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1994-12-14

Kommunique der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe

am 14. und 15. Dezember 1994 in Brüssel

1.

Der Verteidigungsplanungsausschuß und die Nukleare Pla-
nungsgruppe der Nordatlantikpakt-Organisation traten am
14. und 15. Dezember auf Ministerebene in Brüssel zusammen.

2.

Unser Treffen stand am Ende einer Reihe von Begegnungen
auf hoher Ebene während der letzten zwei Wochen einschließ-
lich der Gipfeltreffen der KSZE und der EU sowie der
Ministertagungen des Nordatlantikrats und des Nordatlan-
tischen Kooperationsrats.  Wir haben die zentrale Rolle der
NATO unterstrichen und die Entschlossenheit unserer Allianz,
ihre Einheit und ihren Zusammenhalt zu wahren sowie die Sta-
bilität im gesamten transatlantischen Raum in der Weise zu
erhöhen, daß die Sicherheit aller gefestigt wird.  Wir messen
der transatlantischen Bindung, die für die Sicherheit der Bünd-
nispartner und Stabilität in Europa von grundlegender Bedeu-
tung ist, besondere Wichtigkeit bei.  Die Allianz bleibt das
unersetzliche Fundament für die Sicherheit unserer Nationen.  
Wir sind einstimmig der Ansicht, daß die Werte der Allianz
nicht als selbstverständlich hingenommen werden dürfen.  
Unsere Sicherheit ist weiterhin auf eine integrierte Militär-
struktur und kollektive Verteidigungsvorkehrungen angewie-
sen, die die Allianz in die Lage versetzen, sich gemeinsam zu
verteidigen und ihre neuen Aufgaben, einschließlich Friedens-
erhaltung, zu erfüllen.

3.

Wir haben die wesentlichen Fragen zur zukünftigen Entwick-
lung der Allianz besprochen, unter anderem den Fortschritt der

Arbeit zur Umsetzung der von den Staats- und Regierungs-
chefs auf ihrem Brüsseler Gipfeltreffen im Januar getroffenen
Entscheidungen. Ferner haben wir die Entwicklung im ehe-
maligen Jugoslawien eingehend erörtert.  Wir haben unsere
jährliche Überprüfung der konventionellen und nuklearen
Kräfte der Allianz abgeschlossen, insbesondere die nationalen
Verteidigungspläne für den Zeitraum 1995 bis 1999 und dar-
über hinaus.

4.

Wir haben die im Verteidigungsbereich geleistete Arbeit zu
den Gipfelinitiativen vor dem Hintergrund des grundlegenden
Wandels bewertet, den die Allianz bereits vollzogen hat, um
dem neuen Sicherheitsumfeld Rechnung zu tragen.  Wir unter-
stützen den Aufbau der sich entwickelnden europäischen
Sicherheits- und Verteidigungsidentität sowie die Rolle der
Westeuropäischen Union.  Wir bauen immer engere und ko-
operativere Beziehungen zu unseren Partnern aus.  In diesem
Zusammenhang begrüßten wir die zügigen Fortschritte bei der
Umsetzung der Partnerschaft für den Frieden (PfP), der nun-
mehr 23 Partnerländer angehören. Drei große Partnerschaften
sowie viele andere Aktivitäten sind bereits mit breiter Beteili-
gung von NATO- und Partnerstaaten durchgeführt worden.

5.

Auf dem Gipfel im Januar haben unsere Staats- und Regie-
rungschefs bekräftigt, daß die Allianz, wie in Artikel 10 des
Washingtoner Vertrags vorgesehen, für eine Mitgliedschaft
anderer europäischer Staaten offen bleibt, die in der Lage sind,
die Prinzipien des Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des
nordatlantischen Gebiets beizutragen.  Wir haben die auf dem
Gipfel erzielte Einigung bekräftigt, daß die Erweiterung Teil
eines evolutionären Prozesses sein wird, unter Berücksichti-
gung politischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen in
ganz Europa und als Beitrag zur Sicherheit aller. Die Erweite-
rung wird somit integraler Bestandteil der allgemeineren Ent-
wicklung kooperativer Sicherheitsbeziehungen im gesamten
euro-atlantischen Raum sein. Wir haben daher die auf dem
jüngsten Treffen der NATO-Außenminister getroffene Ent-
scheidung begrüßt, einen Prüfungsprozeß innerhalb der
Allianz einzuleiten, um das Wie der NATO-Erweiterung, die
Prinzipien, die diesen Prozeß leiten sollen, und die Auswir-
kungen der Mitgliedschaft festzulegen. Als Verteidigungs-
minister werden wir uneingeschränkt zu diesem Prozeß bei-
tragen, der sich auf unsere kollektiven Verteidigungsvorkeh-
rungen auswirken wird, besonders auf den Verteidigungspla-
nungsprozeß und die integrierte Streitkräfte- und Kommando-
struktur. Daher haben wir unsere Ständigen Vertreter gebeten,
mit fachlicher Beratung durch die Militärbehörden der NATO
sicherzustellen, daß diese Auswirkungen als Beitrag zur
Arbeit des Nordatlantikrats zu diesem Thema untersucht und
eingebracht werden.

