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1992-12-17




Kommuniqué der Ministertagung des Nordatlantikrates

vom 17. Dezember 1992 in Brüssel

1.

Wir sind heute zusammengekommen in einer Zeit, in der die
Sicherheit Europas durch regionale Konflikte vor ernste Her-
ausforderungen gestellt ist.  Wir haben über diese ernste Lage
und die Beiträge beraten, die die Atlantische Allianz leisten
kann, um diesen Herausforderungen zu begegnen.  Wie bereits
vor 25 Jahren im Harmel-Bericht betont wurde, ist das höchste
politische Ziel der Allianz die Schaffung einer gerechten und
dauernden Friedensordnung in Europa.  Dies bleibt weiterhin
unser Ziel.  In unserem neuen Strategischen Konzept haben wir
den Wandel des sicherheitspolitischen Umfelds anerkannt.  Um
den neuen Risiken und Herausforderungen zu begegnen, wer-
den wir Ressourcen und Fachwissen der Allianz im Rahmen
sich gegenseitig verstärkender Institutionen nutzen, zugleich
aber auch in Zukunft eine wirksame kollektive Verteidigung
gewährleisten.


Die Transatlantische Bindung

2.

Die transatlantische Partnerschaft, die unsere Allianz verkör-
pert, bleibt für Sicherheit und Stabilität Europas von vitaler
Bedeutung.  Das Bündnis garantiert nicht nur die Sicherheit
seiner Mitgliedstaaten, sondern bleibt auch eines der unver-
zichtbaren Instrumente zur Förderung von Stabilität und zur
Gestaltung des Wandels in ganz Europa.  Eine starke Atlanti-
sche Allianz und die Fortführung einer aktiven, breitangeleg-
ten Zusammenarbeit zwischen Europa und Nordamerika sind
wesentlich für eine dauerhafte Friedensordnung und Zusam-
menarbeit im euro-atlantischen Raum.  Die substantielle Prä-
senz amerikanischer Streitkräfte in Europa, das fortdauernde
politische und militärische Engagement und das aktive Eintre-
ten sowohl der Vereinigten Staaten als auch Kanadas für die
Sicherheit Europas bleiben essentiell.  Die vor uns liegenden
Aufgaben bei der Unterstützung des demokratischen Reform-
prozesses in Mittel- und Osteuropa sowie in den Republiken
auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion unterstreichen
die Bedeutung des Erhalts einer starken transatlantischen Part-
nerschaft auf der Grundlage einer Werte- und Zweckgemein-
schaft.


Die Rolle der NATO bei der Friedenserhaltung

3.

In der Folge unserer Entscheidung von Oslo haben wir den
bisher erzielten Fortschritt in bezug auf Unterstützung der
Allianz für KSZE-Friedenserhaltung erörtert und haben den
Rat in Ständiger Sitzung beauftragt, seine Arbeit in dieser
Angelegenheit zu Ende zu führen.  Wir werden im Bündnis die
Koordination in Fragen der Friedenserhaltung weiter stärken
und praktische Maßnahmen entwickeln, um den Beitrag des
Bündnisses auf diesem Gebiet zu stärken.  Der Militärausschuß
hat den Rat in Ständiger Sitzung bereits über die zur Verfü-
gung stehenden Ressourcen und die Modalitäten möglicher
Bündnisunterstützung für Friedenserhaltung fachlich beraten.  
Wir sind bereit, auf dem Gebiet der Friedenserhaltung Er-
fahrungen mit unseren Kooperationspartnern und anderen
KSZE-Teilnehmerstaaten zu teilen und gemeinsam mit ihnen,
wie erforderlich, friedenserhaltende Operationen der KSZE zu
unterstützen.


4.

Wir bekräftigen heute die Bereitschaft unserer Allianz, von
Fall zu Fall und in Übereinstimmung mit unseren eigenen
Verfahren friedenserhaltende Operationen unter der Autorität
des UN-Sicherheitsrates zu unterstützen, der die primäre Ver-
antwortung für internationalen Frieden und Sicherheit trägt.  
Wir sind bereit, positiv auf Initiativen zu reagieren, die der
Generalsekretär der UN ergreifen könnte, die Allianz um
Unterstützung bei der Umsetzung von Resolutionen des UN-
Sicherheitsrates zu ersuchen.  Wir haben den Generalsekretär
der NATO gebeten, unter der Leitung des Ständigen Rates die
erforderlichen Kontakte zum Generalsekretär der UN fortzu-
führen im Hinblick auf die Unterstützung, die die Allianz
leisten könnte.


5.

In diesem Sinne tragen wir einzeln und als Bündnis zur
Umsetzung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zum
Konflikt im ehemaligen Jugoslawien bei.  Zum ersten Mal in
ihrer Geschichte beteiligt sich die Allianz an UN-Operationen
zur Friedenserhaltung und Durchsetzung von Sanktionen.  Die
Allianz unterstützt zusammen mit der WEU mit ihren Schiffen
in der Adria die Durchsetzung der Wirtschaftssanktionen
der UN gegen Serbien und Montenegro sowie des Waffen-
embargos gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien.  
Die UNPROFOR nutzen für ihr Hauptquartier Elemente aus
dem Kommando der Heeresgruppe Nord (NORTHAG) der
Allianz.  Flugzeuge des luftgestützten Frühwarnsystems der
NATO - AWACS - überwachen täglich die von den UN
verfügte Flugverbotszone über Bosnien-Herzegowina.


Beziehungen zu den Kooperationspartnern
und dem NAKR

6.

Das Bündnis hilft bei der Förderung von Stabilität in den
Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens und un-
terstützt ihre Reformprozesse.  Der vor einem Jahr geschaffene
Nordatlantische Kooperationsrat hat sich zu einem wertvollen
Forum für Konsultationen zu Fragen der Sicherheit und Kon-
fliktverhütung entwickelt.  Wir haben ein breitangelegtes und
vielfältiges Programm praktischer Zusammenarbeit in Berei-
chen aufgestellt, in denen unsere Allianz kompetent ist und
über Fachwissen verfügt.  Wir beabsichtigen, diesen dynami-
schen Kooperationsprozeß schrittweise weiterzuentwickeln
und auf praktischere Belange zu konzentrieren.  Wir haben
zusammen mit unseren Kooperationspartnem einen neuen und
erweiterten Arbeitsplan für 1993 erstellt.  Die Verpflichtung
aller Partner zu uneingeschränkter Achtung der Menschen-
rechte und demokratischer Grundsätze, wie in den KSZE-DO-
kumenten niedergelegt und gemäß ihren internationalen recht-
lichen Verpflichtungen wird auch weiterhin die Grundlage
unserer Zusammenarbeit bilden.  Wir begrüßen alle positiven
Schritte, die von den Partnern im Nordatlantischen Koopera-
tionsrat in dieser Hinsicht untemommen worden sind und
fordern eindringlich zu weiteren Anstrengungen auf.


Stärkung der KSZE-Strukturen

7.

Die KSZE hat eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung
eines kooperativen Ansatzes zu Fragen der Sicherheit sowie
der Konfliktverhütung und Krisenbeherrschung zu spielen.  
Wir unterstützen die weitere Stärkung der KSZE-Strukturen
und die Erweiterung der Zuständigkeit der KSZE und ihrer
operativen Mitwirkung bei der Konfliktverhütung.  Wir begrü-
ßen die beim jüngsten Treffen des KSZE-Ministerrats in
Stockholm vereinbarte Strategie aktiver Diplomatie.  Wir be-
grüßen insbesondere die Stärkung der operationellen Fähigkei-
ten der KSZE durch strukturelle Reformen und die Ernennung
eines Generalsekretärs, die Ernennung eines Hohen Kommis-
sars für Nationale Minderheiten und die Einrichtung zusätz-
licher Mechanismen für die friedliche Streitbeilegung.  Wir
werden die Arbeit der KSZE den Erfordernissen entsprechend
mit all unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen unter-
stützen, die wir zweckdienlich einbringen können.


