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1999-03-25

Deutscher Bundestag: Drucksache 14/414 vom 25.02.1999

Beschlußempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

zu dem Antrag der Bundesregierung
- Drucksache 14/397 -

Deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für das Kosovo sowie an NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe (Extraction Force)

A. Problem

Der Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens kommt höchste politische Bedeutung zu. Durch dieses Abkommen können die Voraussetzungen für eine dauerhafte Stabilität in der Region geschaffen werden. Das Engagement der NATO soll entscheidend dazu beitragen, eine humanitäre Katastrophe abzuwenden und die Bedingungen zu schaffen, die den Weg für ein friedliches Miteinander ermöglichen, den Schutz und die Menschenrechte der Bevölkerung sichern sowie den Flüchtlingen die Rückkehr in ihre Heimat erleichtern.

In dem Abkommen werden die Konfliktparteien der Entsendung einer multinationalen Friedenstruppe von NATO- und Nicht-NATO-Staaten zur militärischen Umsetzung des Abkommens für das Kosovo einvernehmlich zustimmen.

In dem Abkommen wird der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ersucht, eine Resolution mit dem entsprechenden Mandat für eine multinationale Friedenstruppe zu verabschieden. Der NATO-Rat hat entsprechende Beschlüsse zur Durchführung der Operation gefaßt. Deutschland wird zu dieser NATO-geführten Operation einen angemessenen Beitrag leisten. Durch Vorausverlegung von ersten Einsatz- und Unterstützungskräften soll für die Region ein sichtbares Zeichen für die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft zur raschen Absicherung des Friedens gesetzt werden. Zugleich werden damit die Voraussetzungen geschaffen, unmittelbar nach Unterzeichnung des Friedensvertrages erste Kräfte in die Region entsenden zu können.

Kommt es zu einer Notfallsituation, bevor die volle Einsatzbereitschaft der multinationalen Friedenstruppe KFOR hergestellt ist, ist dafür Sorge zu tragen, daß alle Verifikateure der OSZE herausgelöst werden. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung durch den Deutschen Bundestag zur Vorbereitung eines deutschen Beitrages für die Beteiligung an der militärischen Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für das Kosovo sowie für NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe (Extraction Force) bewaffnete deutsche Streitkräfte einzusetzen.


B. Lösung

Zustimmung zu dem von der Bundesregierung am 22. Februar 1999 beschlossenen Beitrag zur militärischen Umsetzung eines Rambouillet- Abkommens für das Kosovo sowie zu NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe (Extraction Force).


Mehrheit im Ausschuß

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Die zusätzlichen Kosten dieses Einsatzes werden nach ersten Schätzungen für einen Zeitraum von 12 Monaten ca. 620 Mio. DM be- tragen.


Beschlußempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

Dem Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/397 wird zugestimmt.

Bonn, den 25. Februar 1999

Der Auswärtige Ausschuß

Hans-Ulrich Klose (Vorsitzender)   Dr. Christoph Zöpel (Berichterstatter)    Karl Lamers (Berichterstatter)

Dr. Helmut Lippelt (Berichterstatter)  Wolfgang Gehrcke-Reymann (Berichterstatter)


I.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 24. Februar 1999 den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/397 an den Auswärtigen Ausschuß zur Federführung sowie an den Rechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und den Verteidigungsausschuß zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuß beschloß am 25. Februar 1999 in seiner Sitzung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS sowie eines Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung je eines Vertreters der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., dem Antrag zuzustimmen.

In seiner Sitzung am 25. Februar 1999 stimmte der Haushaltsausschuß mehrheitlich dem Antrag auf Drucksache 14/397 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Stimme der Fraktion CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Enthaltung der Fraktion der F.D.P. zu. Ebenfalls am 25. Februar 1999 wurde im Verteidigungsausschuß der Antrag der Bundesregierung beraten und dem federführenden Auswärtigen Ausschuß empfohlen, dem o. a. Antrag in Verbindung mit der vom Bundesminister der Verteidigung in der Sitzung vorgetragenen und zu Protokoll abgegebenen Erklärung sowie sich den daran anschließenden Erörterungen zuzustimmen. Dieser Beschluß wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimme der Fraktion der PDS gefaßt.

