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1994-05-25

Inhalt




Kommunique der Ministertagung des Nordatlantikrates

vom 9. Juni 1994 in Istanbul

1.

Auf ihrem Gipfeltreffen am 10. und 11. Januar in Brüssel
bekräftigten unsere Staats- und Regierungschefs bleibenden
Wert und Unverzichtbarkeit der Nordatlantischen Allianz und
Ihr Bekenntnis zu einer starken transatlantischen Partnerschaft
zwischen Nordamerika und einem Europa, das eine gemeinsa-
me Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt und größere
Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten übernimmt.  
Sie bekräftigten ferner, daß die Kernfunktionen der Allianz
weiterhin Bestand haben.  Sie unterstützten uneingeschränkt
die Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Vertei-
digungsidentität.

2.

Um die Allianz besser in die Lage zu versetzen, neue sicher-
heitspolitische Herausforderungen zu meistern beschlossen
sie:

- die politischen und militärischen Strukturen und Verfahren
des Bündnisses weiter anzupassen, um dem gesamten Spek-
trum seiner Aufgaben wie auch der Entwicklung der sich
herausbildenden Europäischen Sicherheits- und Verteidi-
gungsidentität Rechnung zu tragen und das Konzept alli-
ierter Streitkräftekommandos zu billigen;

- ihr nachdrückliches Bekenntnis zur transatlantischen Bindung
zu wiederholen, dem tragenden Fundament der NATO;

- die Offenheit der Allianz für die Mitgliedschaft anderer
europäischer Staaten zu bekräftigen;

- die Initiative der Partnerschaft für den Frieden einzuleiten;
und

- die Anstrengungen der Allianz gegen die Weiterverbreitung
von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme zu
intensivieren.

3.

Wir haben heute in Istanbul den Prozeß zur Umsetzung dieser
Gipfelentscheidungen erörtert und beschlossen, ihn weiter
voranzutreiben.  Wir nehmen die in der kurzen Zeitspanne nach
dem Gipfeltreffen bereits erzielten Fortschritte mit Befriedi-
gung zur Kenntnis.  Wir haben dem Ständigen Rat Vorgaben
für das weitere Vorgehen erteilt und sehen seinem Bericht auf
unserem nächsten Treffen im Dezember entgegen.

4.

Wir stellen mit besonderer Freude fest, daß die Initiative der
Partnerschaft für den Frieden bei unseren Partnern im Nordat-
lantischen Kooperationsrat und anderen KSZE-Staaten positiv
aufgenommen wird.  Zwanzig Länder haben sich uns bereits in
diesem Bestreben angeschlossen, neue Sicherheitsbeziehun-
gen zum Bündnis zu knüpfen, die politische und militärische
Zusammenarbeit auf ganz Europa auszudehnen und Stabilität
zu festigen sowie Gefahren für den Frieden abzubauen.  Die
unmittelbare Reaktion von Partnerländern und die Sorgfalt, die
sie ihren Vorbereitungen auf diese Zusammenarbeit gewidmet
haben, zeigen ihr Engagement, Seite an Seite mit dem Bündnis
zur Wahrung von Frieden und Sicherheit im euro-atlantischen
Raum zusammenzuarbeiten.

5.

Der Prozeß zur Umsetzung der Initiative der Partnerschaft für
den Frieden ist auf gutem Weg.  Die Vertreter einiger Partner-
länder haben bereits ihre Büroräume auf dem Gelände des
NATO-Hauptquartiers bezogen.  Die ersten individuellen Part-
nerschaftsprogramme sollten in Kürze vereinbart werden.  Die
Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons ist eingeweiht wor-
den und wird unter der Autorität des Nordatlantikrats die
militärische Planungsarbeit leisten, die zur Umsetzung der
Partnerschaftsprogramme erforderlich ist.  Die Arbeit der
Koordinierungszelle wird die Grundlage für gemeinsame Aus-
bildung und Übungen bilden.  Die ersten gemeinsamen Feld-
übungen zur Friedenserhaltung werden im kommenden Herbst
in den Niederlanden und in Polen stattfinden, wobei die Übung
in Polen die erste größere Aktivität darstellt, die im Rahmen
der Partnerschaftsinitiative in einem Partnerland durchgeführt
wird.  Ferner wird eine von SACLANT ausgerichtete gemein-
same Übung der Seestreitkräfte zu einem späteren Zeitpunkt in
diesem Jahr geplant.  Darüber hinaus wird im Jahr 1994 zusam-
men mit Partnern eine Reihe national ausgerichteter Übungen
zur Friedenserhaltung stattfinden, die ebenfalls zu den Zielen
der Partnerschaft beitragen werden.

6.

Wir haben den Ständigen Rat beauftragt, die Arbeiten an dem
Entwurf für ein Übereinkommen über den Status der Missio-
nen und Vertreter der Partner bei der NATO zu beschleunigen.  
Wir sprechen Belgien unseren Dank für die provisorischen
Vorkehrungen aus, die die Verbindungsoffiziere der Partner-
länder in die Lage versetzen, ihre Arbeit aufzunehmen.

7.

Wir wiederholen unsere Überzeugung, daß Stabilität und Si-
cherheit im euro-atlantischen Raum nur durch Erfüllung inter-
nationaler Verpflichtungen in gutem Glauben, durch Zusam-
menarbeit und durch gemeinsame Anstrengung erzielt werden
können.  Die Partnerschaft für den Frieden und unsere wach-
sende Zusammenarbeit im Rahmen des Nordatlantischen Koo-
perationsrats ergänzen sich gegenseitig bei der Verfolgung
dieses Ziels.  Wir wollen eine starke Partnerschaft mit allen
Partnerländern entwickeln.  Wir stellen mit Genugtuung fest,
daß der bedeutend erweiterte Umfang praktischer Koopera-
tionsaktivitäten im Rahmen des NAKR-Arbeitsplans für 1994
in der Durchführung begriffen ist.

8.

Das grundlegende Ziel unseres Bündnisses bleibt der Beitrag
zu dauerhaftem Frieden, Stabilität und Wohlergehen in ganz
Europa.  Wir arbeiten an der Intensivierung transparenter Be-
ziehungen zwischen der NATO und ihren Partnern auf der
Grundlage der Gleichberechtigung.  Diese Beziehungen erset-
zen zwar nicht das Netz interdependenter und sich gegenseitig
verstärkender europäischer und euro-atlantischer Institutionen,
sie helfen jedoch, der Entstehung neuer Trennlinien in Europa
vorzubeugen und zur Festigung der Sicherheit beizutragen.  
Wir sehen deshalb der weiteren Vertiefung unseres Dialogs
und der Festigung unserer Beziehungen zu jedem unserer
Partner entgegen.  Dies berührt selbstverständlich nicht das
Recht der NATO, ihre eigenen Entscheidungen in eigener
Verantwortung durch Konsens ihrer Mitglieder zu treffen,
auch Entscheidungen über die Erweiterung der Allianz, wie in
der Brüsseler Gipfelerklärung von Januar 1994 ins Auge
gefaßt.

9.

