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1994-01-10




NATO-Gipfelkonferenz in Brüssel

Tagung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantikpakts am 10. und 11. Januar 1994 in Brüssel

Erklärung der Staats- und Regierungschefs

Die an dem Treffen des Nordatlantikrates im NATO-Haupt-
quartier in Brüssel teilnehmenden Staats- und Regierungschefs
veröffentlichten am 11. Januar 1994 folgende Erklärung:

1.

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der
Nordatlantischen Allianz, sind in Brüssel zusammengetreten, um
unser Bündnis angesichts der historischen Veränderungen, die den
gesamten europäischen Kontinent erfassen, zu erneuern.  Wir
begrüßen das neue Klima der Kooperation, das sich in Europa mit
dem Ende der durch den Kalten Krieg verkörperten Periode
weltweiter Konfrontation eingestellt hat.  Wir müssen aber auch
feststellen, daß andere Ursachen für Instabilität, Spannung und
Konflikt entstanden sind. Wir bekräftigen daher die bleibende
Gültigkeit und Unverzichtbarkeit unserer Allianz. Sie beruht auf
einer starken transatlantischen Bindung als Ausdruck eines ge-
meinsamen Schicksals.  Sie spiegelt eine Europäische Sicherheits-
und Verteidigungsidentität wider, die als Ausdruck eines gereiften
Europas schrittweise Gestalt annimmt.  Sie strebt nach neuen
Formen der Zusammenarbeit in ganz Europa. Sie beruht, wie
schon in Artikel 2 des Washingtoner Vertrags vorgesehen, auf
enger Zusammenarbeit in allen Bereichen.

Aufbauend auf unseren Entscheidungen von London und Rom
sowie unserem neuen Strategischen Konzept bringen wir In-
itiativen auf den Weg, die darauf angelegt sind, zu dauerhaftem
Frieden, Stabilität und Wohlstand in ganz Europa beizutragen,
dem grundlegenden Ziel unserer Allianz seit jeher.  Wir haben
vereinbart:

- die politischen und militärischen Strukturen des Bündnisses
weiter anzupassen, um dem gesamten Spektrum seiner Aufga-
ben wie auch der Entwicklung der sich herausbildenden Euro-
päischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität Rechnung zu
tragen und das Konzept alliierter Streitkräftekommandos zu
billigen;

- zu bekräftigen, daß die Allianz für die Mitgliedschaft anderer
europäischer Staaten offenbleibt;

- eine bedeutende Initiative über eine Partnerschaft für den
Frieden einzuleiten, in der wir Partner auffordern, gemeinsam
mit uns neue politische und militärische Anstrengungen zu
unternehmen und Seite an Seite mit dem Bündnis zusammen-
zuarbeiten;

- unsere Anstrengungen gegen die Weiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme zu inten-
sivieren.

2.

Wir bekräftigen unser nachdrückliches Bekenntnis zur trans-
atlantischen Bindung, die das tragende Fundament der NATO
bildet.  Die weitere Präsenz substantieller Streitkräfte der Verei-
nigten Staaten in Europa ist ein entscheidend wichtiger Aspekt
dieser Bindung.  Alle unsere Länder wünschen die weitere unmit-
telbare Einbeziehung der Vereinigten Staaten und Kanadas in die
Sicherheit Europas.  Wir stellen fest, daß dies auch der ausdrück-
liche Wunsch der neuen Demokratien im Osten ist, die in der
transatlantischen Bindung ein unersetzbares Pfand für Sicherheit
und Stabilität in Europa insgesamt sehen.  Die umfassendere
Einbindung der Länder Mittel- und Osteuropas sowie der ehema-
ligen Sowjetunion in ein eines und freies Europa kann ohne die
starke und aktive Beteiligung aller Bündnispartner auf beiden
Seiten des Atlantiks nicht erfolgreich sein.


3.

Heute bekräftigen und erneuern wir diese Bindung zwischen
Nordamerika und einem Europa, das im Begriff ist, eine gemein-
same Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln und größere
Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten zu übernehmen.  
Wir begrüßen das Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht und
das Entstehen der Europäischen Union, die den europäischen
Pfeiler der Allianz stärken und das Bündnis in die Lage versetzen
wird, einen geschlosseneren Beitrag zur Sicherheit aller Bündnis-
partner zu leisten.  Wir bekräftigen, daß die Allianz das wesent-
liche Forum der Konsultation unter ihren Mitgliedstaaten und für
die Vereinbarung von politischen Maßnahmen ist, die sich auf die
Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der Bündnispart-
ner nach dem Washingtoner Vertrag auswirken.

4.