8.

Wir messen dem Forum für Sicherheitskooperation in Wien
große Bedeutung bei, das auf dem KSZE-Gipfeltreffen in
Helsinki als Rahmen für die Gestaltung neuer Beziehungen
kooperativer Sicherheit unter allen KSZE-Teilnehmerstaaten
eingerichtet wurde.  Wir haben zusammen mit anderen Teil-
nehmerstaaten eine Reihe von Vorschlägen für das in Helsinki
vereinbarte Sofortprogramm unterbreitet, die die Harmonisie-
rung bestehender Rüstungskontrollverpflichtungen, die Vertei-
digungsplanung und die Nichtverbreitung von Massenvemich-
tungswaffen sowie den Transfer konventioneller Waffen be-
treffen.  Wir werden auch in Zukunft weitere Vorschläge ent-
wickeln.  Wir fordern alle Staaten der KSZE eindringlich auf,
im Wiener Forum und allen anderen KSZE-Foren mitzu-
wirken.


Praktische Beziehung zwischen NATO und WEU

9.

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Entwicklung
einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspoli-
tik und Verteidigungsidentität, wie sie in der Erklärung der
Allianz von Rom über Frieden und Zusammenarbeit sowie im
Vertrag und in Erklärungen der Europäischen Gemeinschaft
und der Westeuropäischen Union am 9. und 10.  Dezember
1991 in Maastricht zum Ausdruck gebracht wurden.  Wir sind
der Ansicht, daß den Interessen der Allianz durch ein geeinig-
teres Europa am besten gedient ist und daß der Erhalt einer
starken Atlantischen Allianz in jeder sich herausbildenden
europäischen Verteidigungspolitik ein grundlegendes Element
sein wird.


10.

Wir begrüßen die Ergebnisse der Tagung des WEU-Minister-
Tats am 20.  November in Rom, die die Teilnahme aller euro-
päischen Bündnispartner als Vollmitglieder, assoziierte Mit-
glieder oder Beobachter an den Aktivitäten der WEU bestätig-
ten und dadurch den europäischen Pfeiler des Bündnisses
stärken.  Wir begrüßen auch den Fortschritt, den die WEU bei
der Weiterentwicklung ihrer operationellen Rolle und Struktu-
ren erzielt hat.  Diese Entwicklungen werden enge Arbeitsbe-
ziehungen und das Zusammenwirken zwischen NATO und
WEU erleichtern.  Unsere Zusammenarbeit in der Adria ist ein
treffendes Beispiel hierfür.  Wir bekräftigen noch einmal die
Bedeutung, bestehende Verpflichtungen der Bündnispartner
und Bindungen der Streitkräfte an die NATO zu erhalten, und
wir unterstreichen in diesem Zusammenhang, daß die primäre
Verantwortung der der WEU zugeordneten Streitkräfte die
kollektive Verteidigung der NATO nach dem Washingtoner
Vertrag bleiben wird.


11.

Wir haben ein Allianz-Dokument gebilligt, das Richtlinien für
die praktischen Arbeitsbeziehungen zwischen den beiden Or-
ganisationen vorschlägt.  Diese Vorkehrungen werden dazu
beitragen sicherzustellen, daß alle Bündnispartner richtig in
Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Sicherheit betref-
fen können.  Wir sehen der Verlegung des WEU-Rats und
-Sekretariats Anfang 1993 nach Brüssel entgegen, wodurch
eine enge praktische Zusammenarbeit zwischen den beiden
Raten und Sekretariaten möglich wird.  Wir begrüßten die
Anwesenheit des Generalsekretärs der WEU, Herrn Willem
van Eekelen, der zum ersten Mal an unserem Treffen teil-
nahm.

Wir verpflichten uns sicherzustellen, daß die zwei Organisa-
tionen weiterhin auf der Grundlage von Transparenz und
Komplementarität zusammenarbeiten und erkennen dabei an,
daß jede von ihnen ihre eigenen Entscheidungen zu treffen hat.  
Wir würdigen noch einmal die Tatsache, daß die WEU-Mit-
gliedstaaten bei Darlegung ihres Ziels, gemeinsame Positionen
in den Konsultationsprozeß einzubringen, bekräftigt haben,
daß die Allianz das wesentliche Forum für Konsultationen
unter ihren Mitgliedern und für die Vereinbarung von politi-
schen Maßnahmen bleiben wird, die sich auf die Sicherheits-
und Verteidigungsverpflichtungen der Verbündeten nach dem
Washingtoner Vertrag auswirken; wir würdigen ebenso die
erklärte Absicht der WEU, die Rolle, Verantwortlichkeiten
und Beiträge der WEU-Mitgliedstaaten im Bündnis zu stärken
und im Einklang mit den in der Allianz beschlossenen Positio-
nen zu handeln.


12.

Wir drücken unsere Genugtuung über die Initiative der franzö-
sischen und deutschen Regierung aus, dem Rat ihren gemein-
samen Vorschlag über die Beziehung des von ihnen geschaffe-
nen Europäischen Korps und der Allianz zu unterbreiten.
Dieser Großverband, der, wie wir zur Kenntnis nehmen, den
anderen WEU-Partnern offensteht, ist ein Schritt nach vorn zur
Stärkung sowohl der europäischen Sicherheits- und Verteidi-
gungsidentität als auch des europäischen Pfeilers der Allianz.

Wir begrüßen die Vereinbarung zwischen dem französischen
und deutschen Generalstabschef und dem Obersten Alliierten
Befehlshaber Europa über die Bedingungen, unter denen das
Korps im Rahmen der Atlantischen Allianz eingesetzt werden
soll.

Diese Vereinbarung wird vom Militärausschuß erörtert und
zügig dem Rat in Ständiger Sitzung zur Billigung vorgelegt
werden.


Regionale Fragen

13.

Die Anwendung von Gewalt unter Verstoß gegen internationa-
les Recht zur Verwirklichung von Zielen gleich welcher Art ist
nicht hinnehmbar.  Regionale Konflikte können nicht durch
Gewalt beigelegt werden, sondern nur auf dem Verhandlungs-
weg und durch uneingeschränkte Achtung der Menschenrech-
te und demokratischer Rechte, auch für Angehörige nationaler
Minderheiten, der Achtung der territorialen Integrität aller
Staaten und der Unverletzlichkeit aller Grenzen in Überein-
stimmung mit KSZE-Prinzipien und anderen maßgeblichen
internationalen Verpflichtungen und Normen.  Wir sind weiter-
hin zutiefst besorgt über die anhaltende Gewalt im ehemaligen
Jugoslawien einschließlich des schrecklichen als "ethnische
Säuberung" bezeichneten Vorgehens und haben heute eine
gesonderte Erklärung zu diesem Konflikt abgegeben.


14.

