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Die Außen- und die Verteidigungsminister der WEU-Mitgliedstaaten kamen am 19. Juni 1992 in Bonn zusammen; sie gaben die Petersberg-Erklärung ab, die aus den folgenden drei Teilen besteht: I. Die WEU und die Sicherheit Europas Il. Stärkung der operationellen Rolle der WEU III. Beziehungen zwischen der WEU und den anderen europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. des Atlantischen Bündnisses PETERSBERG-ERKLÄRUNG I. Die WEU und die Sicherheit Europas Entwicklungen bezüglich der Sicherheitslage in Europa, der Abrüstung und der Rüstungskontrolle 1. Die Minister zogen eine Bilanz der bedeutsamen Veränderungen, die sich seit ihrer letzten ordentlichen Tagung im November 1991 bezüglich der Sicherheitslage in Europa ergeben haben. Sie betonten, wie wichtig es für den Frieden und die Sicherheit in Europa sei, die Rolle und die Institutionen der KSZE zu stärken. Sie verliehen der Erwartung Ausdruck, daß in Helsinki Beschlüsse zur Einleitung neuer Verhandlungen über Rüstungskontroll- und Abrüstungsmaßnahmen sowie zur Ausweitung der regelmäßigen Konsultationen und der Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen gefaßt werden. Angesichts der Einrichtung eines neuen KSZE-Forums für die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich sind ihrer Auffassung nach Beschlüsse zur Stärkung der Fähigkeit der KSZE, Konflikte zu verhindern, Krisen zu bewältigen und Streitigkeiten friedlich beizulegen, von größter Bedeutung. Sie unterstützten den auf dem Folgetreffen von Helsinki zur Diskussion stehenden Vorschlag, wonach sich die KSZE zu einer regionalen Abmachung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen erklären soll. Die Minister waren der Ansicht, daß die KSZE befugt sein solle, friedenserhaltende Operationen unter ihrer eigenen Verantwortung einzuleiten und durchzuführen. 2. In dem Maße, wie die WEU ihre operationellen Fähigkeiten im Einklang mit der Maastrichter Erklärung weiterentwickelt, sind wir bereit, je nach den Umständen des betreffenden Falles und nach Maßgabe unserer eigenen Verfahren die wirksame Durchführung von Konfliktverhütungs- und Krisenbewältigungsmaÿnahmen einschließlich friedenserhaltender Aktivitäten der KSZE oder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen. Dies wird unbeschadet mglicher Beiträge anderer KSZE-Staaten und anderer Organisationen zu diesen Aktivitäten geschehen. 3. Die Minister begrüßten die vom KSZE-Rat in Berlin und Prag gefaßten Beschlüsse bezüglich der Beziehungen zwischen der KSZE und anderen sich gegenseitig verstärkenden europäischen und transatlantischen Organisationen einschließlich der WEU. Sie erklärten, die WEU sei bereit, sich gemeinsam mit der Europäischen Union in vollem Umfang am Aufbau der europäischen Sicherheitsarchitektur zu beteiligen. Ferner bekräftigten sie ihre Überzeugung, daß das Atlantische Bündnis eine der unverzichtbaren Grundlagen der europäischen Sicherheit bildet. Sie begrüßten den derzeitigen Reformprozeß in der NATO, der auf die Schaffung einer tragfähigen neuen transatlan tischen Partnerschaft abzielt. 4. Die Minister begrüßten die auf der außerordentlichen KSE-Konferenz am 5. Juni 1992 in Oslo erreichte Vereinbarung, welche die Grundlage für das Inkrafttreten des KSE-Vertrags bietet, der nach wie vor ein wesentliches Ziel ihrer Bemühungen im Bereich der Rüstungskontrolle darstellt. Die uneingeschränkte und wirksame Durchführung des Vertrags wird die Stabilität erhöe n und einer neuen kooperativen Sicherheitsordnung in Europa den Weg ebnen. Sie fordern die neuen Vertragsstaaten auf, seine Ratifizierung noch vor dem KSZE Gipfeltreffen in Helsinki sicherzustellen. Die Minister halten es für sehr wichtig, daß rechtzeitig zum Gipfeltreffen in Helsinki ein Übereinkommen über die Begrenzung der Personalstärken der Land- und Luftstreitkräfte (KSE 1 a) geschlossen und der Vertrag über den Offenen Himmel durchgeführt wird. Sie erklärten erneut, daß sie sich für ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags über den Offenen Himmel einsetzen, und forderten andere KSZE-Staaten auf, dem Vertrag im Einklang mit seinen Bestimmungen beizutreten. 