Wir bekräftigen unsere tatkräftige Unterstützung politischer
und wirtschaftlicher Reformen in Rußland und erkennen die
wichtigen Beiträge an, die Rußland zu Stabilität und Sicherheit
in Europa in einem breiten Spektrum von Fragen leisten kann.  
Es ist deshalb unser Wunsch, konstruktive Beziehungen der
gegenseitigen Achtung, des gegenseitigen Nutzens und der
Freundschaft zwischen Rußland und der NATO zu entwickeln,
und wir begrüßen den bereits erreichten Fortschritt.  Wir wer-
den die weitere Entwicklung dieser Beziehung in einer Weise
fortführen, die unsere Beziehungen zu allen neuen demokrati-
schen Staaten im Osten von uns ergänzt und stärkt.  Die
Partnerschaft für den Frieden ist ein wichtiges neues Element
In diesen Beziehungen, und wir begrüßen die erklärte Absicht
Rußlands, sich der Partnerschaft schon bald durch die Unter-
zeichnung des Rahmendokuments anzuschließen, das die
Grundsätze der Teilnahme für alle Partner festlegt.  Wir hoffen
und erwarten, daß Rußland zusammen mit uns auch ein umfas-
sendes und weitreichendes individuelles Partnerschaftspro-
gramm entwickeln wird, das seiner Größe, seiner Bedeutung,
seinen Fähigkeiten und seiner Bereitschaft entspricht, zur
Verfolgung gemeinsamer Ziele beizutragen.  Wie zu allen
Partnern wird unsere Beziehung zu Rußland, auch auf geeig-
neten Gebieten außerhalb der Partnerschaft für den Frieden,
mit der Zeit weiterentwickelt werden.  Gute Beziehungen der
Zusammenarbeit zwischen der NATO und Rußland werden
ein Schlüsselelement für Sicherheit und Stabilität in Europa
sein.  Wir sind deshalb an einem breitangelegten Dialog mit
Rußland zur Verfolgung gemeinsamer Ziele in Bereichen
interessiert, in denen Rußland einen einzigartigen oder beson-
ders wichtigen Beitrag zu leisten vermag.


10.

Wir glauben, daß eine unabhängige, demokratische, stabile
und nuklearwaffenfreie Ukraine zu Sicherheit und Stabilität in
Europa beitragen würde.  Wir begrüßen deshalb den Beitritt der
Ukraine zur Partnerschaft für den Frieden und sehen der
weiteren Entwicklung unserer Beziehungen zur Ukraine er-
wartungsvoll entgegen.

11.

Wir haben die ersten Arbeiten zur weiteren Anpassung der
Strukturen und Verfahren der Allianz zur Kenntnis genom-
men, insbesondere zur Entwicklung des Konzepts alliierter
Streitkräftekommandos einschließlich einer ersten Beurteilung
der militärischen Aspekte der praktischen Umsetzung dieses
Konzepts durch die NATO-Militärbehörden.  Auf der Grundla-
ge der heutigen Erörterung werden weitere politische Vorga-
ben entwickelt, die auch die Standpunkte der WEU berück-
sichtigen.  In diesem Zusammenhang haben wir die Stand-
punkte der WEU-Minister in der Kirchberg-Erklärung vom
9. Mai 1994 zur Kenntnis genommen.  Wir erwarten einen
weiteren Bericht durch den Ständigen Rat auf unserem näch-
sten Treffen im Dezember.  Wir messen dieser Arbeit große
Bedeutung bei, die die Fähigkeit der Allianz verstärken wird,
auf Krisen zu reagieren und trennbare, jedoch nicht getrennte
militärische Fähigkeiten bereitzustellen, die durch die NATO
oder die WEU eingesetzt werden könnten.  Die Gipfelentschei-
dungen haben den Kurs für unsere Zusammenarbeit bestimmt,
der die Bereitschaft der Allianz einschließt, auf der Grundlage
von Konsultationen im Nordatlantikrat ihre kollektiven Res-
sourcen für WEU-Operationen zur Verfügung zu stellen, die
von den europäischen Bündnispartnern in der Verfolgung ihrer
gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt
werden.

12.

Nach der Entscheidung des Brüsseler Gipfeltreffens, politische
und verteidigungspolitische Anstrengungen der NATO gegen
die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und
ihrer Trägersysteme zu intensivieren und zu erweitern, haben
wir heute ein umfassendes politisches Rahmendokument*)
gebilligt und veröffentlicht, das die grundlegenden Prinzipien
für die Rolle der Allianz auf diesem Gebiet festlegt.  Wir
werden die laufenden Anstrengungen zur Verhinderung der
Weiterverbreitung in anderen internationalen Foren und Insti-
tutionen weiter unterstützen und bemüht sein, sie zu verstär-
ken.  Wir werden ferner die Frage, wie die Proliferationsgefahr
verringert und Schutz vor ihr erreicht werden kann, in der
Allianz aktiv beraten.  Wir haben den Ständigen Rat beauftragt,
auf unserem nächsten Treffen im Dezember erneut Bericht zu
erstatten.

13.

Wir haben eine Reihe regionaler Fragen und Ursachen für
Spannungen erörtert.

14.

Die Lage im Südkaukasus ist weiterhin Grund zu besonderer
Sorge.  Wir verurteilen die Anwendung von Gewalt zum
Zweck von Gebietsgewinnen.  Achtung der territorialen Inte-
grität, Unabhängigkeit und Souveränität Armeniens, Aserbai-
dschans und Georgiens sind von essentieller Bedeutung für die
Schaffung von Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit in der
Region.  Friedliche und gerechte Lösungen der andauernden
Konflikte in der Region können nur durch Anstrengungen
unter der Ägide der VN und der KSZE erreicht werden.

*) s. Anlage zum Kommunique der Ministertagung

15.

Wir begrüßen die kürzlich zustandegekommene Vereinbarung,
den Abzug ausländischer Truppen aus Lettland bis zum 31. Au-
gust 1994 zum Abschluß zu bringen.  Wir erwarten den baldi-
gen Abschluß der laufenden bilateralen Verhandlungen, eine
Vereinbarung über den Abzug der noch verbleibenden auslän-
dischen Truppen aus Estland bis zum selben Zeitpunkt zu
erzielen.  Wir fordern die Beteiligten auf, die noch offenen
Fragen einer Lösung zuzuführen.

16.

Wir werden morgen mit unseren Kooperationspartnern im
Nordatlantischen Kooperationsrat über alle diese Fragen und
Möglichkeiten ihrer Lösung beraten.

17.

Wir sind zutiefst besorgt, daß trotz aller Anstrengungen der
Völkergemeinschaft der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien,
und insbesondere in Bosnien und Herzegowina, andauert.  Wir
begrüßen den Beitrag der Kontaktgruppe und unterstützen die
am 13.  Mai auf dem Genfer Treffen der Außenminister erziel-
ten Ergebnisse.  Wir unterstützen ebenfalls die Anstrengungen
der eingeschalteten UN Stellen bei der Suche nach einer
friedlichen Lösung und bekräftigen erneut unsere Bereitschaft,
weiterhin eng mit ihnen zusammenzuarbeiten.  Wir wiederho-
len unsere Überzeugung, daß der Konflikt am Konferenztisch
gelöst werden muß, und nicht auf dem Schlachtfeld.  Wir
unterstreichen unsere fortbestehende Bereitschaft zur Unter-
stützung der Bemühungen, ein sofortiges und umfassendes
Ende der Feindseligkeiten und bald eine dauerhafte politische
Lösung zu erzielen.

18.

Wir fordern die betroffenen Parteien auf.