Wir bedauern tief die fortdauernden Feindseligkeiten in und
um Berg-Karabach.  Wir fordern die beteiligten Parteien ein-
dringlich zu wirksamer Waffenruhe auf.  Wir unterstützen mit
Nachdruck die Prinzipien der VN und KSZE sowie alle Schrit-
te und Entscheidungen der KSZE in bezug auf den derzeitigen
Konflikt.  Wir sind weiterhin der Auffassung, daß die vorge-
schlagene KSZE-Konferenz in Minsk eine unmittelbare Mög-
lichkeit für eine friedliche Lösung dieses Konflikts bietet und
unterstützen die Anstrengungen, die Konferenz auf der Grund-
lage der Fortführung der im Rahmen des Treffens von Rom
eingeleiteten Arbeit einzuberufen.



15.

Der Abschluß des schnellen Abzugs ausländischer Truppen
aus den baltischen Staaten gemäß entsprechenden Truppenab-
zugsvereinbarungen ist angesichts des übergeordneten Grund-
prinzips von Wichtigkeit, daß Streitkräfte auf dem Territorium
eines ausländischen Staates nur mit Zustimmung dieses Staa-
tes stationiert sein sollten.  Die Fortführung des Truppenabzugs-
prozesses wird ein bedeutender Beitrag zur Stabilität in der
baltischen Region sein.  Wir erkennen an, daß Schwierigkeiten
praktischer Art überwunden werden müssen, aber vorüberge-
hende Probleme sollten den Gesamtprozeß nicht verzögern.  
Dieser Abzug sollte nicht mit anderen Fragen verknüpft
werden.

Wir fordern alle Parteien auf, Flexibilität und Mäßigung in den
Verhandlungen an den Tag zu legen, um ausstehende Pro-
bleme, einschließlich sozialer und materieller Art, zu lösen.


Rüstungskontrolle

16.

Wir begrüßen das endgültige Inkrafttreten des KSE-Vertrags
am 9. November, den wir zusammen mit der Abschlußakte der
Verhandlung über Personalstärken der Konventionellen Streit-
kräfte in Europa (KSE I-a) für eines der Fundamente europäi-
scher Sicherheit halten.  Wir unterstreichen nach Abschluß der
KSE-Evaluierungsphase für Ausgangsdaten die Bedeutung,
daß alle Parteien den Zeitplan für die Reduzierung des ver-
tragsbegrenzten Geräts sowie die Bestimmungen über Inform-
tionsaustausch, Verifikation und die anderen Bestimmungen
des Vertragswerks einhalten.


17.

Wir sehen dem baldigen Inkrafttreten des Vertrags über "Offe-
ne Himmel" und dem Beitritt interessierter Staaten entgegen,
die an der KSZE teilnehmen, nicht jedoch ursprüngliche
Unterzeichnerstaaten des Vertrags sind, wie dies dessen Arti-
kel XVII und die Erklärung der KSZE zu "Offene Himmel"
vom 24. März 1992 vorsehen.


18.

Wir begrüßen die Zusammenführung ehemals sowjetischer
taktischer Waffen durch die GUS-Staaten in Rußland, den
Beitritt von Belarus, Kasachstan und der Ukraine zum Vertrag
über die Reduzierung Strategischer Waffen (START) und die
durch diese drei Staaten übernommene Verpflichtung, alle
Nuklearwaffen auf ihren Territorien zu eliminieren.  Wir drän-
gen auf die frühestmögliche Ratifizierung des START-Ver-
trags in Übereinstimmung mit dem Protokoll von Lissabon
durch die Vertragsstaaten, die dies bisher noch nicht getan
haben.  Wir wiederholen unsere Erwartung, daß Belarus,
Kasachstan und die Ukraine zügig Schritte unternehmen, ihre
wiederholt übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, dem
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) als
Nichtkernwaffenstaaten beizutreten.  Ihr Versäumnis, dies zu
tun, wäre Anlaß zu ernster Sorge.  Wir erneuern ebenfalls
unseren Appell an sie, wie vereinbart, die Eliminierung nu-
klearer Waffen von ihren Territorien schnell durchzuführen.

Wir begrüßen alle zwischen Bündnispartnern und Rußland
geschlossenen Vereinbarungen zur Förderung der zügigen und
sicheren Vernichtung ehemals sowjetischer Nuklearwaffen.
Die Bündnispartner betonen ihre fortbestehende Bereitschaft,
diesen Eliminierungsprozeß zu unterstützen und in dieser
Frage in der Allianz zu beraten.


19.

Wir begrüßen die Vereinbarung vom Juni des Jahres zwischen
den Vereinigten Staaten und Rußland, ihre nuklearen Kräfte
wesentlich unter die START-Höchstgrenzen zu reduzieren und
insbesondere die Entscheidung, alle landgestützten strategi-
schen Flugkörper mit Mehrfachgefechtsköpfen zu eliminieren.


20.

Wir begrüßen die erfolgreiche Erarbeitung des Entwurfs eines
Übereinkommens über das Verbot von Chemischen Waffen.  
Wir wollen Erstunterzeichnerstaaten des Übereinkommens
werden und verpflichten uns, es frühzeitig zu ratifizieren. Wir
fordern hierzu auch alle anderen Länder auf.


21.

Wir stehen uneingeschränkt zu laufenden Anstrengungen,
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und damit
zusammenhängender Technologien sowie illegalen Waffen-
transfer zu verhindern.

Wir fordern nachdrücklich alle Länder auf, insbesondere in
Regionen, wo die Risiken der Verbreitung nuklearer, biologi-
scher und chemischer Waffen sowie die Beschaffung einschlä-
giger Technologie in den letzten Jahren in alarmierender
Weise zugenommen haben, dem NVV sowie dem Überein-
kommen über das Verbot von Biologischen Waffen beizutre-
ten, sofern sie dies bisher nicht getan haben, und sich zu
verpflichten, das Obereinkommen über das Verbot von Che-
mischen Waffen so bald wie möglich zu unterzeichnen und zu
ratifizieren.  Die strikte Einhaltung dieser Verträge ist essen-
tiell.  Wir bekräftigen unsere Unterstützung des NVV und
seiner unbefristeten Verlängerung im Jahre 1995.

Wir drängen auf Transparenz und Zurückhaltung auf dem
Gebiet des Transfers konventioneller Waffen.  Wir unterstüt-
zen das neu eingerichtete VN-Register über Konventionelle
Waffen und fordern alle VN-Mitgliedstaaten nachdrücklich
auf, bis April nächsten Jahres alle erforderlichen Daten zu
melden, damit dieses Register voll arbeitsfähig und wirksam
werden kann.


22.

Wir waren geehrt durch die Anwesenheit von Minister Pierre
Harmel auf unserem Treffen.  Trotz aller Fortschritte, die in
den letzten Jahren erzielt wurden, haben wir noch nicht die
gerechte und dauernde Friedensordnung in Europa verwirk-
licht, die der Harmel-Bericht als das Ziel unserer Allianz
festgelegt hat.  Wir hatten gehofft, daß Konflikte und Grausam-
keit von unserem Kontinent verbannt werden könnten.  Diese
Hoffnung besteht angesichts der neuen Herausforderungen
fort, und wir wollen unser Möglichstes tun, sie zu verwirk-
lichen.  Die Nordatlantische Allianz wird weiterhin einen we-
sentlichen Beitrag zur Sicherung von Frieden und Stabilität in
Europa leisten.


23.

Wir haben den Generalsekretär, Herrn Manfred Wörner, ge-
beten, bis zum 30. Juni 1996 in seinem Amt zu verbleiben und
mit Freude seine Zustimmung zur Kenntnis genommen.


24.

Die Frühjahrsministertagung 1993 des Nordatlantikrates findet
im Juni in Athen statt.




Erklärung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien

Abgegeben von der Ministertagung des Nordatlantikrates
im NATO-Hauptquartier zu Brüssel am 17.  Dezember 1992


1.