5. Die Minister begrüßten die kürzlich von den betroffenen Staaten ergriffenen Maßnahmen, durch die das Inkrafttreten des START-Vertrags ermöglicht werden soll, sowie die am 17. Juni in Washington erreichte wichtige Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und Rußland über weitere Reduzierungen im strategischen Bereich. 6. Die Minister verwiesen erneut darauf, daß die Präsenz ausländischer Streitkräfte im Hoheitsgebiet eines souveränen Staates die ausdrückliche Zustimmung dieses Staates erfordert. Sie betonten, daß es wichtig sei, in den laufenden Verhandlungen rasch Zeitpläne für den Abzug ausländischer Truppen aus dem Hoheitsgebiet der baltischen Staaten aufzustellen. 7. Die Minister brachten die Überzeugung zum Ausdruck, daß ein Übereinkommen über chemische Waffen in den nächsten Monaten erreicht werden kann. Sie sind zuversichtlich, daß dieses Übereinkommen in bezug auf die weltweite multilaterale Rüstungskontrolle eine wichtige Vorreiterrolle spielen kann, und appellieren an alle Mitgliedstaaten der Abrüstungskonferenz, den sich herausbildenden Konsens zu unterstützen. Sie brachten erneut ihre feste Absicht zum Ausdruck, zu den ursprünglichen Unterzeichnern dieses Übereinkommens zu zählen, und fordern alle anderen Staaten auf, es ihnen gleichzutun. 8. Die WEU-Mitgliedstaaten bekräftigten ihre Entschlossenheit, weiterhin zur Schaffung einer neuen Friedensordnung in Europa beizutragen, die im Einklang mit der Charta von Paris auf Zusammenarbeit beruhen wird. Die Minister hoben in diesem Zusammenhang den wertvollen Beitrag des NAKR hervor. Vor diesem Hintergrund hat die WEU die Auÿen- und die Verteidigungsminister acht Staaten Zentraleuropas zu einer Sondertagung auf Ministerebene eingeladen, die noch im Laufe dieses Tages stattfinden wird. Die WEU und die eingeladenen Staaten beabsichtigen, ihre Konsultationen und ihre Zusammenarbeit im Rahmen der neuen europäischen Sicherheitsstruktur zu verstärken. Durchführung der Erklärung von Maastricht 9. Die Minister hoben die grundlegende Bedeutung des Vertrags über die Europäische Union hervor und sehen der weiteren Ausarbeitung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon erwartungsvoll entgegen. Sie erörterten die Fortschritte, die im Einklang mit der von den WEU-Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 1991 in Maastricht angenommenen Erklärung bei der Entwicklung der Rolle der WEU als Verteidigungskomponente der Europäischen Union und als Instrument zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz erzielt wurden. 10. Die Minister bekräftigten, wie wichtig es ist, daß die WEU im Einklang mit ihrer Maastrichter Erklärung enge Arbeitsbeziehungen zur Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis herstellt. Sie verabschiedeten einen Bericht über die praktischen Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die WEU diese Beziehungen entwickeln kann. Sie baten den Ständigen Rat, dem Rat der Zwölf sowie dem Nordatlantikrat konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Herbeiführung einer engen Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Sekretariaten erleichtert werden soll. 11. Die Minister nahmen einen Bericht des Generalsekretärs über die Fortschritte bezüglich der Verlegung des Rates und des Generalsekretariats der WEU von London nach Brüssel entgegen. Sie wiesen den Ständigen Rat und den Generalsekretär an, zügig die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Verlegung im Januar 1993 abgeschlossen werden kann. 12. Die Minister nahmen einen Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr über die Treffen der Stabschefs entgegen. Die Minister vereinbarten, daß die Stabschefs zweimal jährlich vor den ordentlichen Tagungen des Ministerrates sowie erforderlichenfalls ad hoc zusammentreten sollen. Ferner kamen die Minister überein, daß nach der Verlegung des Rates und des Sekretariats nach Brüssel den nationalen Delegationen auch Militärs mit der Aufgabe zur Seite gestellt werden konnten, für den Rt Stellungnahmen zu erarbeiten und ihn zu beraten, den Planungsstab über die Ansichten der Stabschefs zu unterrichten sowie die fachliche Qualität der Arbeit des Planungsstabs zu überwachen. 