6.

Die Partnerschaft für den Frieden ist von wesentlicher Bedeu-
tung für die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen der
NATO und ihren Partnern. Sie entwickelt wertvolle Koopera-
tionsmuster im Verteidigungsbereich, die die Stabilität weiter
festigen werden. Sie ist ein wirksamer Mechanismus zur Ent-
wicklung der militärischen Grundfähigkeiten, die erforderlich
sind, um zusammen mit der NATO wirksam operieren zu kön-
nen und Interoperabilität zwischen der NATO und Partnern zu
fördern, was für die Partnerländer von Nutzen ist, unabhängig
davon, ob sie eine NATO-Mitgliedschaft anstreben oder nicht.
Wir haben bekräftigt, daß die aktive Beteiligung an der Part-
nerschaft für den Frieden auch eine wichtige Rolle im evolu-
tionären Prozeß der NATO-Erweiterung spielen wird.

7.

Wir messen dem den Partnern angebotenen Prozeß der Vertei-
digungsplanung und -Überprüfung besondere Bedeutung bei.  
Er greift auf die langjährige Erfahrung der NATO auf diesem
Gebiet zurück, erkennt die Notwendigkeit einer maßgerechten
Vorgehensweise, die den speziellen Belangen einzelner Part-
ner Rechnung trägt, und wird im Laufe der Zeit noch breiter
angelegt und vertieft werden. Dieser maßgerechte Ansatz muß
dazu dienen, daßjede Partnernation bestimmte Ziele erreichen
kann, um so die Interoperabilität zu erhöhen. Er wird konkrete
Planung für die Kräfte ermöglichen, die für Partnerschaftsakti-
vitäten vorgesehen sind, wie auch einen allgemeineren Infor-
mationsaustausch unter den Bündnismitgliedern und Partnern
über Verteidigungs- und Finanzplanung insgesamt bieten.  
Dieser Prozeß wird somit zwei Hauptziele der Partnerschaft
für den Frieden fördern: engere Zusammenarbeit sowie Trans-
parenz der nationalen Verteidigungsplanung und Haushalts-
führung.

8.

Die Partnerschaft für den Frieden stützt sich inzwischen auf
ein festes Fundament. Wir sind entschlossen, die seit dem
Gipfel erzielten dynamischen Fortschritte weiterzuführen.  Wir
haben mit Befriedigung die seit Januar geleistete Arbeit zur
Erstellung des strukturellen Rahmens und der Verfahren für
die Partnerschaft für den Frieden überprüft. Mit dem von
unseren Partnern bekundeten Interesse, sich enger der NATO
anzuschließen, sowie ihrer zunehmenden Präsenz im NATO-
Hauptquartier und in der Partnerschaftskoordinierungszelle,
hat sich die Partnerschaft für den Frieden energisch der Erfül-
lung ihrer Zweckbestimmung zugewandt, mit den Partnern
zusammenzuarbeiten, um dauerhafte Stabilität aufzubauen.  
Wir haben die für 1995 vorgesehenen konkreten Vorhaben zur
Kenntnis genommen, zu denen eine umfangreiche und an-
spruchsvolle Übungsserie gehört.  Diese werden ergänzt durch
umfangreiche bilaterale Kooperationsprogramme zwischen
NATO- und Partnerländern.  Wir haben ebenso mit Zufrieden-
heit Vorschläge zur Kenntnis genommen, die praktische
Zusammenarbeit mit PfP-Partnern auf den Gebieten Luftver-
teidigung, Fernmeldewesen, Rüstungsbeschaffung und Stan-
dardisierung zu erweitern.  Die Aktivitäten im Rahmen der
Partnerschaft für den Frieden müssen auch in Zukunft ange-
messen finanziert werden.  Wir treten weiter dafür ein, die zum
Erfolg dieser Initiative erforderlichen Mittel bereitzustellen
und erkennen und begrüßen in diesem Zusammenhang die
Beiträge, die die Partner selbst zur Finanzierung ihrer Teil-
nahme leisten müssen.