Wir sind zutiefst beunruhigt über die sich zuspitzende Lage im
ehemaligen Jugoslawien, die eine ernste Bedrohung für inter-
nationalen Frieden, Stabilität und Sicherheit darstellt.  Kürz-
liche Treffen in Edinburgh, Stockholm und Genf haben die
Ungeduld der inteerationalen Gemeinschaft angesichts dieser
Lage und ihre Entschlossenheit deutlich gemacht, daß dem
Blutvergießen und der Gesetzlosigkeit im ehemaligen Jugosla-
wien ein Ende gesetzt wird; sie haben ferner ihr Engagement
deutlich gemacht, auf dem Verhandlungsweg eine friedliche
und dauerhafte Lösung zu erreichen.  Wir tragen einzeln und
als Bündnis zur Umsetzung von Resolutionen des UN-Sicher-
heitsrats bei und sind bereit, weiteren Ersuchen um solche
Beiträge zu entsprechen.


2.

Die primäre Verantwortung für den Konflikt in Bosnien-Her-
zegowina liegt bei der derzeitigen Führung Serbiens und der
bosnischen Serben.  Sie haben nach gewaltsamen Gebietsge-
winnen getrachtet und systematisch grobe Verletzungen der
Menschenrechte und des interationalen humanitären Rechts
begangen, auch durch die barbarische Vorgehensweise der
"ethnischen Säuberung".  Moslemische Frauen und Mädchen
werden systematisch gefangengenommen und vergewaltigt.  
Hilfskonvois werden behindert und aufgehalten.  Alle diese
Akte müssen aufhören.  Diejenigen, die für Greueltaten verant-
wortlich sind, gleich welcher Partei sie angehören, müssen für
ihre Handlungen einstehen und entsprechend verurteilt wer-
den.  Dazu begrüßen wir die Überlegung über die Schaffung
eines zu diesem Zweck zu bildenden Gerichtshofs.


3.

Wir weisen jede einseitige Veränderung von Grenzen, Territo-
rien und Zusammensetzungen der Bevölkerung zurück.  Die
Souveränität und territoriale Integrität der Republik Bosnien-
Herzegowina muß wiederhergestellt werden.  Wir fordern alle
Parteien in Bosnien-Herzegowina auf, den von der Genfer
Konferenz skizzierten Entwurf einer Verfassung als Grund-
lage für Verhandlungen zu akzeptieren.  Wir unterstützen nach-
haltig die unablässigen Bemühungen der UN- und EG-KO-
Präsidenten der internationalen Konferenz über das ehemalige
Jugoslawien.


4.

Wir sind tief besorgt über ein mögliches Übergreifen des
Konflikts und über die Lage im Kosovo.  Wir fordern dringend
alle Parteien auf, Mäßigung und Zurückhaltung an den Tag zu
legen.  Ernsthafte Verhandlungen über die Wiederherstellung
der Autonomie Kosovos innerhalb Serbiens und die Garantie
der uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte sollten
unverzüglich im Rahmen der Konferenz über das ehemalige
Jugoslawien beginnen.  Wir befürworten eine präventive Prä-
senz der Vereinten Nationen im Kosovo.  Ein Ausbruch von
Gewalttätigkeit im Kosovo könnte durch Ausweitung des
Konflikts eine emste Bedrohung für internationalen Frieden
und Sicherheit darstellen und würde eine angemessene
Reaktion durch die internationale Gemeinschaft erforderlich
machen.


5.

Wir unterstützen die Anstrengungen der KSZE und eine sub-
stantielle Steigerung internationaler Maßnahmen zur Kon-
fliktverhütung, wie zum Beispiel Überwachungsmissionen,
und erwarten die Mitarbeit aller Parteien.  Wir drängen auf
weitere zügige Schritte durch die UN oder die KSZE, um zur
Entschärfung der derzeitigen Spannungen beizutragen.  In
diesem Zusammenhang begrüßen wir die Entscheidung des
UN-Sicherheitsrats, Friedenstruppen an die Grenzen der ehe-
maligen jugoslawischen Republik Makedonien zu Albanien,
Serbien und Montenegro zu verlegen.


6.

Die strikte Durchsetzung von UN-Embargos ist essentiell.  Wir
drängen die Nationen zu fortgesetzten Bemühungen, ihre
Durchsetzung zu verschärfen.


7.

Die Allianz hat Personal und Gerät zum UNPROFOR II
Hauptquartier in Bosnien-Herzegowina beigesteuert, sie unter-
stützt die Durchsetzung von UN-Embargos in der Adria und
hat den Vereinten Nationen durch luftgestützte Flugzeuge des
NATO-Frühwarnsystems (AWACS) gewonnene Daten zur
Verfügung gestellt, um mitzuhelfen, die Flugverbotzone
in Bosnien-Herzegowina zu überwachen.  Mitglieder der
Allianz sind bereit, weitere Schritte zu unternehmen, um die
Vereinten Nationen bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen
zu unterstützen, internationalen Frieden und Sicherheit zu
erhalten.


8.

Der Sicherheitsrat wird in Kürze die Verabschiedung einer
Resolution zur Durchsetzung der Flugverbotzone prüfen und
dabei die Notwendigkeit für die Fortsetzung der derzeitigen
humanitären Anstrengungen in Bosnien berücksichtigen.  Soll-
te eine solche Resolution verabschiedet werden und sollten
danach Verletzungen fortdauern, so wären wir bereit, die UN
bei der Durchsetzung dieser Resolution zu unterstützen.


9.

Angesichts der unablässigen Angriffe auf Sarajevo drängen
wir den Sicherheitsrat, weitere Maßnahmen so bald wie mög-
lich in Erwägung zu ziehen, wie in der Erklärung des Präsiden-
ten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 9. De-
zember zum Ausdruck gebracht.


10.

Alle Parteien, aber insbesondere die serbische Führung, inner-
halb und außerhalb Bosnien-Herzegowinas müssen uneinge-
schränkt mit dem Hohen Kommissar der UN für Flüchtlinge
(UNHCR) und UNPROFOR zusammenarbeiten.  Wir erinnern
daran, daß die Resolution 770 des UN-Sicherheitsrats alle
Maßnahmen genehmigt, die erforderlich sind, um Hilfsliefe-
rungen nach Bosnien sicherzustellen und daß die Behinderung
von Hilfsaktionen ein Verbrechen nach internationalem Recht
ist.  Alle müssen sich jeder Vorgehensweise enthalten, die die
Sicherheit der UNPROFOR und anderen VN-Personals ge-
fährdet.  Falls die Allianz von den Vereinten Nationen darum
ersucht würde, wäre sie bereit, geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, sofern dieses Personal in irgendeiner Weise bedroht
wird oder zu Schaden kommt.



Erklärung des Nordatlantischen Kooperationsrats

am 18. Dezember 1992 in Brüssel


1.

Wir, die Außenminister und Vertreter der Mitgliedsländer im
Nordatlantischen Kooperationsrat, haben heute unsere Konsul-
tationen fortgeführt, um zur Festigung von Sicherheit und
Zusammenarbeit im Raum von Vancouver bis Wladiwostok
beizutragen.


2.

Wir stehen in diesem Raum vor neuen und schwierigen Her-
ausforderungen, die Anlaß zu ernster Sorge geben.  Stabilität
und Sicherheit in diesem Gebiet werden davon abhängen, wie
wir auf diese Herausforderungen reagieren und dadurch den
Prozeß des Wandels bestimmen.


