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1993-05-25

Kommuniqué der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses und der nuklearen Planungsgruppe

Ministertagung am 25. und 26. Mai 1993 in Brüssel

1.

Der Verteidigungsplanungsausschuß und die Nukleare Pla-
nungsgruppe der Nordatlantikvertrags-Organisation traten am
25. und 26. Mai auf Ministerebene in Brüssel zusammen.


2.

Ein Hauptanliegen unseres Treffens war es, politische Richt-
linien für die nationale und kollektive Verteidigungsplanung
in der NATO für die Zeitspanne bis zum Jahre 2000 und
darüber hinaus vorzugeben. Unser Treffen fand statt vor einem
Hintergrund tiefgreifender Veränderung in Europa, die unver-
ändert angehalten hat, seit wir zum letzten Mal vor zwei
Jahren solche Richtlinien erlassen haben. In vielen Ländern
Mittel- und Osteuropas ist erheblicher Fortschritt auf dem
Wege zu einem Europa politisch und wirtschaftlich stabiler
Demokratien erzielt worden. Insgesamt haben diese Verände-
rungen die Sicherheit der Allianz gestärkt. Dem steht jedoch
Instabilität in verschiedenen Teilen des Kontinents gegenüber.  
Während die politische und militärische Bedrohung der Ver-
gangenheit nicht mehr existiert, besteht eine erhöhte Gefahr
von Krisen, deren Lösung den Einsatz von Streitkräften zur
Unterstützung weitergehender politischer Anstrengungen er-
forderlich machen kann.  Das Fortdauern bewaffneter Konflik-
te in Europa und an seiner Peripherie bereitet allen Bündnis-
partnern besondere Sorge. Über die unmittelbare menschliche
Tragödie solcher Konflikte hinaus bergen viele von ihnen das
Risiko in sich, zu eskalieren und auf benachbarte Staaten
überzugreifen.


3.

Wir sind zutiefst beunruhigt über die Lage im ehemaligen
Jugoslawien und insbesondere über den Krieg in Bosnien-Her-
zegowina sowie die damit verbundenen Greueltaten. Sie sind
eine Beleidigung aller Werte und Grundsätze der zivilisierten
Welt und dauern trotz aller Bemühungen um eine friedliche
Lösung an. Wir haben, einzeln und kollektiv, zu den Anstren-
gungen der Vereinten Nationen beigetragen, das Leiden durch
humanitäre Hilfe zu lindern. Wir haben darüber hinaus die
Anstrengungen der Vereinten Nationen unterstützt, den Kon-
flikt zu beenden. Das Bündnis hat unter Mandaten des Sicher-
heitsrats der Vereinten Nationen einen wichtigen Beitrag ge-
leistet. Die Allianz erzwingt seit dem 12. April die Einhaltung
des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina; und in der Adria
setzen Schiffe der NATO sowie der Westeuropäischen Union
UN-Sanktionen durch und blockieren die Seezugänge von
Serbien und Montenegro.


4.

Wir engagieren uns auch weiterhin für das Erreichen einer
Lösung des Konflikts, der die Souveränität und territoriale
Integrität der Republik Bosnien-Herzegowina bedroht. Wir
befürworten dazu die Implementierung des Vance-Owen-
Friedensplans. Wir begrüßen Anstrengungen zur Förderung
einer dauerhaften und gerechten Lösung dieses Konflikts. In
diesem Zusammenhang haben wir die jüngsten Entwicklungen
erörtert, und insbesondere das gemeinsame Aktionsprogramm
für Bosnien-Herzegowina, das am 22. Mai von Mitgliedern
des UN-Sicherheitsrats (Frankreich, Spanien, das Vereinigte
Königreich, die Vereinigten Staaten und die Russische Föde-
ration) bekanntgegeben wurde. Wir haben auf die Wichtigkeit
hingewiesen, die Schutzzonen und Sanktionen zukommt sowie
anderen Maßnahmen, die darauf angelegt sind, Druck auf die
bosnischen Serben zur Annahme des Friedensplans auszu-
üben. Die UN werden den Umfang aller neuen Unternehmun-
gen auf diesen Gebieten klar definieren müssen. Wir bleiben
weiterhin bereit, jedes weitere Ersuchen der UN um Unterstüt-
zung bei der Durchsetzung der Resolutionen des Sicherheits-
rats positiv in Erwägung zu ziehen.