9.

Wir haben festgestellt, daß Rußland bedeutende Beiträge zu
Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum über ein
breites Spektrum von Fragen zu leisten vermag. Wir haben
daher die Wichtigkeit der Beziehung der NATO zu Rußland
bekräftigt einschließlich praktischer Zusammenarbeit inner-
halb wie auch außerhalb der Partnerschaft für den Frieden.  
Wir haben ferner die Wichtigkeit einer unabhängigen, demo-
kratischen und stabilen Ukraine betont sowie unser Interesse
an der Entwicklung weiterer praktischer Zusammenarbeit mit
ihr.

10.

Wir haben festgestellt, daß bei der Anpassung der Verfahren
und Strukturen der Allianz Fortschritte erzielt worden sind, die
unsere Streitkräfte in die Lage versetzen, sich wirksam den im
Wandel befindlichen Erfordernissen europäischer Sicherheit
zu stellen.  Wir haben die Fortschritte zur Entwicklung des
Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos (CJTF) erörtert,
das Auswirkungen auf die gemeinsame Verteidigungsplanung
und die integrierte NATO-Struktur haben wird.  Wir unterstüt-
zen diese weitere Arbeit und regen an, Mittel und Wege zu
prüfen, um die Weiterentwicklung des Konzepts zu erleich-
tern, sobald möglich auch durch Pilotversuche.  Die Alliierten
Streitkräftekommandos werden die Effizienz von Operationen
in Krisensituationen bedeutend steigern, unabhängig davon,
ob sie durch die NATO oder die Westeuropäische Union
durchgeführt werden, und unsere Fähigkeit erhöhen, nicht der
NATO angehörende Länder mit einzubeziehen.  Wir haben
unsere Ansicht bekräftigt, daß die Umsetzung dieses Konzepts
im Einklang mit dem Grundsatz erfolgen sollte, trennbare,
jedoch nicht getrennte militärische Fähigkeiten zur Verwen-
dung durch die NATO oder die WEU zu entwickeln.  Wir
unterstrichen ferner die Bedeutung dieser Arbeit für die wei-
tere Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Ver-
teidigungsidentität sowie die engere Zusammenarbeit zwi-
schen NATO und der WEU nach den Grundsätzen der Trans-
parenz und Kornplementarität.

11.

Wir haben den Fortschrittsbericht des Gemeinsamen Prolifera-
tionsausschusses (JCP) über die Arbeit zur Kenntnis genom-
men, die die Hochrangige Politisch-Militärische Arbeits-
gruppe für Proliferation (SGP) sowie die Hochrangige Vertei-
digungspolitische Arbeitsgruppe für Proliferation (DGP)
geleistet haben, um politische und verteidigungspolitische
Anstrengungen der NATO gegen die Weiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägersysteme
zu intensivieren und zu erweitern.  Wir sind uns über die Wich-
tigkeit dieser Arbeit als Teil der fortdauernden Anpassung der
NATO an das neue Sicherheitsumfeld einig.  Diplomatische
Bemühungen, Proliferation zu verhindern oder rückgängig zu
machen, bleiben unsere höchste Priorität.  Darüber hinaus muß
die NATO als Verteidigungsbündnis das gesamte Spektrum
der Fähigkeiten untersuchen, die benötigt werden, um von
einer Weiterverbreitung und dem Einsatz von Massenvemich-
tungswaffen abzuhalten und erforderlichenfalls diesem Risiko
durch die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, des
Territoriums und der Streitkräfte der NATO entgegenzu-
wirken. Politisch-militärische Ungewißheiten und zukünftige
technologische Entwicklungen in Verbindung mit Massenver-
nichtungswaffen werden sich auf die kollektive Verteidi-
gungsplanung der NATO auswirken. Wir haben die zuneh-
menden Proliferationsrisiken in bezug auf Staaten an der
NATO-Peripherie, einschließlich der Rolle der Hersteller und
Lieferanten von MVW-Technologien für solche Staaten,
sowie die fortbestehenden Risiken des unerlaubten Transfers
von MVW und waffenbezogener Materialien festgestellt. Die
DGP wird auf der Grundlage ihrer bisherigen Arbeit das Spek-
trum an erforderlichen Fähigkeiten ermitteln, wir sehen ihrem
Fortschrittsbericht auf unserem nächsten Treffen entgegen.