13. Die WEU-Minister begrüßten den von den Verteidigungsministern der IEPG auf ihrer Osloer Tagung am 6. März 1992 gefaßten Beschluß, die künftige Rolle der IEPG in der europäischen Sicherheitsarchitektur zu analysieren. Dies ist eine positive Entwicklung, die uneingeschränkt mit dem von den WEU-Mitgliedstaaten in Maastricht beschlossenen Ziel im Einklang steht, eine verstärkte Zusammenarbeit im Rüstungsbereich im Hinblick auf die Gründung einer europäischen Rüstungsbehörde der WEU näher zu untersuchen. Die WEU-Minister schlagen vor, daß Experten sowohl der WEU als auch der IEPG diese Frage eingehend prüfen, eine erste Untersuchung der Rolle und der Aufgaben einer möglichen europäischen Rüstungsbehörde vornehmen sowie einen Bericht zur Prüfung vorlegen. 14. Die WEU-Minister begrüßten den am 25. Mai auf der Brüsseler Tagung der Verteidigungsminister der EUROGROUP gefaßten Beschluß, neben anderen Optionen und falls die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit zu prüfen, ob der WEU einige oder alle der derzeitigen Aufgaben der EUROGROUP, für die noch Bedarf besteht, übertragen werden können. 15. Die Minister nahmen mit Befriedigung die beträchtlichen Fortschritte zur Kenntnis, die in bezug auf die Errichtung eines experimentellen WEU-Satellitenzentrums in Torrej (Spanien) erzielt wurden; dies sei ein konkretes Beispiel für die Stärkung der operationellen Rolle der WEU, und sie sähen der noch für dieses Jahr geplanten offiziellen Einweihung erwartungsvoll entgegen. Ferner nahmen sie zur Kenntnis, daß der Auftrag für die Realisierbarkeitsstudie in bezug auf das Hauptsystem (main system feasibili ty study) an ein Konsortium von Firmen aus WEU-Mitgliedstaaten unter der Führung eines deutschen Unternehmens vergeben worden ist. Aktivitäten der Arbeitsgruppen 16. Im Bereich der Verifikation stellten die Minister mit Befriedigung fest, daß eine Reihe von Regeln für den Einsatz multinationaler Teams im KSE-Rahmen von der WEU erarbeitet und anschließend im Bündnis angenommen worden sind. Dies war seit der Maastricht er Erklärung das erste Beispiel für die Einbringung von in der WEU vereinbarten gemeinsamen Positionen in den Konsultationsprozeß der NATO. 17. Unter Berücksichtigung der bereits erzielten Fortschritte einigten sich die Minister grundsätzlich auf eine Realisierbarkeitsstudie mit dem Ziel, die kostengünstigste Möglichkeit für die gemeinsame Durchführung des Vertrags über den Offenen Himmel durch die Mitgliedstaaten aufzuzeigen. Sie beauftragten die Expertengruppe, die Grundlagen für die Studie zu vereinbaren, die Optionen aufzuzeigen, die einer weiteren Prüfung wert sind, sowie die Kostenfrage zu prüfen, damit sie auf ihrer nächsten ordentlichen Tagung einen Beschluß zur Fortsetzung der Studie fassen knnen. Sie hoben die Bereitschaft der WEU hervor, zu einem späteren Zeitpunkt mit Dritten zusammenzuarbeiten, und begrüßten in diesem Zusammenhang die Kontakte, die mit anderen europäischen Bündnispartnern sowie mit der Russischen Föderation -Rußland stattgefundenhaben. Sie vereinbarten, daß Experten die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Russischen Föderatin Rußland, die eine gemeinsame Realisierbarkeitsstudie und/oder einen Versuchsüberflug umfassen knnte, untersuchen sollen. 18. Die Minister erklärten erneut, daß die Arbeit der Unterarbeitsgruppe Mittelmeer zur Sicherheit im Mittelmeerraum von großer Bedeutung ist. Sie verabschiedeten ein Mandat für die Einleitung eines schrittweisen, abgestuften Dialogs der WEU mit den Maghreb- Staaten, der den politischen Entwicklungen sowohl in diesen Staaten als auch im Mittelmeerraum Rechnung trägt. Das WEU-Institut für Sicherheitsstudien 19. Die Minister nahmen mit Befriedigung die Aktivitäten des WEU-Instituts für Sicherheitsstudien in Paris zur Kenntnis. Seine Veröffentlichungen, Seminare und Kolloquien hätten zu einem vertieften Verständnis für die derzeitige Entwicklung einer europäischen Sicherheitsidentität sowie zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der WEU und anderen europäischen Staaten einen großen Beitrag geleistet. II. Stärkung der operationellen Rolle der WEU 1. Im Einklang mit dem in der Maastrichter Erklärung der WEU-Mitgliedstaaten vom 10. Dezember 1991 enthaltenen Beschluß, die WEU als Verteidigungskomponente der Europäischen Union und als Instrument zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz auszubauen, haben die WEU-Mitgliedstaaten zur Stärkung der operationellen Rolle der WEU geeignete Aufgaben, Strukturen wie auch Mittel geprüft und festgelegt, die insbesondere einen WEU-Planungsstab und der WEU zugeordnete militärische Einheiten umf assen. 