Wir unterstützen uneingeschränkt die Entwicklung einer Europäi-
schen Sicherheits- und Verteidigungsidentität, die - wie im Ver-
trag von Maastricht gefordert - in der längerfristigen Perspektive
einer mit der Politik der Atlantischen Allianz zu vereinbarenden
gemeinsamen Verteidigungspolitik innerhalb der Europäischen
Union zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung
führen könnte.  Das Entstehen einer Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungsidentität wird den europäischen Pfeiler der Allianz
stärken, dabei die transatlantische Bindung festigen und die euro-
päischen Bündnispartner in die Lage versetzen, größere Verant-
wortung für ihre gemeinsame Sicherheit und Verteidigung zu
übernehmen.  Die Allianz und die Europäische Union teilen ge-
meinsame strategische Interessen.

5.

Wir unterstützen die Stärkung des europäischen Pfeilers der
Allianz durch die Westeuropäische Union, die zur Zeit als die
Verteidigungskomponente der Europäischen Union ausgebaut
wird.  Die Organisation und die Ressourcen des Bündnisses wer-
den entsprechend angepaßt, um diesen Prozeß zu erleichtem.  Wir
begrüßen die enge und wachsende Zusammenarbeit zwischen
NATO und der WEU, die auf der Grundlage vereinbarter Prinzi-
pien der Komplementarität und Transparenz erzielt worden ist.  In
künftigen Krisenlagen werden NATO und die WEU sich beraten,
soweit erforderlich auch durch gemeinsame Ratstreffen, um zu
klären, wie solche Krisenlagen anzugehen sind.

6.

Wir sind daher bereit, auf der Grundlage von Konsultationen im
Nordatlantikrat kollektive Ressourcen des Bündnisses für WEU-
Operationen zur Verfügung zu stellen, die von den europäischen
Bündnispartnern in der Verfolgung ihrer gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik wahrgenommen werden.  Wir unterstützen
die Entwicklung trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähigkeiten,
die den europäischen Bedürfnissen gerecht werden und zur Si-
cherheit der Allianz beitragen können.  Bessere europäische Koor-
dinierung und Planung werden gleichzeitig den europäischen
Pfeiler und das Bündnis selbst stärken.  Integrierten und multi-
nationalen europäischen Strukturen, wie sie im Zusammenhang
mit einer sich herausbildenden Europäischen Verteidigungsidenti-
tät weiterentwickelt werden, kommt zunehmend ebenfalls eine
ähnlich wichtige Rolle zu, um die Fähigkeit der Bündnispartner zu
verbessern, in der gemeinsamen Verteidigung und bei anderen
Aufgaben zusammenzuwirken.

7.

In der Wahrnehmung unserer gemeinsamen transatlantischen
Sicherheitserfordemisse wird die NATO zunehmend aufgefordert
werden, Aufträge durchzuführen, zusätzlich zur traditionellen und
grundlegenden Aufgabe der kollektiven Verteidigung ihrer Mit-
glieder, die eine Kernfunktion bleibt.  Wir bekräftigen unser An-
gebot, von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit unseren eigenen
Verfahren friedenswahrende und andere Operationen unter der
Autorität des UN-Sicherheitsrats oder der Verantwortung der
KSZE zu unterstützen, unter anderem auch dadurch, daß wir
Ressourcen und Fachwissen der Allianz zur Verfügung stellen.  
Eine Teilnahme an solchen Operationen oder Aufträgen bleibt den
Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit ih-
rer jeweiligen nationalen Verfassung vorbehalten.

8.

Vor diesem Hintergrund muß die NATO die Anpassung ihrer
Kommando- und Streitkräftestruktur entsprechend der im Strate-
gischen Konzept der Allianz enthaltenen Forderungen nach
flexiblen und zeitgerechten Reaktionen fortführen.  Wir werden
auch den europäischen Pfeiler der Allianz stärken müssen, indem
wir die Nutzung unserer militärischen Fähigkeiten für NATO-
und europäische/WEU-Operationen erleichtern und die Teilnah-
me von Nichtbündnispartnern an gemeinsamen friedenswahren-
den und anderen Operationen in Krisenlagen unterstützen, wie
dies unter der "Partnerschaft für den Frieden" vorgesehen ist.

9.
Daher beauftragen wir den Ständigen Nordatlantikrat, unter Bera-
tung durch die Militärbehörden der NATO die Frage zu untersu-
chen, wie die politischen sowie militärischen Strukturen und
Verfahren der Allianz weiterentwickelt und angepaßt werden
können, um die Allianzaufträge einschließlich Friedenswahrung
effizienter und flexibler durchzuführen sowie die Zusammenar-
beit mit der WEU zu verbessern und der sich herausbildenden
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität Ausdruck
zu verleihen.  Als TeiI dieses Prozesses billigen wir das Konzept
alliierter Streitkräftekommandos als Mittel, Operationen in
Krisenlagen zu erleichtem, auch solche mit teilnehmenden Län-
dem von außerhalb der Allianz.  Wir haben den Nordatlantikrat
angewiesen, dieses Konzept unter Beratung durch die Militärbe-
hörden zu entwickeln und die erforderlichen Fähigkeiten bereit-
zustellen.  Der Rat wird unter Beratung durch die Militärbehörden
und in Abstimmung mit der WEU die Umsetzung so angehen, daß
trennbare, jedoch nicht getrennte militärische Fähigkeiten entste-
hen, die durch die NATO oder die WEU genutzt werden können.  
Der Ständige Nordatlantikrat wird den Ministern auf ihrem näch-
sten regelmäßigen Treffen im Juni 1994 über die Umsetzung
dieser Entscheidung berichten.