12.

Kollektive Verteidigungsplanung bleibt für den Zusammen-
halt und die militärische Effizienz der NATO von grundlegen-
der Bedeutung. Auf dieser Grundlage haben wir die nationalen
Verteidigungspläne für den Zeitraum 1995-1999 und darüber
hinaus überprüft und einen Fünfjahres-Streitkräfteplan ange-
nommen. Substantieller Fortschritt wird weiterhin dazu beitra-
gen, die Kräfte und Fähigkeiten bereitzustellen, die erforder-
lich sind, um die grundlegende Sicherheitsaufgabe der Allianz,
das heißt Abschreckung und Verteidigung, weiter zu erfüllen
und dabei diese Kräfte gleichfalls in die Lage zu versetzen, die
neuen Aufgaben des Bündnisses durchzuführen einschließlich
der Friedenserhaltung. Wir haben den Fortschritt zur Kenntnis
genommen, der sicherstellt, daß der kollektive Planungs-
prozeß beide Erfordernisse berücksichtigt. Wir haben jedoch
Schwachstellen bei bestimmten Fähigkeiten festgestellt, ins-
besondere in bezug auf die Unterstützung für Krisenreaktion-
kräfte, die bodengestützte Luftverteidigung sowie die strategi-
sche Mobilität, die wichtige Auswirkungen auf die Umsetzung
aller Aspekte der Bündnisstrategie haben könnten. Wir haben
die Ankündigung des deutschen Verteidigungsministers be-
grüßt, daß die operativen Elemente der deutschen Heeres-,
Luftwaffen- und Marinestreitkräfte in den neuen Bundes-
ländern am 1. Januar 1995 der NATO assigniert werden.

13.

Eine Reihe von Nationen sehen sich anhaltendem Druck aus-
gesetzt, weitere Einsparungen in den laufenden Ausgaben
sowie den Betriebs- und Instandhaltungskosten, Investitions-
programmen, Streitkräftestrukturen und der Einsatzbereit-
schaft vorzunehmen.  Wir haben daher unsere Verpflichtung
erneuert sicherzustellen, daß alte unsere Streitkräfte weiterhin
auftragsgemäß ausgebildet und ausgerüstet werden und haben
in diesem Zusammenhang angemerkt, daß die Nationen ihre
Anstrengungen fortsetzen sollten, die Verteidigungshaushalte
zu stabilisieren.  Wir werden uns weiterhin um die Ressourcen
bemühen, die erforderlich sind, um unsere Streitkräfte in die
Lage zu versetzen, das volle Spektrum ihrer Aufgaben und
Aufträge wahrzunehmen.

14.

Wir haben dem ersten vom Oberausschuß für Ressourcen vor-
gelegten Jahresbericht den Sachstand der laufenden Finanzie-
rungsprogramme und die möglichen Anforderungen an die
gemeinsame Finanzierung in der Zukunft entnommen. Um die
erforderliche finanzielle Stabilität für die gemeinsam finan-
zierten Ressourcen-Programme der NATO zu erhalten, haben
wir unsere Verpflichtung bekräftigt, angemessene Mittel
bereitzustellen, um zu gewährleisten, daß die wesentlichen
Erfordernisse der Militärbehörden unserer Allianz sowie neue
Anforderungen, die sich aus den Gipfelinitiativen vom Januar
1994 ableiten, weiterhin erfüllt werden.  In diesem Zusammen-
hang unterstützen wir die auf dem jüngsten Treffen der
NATO-Außenminister getroffene Entscheidung, eine breit-
angelegte Untersuchung der NATO-Haushaltsführung, ihrer
Strukturen und Verfahren in Angriff zu nehmen.

15.