- ein sofortiges und umfassendes Ende der Feindseligkeiten
zu vereinbaren sowie parallel und ohne Vorbedingungen
ernsthafte Anstrengungen voranzubringen, um eine politi-
sche Lösung zu erreichen;

- in die Vereinbarung über das Ende der Feindseligkeiten die
Trennung der Streitkräfte, den Abzug schwerer Waffen und
die Stationierung von UNPROFOR-Truppen zwischen den
Linien der betroffenen Parteien einzubeziehen;

- einen Kompromiß auszuhandeln, der die Bosnisch-Kroati-
sche Föderation mit einem lebensfähigen, realistischen und
vernünftigen Staatsgebiet versieht; und

- eine Lösung anzunehmen, die Bosnien und Herzegowina als
eine einheitliche Union innerhalb seiner international aner-
kannten Grenzen erhält und verfassungsrechtliche Vorkeh-
rungen vorsieht, die die Beziehung zwischen dem Bos-
nisch-Kroatischen und dem Bosnisch-Serbischen Teil ge-
mäß den Vereinbarungen von Washington und Wien fest-
legt.

Wir begrüßen als einen ersten positiven Schritt die am 8. Juni
in Genf erzielte Vereinbarung, keine offensiven militärischen
Operationen oder irgendwelche anderen provokativen Aktio-
nen für die Dauer eines Monats ab 10.  Juni 1994, 12.00 Uhr
Ortszeit, durchzuführen.

19.

Die Allianz bekräftigt ihre Entschlossenheit, die erforderlichen
Maßnahmen unter der Autorität des UN-Sicherheitsrats und
gegebenenfalls in enger Abstimmung mit UNPROFOR
durchzuführen, um Resolutionen des UN-Sicherheitsrats in
bezug auf die Seeblockade des ehemaligen Jugoslawien, die
Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina sowie den
Schutz von in Übereinstimmung mit den Resolutionen 824
und 836 des UN-Sicherheitsrats in Bosnien und Herzegowina
eingerichteten UN-Schutzzonen durchzusetzen.  Wir sind uns
in der Entschlossenheit einig, die Beschlüsse des Bündnisses
vom 9. Februar und 22.  April zur Einrichtung militärischer
Ausschlußzonen durchzusetzen.  Wir bekräftigen unsere Be-
reitschaft, die Umsetzung einer vereinbarten Friedenslösung in
Bosnien und Herzegowina zu unterstützen.

20.

Wir bekräftigen die Bedeutung, die wir verbesserten Bezie-
hungen zu anderen Institutionen beimessen.  Im Laufe der
vergangenen sechs Monate hat sich das Verhältnis der Allianz
zu den VN sehr gut fortentwickelt.  Die Allianz hat ihre
Bereitschaft und ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, von Fall
zu Fall friedenserhaltende und andere Operationen unter der
Autorität des UN-Sicherheitsrats zu unterstützen.  Wir werden
uns für weitere Verbesserung des gegenseitigen Verständnis-
ses und enge Zusammenarbeit zwischen der NATO und den
VN einsetzen.

21.

Enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der NATO
und der WEU werden in Übereinstimmung mit den Prinzipien
der Komplementarität und Transparenz weiterentwickelt.  Die
Gipfelentscheidungen haben den Kurs für unsere Zusammen-
arbeit bestimmt, der die Bereitschaft der Allianz einschließt,
auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat ihre
kollektiven Ressourcen für WEU-Operationen zur Verfügung
zu stellen, die von den europäischen Bündnispartnern in der
Verfolgung ihrer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
durchgeführt werden.

22.

Wir begrüßen die Entscheidungen des WEU-Rats in Luxem-
burg zur Verabschiedung eines Assoziierungsstatus mit den
mitteleuropäischen Konsultationspartnern der WEU.  Diese
wichtige Entscheidung ergänzt die Anstrengungen der Allianz,
Sicherheit und Stabilität durch den Nordatlantischen Koopera-
tionsrat und die Partnerschaft für den Frieden zu fördern und
trägt zum Ausbau des Netzes der Sicherheitsstrukturen in
Europa bei.

23.

Wir begrüßen die Fortschritte bei der Vorbereitung des Stabili-
tätspakts in Europa, insbesondere den Erfolg der Eröffnungs-
konferenz am 26. und 27.  Mai in Paris.  Wir werden diese
Initiative, die die Förderung gutnachbarlicher Beziehungen in
Mittel- und Osteuropa zum Ziel hat und auch Grenz- und
Minderheitenfragen sowie regionale Kooperation und die Stär-
kung demokratischer Institutionen umfaßt, weiter voll unter-
stützen.

24.

Die KSZE bleibt von zentraler Bedeutung für Sicherheit in
Europa.  Wir werden mit anderen KSZE-Staaten zusammen-
arbeiten, um sicherzustellen, daß die KSZE-Überprüfungskon-
ferenz und das KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und Regie-
rungschefs in Budapest Fortschritte in allen KSZE-Bereichen
zeitigen, insbesondere in bezug auf Frühwarnung und Kon-
fliktverhütung, und ihre Wirksamkeit weiterhin verstärken.  
Wir werden zu den Mitteln beitragen, die die KSZE benötigt,
um rechtzeitig und wirksam vereinbarte Aufträge und Opera-
tionen durchzuführen, und fordern andere KSZE-Teilnehmer-
stauten auf, dies ebenso zu tun.  Wir begrüßen Vorkehrungen,
die der NATO Teilnahme an der Arbeit der KSZE und der
KSZE Teilnahme an bestimmten NATO-Aktivitäten ermög-
lichen; wir sehen der weiteren Entwicklung des Zusammen-
wirkens und der Kooperation zwischen beiden Organisationen
entgegen, wie auf unserem Athener Treffen im vergangenen
Frühjahr und dem KSZE-Rat in Rom beschlossen.

25.

Wir haben die Ergebnisse, die auf dem KSZE-Forum für
Sicherheitskooperation bisher erzielt worden sind, mit Befrie-
digung zur Kenntnis genommen.  Wir erwarten, daß weitere
konkrete Resultate bis zum KSZE-Gipfeltreffen in Budapest
über die im Programm für Sofortmaßnahmen angesprochenen
Fragen erzielt werden können, insbesondere in bezug auf einen
Verhaltenskodex, der alle KSZE-Staaten auf gemeinsame
Regeln politisch-militärischen Verhaltens verpflichtet, die
Harmonisierung der Verpflichtungen nach den geltenden
internationalen Vertragsinstrumenten über konventionelle
Streitkräfte in Europa, die Entwicklung des Wiener Doku-
ments 1992 über Vertrauensbildende Maßnahmen, den welt-
weiten Austausch militärischer Informationen und die Nicht-
verbreitung von Massenvernichtungswaffen.  Dieser KSZE-
Gipfel wird Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme bieten
und dem Sicherheitsdialog und den im Rahmen der KSZE
geführten Verhandlungen Impulse geben.  Wir erwarten, daß
der Gipfel Fragen der regionalen Rüstungskontrolle angeht,
insbesondere in bezug auf das ehemalige Jugoslawien.

26.

