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I. Im Nachgang zu seinen Beratungen in Rom im November 1992 kam der WEU-Ministerrat zu einer außerordentlichen Tagung zusammen, um die derzeitige entscheidende Phase der Situation im ehemaligen Jugoslawien und insbesondere den Konflikt in Bosnien-Herzegowina zu erörtern. Vertreter Bulgariens, Rumäniens und Ungarns, der KSZE-Präsident- schaft, des KSZE/EG-Sanktionenkoordinators und der EG-Kommission wohnten dieser Tagung, die sich mit der Umsetzung der Sanktionen auf der Donau befaßte, als Beob- achter bei. Ferner nahmen Vertreter der EG-Präsidentschaft und der stellvertretende NATO-Generalsekretär als Beobach- ter teil. II. Die Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit, einen wesent- lichen Beitrag zur Umsetzung der Bestimmungen der Resolu- tionen 787, 757 und 713 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der darin enthaltenen Maßnahmen zu leisten, und die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, der Vereinten Nationen und der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien in diesem entscheidenden Stadium der Verhandlungen, die auf eine Annahme des Vance-Owen- Friedensplans durch alle Parteien in Bosnien-Herzegowina abzielen, zu unterstützen. III. Die Minister begrüßten die Bemühungen, die die Anrainer- staaten unternehmen, um ihren Verpflichtungen aus den oben- genannten Resolutionen des UN-Sicherheitsrats nachzukom- men, stellten jedoch mit Besorgnis fest, daß trotz dieser Anstrengungen die Durchsetzung der Sanktionen auf der Donau noch verstärkt werden müsse. IV. Die WEU-Minister boten den Anrainerstaaten daher ihre kon- krete Unterstützung durch die Organisation eines Polizei- und Zolleinsatzes auf der Donau an, für den die WEU-Länder geeignete Mittel bereitstellen würden. Dieses Angebot stützt sich auf drei Leitprinzipien. Danach wird der Einsatz - sich auf die einschlägigen Resolutionen des UN-Sicher- heitsrats gründen, insbesondere auf die Resolution 787 vom 16. November 1992 in Verbindung mit den Resolutionen 713 und 757; - eine Erweiterung der bereits von der KSZE sowie der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten untemommenen Bemühungen darstellen; - zur Unterstützung der Anrainerstaaten dienen, die dafür verantwortlich sind, die zur Sicherstellung der Einhaltung des Embargos auf der Donau erforderlichen Maßnahmen zu treffen. V. Die WEU-Minister begrüßten die Unterstützung des WEU- Plans durch die KSZE und setzen auf eine wirksame Ko- ordinierung der Bemühungen der EG, der KSZE und der WEU zur Durchsetzung der Resolutionen des UN-Sicher- heitsrats. VI. Die Organisation des von der WEU angebotenen Polizei- und Zolleinsatzes würde auf einem System flußaufwärts und fluß- abwärts von der serbischen Grenze gelegener koordinierter Kontrollbereiche beruhen und das Ziel verfolgen, die wirk- same Umsetzung des Embargos auf der Donau sicherzustellen. Daran beteiligt wären gemischte Einsatzgruppen aus Polizei- und Zollbeamten der WEU-Staaten und der Anrainerstaaten, die von schnellen Streifenbooten aus operieren und zur Unterstützung der Kontrollen der Anrainerstaaten zusätzliche Kontrollmaßnahmen durchführen würden. VII. Der WEU-Ministerrat begrüßte die Unterstützung seitens der Anrainerstaaten und sieht weiteren Konsultationen zu diesem Thema entgegen. Er äußerte die Hoffnung, daß mit dem Polizei- und Zolleinsatz möglichst bald begonnen werden kann, damit eine vollständige Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sichergestellt und somit, ein positiver Beitrag zur Lösung der Krise im ehemaligen Jugoslawien in Ergänzung des in anderen Foren verfolgten Friedensprozesses geleistet werden kann.
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