5.

Vor dem Hintergrund der sehr komplexen Gesamtlage, in der
wir die Streitkräftestruktur und die Fähigkeiten der Allianz
weiterentwickeln, haben wir uns mit einem ersten, im Dezem-
ber letzten Jahres in Auftrag gegebenen Bericht befaßt, der die
Auswirkungen der Unterstützung friedenswahrender Aktivi-
täten der UN und der KSZE auf die Verteidigungsplanung
behandelt. Wir sind gefordert, die Fähigkeit der NATO,
schnell und wirksam auf solche Unterstützungsersuchen rea-
gieren zu können, weiter zu verbessern. Die vorrangige Aufga-
be der NATO-Streitkräfte, Sicherheit und territoriale Integrität
der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, bleibt unverändert er-
halten. Gleichzeitig ist die Unterstützung friedenswahrender
Maßnahmen eine wachsende Verpflichtung, die neue Anforde-
rungen an unsere nationalen und kollektiven Ressourcen stel-
len kann. Wir sind der Auffassung, daß in der Regel gut
ausgerüstete und gut ausgebildete Kampftruppen am besten
geeignet sind, friedenswahrende Aufgaben durchzuführen,
wenngleich zusätzliche Ausbildung und Ausrüstung für beson-
dere Einsätze in Erwägung gezogen werden müssen.  Unsere
gemeinsamen Verteidigungsvorkehrungen sind gut geeignet,
um Streitkräfte für alle Einsätze dieser Art bereitzustellen und
auszubilden. Wir überprüfen zur Zeit auch unsere Planung auf
den Gebieten der Logistik, der Infrastruktur und des Fernmel-
dewesens, um wirksame Unterstützung für Friedenswahrung
zu gewährleisten. Die Arbeit auf diesen und anderen Gebieten
wird fortgesetzt; wir werden die Fortschritte auf unserem
nächsten Treffen überprüfen.


6.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern zur
Unterstützung friedenswahrender Aktivitäten unter der Ägide
der VN oder der KSZE ist ein wichtiger Beitrag zu Sicherheit
und Stabilität in Europa. Wir begrüßen die Arbeit des Nord-
atlantischen Kooperationsrats, einen konzeptionellen Rahmen
für Zusammenarbeit bei der Friedenswahrung aufzustellen und
praktische Maßnahmen zu identifizieren, die unsere Fähigkeit
verbessern, bei der Unterstützung friedenswahrender Opera-
tionen zusammenzuwirken. Wir werden uns an diesem koope-
rativen Prozeß uneingeschränkt beteiligen. Wir sehen einem
dichten Programm praktischer Aktivitäten mit unseren Ko-
operationspartnem, das gemeinsame Planung, Ausbildung und
Ubungen umfassen könnte, erwartungsvoll entgegen.


7.

Wir haben die Ministerrichtlinie des Jahres 1993 gebilligt, die
am Anfang des zweijährigen Zyklus der NATO-Streitkräfte-
planung steht. Sie ist ein Schlüsseldokument für die NATO-
Verteidigungsplanung, das den militärischen NATO-Dienst-
stellen Vorgaben für ihre Streitkräftevorschläge an die
NATO-Nationen gibt und das politische, militärische, zivile
sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt, die sich auf die
Entwicklung der NATO-Streitkräfte auswirken könnten.  Das
Dokument bewertet die wahrscheinliche Auswirkung dieser
Faktoren auf die Umsetzung der Allianzstrategie und auf die
Erstellung der Streitkräftevorschläge für das Bündnis und
bildet die Planungsgrundlage für die Logistik, die zivile Not-
standsplanung und die Rüstungszusammenarbeit.  Der Zusam-
menhalt der Allianz beruht auf der gerechten Teilung der
Lasten - einschließlich der Kosten - und der Vorteile der
gemeinsamen Verteidigung. Der Gesamtumfang der nationa-
len Aufwendungen für Verteidigungsanstrengungen ist ein
wichtiges Element der Lastenteilung. Zusätzlich tragen die
Beiträge der Mitgliedstaaten zu Kooperation und Dialog mit
den neu entstehenden Demokratien Mittel- und Osteuropas zur
Sicherheit der Allianz bei.

