsgruppe für die Sicherheit neuer Nahrungs- und Futtermittel, eine Studie über die Folgen der Biotechnologie und anderer Aspekte der Nahrungsmittelsicherheit zu erstellen. Wir ersuchen die zuständigen OECD-Experten, ihre Erkenntnisse mit unseren persönlichen Beauftragten zu erörtern. Wir ersuchen die letzteren, uns bis zum nächsten Gipfel über Möglichkeiten zur Verbesserung unseres Vorgehens in diesen Bereichen durch internationale und andere Institutionen zu berichten und dabei die in verschiedenen anderen Foren gegenwärtig angestellten Überlegungen zu berücksichtigen.

44. Wir begrüßen es, daß die Völkergemeinschaft den schädlichen Folgen jeglicher Form von Korruption wachsende Aufmerksamkeit schenkt und daß das Anti-Korruptionsübereinkommen der OECD im Februar 1999 in Kraft getreten ist. Wir hoffen, daß weitere Länder das Übereinkommen ratifizieren werden. Wir begrüßen die Ergebnisse und die geplanten Folgemaßnahmen der internationalen Konferenz zur Korruptionsbekämpfung, an der über achtzig Staaten einschließlich aller G8-Partner teilnahmen, sowie der OECD-Konferenz zur Korruptionsbekämpfung, die beide im Februar 1999 in den Vereinigten Staaten stattfanden. Wir drängen darauf, daß korrupte Handlungen von Staatsbediensteten im Rahmen des VN-Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in den Rang von Straftaten erhoben werden.

45. Wir werden die Dynamik der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des transnationalen organisierten Verbrechens und der Bedrohung, die es für die politische, finanzielle und soziale Stabilität weltweit bedeutet, aufrechterhalten. Wir würdigen die Arbeit der Hochrangigen Expertengruppen "Transnationales Organisiertes Verbrechen" und "Terrorismus" und fordern sie dringend auf, ihre Arbeit fortzusetzen, insbesondere im Hinblick auf den raschen Abschluß der Verhandlungen über VN-Übereinkünfte und -protokolle über das organisierte Verbrechen. Wir fordern ferner raschere Fortschritte in den Verhandlungen über das VN-Übereinkommen über die Finanzierung des Terrorismus. Wir ersuchen die beiden Expertengruppen, uns im nächsten Jahr zu berichten. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Bekämpfung des Drogenproblems, insbesondere durch die aktive Umsetzung der Schlußfolgerungen der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen von 1998 über das Weltdrogenprogramm. Wir begrüßen das bevorstehende Ministertreffen zum Thema Verbrechensbekämpfung, das im Herbst in Moskau stattfinden wird.

46. Wir erneuern die auf dem Moskauer Gipfel 1996 eingegangene Verpflichtung zur Sicherheit als oberster Priorität beim Einsatz der Kernenergie sowie zur Erreichung hoher Sicherheitsstandards weltweit. In diesem Zusammenhang messen wir den Ergebnissen des Überprüfungstreffens der Vertragsstaaten des Übereinkommens über nukleare Sicherheit und der IAEO-Konferenz zur Stärkung der nuklearen Sicherheit in Osteuropa große Bedeutung bei.

47. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit zu stärken. Wir begrüßen die konzertierten Anstrengungen zur Bewältigung des Jahr-2000-Problems ("Millennium Bug") in diesem Bereich. Mit Blick auf den Nuklearen Sicherheitsfonds messen wir der vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung der Zuschußvereinbarungen weiterhin große Bedeutung bei.

48. Seit dem Gipfeltreffen von Birmingham hat es bei der Bewältigung des Jahr-2000-Computerproblems ("Millennium Bug") echte Fortschritte gegeben. Es bleibt jedoch noch viel zu tun. Wir setzen auch weiterhin auf kraftvolle Aktionsprogramme, um zu gewährleisten, daß wir selbst auf das Jahr 2000 vorbereitet sind, und um die potentiellen Auswirkungen auf unsere Länder sowie die Welt insgesamt so gering wie möglich zu halten. Wir fordern alle anderen Regierungen dringend auf, das gleiche zu tun. Bei diesen Bemühungen sollte den Schlüsselsektoren der Infrastruktur - Energie, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Verkehr und Gesundheitswesen - sowie der Verteidigung, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit höchste Priorität eingeräumt werden. Das Vertrauen der Öffentlichkeit wird entscheidend sein und stark von Transparenz und Offenheit bezüglich des jeweiligen Standes der Vorbereitungen in kritischen Sektoren abhängen. Regierungen, internationale Organisationen, Infrastrukturbetreiber und Lieferanten von Informationstechnologie müssen einen geregelten Fluß verläßlicher Informationen an die Öffentlichkeit sicherstellen. Mit dem Näherrücken dieses Datums wird es für die verantwortlichen Stellen von großer Bedeutung sein, über Notfallpläne zu verfügen, um mit den trotz intensiver Vorbereitung möglicherweise in besonders sensitiven Bereichen eintretenden Systemausfällen fertig zu werden. Wir fordern Drittstaaten auf, das gleiche zu tun. Wir werden untereinander weiterhin eng in diesem Bereich sowie hinsichtlich anderer Aspekte des Problems zusammenarbeiten. Eine G8-Sonderkonferenz zu Notfallplanung werden wir später im Jahr einberufen.

Nächster Gipfel

49. Wir haben die Einladung des Premierministers von Japan angenommen, vom 21. bis 23. Juli nächsten Jahres in Okinawa (Kyushu) zusammenzukommen.



Quelle: Bulletin Nr. 43, 14.07.1999


 




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