Wir bleiben der uneingeschränkten und zeitgerechten Um-
setzung und Erfüllung bestehender Rüstungskontroll- und Ab-
rüstungsvereinbarungen verpflichtet.  Wir messen weiterhin
besondere Bedeutung bei:

-    der Integrität des KSE-Vertrags und der uneingeschränkten
     Erfüllung aller seiner Bestimmungen;

-    der unbefristeten und unkonditionierten Verlängerung des
     Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und
     der Arbeit zu einem verstärkten Verifikationsregime;

-    dem Abschluß eines weltweiten und verifizierbaren umfas-
     senden Teststoppvertrags auf der Genfer Abrüstungskonfe-
     renz;

-    dem baldigen Inkrafttreten des Chemiewaffenüberein-
     kommens;

-    dem baldigen Inkrafttreten des Vertrags über den "Offenen
     Himmel";

-    der Stärkung des Übereinkommens über das Verbot Biolo-
     gischer Waffen.

27.

Wir begrüßen die Unterstützung, die den betroffenen Staaten
bei der Beseitigung ehemals sowjetischer Massenvernich-
tungswaffen geleistet wird.  Wir werden diese und andere
Rüstungskontroll- und Abrüstungsfragen morgen mit unseren
Partnern im Nordatlantischen Kooperationsrat erörtern.

28.

Wir verurteilen alle Akte des intemationalen Terrorismus.  Sie
stellen eklatante Verletzungen der Menschenwürde und Men-
schenrechte dar und sind eine Bedrohung für die Pflege nor-
maler internationaler Beziehungen.  In Übereinstimmung mit
unseren nationalen Gesetzen unterstreichen wir die Notwen-
digkeit der bestmöglichen Zusammenarbeit, um dieses Übel an
der Wurzel zu fassen und zu beseitigen.


29.

Wir verfolgen die politischen Entwicklungen im Mittelmeer-
raum mit Aufmerksamkeit.  Die Risiken für die Stabilität in
diesem Raum erfüllen uns mit Sorge.  Wir sind der Ansicht,
daß nicht nur die Sicherheit des Bündnisses, sondern Europas
generell von der Sicherheit im Mittelmeerraum berührt wird.  
Wir erteilen dem Ständigen Rat den Auftrag, die Gesamtsitua-
tion weiterhin im Auge zu behalten und mögliche Vorschläge
ihrer Mitglieder zu untersuchen, um zur Festigung der Stabi-
lität in der Region beizutragen.

30.

Wir sprechen der Regierung der Türkei unseren tiefen Dank
für ihre Gastfreundschaft aus.

Anlage

Politischer Rahmen des Bündnisses zum Problem der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen -
eine Herausforderung

1.

Die Erklärung des VN-Sicherheitsrats vom 31.  Januar 1992
bekräftigte, daß die Verbreitung von Massenvernichtungswaf-
fen (MVW) eine Bedrohung des Weltfriedens und der intema-
tionalen Sicherheit darstelle.  Das Strategische Konzept der
Allianz, das von den Staats- und Regierungschefs der NATO
auf dem Gipfel in Rom im November 1991 angenommen
wurde, hatte die Verbreitung von MVW und ballistischen
Flugkörpern als ein Problem bezeichnet, das besonderer
Beachtung bedürfe.  Die Staats- und Regierungschefs der
NATO-Mitgliedstaaten betonten auf dem Gipfel in Brüssel
1994, daß die Verbreitung von MVW und ihrer Trägermittel
eine Bedrohung der internationalen Sicherheit darstelle und
für die Allianz ein Grund zur Sorge sei.  Darüber hinaus
erteilten sie der NATO den Auftrag, einen politischen Rahmen
für Überlegungen zu entwickeln, wie die laufenden Bemühun-
gen um Prävention verstärkt, wie die Proliferationsgefahr
verringert und Schutz vor ihr erreicht werden können.

2.

Die Initiative des Gipfels trägt der Tatsache Rechnung, daß es
in dem sich wandelnden sicherheitspolitischen Umfeld Ent-
wicklungen gibt, die eine Zunahme der Verbreitung von
MVW möglich machen könnten.  Zu diesen Entwicklungen
gehören:

- Einige Staaten (z.  B. Irak, Nordkorea) sind ihren internatio-
nalen Verpflichtungen hinsichtlich der Nichtverbreitung
von MVW, insbesondere den sich aus der Mitgliedschaft im
Nichtverbreitungsvertrag ergebenden, nicht nachgekommen
und haben sie sogar absichtlich mißachtet;

- Wichtige politische Veränderungen auf dem europäischen
Kontinent nach dem Zusammenbruch der ehemaligen So-
wjetunion haben möglicherweise verbreitungsrelevante
Auswirkungen, die große Aufmerksamkeit erfordern;

- Einige Staaten an der Peripherie der Allianz setzen ihre
Bemühungen fort, die Fähigkeit zur Produktion von MVW
und ihrer Trägermittel zu entwickeln oder sie sich anzueig-
nen beziehungsweise solche Systeme illegal zu erwerben;

- Nichtstaatliche Akteure, z. B. Terroristen, könnten ebenfalls
versuchen, MVW-Fähigkeit zu erwerben;

- Der sich ständig ausweitende Handel in der heutigen
Weltwirtschaft, einschließlich der Weitergabe von Dual-
Use-Gütern, führt zu einer weiteren Verbreitung von Tech-
nologie, wodurch es schwieriger wird, die Weitergabe von
Material und Technologie, die der Entwicklung von MVW
und deren Trägermitteln dienen sollen, zu entdecken und zu
verhindern;

- In ähnlicher Weise hat die zunehmende Entwicklung eige-
ner MVW-geeigneter Technologie die Kontrolle der Ver-
breitung von MVW erschwert;

- Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß Verbreiter von
MVW versuchen könnten, durch den Verkauf von MVW
und deren Trägermitteln sowie einschlägiger Technologien
und Fachkenntnisse wirtschaftliche oder politische Vorteile
zu erlangen.  Ein solcher Handel könnte dazu führen, daß
Bündnispartner von einem Gegner bedroht werden, der
MVW-Fähigkeiten erworben hat, die in Gebieten jenseits
der NATO-Peripherie entwickelt wurden.

3.

Derzeit konzentrieren sich die intemationalen Bemühungen
auf die Verhinderung der Verbreitung von MVW und Flugkör-
pern durch eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen und
internationalen Regimen.  Die wichtigsten normierenden Ver-
träge sind der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaf-
fen (NVV), das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und
das Übereinkommen über Biologische Waffen und Toxinwaf-
fen (BWÜ).  Was den NVV anbelangt, so konzentrieren sich
derzeit die Bemühungen auf eine bedingungslose und unbefri-
stete Verlängerung des Vertrags im Jahre 1995, seine Univer-
salität und die Verbesserung seiner Verifikation sowie Siche-
rungsmaßnahmen.  In bezug auf das CVÜ ist das unmittelbare
Ziel sein baldiges Inkrafttreten.  Das BWÜ kann durch Bemü-
hungen im Bereich der Transparenz und der Verifikation
gestärkt werden.  Die Bündnispartner unterstützen diese Bemü-
hungen uneingeschränkt.

4.

Die genannten Verträge werden auf der Angebotsseite durch
die Gruppe der Nuklearlieferländer, den Zangger-Ausschuß,
die Australische Gruppe und das Trägertechnologie-Regime
ergänzt.  Diese Regime sollten durch den Beitritt möglichst
vieler Länder und die Verbesserung ihrer Wirksamkeit ge-
stärkt werden.

5.