10.

Unsere eigene Sicherheit ist untrennbar mit der aller anderen
Staaten in Europa verknüpft.  Die Festigung und Wahrung demo-
kratischer Gesellschaften auf dem gesamten Kontinent, frei von
jeder Form des Zwangs oder der Einschüchterung, sind daher für
uns ebenso wie für alle anderen KSZE-Staaten nach den Ver-
pflichtungen der Schlußakte von Helsinki und der Charta von
Paris ein unmittelbares und konkretes Anliegen.  Wir bleiben der
weiteren Stärkung der KSZE - der einzigen Organisation, die alle
europäischen und nordamerikanischen Länder umfaßt - als Instru-
ment präventiver Diplomatie, Konfliktverhütung, kooperativer
Sicherheit sowie der Förderung von Demokratie und Menschen-
rechten zutiefst verpflichtet.  Wir unterstützen aktiv die Anstren-
gungen, die operativen Fähigkeiten der KSZE zur Frühwamung,
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auszubauen.

11.

Als Teil aller unserer Anstrengung, präventive Diplomatie zu
fördern, begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Union für
einen Stabilitätspakt in Europa; wir werden zu dessen Ausgestal-
tung beitragen und sehen der im Frühjahr in Paris stattfindenden
Eröffnungskonferenz entgegen.

12.
Aufbauend auf der engen und langjährigen Partnerschaft zwi-
schen den nordamerikanischen und europäischen Bündnispartnern
treten wir dafür ein Sicherheit und Stabilität in ganz Europa zu
stärken.  Wir haben daher den Wunsch, Bindungen zu den demo-
kratischen Staaten im Osten von uns zu festigen.  Wir bekräftigen,
daß die Allianz, wie in Artikel 10 des Washingtoner Vertrages
vorgesehen, für eine Mitgliedschaft anderer europäischer Staaten
offenbleibt, die in der Lage sind, die Grundsätze des Vertrages zu
fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizu-
tragen.  Wir erwarten und würden es begrüßen, wenn eine NATO-
Erweiterung demokratische Staaten im Osten von uns erfassen
würde, als Teil eines evolutionären Prozesses, unter Berücksichti-
gung politischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen in ganz
Europa.

13.

Wir haben beschlossen, ein praktisches Sofortprogramm auf den
Weg zu bringen, das die Beziehung zwischen der NATO und
Teilnehmerstaaten verändern wird.  Dieses neue Programm geht
über Dialog und Kooperation hinaus und begründet eine wirkliche
Partnerschaft - eine Partnerschaft für den Frieden.  Wir laden die
anderen im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) beteiligten
Staaten ein, und andere KSZE-Länder, die in der Lage und willens
sind, zu diesem Programm beizutragen, sich uns in dieser Partner-
schaft anzuschließen.  Aktive Beteiligung an der Partnerschaft für
den Frieden wird eine wichtige Rolle im evolutionären Prozeß der
NATO-Erweiterung spielen.

14.

Die operativ unter der Autorität des Nordatlantikrats stehende
Partnerschaft für den Frieden wird neue Sicherheitsbeziehungen
zwischen der Nordatlantischen Allianz und ihren Partnern für den
Frieden knüpfen.  Partnerstaaten werden vom Nordatlantikrat
eingeladen, sich an politischen und militärischen Gremien im
NATO-Hauptquartier zu beteiligen, soweit sie sich mit Partner-
schaftsaktivitäten befassen.  Die Partnerschaft wird die politische
und militärische Zusammenarbeit in ganz Europa erweitem und
intensivieren, Stabilität festigen, Bedrohungen des Friedens ver-
ringern und gestärkte Beziehungen aufbauen durch die Förderung
des Gedankens der praktischen Kooperation und das Eintreten für
demokratische Grundsätze, die unser Bündnis bestimmen.  Die
NATO wird mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partnerschaft in
Konsultationen eintreten, wenn dieser Partner eine direkte Bedro-
hung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit
oder Sicherheit sieht.  In einem durch Fähigkeit und Wunsch der
einzelnen Teilnehmerstaaten bestimmten Zeitmaß und Umfang
werden wir konkret hinarbeiten auf Transparenz der Verteidi-
gungshaushalte, die Förderung demokratischer Kontrolle der
Verteidigungsministerien, gemeinsame Planung, gemeinsame mi-
litärische Ubungen und den Aufbau einer Fähigkeit, mit NATO-
Streitkräften zusammenzuwirken, in Bereichen wie Friedenswah-
rung, Such- und Rettungsdienst sowie humanitären und anderen
eventuell zu vereinbarenden Operationen.