Wirksame transatlantische Rüstungskooperation bleibt ein
wesentlicher Bestandteil unserer kollektiven Verteidigung,
besonders unter den neuen Sicherheitsgegebenheiten, die
einen immer stärkeren Akzent auf Interoperabilität der Aus-
rüstung legen, um multinationale Operationen auch über einen
längeren Zeitraum führen zu können. Wir haben die jüngste
Entscheidung der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirek-
toren begrüßt, die Arbeit an einem System zur Bodenüber-
wachungsfähigkeit der Allianz weiterzuführen. Eine solche
Fähigkeit würde unser luftgestütztes Warn- und Führungs-
system (AWACS) ergänzen und ein äußerst wertvolles Mittel
zur Führung militärischer Operationen, auch im Rahmen der
Friedenserhaltung, und Krisenbeherrschung, sein. Wir haben
ferner mit Interesse von der umfassenden Arbeit der Nationa-
len Rüstungsdirektoren Kenntnis genommen in bezug auf die
praktischen Auswirkungen, die der friedenserhaltende Einsatz
von Streitkräften sowie die erweiterte Luftverteidigung/takti-
sche Verteidigung gegen Flugkörper auf unsere militärische
Ausstattung haben werden. Wir sehen den Ergebnissen dieser
Arbeit entgegen.

16.

Wir haben die Lage im ehemaligen Jugoslawien erörtert und
den Standpunkt bekräftigt, den der Nordatlantikrat hierzu am
1. Dezember bezogen hat. Nach wie vor beklagen wir beson-
ders die Fortdauer des Konflikts in Bosnien, der zu unend-
lichem Leid geführt hat, zuletzt in und im Umfeld der Schutz-
zone Bihac. Wir haben die bosnischen Serben und alle sie
unterstützenden Kräfte erneut aufgefordert, ihre Offensive in
Bihac zu beenden, und haben an alle Parteien appelliert, einer
Waffenruhe zuzustimmen und diese auch einzuhalten sowie
humanitäre Hilfe für die belagerte Bevölkerung und ganz
Bosnien-Herzegowina zuzulassen.  Wir sind der Ansicht, daß
die UNPROFOR ihren außerordentlich wichtigen Auftrag
fortführen sollten, um humanitäre Hilfe zu leisten und Leben
zu schützen. Unsere Militärbehörden führen jedoch eine Pla-
nung für den Eventualfall durch, den Abzug der UNPROFOR
zu unterstützen, sofern dieser unvermeidbar wird.

17.

Als Verteidigungsminister haben wir den Mut und die Hin-
gabe besonders gewürdigt, mit der unsere Soldaten ihre an-
spruchsvollen Aufgaben sowohl im Rahmen von UNPROFOR
als auch zur Unterstützung der UN erfüllen. Die Gewährlei-
stung ihrer Sicherheit bleibt für uns hohe Priorität. Die Allianz
hat sich bereit erklärt, bestimmte Operationen zur Unterstüt-
zung der UN durchzuführen, wir haben unsere Entschlossen-
heit zum Ausdruck gebracht, daß jedwedes Ersuchen im Rah-
men der bestehenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrats
und in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Nord-
atlantikrats von unseren Streitkräften unverzüglich und wir-
kungsvoll erfüllt werden sollte. In diesem Zusammenhang
haben wir die Zusage bekräftigt, gemäß bestehender Abspra-
chen mit den Vereinten Nationen, UNPROFOR Luftnahunter-
stützung bereitzustellen und Luftstreitkräfte der NATO einzu-
setzen. Wir werden die Bemühungen der VN und der Kontakt-
gruppe weiter unterstützen, das Leiden der Bevölkerung in der
Region zu lindern sowie eine gerechte und dauerhafte Lösung
in Bosnien und anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien zu
finden.  Wir werden dabei die Einheit und den Zusammenhalt
der Allianz wahren.

18.

Wir haben die Wichtigkeit in Erinnerung gerufen, die der
NATO-Gipfel der Sicherheit im Mittelmeerraum beimißt,
und unsere volle Unterstützung für Anstrengungen durch die
Allianz zum Ausdruck gebracht, die regionale Stabilität zu
festigen.

19.

Wir haben den Status der nuklearen Kräfte der Allianz über-
prüft und ihren grundlegenden Beitrag zur Wahrung von
Stabilität und Sicherheit bekräftigt. Die Vereinigten Staaten
haben uns über die Ergebnisse der in Konsultation mit der
Allianz durchgeführten Überprüfung ihres nuklearen Kräfte-
dispositivs unterrichtet; wir haben unsere tiefe Zufrieden-
heit über die Bekräftigung der nuklearen Verpflichtung der
Vereinigten Staaten gegenüber der NATO zum Ausdruck
gebracht. In diesem Zusammenhang unterstreichen wir den
essentiellen Wert des Erhalts breit dislozierter substrategischer
nuklearer Kräfte der NATO durch die Vereinigten Staaten und
europäische Bündnispartner. Diese Kräfte, die integraler
Bestandteil des nuklearen Dispositivs der NATO sind, stellen
ein wesentliches Element der transatlantischen Bindung dar
und sind sichtbares Zeugnis für Zusammenhalt, Solidarität und
Lastenteilung der NATO.