2. Die WEU-Mitgliedstaaten erklären sich bereit, militärische Einheiten des gesamten Spektrums ihrer konventionellen Streitkräfte für unter der Befehlsgewalt der WEU durchgeführte militärische Aufgaben zur Verfügung zu stellen. 3. Beschlüsse zum Einsatz von der WEU zugeordneten militärischen Einheiten werden vom Rat der WEU im Einklang mit den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen gefaßt. Über die Teilnahme an bestimmten Operationen entscheiden die Mitglieder nach wie vor als souveräne Staaten entsprechend ihrer jeweiligen Verfassung. 4. Militärische Einheiten der WEU-Mitgliedstaaten, die unter der Befehlsgewalt der WEU eingesetzt werden, könnten neben ihrem Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Washingtoner Vertrags bzw. Artikel V des geänderten Brüsseler Vertrags auch für folgende Zwecke eingesetzt werden: - humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze; - friedenserhaltende Aufgaben; - Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens. 5. Die Planung und Durchführung dieser Aufgaben muß in vollem Umfang mit den für die kollektive Verteidigung aller Bündnispartner erforderlichen militärischen Vorkehrungen vereinbar sein. 6. Die militärischen Einheiten werden sich aus Streitkräften der WEU-Mitgliedstaaten, einschließlich Streitkräften mit NATO-Aufgaben - in diesem Fall nach Konsultationen mit der NATO - zusammensetzen und multinational organisiert werden sowie aus Einheiten aller Teilstreitkräfte bestehen. 7. Alle WEU-Mitgliedstaaten werden bald angeben, welche ihrer militärischen Einheiten und Stäbe sie der WEU für deren verschiedene potentielle Aufgaben bereitstellen würden. Falls bereits aus Streitkräften der WEU-Staaten gebildete multinationale Truppenteile bestehen oder geplant sind, knnten diese Einheiten mit Zustimmung aller an ihnen beteiligten Staaten für Einsätze unter der Befehlsgewalt der WEU zur Verfügung gestellt werden. 8. Die WEU-Mitgliedstaaten beabsichtigen, geeignete Fähigkeiten zu entwickeln und zu üben, damit militärische Einheiten der WEU zur Erfüllung dieser Aufgaben zu Land, zur See oder aus der Luft eingesetzt werden knnen. 9. Vorbehaltlich praktischer Hindernisse wird am 1. Oktober 1992 ein Planungsstab eingerichtet, der dem Rat unterstehen wird. Er wird seinen Sitz gemeinsam mit dem Generalsekretariat in einem geeigneten Gebäude in Brüssel haben. Der Rat hat heute Generalmajor Caltabiano (italienische Luftwaffe) zum ersten Direktor des Planungsstabs ernannt. Der Planungsstab wird für folgendes verantwortlich sein: - die Vorbereitung von Eventualfallplänen für den Einsatz von Streitkräften unter der Ägide der WEU, - Erarbeitung von Empfehlungen für die erforderlichen Führungssysteme einschließlich ständiger Dienstanweisungen für eventuell auszuwählende Führungsstäbe; - Fortschreibung einer Liste der Einheiten und Kombinationen von Einheiten, die der WEU für bestimmte Operationen zugewiesen werden knnten. 