15.

Zur Förderung engerer miliärscher Zusammenarbeit und Inter-
operabilität werden wir im Rahmen der Partnerschaft Übungen
zur Friedenswahrung ab 1994 vorschlagen.  Um gemeinsame mili-
tärische Aktivitäten als Teil der Partnerschaft zu koordinieren,
werden wir an der Partnerschaft beteiligte Staaten einladen,
ständige Verbindungsoffiziere zum NATO-Hauptquartier und
zu einer separaten Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons
(Belgien) zu entsenden, die unter der Autorität des Nordatlantik-
rats die militärische Planungsarbeit wahrnehmen würde, die erfor-
derlich ist, um die Partnerschaftsprogramme umzusetzen.

16.

Seit seiner Gründung vor zwei Jahren hat der Nordatlantische
Kooperationsrat (NAKR) Intensität und Umfang seiner Aktivitä-
ten stark erweitert.  Wir werden mit allen unseren NAKR-Partnem
weiter zusammenarbeiten, um kooperative Beziehungen im ge-
samten Spektrum der Allianzaktivitäten aufzubauen.  Mit der Er-
weiterung von NAKR-Aktivitäten und der Schaffung der Partner-
schaft für den Frieden haben wir beschlossen, ständige Einrich-
tungen im NATO-Hauptquartier für Personal aus NAKR-Ländern
und anderen Teilnehmerstaaten an der Partnerschaft für den Frie-
den anzubieten, um unsere Arbeitsbeziehungen zu verbessern und
engere Zusammenarbeit zu erleichtem.

17.

Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Träger-
mittel stellt eine Bedrohung für die internationale Sicherheit dar
und ist für die NATO ein Grund zur Sorge.  Wir haben beschlos-
sen, politische und verteidigungspolitische Anstrengungen der
NATO gegen die Weiterverbreitung zu intensivieren und zu
erweitern und dabei die in anderen internationalen Foren und
Institutionen bereits laufenden Arbeiten zu berücksichtigen.  In
diesem Zusammenhang erteilen wir den Auftrag, die Arbeit in
geeigneten Gremien der Allianz unverzüglich in Angriff zu neh-
men, um einen umfassenden politischen Rahmen für Überlegun-
gen zu entwickeln, wie die laufenden Anstrengungen der Präven-
tion verstärkt, wie die Proliferationsgefahr verringert und Schutz
vor ihr erreicht werden können.

18.

Wir messen der uneingeschränkten und rechtzeitigen Implemen-
tierung bestehender Rüstungskontroll- und Abrüstungsverein-
barungen sowie weiterem Fortschritt in SchlüsseIfragen der Rü-
stungskontrolle und Abrüstung entscheidende Bedeutung bei, so

- der unbefristeten und unkonditionierten Verlängerung des Ver-
trages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und
der Arbeit zu einem verstärkten Verifikationsregime;

- dem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens über das
     Verbot Chemischer Waffen und neuen Maßnahmen zur Stär-
     kung des Übereinkommens über das Verbot Biologischer
     Waffen;

-    der Verhandlung über einen weltweiten und verifizierbaren
     umfassenden Teststoppvertrag;

-    den auf der Agenda des KSZE-Forums für Sicherheitskoope-
     ration stehenden Fragen;

-    der Sicherstellung der Integrität des KSE-Vertrags und der
     uneingeschränkten Erfüllung aller seiner Bestimmungen.

19.

Wir verurteilen alle Akte des internationalen Terrorismus.  Sie
stellen eklatante Verletzungen der Menschenwürde und Men-
schenrechte dar und sind eine Bedrohung für die Pflege normaler
internationaler Beziehungen.  In Übereinstimmung mit unseren
nationalen Gesetzen unterstreichen wir die Notwendigkeit der
bestmöglichen Zusammenarbeit, um dieses Übel an der Wurzel zu
fassen und zu beseitigen.

20.