20.

Wir unterstreichen unsere weitere Unterstützung der Rolle des
ABM-Vertrags zur Gewährleistung strategischer Stabilität.  
Wir haben die jüngsten Entwicklungen in den amerikanisch-
russischen Verhandlungen über die Abgrenzung zwischen ver-
tragsbegrenzten strategischen Verteidigungssystemen gegen
interkontinentale Flugkörper und den zulässigen taktischen
Verteidigungssystemen gegen Bedrohungen über kürzere
Reichweiten erörtert. Darüber hinaus begrüßten wir die Unter-
richtung über die Arbeit der amerikanisch-russischen bilatera-
len Arbeitsgruppen zur Minderung der Gefahr einer nuklearen
Fehleinschätzung sowie zur Förderung von Stabilität und
gegenseitigem Verständnis.

21.

Wir erneuerten unsere uneingeschränkte Unterstützung der
Bemühungen, die darauf abzielen, die unbefristete und unkon-
ditionierte Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbrei-
tung von Kernwaffen (NVV) im Jahre 1995 zu erreichen. Wir
werden die laufenden Anstrengungen weiter unterstützen, um
die internationalen Nichtverbreitungsregime zu stärken. Wir
werden ebenfalls darauf hinarbeiten, das Verifikationsregime
für den NVV zu erweitern. Wir begrüßen den kürzlich erfolg-
ten Beitritt der Ukraine zum NVV als Nichtkernwaffenstaat.  In
Verbindung mit den früheren Schritten durch Weißrußland
und Kasachstan ist damit eine wichtige Verpflichtung nach
dem Protokoll von Lissabon vom Mai 1992 erfüllt und der vor
kurzem erfolgte Austausch von Ratifizierungsinstrumenten für
den START-I-Vertrag möglich geworden, so daß dieser Ver-
trag nun in Kraft treten kann und der Weg zur baldigen Ratifi-
zierung von START II geöffnet wird.  Wir sind überzeugt, daß
die Implementierung dieser Verträge und der vollständige
Abzug aller Kernwaffen aus Weißrußland, Kasachstan und der
Ukraine dazu beitragen wird, internationale Sicherheit und
Stabilität zu erhöhen.

22.

Wir messen den Konsultationen und der Zusammenarbeit zwi-
schen einer Reihe von NATO-Nationen und den betreffenden
vier neuen unabhängigen Staaten große Bedeutung bei, um
praktische technische Unterstützung im gefahrenfreien und
sicheren Umgang mit Kernmaterial zu leisten, einschließlich
der Zerlegung von Atomwaffen. Wir freuen uns über den in
diesem Zusammenhang erzielten Fortschritt. Wir sind der
Meinung, daß dies weiterhin ein Gebiet für fruchtbaren Dialog
und Zusammenarbeit sein sollte.

23.

Wir begrüßen das Vereinbarte Rahmendokument zwischen
den Vereinigten Staaten und der Demokratischen Volksrepu-
blik Korea als einen wichtigen Schritt, um dieses Land in volle
Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen sowohl aus dem
NVV als auch aus der Vereinbarung über Sicherungsmaß-
nahmen mit der Internationalen Atomenergieorganisation zu
bringen und sicherzustellen, daß die Halbinsel Korea frei von
Kernwaffen ist.

24.

Das Ende der Ost-West-Konfrontation hat zu einer drama-
tischen Verbesserung der Sicherheit der Bündnispartner ge-
führt. Wie die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien aber nur
allzu schmerzlich aufzeigen, sind Sicherheit und Stabilität
nicht verbürgt. Wir sind überzeugt, daß die Allianz für die
Sicherheit unserer Nationen und die Aussichten auf Sicherheit
im weitergefaßten euro-atlantischen Raum von entscheidender
Bedeutung ist. Wir haben dementsprechend unsere Entschlos-
senheit bekräftigt sicherzustellen, daß ihre Fundamente - in
Form von gemeinsamen politischen Werten, Solidarität und
dem Eintreten für eine solide kollektive Verteidigung - fest
erhalten bleiben.


Quelle: Bulletin Nr. 117 vom 17.12.1994, S. 1064ff.




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