In Übereinstimmung mit dem Strategischen Konzept der Al-
lianz haben wir die Wichtigkeit der Bereitstellung angemesse-
ner Ressourcen unterstrichen, sowohl um einen wirksamen
militärischen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung zu erhal-
ten als auch die Erfüllung neuer Rollen und Aufgaben der
NATO sicherzustellen.


8.

Der Anpassungsprozeß an die neue Strategie der Allianz und
die Umsetzung ihrer neuen Streitkräftestruktur ist auf gutem
Weg. In der Anpassung unserer Streitkräfte an neue Heraus-
forderungen ist die Bereitstellung neuer Fähigkeiten, wie sie
für die beweglichere und flexiblere Streitkräftestruktur der
NATO erforderlich sind, gleichfalls ein wertvoller Beitrag zur
gemeinsamen Verantwortung für die gemeinsame Verteidi-
gung.

Es ist unser Ziel, ein Spektrum von Fähigkeiten und Truppen-
teilen zu entwickeln - viele davon multinational -, um in der
Lage zu sein, flexibel auf ein breitgefächertes Feld von Even-
tualfällen zu reagieren. Krisenreaktionskräfte werden in dieser
Struktur eine wichtige Rolle spielen, und ein leistungsfähiges
Potential wird zur Zeit bereits entwickelt. Teile unserer mariti-
men Krisenreaktionskräfte setzen zum Beispiel gegenwärtig
Sanktionen gegen das frühere Jugoslawien durch; das multi-
nationale Krisenreaktionskorps des Alliierten Kommando-
bereichs Europa wird voraussichtlich bis 1995 seine volle
Einsatzbereitschaft herstellen; und der Planungsstab der Kri-
senreaktions-Luftstreitkräfte wurde im April aufgestellt.  Auch
die Umstrukturierung der Hauptverteidigungskräfte, die die
Masse der Gesamtfähigkeiten der Allianz darstellen, schreitet
zügig voran. Drei neue multinationale Korps der Hauptvertei-
digungskräfte (zwei deutsch-amerikanische und ein nieder-
ländisch-deutsches) werden zur Zeit als Teile der integrierten
nülitärischen Struktur aufgestellt; darüber hinaus wurde ein
Abkommen geschlossen, das regelt, wie das von Frankreich
und Deutschland aufgestellte Europäische Korps für die Al-
lianz verfügbar sein wird.


9.

Die politische Lage entwickelt sich zügig fort, und unsere
nülitärischen Dienststellen überprüfen daher Einzelheiten der
Streitkräftestruktur und der Personalstärken des Bündnisses,
um sicherzustellen, daß die NATO auch weiterhin uneinge-
schränkt in der Lage ist, den neuen sicherheitspolitischen
Herausforderungen zu begegnen. Wir haben einen Bericht
über den Stand der bisherigen Arbeit entgegengenommen und
erwarten einen abschließenden Bericht im Dezember. Wir
haben die Weisung erteilt, daß die Schlußfolgerungen dieses
abschließenden Berichts bei der Entwicklung der Streitkräfte-
ziele für 1994, die wir im nächsten Frühjahr beraten werden,
Berücksichtigung finden.


10.

Das Eintreten der nordamerikanischen Bündnispartner für
Frieden und Stabilität in Europa sowie die Präsenz amerikani-
scher Truppen in Europa bleiben von vitaler Bedeutung für die
Sicherheit Europas, die untrennbar mit der Sicherheit Nord-
amerikas verknüpft ist.  Die begrüßenswerte Entscheidung der
Vereinigten Staaten, ein bedeutsames Militärpotential in Euro-
pa zu erhalten, das in der Lage ist, zum vollen Spektrum der
NATO-Aufgaben beizutragen, unterstützt unsere Anstrengun-
gen um eine in sich abgerundete Streitkräftestruktur.


11.