10. Der Ministerrat billigte das Mandat des Planungsstabs. III. Beziehungen zwischen der WEU und den anderen europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. des Atlantischen Bündnisses A. Im Anschluß an die am 10. Dezember 1991 im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Europäische Union in Maastricht abgegebene Erklärung verwiesen die Minister der WEU-Staaten auf die folgenden grundlegenden Prinzipien, auf denen die Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Mitgliedstaaten beruhen sollten: - Beilegung ihrer Meinungsverschiedenheiten mit friedlichen Mitteln im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem geänderten Brüsseler Vertrag, aus dem Nordatlantikvertrag und aus der Charta der Vereinten Nationen sowie im Einklang mit den nach den Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris eingegangenen Verpflichtungen und den anderen allgemein anerkannten Grundsätzen und Regeln des Vlkerrechts; - in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt in ihren Beziehungen untereinander. Ferner hoben sie hervor, daß die Sicherheitsgarantien und Verteidigungsverpflichtungen in den Verträgen, welche die Mitgliedstaaten innerhalb der Westeuropäischen Union und innerhalb des Atlantischen Bündnisses miteinander verbinden, sich gegenseitig verstärken und von den Unterzeichnern des Teils III der Petersberg-Erklärung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten einer der beiden Organisationen nicht geltend gemacht werden. B. In ihrer Maastrichter Erklärung vom 10. Dezember 1991 schlugen die Mitgliedstaaten der WEU vor, daß die Staaten, die Mitglieder der Europäischen Union sind, eingeladen werden, der WEU zu den nach Artikel XI des geänderten Brüsseler Vertrags zu vereinbarenden Bedingungen beizutreten oder, falls sie dies wünschen, Beobachter zu werden. Gleichzeitig wurden andere europäische Mitgliedstaaten der NATO eingeladen, assoziierte Mitglieder der WEU nach Modalitäten zu werden, die es ihnen ermöglichen, an den Tätigkeiten der WEU voll teilzunehmen. Im Einklang mit Teil III der Petersberg-Erklärung kamen die Minister überein, daß auf folgende Punkte hingewiesen werden sollte, wenn Staaten, die daran interessiert sind, eingeladen werden, Mitglieder, Beobachter oder assoziierte Mitglieder zu werden. Mitglieder Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Angebot zum Beitritt zur WEU angenommen haben, verpflichten sich, - im Einklang mit den von allen WEU-Mitgliedstaaten vertretenen Grundsätzen und Wertvorstellungen den Brüsseler Vertrag von 1948 in der am 23. Oktober 1954 geänderten Fassung, seine Protokolle und die mit ihm zusammenhängenden Dokumente sowie die von den Mitgliedstaaten nach dem Vertrag geschlossenen Übereinkünfte einzuhalten; - die im Einklang mit dem Vertrag angenommenen Übereinkünfte, Beschlüsse und Regeln sowie die Erklärungen beginnend mit der Erklärung von Rom vom 27. Oktober 1984 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen; - die WEU im Einklang mit der am 10. Dezember 1991 in der Erklärung über die Rolle der WEU und ihre Beziehungen zur Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis eingegangenen Verpflichtung, die dem Vertrag über die Europäische Union beigefügt ist, zur Verteidigungskomponente der Europäischen Union und als Instrument zur Stärkung des Europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz auszubauen; - den Inhalt des Teils III der Petersberg-Erklärung, der Teil des Beitrittsprotokolls wird, uneingeschränkt anzuerkennen. Beobachter Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Angebot, Beobachter zu werden, angenommen haben, - können, obwohl sie keine Vertragsparteien des geänderten Brüsseler Vertrags sind, unbeschadet des Artikels VIII des geänderten Brüsseler Vertrags an den Tagungen des WEU- Rates teilnehmen; auf Antrag der Mehrheit der Mitgliedstaaten oder der Hälfte der Mitgliedstaaten einschließlich der Präsidentschaft kann die Teilnahme an Ratstagungen auf Vollmitglieder beschränkt werden; - können zu Tagungen von Arbeitsgruppen eingeladen werden; - können auf Antrag eingeladen werden, das Wort zu ergreifen; - werden in bezug auf Aufgaben, die der WEU von anderen Foren und Institutionen, deren Mitglieder sie bereits sind, übertragen wurden, die gleichen Rechte und Verantwort- lichkeiten haben wie Vollmitglieder. Assoziierte Mitglieder Andere europäische Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses, die das Angebot, assoziierte Mitglieder der WEU zu werden, angenommen haben, können, obwohl sie keine Vertragsparteien des geänderten Brüsseler Vertrags sind, vorbehaltlich folgender Bestimmungen und unbeschadet des Artikels VIII des geänderten Brüsseler Vertrags in vollem Umfang an den Tagungen des WEU-Rates, seiner Arbeitsgruppen