3.

Während des ersten Jahres seines Bestehens hat unser Rat
seine Zweckdienlichkeit für Dialog und Zusammenarbeit so-
wie zur Festigung der Sicherheit unter Beweis gestellt.  Sein
Potential wird weiterentwickelt und zur Geltung gebracht
werden.  Dazu haben wir heute einen inhaltsreichen Arbeits-
plan für Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit für das
Jahr 1993 verabschiedet.  Er gründet auf den positiven und für
alle Beteiligten nutzbringenden Ergebnissen unseres ersten
Arbeitsplans für 1992 auf politischem, militärischem, wirt-
schaftlichem, wissenschaftlichem, umweltpolitischem und in-
formationspolitischem Gebiet einschließlich der Umstellung
der Verteidigungsproduktion sowie der zivil/militärischen
Koordination der Luftverkehrsregelung.

Wir haben vereinbart, unsere Partnerschaft als dynamischen
Prozeß weiter auszubauen und auf praktischere Belange zu
konzentrieren.  Dies würde den weiteren Fortschritt der demo-
kratischen und marktwirtschaftlichen Reformen fördern, der
für den Erfolg unserer Zusammenarbeit von wesentlicher
Bedeutung ist.  Unsere Zusammenarbeit könnte sich auch in
Form von Aktivitäten gestalten, die von allen Kooperations-
partnern vereinbart, jedoch nur von einigen von ihnen in
Gruppen durchgeführt werden, die allen offenstehen und spe-
zielle gemeinsame Interessen widerspiegeln, wie zum Beispiel
die Pilotprojekte zur Umstellung der Verteidigungsproduktion
und zu verteidigungsbezogenen Umweltfragen.

Aktive Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten und
militärische Kontakte nach unserem Arbeitsplan sind ein
wichtiger Beitrag zum besseren Verständnis zwischen unseren
Streitkräften und zur Förderung eines verantwortungsbewuß-
ten und kooperativen Verhaltens auf militärischem Gebiet;
beides ist wesentlich für unsere Anstrengungen, zur Friedens-
sicherung beizusteuern.  Wir beabsichtigen, so zur Ausrichtung
demokratisch kontrollierter und zahlenmäßig kleinerer Streit-
kräfte beizutragen, die defensive auf niedrigstem Niveau ent-
sprechend legitimen Sicherheitserfordemissen strukturiert
sind. Diese Ziele sollten sich in der jeweiligen Militärdoktrin
widerspiegeln.  Wir begrüßen den auf diesen Gebieten bereits
erzielten Fortschritt.

Die Zusammenarbeit wird auf den Gebieten der Wissenschaft
und des Umweltschutzes in prioritären Fragen bedeutend ge-
steigert.


4.

Die weitere Entwicklung unserer Zusammenarbeit ist ver-
knüpft mit der Achtung internationaler Verpflichtungen, wie
sie unter anderem im Rahmen der KSZE eingegangen wurden,
durch alle unsere Länder.  Wir sind entschlossen, diese Ver-
pflichtungen uneingeschränkt zu erfüllen und dadurch die
Sicherheit und Stabilität in unserem Raum zu festigen.


5.

Regionale Spannungen, Konflikte und ethnische Gewalt be-
drohen Stabilität und Sicherheit in unserem Raum und behin-
dern die Verwirklichung unseres Ziels, die friedliche Zusam-
menarbeit zu erweitem.  Wir können nicht zulassen, daß der
gegenwärtige Prozeß des Übergangs in Europa auf diese
Weise untergraben wird.


6.

Wir begrüßen die Entscheidungen des KSZE-Rats in Stock-
holm, die operative und institutionelle Fähigkeit der KSZE zur
Konfliktverhinderung, Beherrschung von Krisen und fried-
lichen Beilegung von Streitigkeiten zu stärken.  Wir sind ent-
schlossen, zur Verwirklichung dieser Ziele beizutragen.


7.

Unsere Länder sind bereit, von Fall zu Fall friedenserhaltende
Operationen unter Autorität der UN oder Verantwortung der
KSZE, die die Rechtmäßigkeit solcher Operationen nach inter-
nationalem Recht sicherstellen, zu unterstützen und hierzu
beizutragen.

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des KSZE-Gipfel-
treffens 1992 in Helsinki werden wir Erfahrung und Fachwis-
sen aus der Friedenserhaltung und damit zusammenhängenden
Angelegenheiten austauschen; wir werden unsere Konsultatio-
nen auf diesem Gebiet, die zur Zusammenarbeit führen, in
Übereinstimmung mit dem von uns verabschiedeten Arbeits-
plan fortsetzen.


8.

Unser Rat trägt auch weiterhin zum Aufbau einer neuen
Sicherheitsarchitektur auf der Grundlage kooperativer Bezie-
hungen zwischen Staaten und einem Netz sich gegenseitig
verstärkender Institutionen bei.


9.

Wir verurteilen die Anwendung völkerrechtlich nicht sanktio-
nierter Gewalt als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele.

Dauerhafte Lösungen regionaler Konflikte können nur durch
Verhandlungen sowie gegenseitige uneingeschränkte Achtung
der Menschenrechte, auch für Angehörige nationaler Minder-
heilen, Achtung der territorialen Integrität aller Staaten und
der Unverletzlichkeit ihrer Grenzen in Übereinstimmung mit
den Prinzipien der KSZE und anderen maßgeblichen intema-
tionalen Verpflichtungen und Nonnen erzielt werden.  Wir
verpflichten uns, unseren Dialog und die Zusammenarbeit im
NAKR zu nutzen, um zur Verhütung von Konflikten beizu-
tragen.


10.

Wir sind zutiefst beunruhigt über die sich zuspitzende Lage im
ehemaligen Jugoslawien, die eine ernste Bedrohung für inter-
nationalen Frieden, Stabilität und Sicherheit darstellt.  Wir
unterstützen uneingeschränkt die Anstrengungen der UN, der
KSZE und der UN- und EG-Ko-Präsidenten der Internationa-
len Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, auf dem
Verhandlungsweg eine gerechte Lösung des tragischen Kon-
flikts im ehemaligen Jugoslawien zu finden und fordern alle
Parteien, insbesondere die Führung Serbiens und Montenegros
und der bosnischen Serben auf, diese Anstrengungen mitzutra-
gen und insbesondere die Entscheidungen der Londoner Kon-
ferenz sowie die zwingenden Resolutionen des VN-Sicher-
heitsrates strikt zu erfüllen.  Jede Einnahme von Territorium
durch Gewalt oderjede Durchführung "ethnischer Säuberung"
ist rechtswidrig und unannehmbar und darf den Ausgang der
Verhandlungen über verfassungsrechtliche Regelungen für die
Republik Bosnien und Herzegowina nicht beeinträchtigen.  
Alle Vertriebenen müssen in die Lage versetzt werden, in
Frieden zu ihrem früheren Zuhause zurückzukehren.  Wir un-
terstützen alle humanitären Anstrengungen, die darauf abzie-
len, die Not der Bevölkerung zu lindern und weitere Vertrei-
bungen zu verhindern, z. B. durch die Schaffung sicherer
Räume zum Schutz der Zivilbevölkerung und die Einrichtung
von Zufluchtstätten für Kategorien besonders gef'@deter
Flüchtlinge.