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für politische und wirt-
schaftliche Reformen in Rußland und begrüßen die Annahme
einer neuen Verfassung sowie die Durchführung demokratischer
Parlamentswahlen durch die Bevölkerung der Russischen Föde-
ration.  Dies ist ein bedeutender Schritt vorwärts bei der Errichtung
eines Rahmens für die Entwicklung dauerhafter demokratischer
Institutionen.  Wir begrüßen ferner die feste Verpflichtung der
russischen Regierung auf demokratische und marktwirtschaftliche
Reform sowie auf eine reformorientierte Außenpolitik.  Beides ist
von Bedeutung für Sicherheit und Stabilität in Europa.  Wir sind
der Auffassung, daß eine unabhängige, demokratische, stabile und
nuklearwaffenfreie Ukraine ebenso zu Sicherheit und Stabilität
beitragen würde.  Wir werden die Reformprozesse in beiden
Ländern weiter fördern und unterstützen und die Zusammenarbeit
mit ihnen entwickeln, wie mit anderen Ländern Mittel- und
Osteuropa.

21.

Die Lage im Südkaukasus ist weiterhin Grund zu besonderer
Sorge.  Wir verurteilen die Anwendung von Gewalt zum Zweck
territorialer Gewinne.  Achtung der territorialen Integrität, Unab-
hängigkeit und Souveränität Armeniens, Aserbaidschans und
Georgiens ist von wesentlicher Bedeutung für die Herstellung von
Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit in der Region.  Wir for-
dem alle Staaten auf, internationale Anstrengungen unter der
Ägide der Vereinten Nationen und der KSZE mitzutragen, die auf
eine Lösung bestehender Probleme gerichtet sind.

22.

Wir wiederholen unsere Überzeugung, daß die Sicherheit in
Europa von der Sicherheit im Mittelmeerraum erheblich beein-
flußt wird.  Wir begrüßen nachdrücklich die im Nahost-Friedens-
prozeß kürzlich geschlossenen Vereinbarungen, die eine histori-
sche Chance für eine friedliche und dauerhafte Lösung in dieser
Region bieten.  Dieser langerwartete Durchbruch hat sich positiv
auf die Gesamtsituation im Mittelmeerraum ausgewirkt und eröff-
net damit den Weg, Maßnahmen zur Förderung von Dialog,
Verständigung und Vertrauensbildung zwischen den Ländern in
der Region zu erwägen.  Wir erteilen dem Ständigen Nordatlantik-
rat den Auftrag, die Gesamtsituation weiter im Auge zu behalten
und ermutigen alle Anstrengungen, die einer Festigung der Stabi-
lität in der Region dienlich sind.

23.

Als Mitglieder der Allianz beklagen wir den andauernden Kon-
flikt im ehemaligen Jugoslawien.  Wir sind weiterhin der Ansicht,
daß der Konflikt in Bosnien am Verhandlungstisch gelöst werden
muß, und nicht auf dem Schlachtfeld.  Nur die Beteiligten können
dem ehemaligen Jugoslawien Frieden bringen.  Nur sie können
vereinbaren, ihre Waffen niederzulegen und der Gewalt ein Ende
zu setzen, die während dieser vielen Monate nur demonstriert hat,
daß keine Seite im Streben nach militärischem Sieg erfolgreich
sein kann.

24.

Wir sind uns einig in der Unterstützung der Anstrengungen der
Vereinten Nationen und der Europäischen Union, eine Lösung des
Konflikts in Bosnien auf dem Verhandlungsweg sicherzustellen,
der alle Parteien zustimmen können; wir würdigen den Aktions-
plan der Europäischen Union vom 22. November 1993 zur Siche-
rung einer solchen Verhandlungslösung.  Wir bekräftigen unsere
Entschlossenheit, zur Umsetzung einer dauerhaften, im guten
Glauben erzielten Lösung beizutragen.  Wir würdigen die Schlüs-
selrolle der unmittelbaren Nachbarstaaten bei der Durchsetzung
von Sanktionen gegen diejenigen, die Gewalt und Aggression
weiter unterstützen.  Wir begrüßen die Zusammenarbeit zwischen
NATO und der WEU bei der andauernden Durchsetzung von
Sanktionen in der Adria.

25.

Wir verurteilen die Verletzungen der Vereinbarungen, die die
Parteien bereits unterzeichnet haben, um eine Waffenruhe in Kraft
zu setzen und humanitäre Hilfe für die Opfer dieses schrecklichen
Konflikts ungehindert durchzulassen.  Diese Situation ist nicht
hinnehmbar.  Wir fordern alle Parteien eindringlich auf, ihre Ver-
einbarungen zu respektieren.  Wir sind entschlossen, Hindernisse
zu beseitigen, die der Realisierung des UNPROFOR-Mandats im
Wege stehen.  Wir werden Operationen zur Durchsetzung der
Flugverbotszone über Bosnien fortführen.  Wir fordern die unein-
geschränkte Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats
in bezug auf die Verstärkung von UNPROFOR.  Wir bekräftigen
unsere Bereitschaft, unter der Autorität des UN-Sicherheitsrats
und in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Allianz
vom 2. und 9. August 1993 Schläge aus der Luft durchzuführen,
um die Einschnürung von Sarajevo, der Schutzzonen und anderer
haben UNPROFOR eindringlich aufgefordert, umgehend Pläne
aufzustellen, um den Austausch des UNPROFOR-Kontingents in
Srebrenica zu gewährleisten und zu prüfen, wie der Flugplatz
Tuzla für humanitäre Hilfe geöffnet werden kann.