und der Nebenorgane teilnehmen: - auf Antrag der Mehrheit der Mitgliedstaaten oder der Hälfte der Mitgliedstaaten einschließlich der Präsidentschaft kann die Teilnahme auf Vollmitglieder beschränkt werden; - sie werden durch ständige Liaison-Beziehungen in die Arbeit des Planungsstabs einbezogen werden knnen; - sie werden in bezug auf Aufgaben, die der WEU von anderen Foren und Institutionen, deren Mitglieder sie bereits sind, übertragen wurden, die gleichen Rechte und Verantwortlichkeiten haben wie Vollmitglieder; - sie werden das Rederecht haben, ohne jedoch einen Beschluß blockieren zu können, für den ein Konsens unter den Mitgliedstaaten erforderlich ist; - sie können sich den Beschlüssen der Mitgliedstaaten anschließen; sie werden an deren Durchführung teilnehmen können, sofern nicht die Mehrheit der Mitgliedstaaten oder die Hälfte der Mitgliedstaaten einschließlich der Präsidentschaft etwas anderes beschließt; - sie werden an militärischen Operationen der WEU, für die sie Streitkräfte bereitstellen, auf der gleichen Grundlage wie Vollmitglieder teilnehmen; - sie werden den Inhalt von Teil III Buchstabe A der Petersberg-Erklärung, der Teil des Assoziierungsdokuments sein wird, in vollem Umfang anerkennen; - sie werden zum Zweck des Austausches von Mitteilungen betreffend Tagungen und Aktivitäten, an denen sie teilnehmen, an das Fernmeldesystem (WEUCOM) der Mitgliedstaaten angeschlossen; - sie werden aufgefordert werden, zu den einzelnen Etats der Organisation einen finanziellen Beitrag zu leisten. Weltraumaktivitäten Aus praktischen Gründen werden Weltraumaktivitäten bis zum Ende der experimentellen Phase des Satellitenzentrums im Jahre 1995 auf die derzeitigen Mitglieder beschränkt sein. Während dieser Zeit werden die neuen Mitglieder und die assoziierten Mitglieder fortlaufend über die Weltraumaktivitäten der WEU unterrichtet werden. Für assoziierte Mitglieder werden geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit diese an späteren Weltraumaktivitäten vom gleichen Zeitpunkt an, zu dem Beschlüsse zur Fortsetzung die ser Aktivitäten gefaßt werden, teilnehmen können'. Mandat c. Die Minister beauftragten den Ständigen Rat, die Aufnahme der Gespräche mit den betroffenen Staaten zu veranlassen. Die Minister bekräftigten den Wunsch, die nötigen Vereinbarungen noch vor dem 31. Dezember 1992 zu schließen.
1. Die Minister verwiesen erneut auf die von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten am 15. Juni 1992 abgegebene "Erklärung zu Jugoslawien". Sie brachten einmal mehr ihre tiefe Sorge über die Fortdauer des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien zum Ausdruck. Insbesondere bedauerten sie die verzweifelte humanitäre Lage und die fortgesetzte Anwendung von Gewalt in Bosnien-Herzegowina (s. S. 656). 2. Die Minister betonten, daß sofortige und umfassende humanitäre Hilfe insbesondere für die Menschen in Bosnien-Herzegowina dringend erforderlich ist. Sie unterstrichen ferner, wie wichtig es ist, die in der Resolution 758 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vorgesehene Sicherheitszone in und um Sarajewo einschlieÿlich des Flughafens zu schaffen, und bekundeten ihre Unterstützung für die Bemühungen um die Sicherung einer solchen Zone sowie um die Wiedereröffnung des Flughafens von Sarajewo. Sie begrüßten und befürworteten die aktive Beteiligung von Mitgliedstaaten an dieser Operation. 3. Die Minister hoben hervor, daß ihre Staaten entschlossen sind, die fortgesetzte Gewaltanwendung sowie die Mißachtung von KSZE-Verpflichtungen und grundlegenden Menschenrechtsnonnen nicht hinzunehmen. In diesem Zusammenhang erinnerten sie an die von der KSZE kürzlich gefaßten Beschlüsse. 4. Die Minister appellierten an alle betroffenen Parteien, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und sich an die Waffenstillstandsvereinbarungen zu halten. Sie verwiesen erneut darauf, daß Gebietsgewinne oder -veränderungen, die durch Gewalt herbeigeführt werden, unannehmbar sind und von der Völkergemeinschaft nicht anerkannt werden. Sie bekräftigten ferner, daß die Menschenrechte und Grundfreiheiten auch nationaler und ethnischer Gruppen wirksam geschützt werden müssen. 