Wir sind tief besorgt über das Risiko, daß der Konflikt auf
andere Gebiete übergreift.  Dies hätte ernste Auswirkungen für
die Region.  Daher sind wir beunruhigt angesichts der gefähr-
lichen Lage im Kosovo, der Entwicklungen im Sandjak und
Woiwodina sowie jüngster Vorgänge in der ehemaligen jugo-
slawischen Republik Makedonien.  Wir unterstreichen die Not-
wendigkeit dringender präventiver Maßnahmen und unterstüt-
zen die Schritte, die von den Vereinten Nationen und der
KSZE bereits untemommen worden sind.  Wir begrüßen die
Entscheidung des VN-Sicherheitsrats, präventive Friedens-
truppen in die ehemaligejugoslawische Republik Makedonien
zu verlegen.  Wir sind der Ansicht, daß eine UN-Präsenz im
Kosovo ein positiver Schritt wäre.

Wir fordern alle betroffenen Parteien eindringlich auf, sich im
Rahmen einer Gesamtlösung der Krise um eine erhebliche
Reduzierung der Waffen in der Region zu bemühen, insbeson-
dere durch eine umfassende regionale Harmonisierung der
Rüstungskontrollverpflichtungen.

Wir bedauern tief die fortdauernden Feindseligkeiten in dem
durch die KSZE-Konferenz zu Berg-Karabach behandelten
Konflikt.  Wir fordern die beteiligten Parteien eindringlich auf,
sofortige Schritte zu unternehmen, um eine wirksame Waffen-
ruhe herzustellen.  Wir unterstützen mit Nachdruck die Prinzi-
pien der UN und KSZE sowie alle Schritte und Entscheidun-
gen der KSZE in bezug auf den derzeitigen Konflikt.  Wir sind
weiterhin der Auffassung, daß die vorgeschlagene KSZE-Kon-
ferenz in Minsk eine unmittelbare Möglichkeit für eine fried-
liche Lösung dieses Konflikts bietet und unterstützen die
Anstrengungen, die Konferenz auf der Grundlage der Fortfüh-
rung der im Rahmen des Treffens von Rom eingeleiteten
Arbeit einzuberufen.

Wir begrüßen den Fortgang des Demokratisierungsprozesses
in Georgien.  Wir sind erfreut, daß die Waffenstillstandsverein-
barung zwischen Georgiern und Osseten im Konfliktgebiet
bislang hält.  Wir begrüßen die Entsendung der KSZE-Mission
in das Gebiet.  Wir hoffen, daß sie bei der Förderung einer
politischen Lösung eine konstruktive Rolle spielen wird.  Wir
hoffen, daß die georgisch-russisch-ossetische Friedenstruppe
ein Verhältnis der Zusammenarbeit, Konsultation und des
Vertrauens zu der Mission entwickeln wird.  Wir bleiben tief
beunruhigt über den Konflikt in Abchasien.  Wir fordern die
betroffenen Parteien auf, eine wirksame Waffenruhe herzustel-
len und zusammen mit den Vertretern der KSZE und des
Generalsekretärs der VN auf eine dauerhafte friedliche Lösung
hinzuarbeiten.

Wir sind erfreut, daß die Waffenruhe in der Republik Moldau
hält.  Wir drängen auf weitere Anstrengungen zu einer zügigen
dauerhaften Lösung des Problems in den Gebieten am linken
Ufer des Dniestrs ohne weitere Gewaltanwendung sowie zu
einer Einigung über den Status und den frühen, geordneten
und vollständigen Abzug fremder Truppen aus der Republik
Moldau.  Wir unterstützen KSZE-Anstrengungen, um zu einer
friedlichen Lösung der gegenwärtigen Lage beizutragen.

Wir fordern dringend ein Ende der inneren Unruhen in Ta-
dschikistan.  Wir begrüßen die Wahl eines neuen Vorsitzenden
der Nationalversammlung und Staatschefs Tadschikistans.  Wir
hoffen, daß dieser Übergang dazu beitragen wird, den Kämp-
fen ein Ende zu setzen.  Die Wiederherstellung des Friedens
wird es Tadschikistan ermöglichen, sich auf die Herausforde-
rungen der demokratischen Entwicklung im Interesse seines
Volkes zu konzentrieren.


11.

Der Abschluß des schnellen Abzugs ausländischer Truppen
aus den baltischen Staaten gemäß entsprechenden Truppenab-
zugsvereinbarungen ist angesichts des übergeordneten Grund-
prinzips von Wichtigkeit, daß Streitkräfte auf dem Territorium
eines ausländischen Staates nur mit Zustimmung dieses Staa-
tes stationiert sein dürfen.  Die Fortführung des Truppenabzugs-
prozesses wird ein bedeutender Beitrag zur Stabilität in der
baltischen Region sein.  Wir erkennen an, daß Schwierigkeiten
praktischer Art überwunden werden müssen, aber sie sollten
den Gesamtprozeß nicht über Gebühr verzögern.  Wir hoffen,
daß internationale Zusammenarbeit dazu beitragen wird, diese
Schwierigkeiten zu überwinden.  Dieser Abzug sollte nicht mit
anderen Fragen verknüpft werden, und ist es auch nicht.  Alle
Parteien müssen Flexibilität und Mäßigung in den Verhand-
lungen an den Tag legen, um ausstehende Probleme, ein-
schließlich sozialer und materieller Art, zu lösen.


12.

Wir haben bereits historische Fortschritte in der Rüstungskon-
trolle, Abrüstung und Vertrauensbildung erzielt.  Vollständige
Implementierung bestehender Vereinbarungen, weiterer Dialog,
Transparenz, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen
sowie die Erweiterung der Konsultation und Kooperation sind
fundamentale Voraussetzungen für größere Sicherheit und
Berücksichtigung neuer politischer und militärischer Realitä-
ten. Dazu

- begrüßen wir das Inkrafttreten und den erfolgreichen Ab-
schluß der Evaluierungsphase für Ausgangsdaten des
KSE-Vertrags, der von unserem Rat immer unterstützt wor-
den ist. Die von unserem Rat am 20.  Dezember 1991
eingesetzte Hochrangige Arbeitsgruppe hat wesentlich zu
diesem Erfolg beigetragen.  Wir sind der vollständigen Im-
plementierung aller Bestimmungen dieses grundlegenden
Vertragswerks einschließlich der Bestimmungen über Re-
duzierungen, Informationsaustausch und Verifikation ver-
pflichtet;

- werden wir mit allen KSZE-Staaten zusammenarbeiten, um
das Forum für Sicherheitskooperation zum Erfolg zu füh-
ren, insbesondere auf den Gebieten der Harmnonisierung
bestehender Rüstungskontrollverpflichtungen, der Transpa-
renz in der Verteidigungsplanung und der Nichtverbreitung.  
Wir fordern alle KSZE-Teilnehmerstaaten auf, in diesem
wichtigen Forum mitzuwirken;

- unterstützen wir die Entwicklung und Definition des Kon-
zepts für einen Verhaltenskodex auf sicherheitspolitischem
Gebiet und begrüßen die hierzu im Rahmen der KSZE
unternommene wegbereitende Arbeit;

- fordern wir die betroffenen Staaten, die den Vertrag über die
Reduzierung Strategischer Waffen (START) einschließlich
des Protokolls von Lissabon noch nicht ratifiziert haben,
dringend auf, dies umgehend zu tun, um sein rechtzeitiges
Inkrafttreten zu ermöglichen;

- verpflichten wir uns, die Verbreitung von Massenvemich-
tungswaffen zu verhindern.  Wir bekräftigen unsere Unter-
stützung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kern-
waffen (NVV) und seine unbefristete Verlängerung im
Jahre 1995.  Wir fordern dringend alle Länder, die dem
NVV noch nicht angehören, zum Beitritt als Nichtkernwaf-
fenstaaten auf-,