26.

Die vergangenen fünf Jahre haben Europa historische Chancen
wie auch neue Ungewißheiten und Instabilitäten gebracht.  Unsere
Allianz hat Schritte zur Anpassung an die neuen Gegebenheiten
unternommen, und wir haben heute Beschlüsse in entscheidenden
Bereichen gefaßt.  Wir haben der Entwicklung einer sich heraus-
bildenden Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität
unsere volle Unterstützung gegeben.  Wir haben das Konzept
alliierter Streitkräftekommandos als ein Mittel gebilligt, die
Allianz ihren zukünftigen Aufgaben anzupassen.  Wir haben
eine neue Perspektive für schrittweise engere Beziehungen
zu den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen
Sowjetunion eröffnet.  Bei allen diesen Schritten haben wir unser
Bündnis erneuert als vereinte Anstrengung und dauerhafte Ver-
pflichtung Nordamerikas und Europas zur gemeinsamen und
unteilbaren Sicherheit.  Die Herausforderungen, denen wir ge-
genüberstehen, sind zahlreich und ernst.  Unsere heute getroffenen
Entscheidungen werden uns besser in die Lage versetzen, sie zu
meistern.



Partnerschaft für den Frieden:

EINLADUNG

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der
Nordatlantischen Allianz, aufbauend auf der engen und langjäh-
gen Partnerschaft zwischen den nordamerikanischen und europäi-
schen Bündnispartnern, treten dafür ein, Sicherheit und Stabilität
in ganz Europa zu stärken.  Wir haben daher den Wunsch, Bindun-
gen zu den demokratischen Staaten im Osten von uns zu festigen.  
Wir bekräftigen, daß die Allianz, wie in Artikel 10 des Washing-
toner Vertrages vorgesehen, für eine Mitgliedschaft anderer euro-
päischer Staaten offenbleibt, die in der Lage sind, die Grundsätze
des Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen
Gebiets beizutragen.  Wir erwarten und würden es begrüßen, wenn
eine NATO-Erweiterung demokratische Staaten im Osten von uns
erfassen würde, als Teil eines evolutionären Prozesses, unter
Berücksichtigung politischer und sicherheitspolitischer Entwick-
lungen in ganz Europa.

Wir haben heute ein praktisches Sofortprogramm auf den Weg
gebracht, das die Beziehung zwischen der NATO und Teilneh-
merstaaten verändern wird.  Dieses neue Programm geht über
Dialog und Kooperation hinaus und begründet eine wirkliche
Partnerschaft - eine Partnerschaft für den Frieden.  Wir laden
daher die anderen im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR)
beteiligten Staaten und andere KSZE-Länder ein, die in der Lage
und willens sind, zu diesem Programm beizutragen, sich uns in
dieser Partnerschaft anzuschließen.  Aktive Beteiligung an der
Partnerschaft für den Frieden wird eine wichtige Rolle im evolu-
tionären Prozeß der NATO-Erweiterung spielen.

Die operativ unter der Autorität des Nordatlantikrats stehende
Partnerschaft für den Frieden wird neue Sicherheitsbeziehungen
zwischen der Nordatlantischen Allianz und ihren Partnern für den
Frieden knüpfen.  Partnerstaaten werden vom Nordatlantikrat
eingeladen, sich an politischen und militärischen Gremien im
NATO-Hauptquartier zu beteiligen, soweit sie sich mit Partner-
schaftsaktivitäten befassen.  Die Partnerschaft wird die politische
und militärische Zusammenarbeit in ganz Europa erweitern und
intensivieren, Stabilität festigen, Bedrohungen des Friedens ver-
ringern und gestärkte Beziehungen aufbauen durch die Förderung
des Gedankens der praktischen Kooperation und das Eintreten für
demokratische Grundsätze, die unser Bündnis bestimmen.  Die
NATO wird mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partnerschaft in
Konsultationen eintreten, wenn dieser Partner eine direkte Bedro-
hung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit
oder Sicherheit sieht. In einem durch Fähigkeit und Wunsch der
einzelnen Teilnehmerstaaten bestimmten Zeitmaß und Umfang
werden wir konkret hinarbeiten auf Transparenz der Verteidi-
gungshaushalte, die Förderung demokratischer Kontrolle der
Verteidigungsministerien, gemeinsame Planung, gemeinsame mi-
litärische Übungen und den Aufbau einer Fähigkeit, mit NATO-
Streitkräften zusammenzuwirken, in Bereichen wie Friedenswah-
rung, Such- und Rettungsdienst sowie humanitären und anderen
eventuell zu vereinbarenden Operationen.