Die Bündnispartner unterstützen darüber hinaus weitere für
den Bereich der Nichtverbreitung und der Rüstungskontrolle
bedeutsame Bemühungen, wie z. B. die Aushandlung eines
universellen und verifizierbaren Vertrags über einen umfas-
senden nuklearen Teststopp sowie die Aushandlung eines
möglichen Übereinkommens über das Verbot der Herstellung
von waffenfähigem Spaltmaterial zum Zwecke von Kern-
sprengungen.

6.

Die Politik der Allianz im Zusammenhang mit der Verbreitung
von MVW zielt darauf ab, die genannten Verträge und Regime
zu unterstützen, zu stärken und zu ergänzen, nicht jedoch, sie
zu ersetzen oder zu duplizieren.


Die Rolle der NATO

7.

Nach dem Strategischen Konzept besteht die Rolle der NATO
nicht nur darin, das Hoheitsgebiet eines jeden ihrer Mitglied-
staaten zu verteidigen, sondern auch darin, eines der unver-
achtbaren Fundamente für ein stabiles sicherheitspolitisches
Umfeld in Europa zu bieten.  Das Bündnis dient zudem als ein
transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbün-
deten über Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich
möglicher Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicher-
heit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für
sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen,
die sie gemeinsam angehen.

8.

Eine stabile internationale Ordnung auf einer breiten Grund-
lage gemeinsamer Werte ist der Schlüssel zur Sicherheit der
Verbündeten.  Die Verbreitung von MVW kann die Schaffung
einer solchen stabilen intemationalen Ordnung untergraben.  
Umgekehrt kann ein Mangel an Vertrauen in die internationale
Ordnung Staaten dazu veranlassen, MVW zu erwerben, um als
Bedrohung empfundenen Situationen zu begegnen.

9.

MVW und ihre Trägermittel können ein unmittelbares militä-
risches Risiko für die Mitgliedstaaten der Allianz und ihre
Streitkräfte darstellen.

10.

Der Ansatz der NATO zum Problem der Verbreitung von
MVW wird daher sowohl eine politische als auch eine Vertei-
digungsdimension haben.

Die politische Dimension

11.

Das wichtigste Ziel der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten auf
dem Gebiet der Verbreitung von MVW besteht darin, sie zu
verhindern oder, sollte sie dennoch erfolgt sein, durch diplo-
matische Maßnahmen rückgängig zu machen.  In diesem Zu-
sammenhang ist die NATO bemüht, die bereits in anderen
intemationalen Foren und Institutionen geleistete Arbeit zu
unterstützen, ohne sie jedoch zu duplizieren.  Daher werden die
Verbündeten im Einklang mit der Rolle der NATO als trans-
atlantischem Konsultationsforum:

- das von Staaten an der Peripherie der NATO ausgehende
potentielle Verbreitungsrisiko sowie einschlägige Entwick-
lungen in Gebieten jenseits der NATO-Peripherie bewerten;

- regelmäßig über die Bedrohung durch die Verbreitung von
MVW und damit im Zusammenhang stehende Angelegen-
heiten beraten und die laufenden Aktivitäten der Allianz
koordinieren, die Aspekte der Verbreitung von MVW be-
rühren;

- überprüfen, ob es Möglichkeiten gibt, auf diplomatischem
Wege oder durch technische Maßnahmen zur Umsetzung
und Stärkung internationaler Rüstungskontroll-, Abrü-
stungs- und Nichtverbreitungsnormen und -übereinkommen
beizutragen.  Die Verbündeten werden insbesondere
 
  = Bemühungen um eine breitere Beteiligung an intematio-
    nalen Nichtverbreitungsforen und -Aktivitäten unterstützen;

  = auch weiterhin Informationen über ihrejeweiligen Bemü-
    hungen zur Unterstützung einer unfallsicheren und ge-
    schützten Beseitigung von Nuklearwaffen in der ehe-
    maligen Sowjetunion weitergeben;

  = geeignete Initiativen prüfen, die die Bündnispartner zur
    Unterstützung von Nichtverbreitungszielen ergreifen
    könnten;

- innerhalb des NAKR-Rahmens mit den NAKR-Partnern
und den in der Initiative Partnerschaft für den Frieden
zusammengeschlossenen Partnern Konsultationen mit dem
Ziel führen, ein gemeinsames Verständnis des Problems der
Verbreitung von MVW und einen gemeinsamen diesbezüg-
lichen Ansatz zu fördern, wobei Bemühungen anderer Foren
in diesem Bereich, insbesondere verschiedener Exportkon-
trollgruppen, zu berücksichtigen sind.

Die Verteidigungsdimension

12.

Jüngste Ereignisse in Irak und Nordkorea haben gezeigt, daß
die Verbreitung von MVW trotz internationaler Nichtverbrei-
tungsnormen und -Übereinkünfte vorkommen kann.  Um ihrer
Rolle als Verteidigungsbündnis gerecht zu werden, muß sich
die NATO daher mit der Frage befassen, welche militärischen
Fähigkeiten benötigt werden, um der Verbreitung und dem
Einsatz von MVW entgegenzuwirken und, wenn erforderlich,
NATO-Gebiet sowie die Bevölkerung und Streitkräfte der
NATO-Mitgliedstaaten zu schützen.

13.

Die NATO wird daher

- die gegenwärtige und die potentielle Bedrohung der Bünd-
nispartner durch die Verbreitung von MVW eingehend
prüfen und dabei wichtige militärische/technologische Ent-
wicklungen berücksichtigen;

- die Auswirkungen der Verbreitung von MVW für die Ver-
teidigungsplanung und die Verteidigungsfähigkeit der
NATO und ihrer Mitgliedstaaten untersuchen und prüfen,
welche neuen Maßnahmen im Verteidigungsbereich erfor-
derlich sein könnten;

- erforderlichenfalls darauf hinwirken, daß die Verteidigungs-
fähigkeit der NATO und ihrer Mitgliedstaaten mit dem Ziel
verbessert wird, das NATO-Gebiet sowie die Bevölkerung
und die Streitkräfte gegen den Einsatz von MVW zu schüt-
zen, wobei als Grundlage die Einschätzung der Bedrohun-
gen (auch durch nichtstaatliche Akteure), die Militärdoktrin
und Militärplanung sowie militärische Fähigkeiten der
Allianz dienen;

- prüfen, inwieweit ihr Verteidigungsdispositiv diplomatische
Bemühungen unterstützen oder anderweitig beeinflussen
kann, die die Verbreitung von MVW, bevor diese zu einer
Bedrohung wird, verhindern oder sie rückgängig machen
sollen.


14.

Dieser politische Rahmen wird laufend überprüft, damit Ent-
wicklungen im Bereich der Verbreitung von MVW sowie auf
dem Gebiet der Nichtverbreitungspolitik Rechnung getragen
werden kann.




Erklärung der Ministertagung des Nordatlantischen Kooperationsrates

vom 10. Juni 1994 in Istanbul

1.

Wir, die Außenminister und Vertreter der Mitgliedsländer im
Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) sind heute in Istan-
bul zu unserem siebten Treffen seit der Gründung unseres
Rates am 20.  Dezember 1991 zusammengetreten.  Wir haben
unsere Konsultationen über regionale Konflikte und Spannun-
gen fortgeführt, die die Sicherheit in unserem Raum berühren.  
Wir haben die Umsetzung der von den Staats- und Regierungs-
chefs der NATO auf ihrem Brüsseler Treffen am 10.  Januar
dieses Jahres auf den Weg gebrachten Initiative der Partner-
schaft für den Frieden (PFP) sowie unsere sich erweitemde
Zusammenarbeit überprüft.  Durch zunehmend enge Koopera-
tion und gemeinsame Anstrengungen werden wir in der Lage
sein, Sicherheit und Stabilität in unserem gesamten Raum zu
festigen.