- begrüßen wir die erfolgreiche Erarbeitung des Entwurfs für
ein Übereinkommen über das Verbot von Chemischen
Waffen.  Wir versprechen, Erstunterzeichnerstaaten zu wer-
den und verpflichten uns, es frühzeitig zu ratifizieren.  Wir
fordern hierzu auch andere Länder eindringlich auf,

- fordern wir alle Länder auf, insbesondere in Regionen, wo
die Gefahr der Verbreitung von Massenvemichtungswaffen
in alarnüerender Weise zugenommen hat, alle geeigneten
Schütte zu unternehmen, um die Verbreitung solcher
Waffen zu verhindern;

- verpflichten wir uns auch zu Verantwortungsbewußtsein
und Zurückhaltung in bezug auf den Transfer konventionel-
ler Waffen.  Wir fordern alle Länder auf, die erforderlichen
Daten bis April 1993 für das VN-Register über konventio-
nelle Waffen vollständig zur Verfügung zu stellen;

- verpflichten sich diejenigen von uns, die Unterzeichnerstaa-
ten des Vertrags über "Offene Himmel" sind, zu seiner
baldigen Ratifizierung und Inkraftsetzung.  Diejenigen von
uns, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet haben, wer-
den die Frage des Beitritts so bald wie möglich prüfen.  Wir
sehen dem weiteren Beitritt zum Vertrag durch interessierte
Staaten entgegen, die in der KSZE teilnehmen, nichtjedoch
Erstunterzeichnerstaaten des Vertrags sind, wie dies dessen
Artikel XVII und die Erklärung der KSZE zu "Offene
Himmel" vom 24.  März 1992 vorsehen.


13.

Wenn wir auch die Zwänge der knappen Mittel anerkennen,
mit denen viele unserer Mitglieder konfrontiert sind, regen wir
doch die größtmögliche Beteiligung an Aktivitäten im Rah-
men unseres Rates an.


14.

Wir haben die Erklärung des Vertreters der Tschechischen und
Slowakischen Bundesrepublik zur Kenntnis genommen und
erklären unsere Bereitschaft, die Tschechische Republik und
die Slowakische Republik ab 1. Januar 1993 als Mitglieder im
Nordatlantischen Kooperationsrat zu begrüßen.


15.

Finnland hat an dem Treffen als Beobachter teilgenommen.



Arbeitsplan für Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit im Jahre 1993

Einführung

Die Außenminister und Vertreter der Mitgliedsländer des
Nordatlantischen Kooperationsrats haben dem folgenden, auf
den bereits bestehenden Grundlagen von Dialog, Partnerschaft
und Zusammenarbeit aufbauenden Arbeitsplan für 1993 zu-
gestimmt:

Politische und sicherheitsbezogene Angelegenheiten

Themen:

-    Politische und sicherheitsbezogene Angelegenheiten;

-    Konzeptionelle Ansätze zur Rüstungskontrolle und Ab-
     rüstung,

-    Konzeptionelle und operationelle Aspekte in Verbindung
     mit der Friedenserhaltung;

-    Nukleare Abrüstung und die Sicherheit neuer Nichtkern-
     waffenstaaten.

Aktivitäten:

- Konsultationen des Politischen Ausschusses mit Koopera-
tionspartnern, falls angezeigt unter Beteiligung von Exper-
ten, in der Regel alle zwei Monate;

- Konsultationen zu speziellen Themen als Brainstorming auf
Botschafterebene;

- Konsultationen zu friedenserhaltenden Maßnahmen und
damit zusammenhängenden Angelegenheiten, zunächst als
Brainstorming auf Botschafterebene;

- Konsultationen zu Friedenserhaltung und damit zusammen-
hängenden Maßnahmen, zunächst als "Brainstorming" auf
Botschafterebene, gefolgt von Ad-hoc-Treffen politisch-
militärischer Experten, wie von den Botschaftern verein-
bart, führend zu Kooperation zwischen interessierten NAKR-
Mitgliedern in der Vorbereitung für friedenserhaltende
Aktivitäten einschließlich folgender Maßnahmen: gemein-
same Sitzungen zur Planung friedenserhaltender Missionen,
gemeinsame Teilnahme an Ausbildung für Friedenserhal-
tung und Überlegung über mögliche gemeinsame Übungen
zur Friedenserhaltung;

- Spezielle Konsultationen mit Kooperationspartnern zu Fra-
gen regionaler Sicherheit, einschließlich Treffen des erwei-
terten Politischen Ausschusses zur schwerpunktmäßigen
Behandlung solcher Fragen;

- Jährliche Treffen aller Regionalexpertengruppen mit Exper-
ten aus den Ländern der Kooperationspartner.


Fragen der Verteidigungsplanung
und militärische Angelegenheiten

Themen:

- Grundsätze  und  Kernaspekte   der   Strategie   einschließlich
der Krisenbewältigung, der defensiven Ausrichtung der
Streitkräfte, der Suffizienz und der Flexibilität;

     -    Fragen der Verteidigungsplanung;

     -    Streitkräfte- und Kommandostrukturen;

     -    Militärischer Beitrag zu konzeptionellen Ansätzen für alle
          Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung;

     -    Meinungsaustausch zu militärischen Übungen;

     -    Demokratische Kontrolle über die Streitkräfte;

     -    Planung, Management und Analyse nationaler Verteidi-
          gungsprogramme und -haushalte;

     -    Konzepte und Methoden für die Ausbildung und Erziehung
          im Verteidigungsbereich;

     -    Konsultationen zu Modemisierungskonzepten für Füh-
          rungssysteme einschließlich Kommunikations- und Infor-
          mationssysteme;

     -    Reservestreitkräfte einschließlich des Mischungsverhältnis-
          ses aktiver und Reservestreitkräfte, Streitkräftestrukturen,
          Ausbildung, Kategorien, Einsatzbereitschaft und Mobil-
          machung;

     -    Konzeptionelle Diskussion über die mögliche Rolle der
          Streitkräfte bei der Beseitigung von Schäden durch Natur-
          und Technologiekatastrophen.

      Aktivitäten:

      - Konsultationen  des  Militärausschusses  in   einem   Koopera-
          tionstreffen auf Ebene der Stabschefs und andere Treffen
          des Militärausschusses mit den Kooperationspartnern sowie
          Konsultationen in anderen geeigneten Foren;

     -    Militärische Kontakte einschließlich Besuche hochrangiger
          Vertreter, Stabsgespräche und anderer Austausch, wie zum
          Beispiel Flottenbesuche;

     -    Besuche von Sondierungs- und Expertengruppen;

     -    Teilnahme der Kooperationspartner an speziellen und/oder
          regelmäßig stattfindenden Lehrgängen am "NATO Defence
          College" in Rom und an der NATO-Schule (SHAPE) in
          Oberammergau;

     -    Weitere Einladungen zu Seminaren der Obersten NATO-
          Befehlshaber, wie zum Beispiel"SHAPEX" und"NAC Sea
          Day";

     -    Arbeitstagung zum Thema "Ausbildung und Erziehung" zu
          Beginn des Jahres 1993;

     -    Seminar zum Thema "Defensive Strukturen und Streit-
          kräfteanordnung der Militärstrategie";

     -    Durchführung eines speziellen Lehrgangs in Rußland nach
          den Muster der Lehrgänge an NATO-Einrichtungen in Rom
          und Oberammergau.

 
Umstellung der Verteidigungsproduktion

Thema:

-     Umstellung der Verteidigungsproduktion einschließlich der
      menschlichen Dimension.