Zur Förderung engerer militärischer Zusammenarbeit und Inter-
operabilität werden wir im Rahmen der Partnerschaft Übungen
zur Friedenswahrung ab 1994 vorschlagen.  Um gemeinsame mili-
tärische Aktivitäten als Teil der Partnerschaft zu koordinieren,
werden wir an der Partnerschaft beteiligte Staaten einladen,
ständige Verbindungsoffiziere zum NATO-Hauptquartier und
zu einer separaten Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons
(Belgien) zu entsenden, die unter der Autorität des Nordatlantik-
rats die militärische Planungsarbeit wahrnehmen würde, die erfor-
derlich ist, um die Partnerschaftsprogramme umzusetzen.

Seit seiner Gründung vor zwei Jahren hat der Nordatlantische
Kooperationsrat (NAKR) Intensität und Umfang seiner Aktivitä-
ten stark erweitert.  Wir werden mit allen unseren NAKR-Partnern
weiter zusammenarbeiten, um kooperative Beziehungen im ge-
samten Spektrum der Allianzaktivitäten aufzubauen.  Mit der Er-
weiterung von NAKR-Aktivitäten und der Schaffung der Partner-
schaft für den Frieden haben wir beschlossen, ständige Einrich-
tungen im NATO-Hauptquartier für Personal aus NAKR-Ländern
und anderen Teilnehmerstaaten an der Partnerschaft für den Frie-
den anzubieten, um unsere Arbeitsbeziehungen zu verbessern und
engere Zusammenarbeit zu erleichtem.


                                                        Anhang

Partnerschaft für den Frieden:

RAHMENDOKUMENT

1.

Der Einladung folgend, die die Staats- und Regierungschefs der
NATO auf ihrem Treffen am 10./1 1. Januar 1994 ausgesprochen
haben, und entschlossen, ihre politischen und militärischen Bin-
dungen zu vertiefen und weiter zur Stärkung der Sicherheit
innerhalb des euroatlantischen Gebiets beizutragen, begründen die
Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz und die anderen
unterzeichnenden Staaten dieses Dokuments hiermit im Rahmen
des Nordatlantischen Kooperationsrats diese Partnerschaft für den
Frieden.

2.

Diese Partnerschaft wird als Ausdruck gemeinsamer Überzeu-
gung begründet, daß Stabilität und Sicherheit im euroatlantischen
Gebiet nur durch Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln
erreicht werden können.  Der Schutz und die Förderung der
Grundfreiheiten und Menschenrechte und die Sicherung von
Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden durch Demokratie sind ge-
meinsame Werte, die der Partnerschaft zugrunde liegen.  Mit der
Teilnahme an der Partnerschaft erinnern die Mitgliedstaaten der
Nordatlantischen Allianz und die anderen unterzeichnenden Staa-
ten dieses Dokuments daran, daß sie der Bewahrung demokrati-
scher Gesellschaften, ihrer Freiheit von Zwang und Einschüchte-
rung und der Währung der Prinzipien des Völkerrechts verpflich-
tet sind.  Sie bekräftigen, daß sie dafür eintreten, die Verpflichtun-
gen der Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach Treu und Glau-
ben zu erfüllen; insbesondere, sich der Androhung oder Anwen-
dung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische
Unabhängigkeit irgendeines Staates zu enthalten, bestehende
Grenzen zu achten und Streitfälle mit friedlichen Mitteln zu
regeln.  Sie bekräftigen ebenfalls ihr Bekenntnis zur Schlußakte
von Helsinki und allen nachfolgenden KSZE-Dokumenten sowie
zur Erfüllung der Pflichten und Verpflichtungen, die sie im
Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle eingegangen sind.

3.

Die anderen unterzeichnenden Staaten dieses Dokuments werden
mit der Nordatlantikpakt-Organisation gemeinsam auf die folgen-
den Ziele hinarbeiten:

a)   Förderung von Transparenz nationaler Verteidigungsplanung
     und Haushaltsverfahren;

b)   Gewährleistung demokratischer Kontrolle über die Verteidi-
     gungskräfte;

c)   Aufrechterhaltung der Fähigkeit und Bereitschaft, zu Einsät-
     zen unter der Autorität der VN und/oder Verantwortung der
     KSZE beizutragen, vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Er-
     wägungen;

d)   Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen zur
     NATO mit dem Ziel gemeinsamer Planung, Ausbildung und
     Übungen, um ihre Fähigkeit für Aufgaben auf den Gebieten
     Friedenswahrung, Such- und Rettungsdienst, humanitäre Ope-
     rationen und anderer eventuell noch zu vereinbarender Aufga-
     ben zu stärken;

e)   auf längere Sicht Entwicklung von Streitkräften, die mit denen
     der Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz besser ge-
     meinsam operieren können.