Gleichlaufend dazu und im Einklang nüt der Umgestaltung
des Bündnisses entwickelt die Westeuropäische Union ihre
Rolle und stärkt den europäischen Pfeiler der Allianz.  Seit der
Verlegung ihres Rats und Sekretariats nach Brüssel im Januar
dieses Jahres ist das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden
Organisationen im Geiste von Transparenz und Komplemen-
tarität noch enger geworden. Wir werden uns weiterhin um
kostenwirksame Lösungen und die Vermeidung von Doppel-
arbeit bei der Bewältigung der Herausforderungen im neuen
Sicherheitsumfeld bemühen.


12.

Wir nutzten die Gelegenheit dieses Treffens, um unser Be-
kenntnis zu wirksamer Rüstungskooperation zu bekräftigen.  
Wir haben kürzlich getroffene Vereinbarungen begrüßt, die
Grundsätze, Strukturen und Verfahren zur NATO-Rüstungs-
kooperation neuzugestalten, um sie besser auf die Herausfor-
derungen der neunziger Jahre einzustellen. Wir haben zur
Kenntnis genommen, daß die Konferenz der Nationalen Rü-
stungsdirektoren eine Untersuchung über die Möglichkeit ei-
ner NATO-weiten Lösung für Terrainaufklärung eingeleitet
und einen Verhaltenskodex für den Rüstungshandel der Al-
lianz vorgeschlagen hat. Wir haben auch neue Initiativen
begrüßt, die die Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren
ergriffen hat, um die Koordinierung von Aktivitäten innerhalb
der Allianz in Verbindung mit der erweiterten Luftverteidi-
gung zu verbessern und eine neue Strategie zur Förderung der
Verteidigungsforschung und Technologieentwicklung inner-
halb der NATO zu erarbeiten.


13.

Wir haben einen Bericht über die dringende Erneuerung des
gemeinsam finanzierten NATO-Infrastrukturprogramms ge-
bildet. Die Erneuerung wird sicherstellen, daß dieses wichtige
Programm auch weiterhin voll auf der Linie unseres Strate-
gischen Konzepts und unserer Streitkräftestruktur liegt und
dabei die nötige Flexibilität gewährleistet, neuen Rollen und
Aufgaben der NATO gerecht zu werden.  In der Erkenntnis der
begrenzten Ressourcen haben wir uns geeinigt, daß mit dem
neugestalteten Programm schwerpunktmäßig diejenigen Infra-
strukturforderungen gemeinsam finanziert werden sollten, die
den Rahmen dessen übersteigen, was billigerweise durch
nationale Ressourcen abgedeckt werden kann, wobei in Aus-
nahmefällen eine gemeinsame Finanzierung nicht ausge-
schlossen wird.


14.

Wir haben mit Befriedigung die Arbeitsrichtlinien für den
Oberausschuß für Ressourcen zur Kenntnis genommen, dem
mit seiner Einsetzung die Verantwortung für alle Fragen in
Verbindung mit der Zuteilung militärischer Ressourcen für
gemeinsame NATO-Finanzierungen übertragen worden ist.  
Der Ausschuß wird die zunehmend einheitliche und kosten-
wirksame Nutzung der knappen NATO-Ressourcen sicher-
stellen, und durch seine Einsetzung können bestehende Struk-
turen und Verfahren von NATO-Ausschüssen gestrafft und
vereinfacht werden.


15.

Wir haben die wesentliche Rolle wirksamer Nuklearstreit-
kräfte für das Bündnis einschließlich der in verschiedenen
europäischen Mitgliedstaaten stationierten substrategischen
Kräfte, die auf dem zur Gewährleistung von Sicherheit und
Stabilität erforderlichen Mindestniveau gehalten werden, be-
kräftigt. Die von uns im Oktober 1991 in Taormina gebilligte
Reduzierung und Umstrukturierung der europäischen substra-
tegischen nuklearen Kräfte und Waffenbestände der NATO
sind erheblich früher als ursprünglich vorgesehen abgeschlos-
sen worden. Nach Abzug aller land- und seegestützten takti-
schen Nuklearwaffen im vergangenen Jahr ist jetzt auch die
erhebliche Verringerung der für Flugzeuge vorgesehenen Ab-
wurfwaffen vollzogen.  Dem veränderten Sicherheitsumfeld
entsprechend wurde die Gesamtzahl der NATO-Kemwaffen in
Europa in den letzten zwei Jahren um mehr als 80 Prozent
verkleinert.


16.