2.

Finnland, Slowenien und Schweden haben nach ihrem Beitritt
zur Partnerschaft für den Frieden an den Beratungen über
PFP-Fragen teilgenommen und dem übrigen Teil des Treffens
als Beobachter beigewohnt.

3.

Wir sind erfreut über den Fortschritt bei der Umsetzung
unseres NAKR-Arbeitsplans für Dialog, Partnerschaft und
Zusammenarbeit für das Jahr 1994, den wir auf unserem
Treffen im Dezember letzten Jahres vereinbart haben.  Unsere
Zusammenarbeit hat in vielen Bereichen bereits fest Fuß
gefaßt und ihre eigene Dynamik entwickelt.  Wir werden die
umfangreiche Agenda unserer NAKR-Aktivitäten fortführen.  
Zusammenarbeit in politischen und sicherheitsbezogenen Fra-
gen werden eine der Hauptaktivitäten bleiben.  Wir werden
unsere regelmäßigen politischen Konsultationen intensivieren,
unsere Aktivitäten der praktischen Zusammenarbeit fortführen
und dabei die im NAKR-Rahmen geschaffenen Mechanismen
nutzen.

4.

Wir begrüßen die Einrichtung der Partnerschaft für den Frie-
den und unterstützen voll die Prinzipien, auf denen sie sich
gründet.  Diese bedeutende und weitreichende Partnerschafts-
initiative kennzeichnet die Erweiterung unserer Kooperation in
diesem Rat und berücksichtigt dabei die Interessen und Fähig-
keiten der einzelnen Partnerstaaten.  Zwanzig Länder haben
sich der Partnerschaft für den Frieden bereits angeschlossen.  
Wir erwarten den Beitritt weiterer Länder einschließlich ande-
rer nicht dem NAKR angehörender KSZE-Staaten, die in der
Lage und willens sind, zu diesem Programm beizutragen.

5.

Das Ziel der Partnerschaft besteht darin, Sicherheit und Stabi-
lität in ganz Europa auszubauen.  Die Partnerschaft wird die
Beziehungen zwischen der NATO und den teilnehmenden
Staaten verändern und sie den neuen Gegebenheiten in Europa
weiter anpassen.  Die Zusammenarbeit wird die erforderliche
Transparenz einschließen und sich gegen kein anderes Land
richten.  Die Partnerschaft für den Frieden beruht auf dem
Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen und Menschen-
rechten, zum Erhalt demokratischer Gesellschaften, ihrem
Freisein von Zwang und Einschüchterung sowie der Währung
der Prinzipien des Völkerrechts.  Zentrale Verpflichtungen der
Partnerschaft für den Frieden, wie sie bereits mit der UN-
Charta eingegangen wurden, schließen die Respektierung der
Souveränität und bestehender Grenzen, die Beilegung von
Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln und den Verzicht auf die
Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale
Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines jeden
Staates ein.

6.

Wichtige praktische Schritte zur Umsetzung der Partnerschaft
für den Frieden sind bereits erfolgt: ein politisch-militärischer
Lenkungsausschuß ist eingesetzt, und eine getrennte Partner-
schaftskoordinierungszelle ist in Mons, Belgien, eingerichtet
worden.  Vertreter der Partner verfügen nunmehr über Büro-
räume beim NATO-Hauptquartier in Brüssel, um die Verbin-
dung und engere Kooperation zu erleichtern.  Die ersten indivi-
duellen Partrierschaftsprogramme sollten in Kürze vereinbart
werden.

7.

Beginnend in diesem Jahr sehen wir ein inhaltsreiches Übungs-
programm vor.  In diesem Zusammenhang begrüßen wir die
Durchführung der ersten gemeinsamen Feldübungen zur Frie-
denserhaltung in den Niederlanden und in Polen im Herbst
dieses Jahres.  Wir begrüßen ferner eine Reihe national ausge-
richteter Übungen zur Friedenserhaltung, die für 1994 geplant
sind und die nach unserer Meinung zu unserer gemeinsamen
Anstrengung beitragen werden, praktische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Friedenserhaltung im NAKR/PFP-Rah-
men zu fördern.  Da gemeinsame praktische Planung, Ausbil-
dung und Übungen auf dem Gebiet der friedenserhaltenden
Operationen einen wichtigen Teil der PFP-Aktivitäten aus-
machen werden, haben wir die Zusammenlegung der NAKR-
Ad-hoc-Gruppe mit dem politisch-militärischem Lenkungs-
ausschuß für PFP beschlossen, mit der Maßgabe, daß die
Teilnahme aller, die an der Arbeit der Ad-hoc-Gruppe mitge-
wirkt haben, erhalten bleibt.

8.

Wir begrüßen den Fortschritt, der in der "NAKR-Ad-hoc-
Gruppe für Zusammenarbeit in bezug auf friedenserhaltende
Maßnahmen" zur Verbesserung der Fähigkeit teilnehmender
Staaten erzielt worden ist, wirksam bei der Unterstützung
friedenserhaltender Operationen, einschließlich ihrer humani-
tären Aspekte, unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats oder
der Verantwortung der KSZE zusammenzuarbeiten.  Wir ha-
ben heute den dritten Fortschrittsbericht veröffentlicht, den
uns die Gruppe vorgelegt hat.  Die Beteiligung von Vertretern
der VN und der KSZE hat die Verbindung und Transparenz
mit beiden Organisationen erleichtert.

9.

Das PFP-Programm baut auf der wertvollen Kooperation auf,
die im NAKR-Rahmen auf den Gebieten der Friedenserhal-
tung, der verteidigungsbezogenen Zusammenarbeit und der
militärischen Kontakte auf den Weg gebracht worden ist.  
PFP-Aktivitäten werden tiefer gehen und auf die Belange der
einzelnen Partner zugeschnitten, besonders auf der Grundlage
individueller Partnerschaftsprogramme.

10.

Wir nehmen den Beschluß über einen Assoziierungsstatus mit
der WEU für diejenigen Länder Mitteleuropas zur Kenntnis,
die bereits Partner im Konsultationsforum sind.  Diese Initia-
tive für diejenigen, die sich hieran beteiligen, ist darauf ange-
legt, zu Sicherheit und Stabilität in ganz Europa beizutragen
und ist als solche voll und ganz komplementär zur Zusammen-
arbeit im Rahmen der Allianz, besonders der Partnerschaft für
den Frieden.

11.

Die KSZE bleibt zur Förderung von Sicherheit und Menschen-
rechten in unserem Raum von essentieller Bedeutung.  Wir
halten die Rolle der KSZE bei der Unterstützung neuer Demo-
kratien für wichtig.  Wir unterstützen das volle Spektrum ihrer
Aktivitäten.  Wir begrüßen die Entscheidungen des KSZE-Rats
in Rom, die Rolle der KSZE in der Konfliktverhütung und
Krisenbeherrschung operativer zu gestalten.  Wir bekräftigen
unser Bekenntnis, die Rolle der KSZE und ihren Beitrag zur
Sicherheit in Europa weiter zu stärken, auch ihre Fähigkeiten
zur Frühwarnung.  Wir bejahen die Arbeit, die im KSZE-
Forum für Sicherheitskooperation geleistet wird und treten für
rasche weitere Fortschritte ein, besonders in bezug auf den
Verhaltenskodex, die Harmonisierung, regionale Rüstungs-
kontrolle, auch auf dem Balkan, die Nichtverbreitung und den
weltweiten Austausch militärischer Informationen.  Wir wer-
den auf allen diesen Gebieten bis zur KSZE-Überprüfungs-
konferenz und dem KSZE-Gipfel im Dezember in Budapest
auf konkrete Ergebnisse hinarbeiten.