Aktivitäten:

- Definition von Pilotprojekten, die von den Nationen auf der
Grundlage eines vom Wirtschaftsausschuß erstellten Me-
chanismus und Verfahrens unterstützt werden;

- Erstellung einer Datenbank über technisches Fachwissen
und Studien zu Beispielen der Umstellung der Verteidi-
gungsproduktion in NATO-Ländern;

- Sondierungsstudie über die Notwendigkeit und Durchführ-
barkeit der Erstellung einer Datenbank über die in Ländern
der Kooperationspartner umzustellende Verteidigungsin-
dustrie.


Wirtschaftsfragen

Thema:

- Die Wechselwirkung zwischen Verteidigungsausgaben/
Verteidigungshaushalten und der Wirtschaft.

Aktivitäten:

- Alle drei Monate Konsultationen des Wirtschaftsausschus-
ses mit den Kooperationspartnern unter Hinzuziehung von
Experten;

- Teilnahmevon Partnerländern am jährlichen NATO-Kollo-
qium über wirtschaftliche Entwicklungen.


Wissenschaft

Thema:

- Beteiligung von Wissenschaftlern aus den Ländern der
Kooperationspartner an den NATO-Wissenschaftsprogram-
men unter besonderer Berücksichtigung der für die NATO
und die Kooperationspartner prioritären Interessengebiete.


Aktivitäten:

-    Jährliches Treffen des Wissenschaftsausschusses mit Fach-
     kollegen aus Ländern der Kooperationspartner;

-    Teilnahme von Wissenschaftlern aus Ländern der Koopera-
     tionspartner an Aktivitäten im Rahmen des neuen "Advanc-
     ed Research Perspective Programme" (ARPP) sowie an den
     "Advanced Study Institutes" (ASI) und den "Advanced
     Research Workshops" (ARW). (Ungefähr 2000 Wissen-
     schaftler aus Ländern der Kooperationspartner);

-    Durchführung von Wissenschaftstagungen zu den vorge-
     nannten Aktivitäten in Ländem der Kooperationspartner
     (ungefähr 25 Treffen);


- Einbeziehung von Wissenschaftlern aus Ländern der Ko-
operationspartner in das Programm für Forschungsbeihilfen
(Collaborative Research Grants Programme) (ungefähr 130
Stipendien);

- Übersendung von Berichten über Wissenschaftstagungen
der NATO an eine Zentralbibliothek in jedem Koopera-
tionsland;

- Unterstützung der Durchführung von Expertenbesuchen in
Laboratorien der Kooperationspartner (ungefähr 15 Besu-
che);

- Vergabe von Stipendien zur Herstellung von Kontakten
zwischen Laboratorien in den NATO-Mitgliedstaaten und
in Ländem der Kooperationspartner (ungefähr 70 Stipen-
dien);

- Einbeziehung von Wissenschaftlem aus Ländern der Ko-
operationspartner in das Stipendienprogramm (Science Fel-
lowships Programme) (ungefähr 150 - 200 Teilnehmer);

- Unterstützung der Kooperationspartner bei der Bewertung
von Forschungsvorschlägen durch ausgewählte Gutachter
aus den NATO-Mitgliedstaaten ("Peer Review Network of
Referees and Experts");

- Verteilung von Inforrnationsschriften über das Wissen-
schaftsprogramm an Wissenschaftler in den Ländem der
Kooperationspartner;

- Untersuchung der Möglichkeiten zur Einbeziehung von
Kooperationspartnern in einige Projekte der III.  Phase des
Programms "Wissenschaft für Stabilität" ("Science for Sta-
bility Programme").


Herausforderungen der modernen Gesellschaft (CCMS)

Themen:

- Verteidigungsbezogene Umweltfragen;

- Pilotstudien, die für die Kooperationspartner von Interesse
sind.


Aktivitäten:

-    Jährliches Treffen des NATO-Umweltausschusses mit den
     Fachkollegen aus Ländem der Kooperationspartner;

-    Beteiligung von Experten der Kooperationspartner an
     Tagungen im Rahmen der Pilotstudien;

-    Beteiligung von Experten der Kooperationspartner an Ar-
     beitstagungen, Konferenzen und Seminaren in Verbindung
     mit Pilotstudien des NATO-Umweltausschusses;

-    Verteilung von Informationen über Pilotstudien des NATO-
     Umweltausschusses, über Arbeitstagungen, Konferenzen,
     Seminare und Weitergabe gebilligter Berichte an die Ko-
     operationspartner;

-    Pilotstudie über die Beseitigung von Umweltlasten in
     Militärstandorten;

-    Pilotstudie über den Schutz der Zivilbevölkerung bei der
     Freisetzung toxischer Stoffe beim Transport militärischer
     und anderer gefährlicher verteidigungsbezogener Güter;

-    Pilotstudie über bestehende grenzüberschreitende Umwelt-
     probleme, die durch verteidigungsbezogene Einrichtungen
     und Aktivitäten verursacht wurden.


Verbreitung von Informationen


Thema:

- Verbreitung von Informationen über die NATO in den
Ländem der Kooperationspartner.


Aktivitäten:

-    Ein Treffen des Ausschusses für Informationen und kultu-
     relle Beziehungen (CICR) mit Kooperationspartnern;

-    Weitestmögliche Verbreitung von Informationen über die
     NATO in den Ländem der Kooperationspartner, insbeson-
     dere an die relevanten Institutionen und Organisationen,
     unter anderem über die als Kontaktpunkte dienenden
     Botschaften von NATO-Mitgliedsländern und über andere
     durch die diplomatischen Verbindungen geschaffenen
     Wege;

-    Enge Zusammenarbeit mit Informationszentren, die von den
     Ländem der Kooperationspartner, die ein Interesse hieran
     haben und die benötigten Einrichtungen, das Fachpersonal
     und die Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen
     können, eröffnet wurden;

-    Besuche von..... Gruppen bei der NATO*);

-    Unterstützung der Teilnahme einer Reihe von Vertretern der
     Kooperationspartner an Seminaren in Ländem der Bünd-
     nispartner *);

-    Gemeinsame Veranstaltung von Seminaren/Arbeitstagun-
     gen mit Kooperationspartnern;

-    Reisen von Gastrednern der NATO in Länder der Koopera-
     tionspartner *);

-    Ausbau des Programms für das Studium demokratischer
     Institutionen (individuell und institutionell) *);

-    Verstärkte Verbreitung von NATO-Dokumentationen in
     Ländem der Kooperationspartner einschließlich Fachbro-
     schüren und Videoclips.

Konsultationen zur politischen Planung

Thema:

- Mittel- und langfristige Außen- und Sicherheitspolitik; da-
bei könnte auch das Thema "Formulierung der Außenpolitik
in einem demokratischen Staat" einbezogen werden.

Aktivität:

- Ein Treffen der NATO-Beratergruppe für Atlantische Poli-
tik (APAG) mit Kooperationspartnern.

Luftverkehrsregelung

Thema:

- Zivil-militärische Koordination der Luftverkehrsregelung.

Aktivität:

- Zwei erweiterte Plenarsitzungen des Ausschusses für die
Koordination des Europäischen Luftraums (CEAC) und,
falls angezeigt, Treffen von Unterausschüssen zur Erörte-
rung der zivil-militärischen Koordination.

__________________________________________________________
        1)   Die genaue Anzahl von Aktivitäten wird später 
             entschieden.

Quelle: Bulletin Nr. 141 vom 29. Dezember 1992




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