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1993-04-05

Erklärung des Ministerrates der Westeuropäischen Union

Außerordentliche Tagung des Ministerrats der WEU am 5. April 1993 in Luxemburg

I.

Im Nachgang zu seinen Beratungen in Rom im November
1992 kam der WEU-Ministerrat zu einer außerordentlichen
Tagung zusammen, um die derzeitige entscheidende Phase der
Situation im ehemaligen Jugoslawien und insbesondere
den Konflikt in Bosnien-Herzegowina zu erörtern.  Vertreter
Bulgariens, Rumäniens und Ungarns, der KSZE-Präsident-
schaft, des KSZE/EG-Sanktionenkoordinators und der
EG-Kommission wohnten dieser Tagung, die sich mit der
Umsetzung der Sanktionen auf der Donau befaßte, als Beob-
achter bei.  Ferner nahmen Vertreter der EG-Präsidentschaft
und der stellvertretende NATO-Generalsekretär als Beobach-
ter teil.

II.

Die Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit, einen wesent-
lichen Beitrag zur Umsetzung der Bestimmungen der Resolu-
tionen 787, 757 und 713 des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen und der darin enthaltenen Maßnahmen zu leisten,
und die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, der
Vereinten Nationen und der Internationalen Konferenz über
das ehemalige Jugoslawien in diesem entscheidenden Stadium
der Verhandlungen, die auf eine Annahme des Vance-Owen-
Friedensplans durch alle Parteien in Bosnien-Herzegowina
abzielen, zu unterstützen.

III.

Die Minister begrüßten die Bemühungen, die die Anrainer-
staaten unternehmen, um ihren Verpflichtungen aus den oben-
genannten Resolutionen des UN-Sicherheitsrats nachzukom-
men, stellten jedoch mit Besorgnis fest, daß trotz dieser
Anstrengungen die Durchsetzung der Sanktionen auf der
Donau noch verstärkt werden müsse.

IV.

Die WEU-Minister boten den Anrainerstaaten daher ihre kon-
krete Unterstützung durch die Organisation eines Polizei- und
Zolleinsatzes auf der Donau an, für den die WEU-Länder
geeignete Mittel bereitstellen würden.  Dieses Angebot stützt
sich auf drei Leitprinzipien.  Danach wird der Einsatz

- sich auf die einschlägigen Resolutionen des UN-Sicher-
heitsrats gründen, insbesondere auf die Resolution 787 vom
16. November 1992 in Verbindung mit den Resolutionen
713 und 757;

- eine Erweiterung der bereits von der KSZE sowie der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
untemommenen Bemühungen darstellen;

- zur Unterstützung der Anrainerstaaten dienen, die dafür
verantwortlich sind, die zur Sicherstellung der Einhaltung
des Embargos auf der Donau erforderlichen Maßnahmen zu
treffen.


V.

Die WEU-Minister begrüßten die Unterstützung des WEU-
Plans durch die KSZE und setzen auf eine wirksame Ko-
ordinierung der Bemühungen der EG, der KSZE und der
WEU zur Durchsetzung der Resolutionen des UN-Sicher-
heitsrats.


VI.

Die Organisation des von der WEU angebotenen Polizei- und
Zolleinsatzes würde auf einem System flußaufwärts und fluß-
abwärts von der serbischen Grenze gelegener koordinierter
Kontrollbereiche beruhen und das Ziel verfolgen, die wirk-
same Umsetzung des Embargos auf der Donau sicherzustellen.  
Daran beteiligt wären gemischte Einsatzgruppen aus Polizei-
und Zollbeamten der WEU-Staaten und der Anrainerstaaten,
die von schnellen Streifenbooten aus operieren und zur
Unterstützung der Kontrollen der Anrainerstaaten zusätzliche
Kontrollmaßnahmen durchführen würden.


VII.

Der WEU-Ministerrat begrüßte die Unterstützung seitens der
Anrainerstaaten und sieht weiteren Konsultationen zu diesem
Thema entgegen. Er äußerte die Hoffnung, daß mit dem
Polizei- und Zolleinsatz möglichst bald begonnen werden
kann, damit eine vollständige Umsetzung der einschlägigen
Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sichergestellt und somit,
ein positiver Beitrag zur Lösung der Krise im ehemaligen
Jugoslawien in Ergänzung des in anderen Foren verfolgten
Friedensprozesses geleistet werden kann.

Quelle: Bulletin Nr. 30 vom 14. April 1993




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