12.

Wir begrüßen die Fortschritte, die bei der Vorbereitung des
Stabilitätspakts in Europa erzielt worden sind, und ganz be-
sonders den Erfolg der Eröffnungskonferenz, die am 26. und
27. Mai in Paris stattfand.  Wir werden diese Initiative weiter
unterstützen, die zum Ziel hat, gutnachbarliche Beziehungen
in Mittel- und Osteuropa, unter Einbeziehung von Grenz- und
Minderheitenfragen, sowie regionale Zusammenarbeit und die
Stärkung demokratischer Institutionen zu fördern.

13.

Wie auf unseren früheren Treffen haben wir die regionalen
Konflikte und regionalen Sicherheitsfragen erörtert, die Stabi-
lität und Sicherheit in unserem Raum unterminieren und den
Prozeß des demokratischen Übergangs in Europa gefährden.  
Unsere Konsultationen tragen dazu bei, ein besseres gemeinsa-
mes Verständnis zu entwickeln und unsere Verpflichtung zu
bekräftigen, Spannungen abzubauen und nach Lösungswegen
zu suchen.  Wir teilen die Überzeugung, daß nur ausgehandelte
friedliche Regelungen, die für alle Beteiligten annehmbar sind,
zu dauerhaften Lösungen solcher Konflikte führen werden.

14.

Wenngleich internationale Anstrengungen dazu beigetragen
haben, die Gewaltanwendung in einigen Gebieten der Repu-
blik Bosnien und Herzegowina zu verringern, dauert das
Kämpfen immer noch an.  Wir fordern die betroffenen Parteien
nachdrücklich auf, ein umfassendes Ende der Feindseligkeiten
zu vereinbaren und einzuhalten und über eine baldige und
dauerhafte Lösung des Konflikts zu verhandeln, auf der
Grundlage des Rahmens, der in vorausgegangenen Verhand-
lungen vereinbart und vor kurzem durch das Genfer Minister-
treffen am 13.  Mai bekräftigt worden ist.  Nur eine friedliche
Regelung kann auf die Unterstützung der Völkergemeinschaft
zählen und den Völkern in Bosnien-Herzegowina die Aussicht
auf eine sichere Zukunft bieten.  Wir begrüßen alle jüngsten
Anstrengungen der Völkergemeinschaft, auch die der Kon-
taktgruppe, zur Erreichung einer solchen Regelung.  Wir be-
grüßen den Fortschritt auf dem Wege zu einer Föderation
zwischen den Bosniern und den bosnischen Kroaten in der
Republik Bosnien und Herzegowina als einen Schritt zu einer
globalen Lösung.  Wir appellieren an die Parteien und an alle
anderen Betroffenen, alle einschlägigen Resolutionen des
VN-Sicherheitsrats uneingeschränkt zu erfüllen.  Wir verken-
nen nicht die wirtschaftlichen Belastungen, die Staaten, beson-
ders die in der Region selbst, zur Umsetzung dieser Resolutio-
nen auf sich nehmen.  Wir appellieren an alle Konfliktparteien,
in Übereinstimmung mit den Resolutionen 824 und 836 des
VN-Sicherheitsrats eingerichtete Schutzzonen zu respektieren
und jede Behinderung humanitärer Hilfsmaßnahmen oder Ak-
tionen gegen UNPROFOR oder andere mit der Umsetzung der
Resolutionen des UN-Sicherheitsrats befaßte Kräfte zu unter-
lassen.  Wir nehmen die Entscheidungen der NATO zur
Kenntnis, auf Ersuchen durch den VN-Generalsekretär ihre
Luftstreitkräfte zur Unterstützung der einschlägigen Resolu-
tionen des VN-Sicherheitsrats bereitzustellen.

Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, die Vermittlung unter der
Ägide der Internationalen Konferenz über das ehemalige Ju-
goslawien in bezug auf die Krajina zu unterstützen.  Wir sind
weiterhin zutiefst besorgt über die Spannungen und das Kon-
fliktpotential in der Wojwodina, im Sandjak, in Kosovo sowie
in Teilen der Republik Kroatien und in anderen Gebieten.  Wir
fordern die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte
und der demokratischen Rechte.  Wir unterstützen in dieser
Hinsicht die Anstrengungen der VN und fordern die Rückkehr
der KSZE-Langzeitmissionen.

15.

Wir sind nach wie vor überzeugt, daß der Plan für eine KSZE-
Konferenz über Berg-Karabach in Minsk das geeignete Mittel
bietet, eine gerechte und dauerhafte Lösung dieses Konflikts
zu finden, dessen Fortdauer ein Grund zu tiefer Besorgnis
bleibt.  Wir bekräftigen, daß der Konflikt nicht mit militäri-
schen Mitteln gelöst werden kann, sondern nur durch eine
Verhandlungslösung auf der Grundlage der Achtung der
KSZE-Prinzipien und der VN-Charta sowie der Herstellung
gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Armenien und Aser-
baidschan sowie allen Ländern in der Region.  Wir unterstützen
nachhaltig die Arbeit der Minsker KSZE-Gruppe.  Wir begrü-
ßen alle Vermittlungsanstrengungen, die im Zusammenwirken
mit der KSZE unternommen werden, um dabei zu helfen,
diese Ziele zu erreichen.  Wir stimmen überein, daß die Durch-
setzung einer wirksamen Waffenruhe und konstruktive Ver-
handlungen im Geiste der Kompromißbereitschaft wesentliche
Voraussetzung dafür sind, die für einen schrittweisen Friedens-
prozeß erforderlichen Bedingungen zu schaffen, die zu einer
dauerhaften Lösung führen einschließlich der Deeskalation
des Konflikts und des Truppenabzugs aus gewaltsam besetzten
Gebieten sowie der Rückkehr von Vertriebenen in ihre Hei-
mat, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen
des VN-Sicherheitsrats.  Wir unterstützen die Entsendung von
KSZE-Beobachtern, um eine dauerhafte Beilegung dieses
langanhaltenden Konflikts zu erleichtern.

16.

Wir begrüßen den Fortschritt auf dem Wege zu einer dauerhaf-
ten Lösung des Konflikts in Abchasien, Georgien, der durch
Verhandlungen zwischen den betroffenen Parteien erzielt wor-
den ist.  Wir unterstützen die Anstrengungen der VN und der
KSZE, eine dauerhafte Lösung herbeizuführen.  Wir nehmen
die Maßnahmen zur Kenntnis, die im Rahmen der GUS ergrif-
fen worden sind, um bei der Einhaltung einer wirksamen
Waffenruhe zu helfen, und die die Voraussetzungen dafür
schaffen, daß Flüchtlinge und Vertriebene sicher in ihre
Heimat zurückkehren können.  Wir bekräftigen unsere Unter-
stützung für die territoriale Integrität und Souveränität der
Republik Georgien.

17.