5. Die Minister betonten erneut, daß sie die Operation der Vereinten Nationen zur Währung des Friedens in Kroatien in vollem Umfang unterstützen. Alle Elemente des Friedensplans der Vereinten Nationen müssen genauestens beachtet und uneingeschränkt umgesetzt werden. 6. Die Minister brachten erneut ihre nachdrückliche Unterstützung für die Konferenz über Jugoslawien einschließlich der Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Gespräche über eine Verfassung für Bosnien-Herzegowina zum Ausdruck. 7. Die Minister erklärten ferner, daß ihre Staaten entschlossen sind, die Resolution 757 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in vollem Umfang einzuhalten und die in ihr enthaltenen Sanktionen vollständig umzusetzen. In diesem Zusammenhang stellten sie fest, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen hat, erforderlichenfalls umgehend weitere Schritte - unter anderem auf der Grundlage des Kapitels VII der Charta der Vereinten Nationen - zur Herbeiführung einer friedlichen Lösung im Einklang mit seinen einschlägigen Resolutionen zu prüfen. 8. Die Minister erklärten, daß die WEU bereit ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur wirksamen Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit dem Konflikt im ehemaligen Jugoslawien zu leisten. Sie beauftragten eine aus Vertretern der Außen- und der Verteidigungsministerien zusammengesetzte Ad-hoc-Gruppe, die Möglichkeiten der WEU zu prüfen, an der Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mitzuwirken.
1. Auf Einladung der deutschen Präsidentschaft der Westeuropäischen Union trafen sich die Außen- und die Verteidigungsminister Belgiens, Bulgariens, Deutschlands, Estlands, Frankreichs, Italiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, der Niederlande, Polens, Portugals, Rumäniens, Spaniens, Ungarns, der Tschechoslowakei und des Vereinigten Knigreichs am 19. Juni 1992 in Bonn, um ihre Entschlossenheit zu bekunden, den Umfang der Beziehungen zu erweitern, die auf die Entscheidung des Brüsseler Ministerrates vom April 1990 hin aufgenommen wurden. 2. Die Minister waren sich darin einig, daß angesichts der Umwälzungen der letzten Jahre in Europa die Intensivierung der Beziehungen zwischen der WEU und den Staaten Zentraleuropas zur Stabilität und zur Errichtung einer neuen Friedensordnung in Europa beitragen wird, die auf Partnerschaft und Zusammenarbeit, mehr Sicherheit und größerem Vertrauen sowie auf Abrüstung beruht. 3. Die Minister begrüßten die vom KSZE-Rat in Berlin und Prag gefaßten Beschlüsse über die Beziehungen zwischen der KSZE und anderen europäischen und transatlantischen Organisationen, die sich gegenseitig stärken, einschließlich der WEU. Sie wiesen darauf hin, daß Sicherheit im weitesten Sinne nicht nur militärische, sondern auch politische Aspekte, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie wirtschaftliche, soziale und kologische Aspekte einschlißÿt. 4. Die Minister bestätigten, daß die WEU in Übereinstimmung mit den vom Europäischen Rat im Dezember 1991 in Maastricht gefaßten Beschlüssen einen der wesentlichen Bestandteile der künftigen europäischen Sicherheitsarchitektur darstellen wird. In diesem Zus ammenhang stellten sie fest, daß die Petersberg-Erklärung folgenden Passus enthält: "ln dem Maße, wie die WEU ihre operationellen Fähigkeiten im Einklang mit der Maastrichter Erklärung weiterentwickelt, sind wir bereit, je nach den Umständen des betreffenden Falles und nach Maßgabe unserer eigenen Verfahren die wirksame Durchführung von Konfliktverhütungs- und Krisenbewältigungsmaßnahmen einschließlich friedenserhaltender Aktivitäten der KSZE oder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen. Dies wird unbeschadet möglicher Beiträge anderer KSZE-Staaten und anderer Organisationen zu diesen Aktivitäten geschehen." 5. Die Intensivierung der Beziehungen der WEU zu Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn soll die besonderen Beziehungen widerspiegeln, die zwischen diesen Ländern und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bereits bestehen und sich noch entwickeln. Andere geeignete Formen der Zusammenarbeit können je nach Bedarf und nach aßÿgae der Entwicklung dieser Beziehungen eingeführt werden. 