Wir begrüßen die jüngste Erklärung der russischen Regierung,
daß sie, dem Beispiel der NATO folgend,. alle seegestützten
taktischen Nuklearwaffen von U-Booten und Oberwasser-
schiffen abgezogen hat.  Ebenfalls begrüßen wir die Unter-
zeichnung des START-II-Vertrages durch die Vereinigten
Staaten und Rußland; seine Verwirklichung wird zu einer
weiteren historischen Reduzierung der strategischen Nuklear-
kräfte beider Länder führen.  Die Umsetzung dieses Vertrages
hängt davon ab, daß START-I in Kraft tritt.  Es ist daher von
großer Bedeutung für den Abrüstungsprozeß, daß alle Parteien
diesen Vertrag ratifizieren und ihren Verpflichtungen nach
dem Protokoll von Lissabon nachkommen.  Wir unterstützen
nachhaltig die baldige Beseitigung taktischer und strategischer
Nuklearwaffen der ehemaligen Sowjetunion in Übereinstim-
mung mit diesen und anderen Verpflichtungen und begrüßen
die Anstrengungen mehrerer Bündnispartner, bei der unfall-
sicheren und geschützten Lagerung sowie der Zerlegung der
Waffen und der Entsorgung des dabei anfallenden spaltbaren
Materials zu helfen.


17.

Angesichts der einer Weiterverbreitung nuklearer Waffen
innewohnenden Gefahren ist der Vertrag über die Nichtver-
breitung von Nuklearwaffen (NVV) für die Bewahrung von
Sicherheit und Stabilität von entscheidender Bedeutung: wir
werden auf eine weltweite Mitgliedschaft und Vertragstreue
sowie ein gestärktes Verifikationsregime hinarbeiten.  In die-
sem Zusammenhang appellieren wir an diejenigen Staaten, die
noch nicht Vertragsparteien sind, dem Vertragswerk so bald
wie möglich als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten.  Wir un-
terstützen die unbefristete Verlängerung des NVV im Jahre
1995. Wir sind weiterhin ernsthaft besorgt über die kürzlich
von der Demokratischen Volksrepublik Korea angekündigte
Absicht, aus dem NVV auszutreten.  Wir appellieren an ihre
Regierung, das Bekenntnis zum NVV zu bekräftigen, ihre
Ankündigung zu widerrufen und ihre Verpflichtungen zur
Nichtverbreitung zu achten.


18.

Die vollständige Implementierung des KSE-Vertrags, ins-
besondere die zeitgerechte Erfüllung der Reduzierungsver-
pflichtungen, bleibt für die Sicherheit Europas von größter
Bedeutung. Wir arbeiten eng mit Kooperationspartnem zu-
sammen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Verpflichtun-
gen zu erfüllen. Wir tragen außerdem aktiv zu laufenden
Gesprächen im KSZE-Forum für Sicherheitskooperation in
Wien bei. Wir unterstützen besonders Anstrengungen zur
Förderung größerer Transparenz der Verteidigungsplanungen,
um damit zu besserem Verständnis und größerem Vertrauen
unter allen KSZE-Teilnehmern beizutragen.


19.

Es bleibt weiterhin die Hauptaufgabe der NATO-Verteidi-
gungsplanung, die Einsatzbereitschaft der Bündnisstreitkräfte
und der sie unterstützenden Strukturen sicherzustellen, um
damit den sicherheitspolitischen Gesamtzielen der Allianz ZU
dienen. Es besteht aber auch die Notwendigkeit, die Stimmig-
keit der nationalen Verteidigungsprogramme auch in Zukunft
zu gewährleisten, damit die Allianz ihrem vollen Aufgaben-
spektrum in einer Zeit gerecht werden kann, in der das Sicher-
heitsumfeld Anforderungen an unsere Streitkräfte stellt, die
vielgestaItiger sind denn je zuvor. Eine Stabilisierung der
Verteidigungsausgaben sowie eine kostenwirksamere Nutzung
unserer nationalen und kollektiven Ressourcen ist daher er-
forderlich, um das Bündnis in die Lage zu versetzen, rechtzei-
tig und wirksam auf die Herausforderungen der Zukunft zu
reagieren.

Quelle: Bulletin Nr. 46 vom 2. Juni 1993




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