Wir appellieren gleichfalls an die Konfliktparteien, auf eine
friedliche Lösung des Problems in Tadschikistan hinzuarbei-
ten und die bewaffnete Konfrontation an der tadschikisch-af-
ghanischen Grenze zu beenden.  Wir begrüßen den Prozeß der
innertadschikischen Verhandlungen und unterstützen die An-
strengungen der VN und der KSZE zur Förderung des Dialogs,
um eine dauerhafte politische Lösung des Konflikts herbeizu-
führen, die den Frieden in Tadschikistan wiederherstellt, die
Vertriebenen in die Lage versetzt, an ihre Wohnorte zurückzu-
kehren und es dem Land dadurch ermöglicht, sich auf seine
demokratische Entwicklung und auf wirtschaftlichen Fort-
schritt im Interesse aller seiner Einwohner zu konzentrieren.  
Wir begrüßen die erste Runde der unter der Ägide der VN
geführten Friedensgespräche, die im April in Moskau stattfan-
den und drängen auf weiteren Fortschritt in der für Juni
geplanten zweiten Gesprächsrunde.

18.

Wir begrüßen die kürzlich zustandegekommene Einigung, den
Abzug ausländischer Truppen aus Lettland bis zum 31. August
1994 zum Abschluß zu bringen.  Wir erwarten den baldigen
Abschluß der laufenden bilateralen Verhandlungen zur Erzie-
lung einer Vereinbarung über den Abzug der noch in Estland
verbleibenden ausländischen Truppen.  Der geordnete und zü-
gige Abschluß des Truppenabzugs aus Lettland und Estland
wird ein positiver Beitrag zur Sicherheit der Region und
Europas sein.  Er wird dabei helfen, den, Grundstein zu legen
für konstruktive nachbarliche Beziehungen in der Region, die
nicht nur im Interesse der Länder im Baltikum, sondem in
unser aller Interesse sind.  Wir fordern die Parteien eindringlich
auf, die noch offenen Fragen zu lösen.

19.

Wir freuen uns, daß Fortschritte auf dem Wege zu einer
dauerhaften friedlichen Lösung im Disput über das Gebiet
Transnistrien in Moldau erzielt worden ist.  Wir begrüßen die
kürzlich erfolgte Unterzeichnung einer Erklärung über die
Grundsätze einer Lösung des Konflikts durch die betroffenen
Parteien, die als ein wichtiger Schritt zur nationalen Versöh-
nung unter Achtung der territorialen Integrität Moldaus dienen
sollte.  Wir unterstützen den zügigen Abschluß von Verhand-
lungen zwischen den betroffenen Parteien, um zu einem bal-
digen, umfassenden und geordneten Abzug der 14. russischen
Armee aus Moldau zu gelangen, ohne diese Frage mit anderen
zu verknüpfen.  Wir unterstützen die Anstrengungen der
KSZE-Mission in Moldau und die Erleichterung ihrer Arbeit.

20.

Wir drücken große Besorgnis angesichts der jüngsten Ent-
wicklungen um die Autonome Republik Krim in der Ukraine
aus, die zu weiterer Zunahme der Spannung in der Region
führen kann, und wiederholen, daß die Lösung dieses Pro-
blems durch alle betroffenen Parteien unter uneingeschränkter
Achtung der Verfassung und der territorialen Integrität der
Ukraine und nur durch friedliche Mittel gefunden werden
sollte, in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten
Nationen und den Prinzipien der KSZE-Schlußakte.

21.

Wir bekräftigen die Wichtigkeit der vollständigen ImpIemen-
tierung und Einhaltung aller bestehenden Vereinbarungen über
Rüstungskontrolle und Abrüstung.  Das bedeutet:

-    weitere Unterstützung des KSE-Vertrags als Eckpfeiler für
     Sicherheit und Stabilität in Europa;

-    die unbefristete und unkonditionierte Verlängerung des
     Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)
     und die Arbeit zu einem gestärkten Verifikationsregime;

-    das baldige Inkrafttreten des Übereinkommens über das
     Verbot Chemischer Waffen und seine baldige Ratifizierung
     durch diejenigen Staaten, die es bislang noch nicht ratifiziert
     haben;

-    die vollständige Implementierung des Übereinkommens
     über das Verbot Biologischer Waffen und Toxinwaffen
     sowie neuer Maßnahmen zu seiner Stärkung;

-    das baldige Inkrafttreten des Vertrags über den "Offenen
     Himmel";

-    größere Transparenz des konventionellen Waffentransfers
     und die vollständige Bereitstellung der erforderlichen Daten
     für das VN-Register über Konventionelle Waffen durch alle
     Staaten;

-    den baldigen Abschluß eines weltweiten und wirksam veri-
     fizierbaren umfassenden Teststoppvertrags.

22.

Auf dem nuklearen Gebiet begrüßen wir die von Präsident
Clinton, Präsident Krawtschuk und Präsident Jelzin am 14. Ja-
nuar in Moskau unterzeichnete trilaterale Erklärung über die
Übergabe aller in der Ukraine befindlichen nuklearen Ge-
fechtsköpfe an Rußland zur Zerlegung dieser Waffen und
Wertausgleich durch Rußland an die Ukraine für das in diesen
Waffen enthaltene hochangereicherte Uran.  Wir begrüßen die
im März von der Ukraine begonnene Übergabe nuklearer
Gefechtsköpfe aus strategischen Waffensystemen an Rußland
als einen bedeutsamen Schritt zur Erfüllung der von der
Ukraine mit dem Protokoll von Lissabon und der trilateralen
Erklärung übernommenen Verpflichtungen.

23.

Wir sehen dem frühestmöglichen Beitritt der Ukraine zum
NVV als Nichtkernwaffenstaat entgegen und begrüßen die
Bereitschaft der drei gemeinsamen Depositarstaaten des NVV,
der Ukraine die in der trilateralen Erklärung festgelegten
Zusicherungen zu geben, sobald die Ukraine als Nichtkern-
waffenstaat Vertragspartei des NVV wird.

24.

Wir begrüßen darüber hinaus die am 13.  Mai 1994 zwischen
den Vereinigten Staaten und der Ukraine unterzeichnete Ver-
einbarung über die Nichtverbreitung von Flugkörpern in Über-
einstimmung mit den Richtlinien für Exportkontrollen nach
dem Kontrollregime für Flugkörpertechnologie.

25.

Wir begrüßen den Beitritt der Republik Kasachstan zum NVV
als Nichtkernwaffenstaat und würdigen in hohem Maße die
positive Rolle Kasachstans im Prozeß zur Zerlegung nuklearer
Waffen der ehemaligen Sowjetunion in Übereinstimmung mit
dem Protokoll von Lissabon.


26.   

Wir fordern mit Nachdruck die Regierung der Volksrepublik
Korea auf, ihre Verpflichtung aus dem NVV unmißverständ-
lich zu bekräftigen und die Vereinbarung mit der Internationa-
len Atomenergieorganisation (IAEO) über Sicherungsmaß-
nahmen zu erfüllen.


27.

Wir sehen dem nächsten Treffen des Nordatlantischen Koope-
rationsrats im Dezember 1994 in Brüssel entgegen.

28.

Wir sprechen der türkischen Regierung unseren tiefen Dank
für die uns gewährte Gastfreundschaft aus.


Quelle: Bulletin Nr. 58 vom 16.06.1994, S. 546-556




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