6. Die Minister führten einen eingehenden Meinungsaustausch über den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der WEU und diesen Ländern. Sie beschlossen, die bestehenden Beziehungen durch eine Strukturierung des Dialogs, der Konsultationen und der Zusammenarbeit zu verstärken. Schwerpunkt der Konsultationen werden die Sicherheitsarchitektur und die Stabilität in Europa, die zukünftige Entwicklung der KSZE sowie Rüstungskontrolle und Abrüstung, insbesondere die Umsetzung des KSE-Vertrags und des Vertrags über den Offenen Himmel sowie des Wiener Dokuments 1992, sein. Die Ereignisse in Europa und in den Nachbarregionen werden für die Teilnehmer von besonderem Interesse sein. Auf diese Weise werden die zentraleuropäischen Partner der WEU sich mit der künftigen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union vertraut machen können und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Verteidigungskomponente der Union u nd dem europäischen Pfeiler des Atlantischen Bündnisses, so, wie sie sich nach und nach entwickeln, finden. 7. Die Außen- und die Verteidigungsminister haben die folgenden konkreten Maßnahmen beschlossen: - Die Außen- und die Verteidigungsminister werden einmal jährlich zusammentreffen. Weitere Treffen auf Ministerebene knnen einberufen werden, falls die Umstände dies erfordern. - Zwischen dem Ständigen Rat der WEU und den Botschaftern der betreffenden Länder wird ein Konsultationsforum eingerichtet. Dieses Forum tritt mindestens zweimal jährlich am Sitz der WEU zusammen. - Diese Treffen werden Gelegenheit bieten, die Umsetzung der beschlossenen Maÿnahmen zu überwachen und gegebenenfalls Vorschläge zur Einbeziehung weiterer Felder der Zusammenarbeit zu machen. - Die sicherheitspolitischen Konsultationen auf Ministerebene und auf Ebene des Ständigen Rates der WEU/der Botschafter können durch Treffen mit einer Ad-hoc-Troika der WEU auf Ebene der hohen Beamten ergänzt werden. - Folgende Initiativen werden fortgesetzt und gefördert: - regelmäÿiger Austausch von Unterlagen und Informationen; - verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem WEU-Institut für Sicherheitsstudien und den entsprechenden Stellen der betreffenden Länder. Es werden vermehrt Seminare und Kolloquien veranstaltet. Das Stipendienprogramm wird fortgesetzt. 8. Die Minister sprachen sich für den Ausbau der Beziehungen zwischen der Versammlung der WEU und den Parlamenten der betreffenden Länder aus. 9. Diese im Rahmen der WEU mit den Staaten Zentraleuropas durchgeführten Maßnahmen und ähnliche Bemühungen im Rahmen des Bündnisses werden einander ergänzen und verstärken.
Die Minister sind über die Fortdauer der Kampfhandlungen in Berg-Karabach tief besorgt. Sie bekräftigen ihren Appell an die Konfliktparteien, umgehend einen wirksamen Waffenstillstand herbeizuführen und zusätzliche Schritte einschließlich des Rückzugs aus besetzten Gebieten zu unternehmen. Jede Handlung, die sich gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates in der Absicht richtet, politische Ziele durch Gewalt und im Widerspruch zu den Prinzipien der KSZE zu erreichen, ist unannehmbar. Die Minister begrüßen mit Nachdruck den Friedensprozeß, der auf der Tagung des KSZE-Ministerrats am 24. März 1992 in Helsinki eingeleitet wurde. Sie würdigen die Initiative, zwei vorläufige Treffen in Rom durchzuführen. Sie bedauern, daÿ aus einer Reihe von Gründen, darunter die Nichtteilnahme einer der betroffenen Parteien, auf den Treffen noch nicht die für den Erfolg der Friedenskonferenz von Minsk erforderlichen Voraussetzungen geschaffen wurden. Die gegenwärtigen Anstrengungen müssen jetzt verstärkt wwerden, damit die Friedenskonferenz von Minsk wie geplant am 23. Juni 1992 einberufen werden kann. Alle betroffenen Parteien werden dringend aufgefordert, diesen Prozeß mit dem Ziel fortzusetzen, weiteres Blutvergießen in Berg-Karabach zu verhindern und eine gerechte und dauerhafte politische Lösung herbeizuführen.
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