4.

Die anderen unterzeichnenden Staaten übermitteln den verant-
wortlichen Stellen der NATO Einführungsdokumente, in denen
sie die Schritte aufzeigen, die sie zum Erreichen der politischen
Ziele der Partnerschaft ergreifen werden, sowie die militärischen
und anderen Mittel benennen, die für Partnerschaftsaktivitäten
genutzt werden könnten.  Die NATO wird ein Programm von
Partnerschaftsübungen und anderen Aktivitäten im Einklang mit
den Zielen der Partnerschaft vorschlagen.  Jeder unterzeichnende
Staat wird auf der Grundlage dieses Programms und seines Ein-
führungsdokuments mit der NATO ein individuelles Partner-
schaftsprogramm entwickeln.

5.

In Vorbereitung und Umsetzung ihrer individuellen Partnerschafts-
programme können andere unterzeichnende Staaten auf eigene
Kosten, im Einvernehmen mit dem Bündnis und soweit erforder-
lich mit den zuständigen belgischen Behörden ihr eigenes Verbin-
dungsbüro beim NATO-Hauptquartier in Brüssel einrichten.  Dies
wird ihre Teilnahme an NAKR-/Partnerschaftssitzungen und
-Aktivitäten sowie auf Einladung an verschiedenen anderen Akti-
vitäten erleichtern.  Sie werden ebenso in angemessener Weise
Personal, Mittel, Einrichtungen und Fähigkeiten bereitstellen, die
für die Durchführung des vereinbarten Partnerschaftsprogramms
notwendig sind.  Die NATO wird sie bei der Formulierung und
Durchführung ihrer individuellen Partnerschaftsprogramme in
angemessener Weise unterstützen.


6.

Die anderen unterzeichnenden Staaten stimmen folgenden Über-
einkünften zu:

- diejenigen, die eine Mitwirkung an den in Ziffer 3 (d) genann-
ten Aufgaben erwägen, werden an entsprechenden NATO-
Übungen teilnehmen, wo dies geeignet erscheint;

- sie werden ihre eigene Teilnahme an Partnerschaftsaktivitäten
finanzieren und darüber hinaus bemüht sein, sich an den Lasten
für die Durchführung von Übungen, an denen sie teilnehmen,
zu beteiligen;

- sie können nach entsprechender Zustimmung ständige Verbin-
dungsoffiziere zu einer separaten Partnerschaftskoordinie-
rungszelle in Mons (Belgien) entsenden, die unter der Autorität
des Nordatlantikrats die militärische Planungsarbeit wahrneh-
men würde, die erforderlich ist, um die Partnerschaftsprogram-
me umzusetzen;

- diejenigen, die an Planung und militärischen Übungen teil-
nehmen, werden Zugang zu bestimmten technischen NATO-
Daten erhalten, die für die Interoperabilität relevant sind;

- aufbauend auf den KSZE-Maßnahmen zur Verteidigungs-
planung werden die anderen unterzeichnenden Staaten und
NATO-Staaten Informationen über die Schritte austauschen,
die unternommen wurden oder werden sollen, um die Transpa-
renz von Verteidigungsplanung und -haushalt zu fördern und
die demokratische Kontrolle über die Streitkräfte zu gewähr-
leisten;

- sie können an gegenseitigern Informationsaustausch über Ver-
teidigungsplanung und -haushalte teilnehmen, der im Rahmen
des NAKR/der Partnerschaft für den Frieden entwickelt werden
wird.

7.

In Übereinstimmung mit ihrem Eintreten für die Ziele dieser
Partnerschaft für den Frieden werden die Mitgliedstaaten der
Nordatlantischen Allianz:

-    zusammen mit anderen unterzeichnenden Staaten ein Planungs-
     und Überprüfungsverfahren zur Feststellung und Bewertung
     von Streitkräften und Fähigkeiten entwickeln, die von ihnen für
     multinationale Ausbildung, Übungen und Operationen zusam-
     men mit Streitkräften der Bündnispartner verfügbar gemacht
     werden könnten;

-    die militärische und politische Koordinierung im NATO-
     Hauptquartier fördern, um Weisungen und Richtlinien für Part-
     nerschaftsaktivitäten mit den anderen unterzeichnenden Staaten
     zu entwickeln, einschließlich Planung, Ausbildung, Übungen
     sowie Entwicklung von Einsatzgrundsätzen.

8.

Die NATO wird mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partner-
schaft in Konsultationen eintreten, wenn dieser Partner eine
direkte Bedrohung seiner territorialen Integrität, politischen
Unabhängigkeit oder Sicherheit sieht.



Quelle: Bulletin Nr. 17 vom 17.01.1994, S. 20ff.




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