III.
Der federführende Auswärtige Ausschuß hat den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/397 in seiner 9. Sitzung am 24. Februar 1999 sowie in seiner 10. Sitzung am 25. Februar 1999 beraten. Zu Beginn der Sitzung am 25. Februar 1999 gab die Bundesregierung folgende Erklärung zu Protokoll:

"I.
Die Bundesregierung ist sich der gewachsenen Verantwortung unseres Landes für Sicherheit und Stabilität in Europa bewußt. Sie hat ein herausragendes politisches Interesse an einem Friedensabkommen auf der Basis des am 23. Februar 1999 in Rambouillet von der Kontaktgruppe vorgelegten Textes. Die Bundesregierung beantragt daher, der Deutsche Bundestag möge die deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung eines Friedensabkommens auf dieser Grundlage sowie an NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe beschließen.

Unser oberstes Ziel bleibt es, zu einer umfassenden Verhandlungslösung auf der Basis des Kontaktgruppentextes vom 23. Februar 1999 zu kommen, einschließlich der notwendigen zivilen und militärischen Implementierung. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Dabei sieht der von der Kontaktgruppe vorgelegte Text des Friedensabkommens eine NATO- geführte militärische Umsetzung vor. Der Einsatz deutscher Streitkräfte wird daher in der politischen und strategischen Verantwortung der Allianz, d. h. auf der Grundlage eines NATO-Operationsplanes einschließlich entsprechender NATO-Einsatzregeln und NATO- Führungsstrukturen, durchgeführt.

Im Antrag der Bundesregierung ist vorgesehen, daß die Kräfte zur Umsetzung eines Friedensabkommens mit Zustimmung des Aufenthaltsstaates eingesetzt werden können, ,sobald eine Friedensvereinbarung für das Kosovo unterzeichnet ist, ein entsprechender Beschluß des NATO-Rates vorliegt und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Sache befaßt ist.'

Sie sehen, daß zur Implementierung eines Friedensabkommens militärische Kräfte in das Kosovo nur dann entsandt werden, wenn der Aufenthaltsstaat - also die Bundesrepublik Jugoslawien - dem zustimmt. Unter diesem Gesichtspunkt wäre völkerrechtlich eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eigentlich entbehrlich. Sie ist aber politisch wünschenswert. Deshalb unterstützen wir die Befassung des VN-Sicherheitsrates mit dieser Frage.

II.
Wir tragen mit diesem Beschluß aber auch Vorsorge für den Fall, daß die Verhandlungen um das Interimabkommen scheitern oder Kampfhandlungen erneut aufflammen. Luftschläge der NATO im Fall der Nichteinhaltung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates bleiben ultima ratio zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe. Die Situation der Kosovo- Verifikationsmission kann sich so verschlechtern, daß die OSZE- Beobachter unverzüglich und geschlossen herausgelöst werden müssen. Das Kontingent, über das der Deutsche Bundestag heute entscheidet, wird in einer solchen Notfallsituation zusammen mit den Verbündeten einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Sicherheit der Beobachter leisten. Diese Vorsorgemaßnahme sind wir den OSZE-Beobachtern, die im Kosovo einen schwierigen und risikoreichen Dienst leisten, schuldig.

Ein Einsatz deutscher Soldaten in einer Notfallsituation zur Evakuierung der OSZE-Beobachter wäre eindeutig zweckgebunden, zeitlich eng begrenzt und endete, sobald die Verifikateure sicher aus dem Kosovo herausgezogen worden sind. Das Operationskonzept sieht vor, daß sich die ,Extraction Force' unmittelbar danach wieder zurückzieht. Ich möchte hier noch einmal klarstellen, daß ein Einsatz der Notfalltruppe eindeutig von einem Einsatz zur Implementierung eines Abkommens zu unterscheiden ist und beide wiederum nicht im Zusammenhang mit den Luftoperationen zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe stehen.

III.
Die Bundesregierung wird nach Unterzeichnung eines Friedensabkommens für das Kosovo den Bundestag umfassend und unverzüglich über den Beginn der Umsetzung sowohl der zivilen als auch der militärischen Aspekte dieses Abkommens unterrichten und den Bundestag erneut befassen. Wir sind uns dabei einig, daß eine Implementierung dadurch nicht verzögert werden darf."

In Kenntnisnahme der Protokollerklärung der Bundesregierung hat der Ausschuß dem Plenum empfohlen, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/397 anzunehmen. Dieser Beschluß wurde mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU-Fraktion und der F.D.P.-Fraktion gegen die Stimmen der PDS-Fraktion bei einer Stimmenthaltung aus der CDU/CSU-Fraktion gefaßt.

Bonn, den 25. Februar 1999

Dr. Christoph Zöpel Karl Lamers Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulrich Irmer  Wolfgang Gehrcke-Reymann
Berichterstatter Berichterstatter



Quelle: Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode, Drucksache 14/414 vom 25.02.1999


 




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