Beschluß der Bundesregierung zur Unterstützung von UNOSOM 11 in Somalia

Der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Dieter Vogel, erklärte am 21. April 1993 zum Beschluß der Bundesregierung zur Unterstützung von UNOSOM II in Somalia: Das Bundeskabinett hat am 21. April 1993 folgenden Beschluß gefaßt: 1. Die Bundesregierung beschließt, entsprechend der mit No- te der Vereinten Nationen vom 12. April 1993 unterbreite- ten Bitte die Operationen der Vereinten Nationen in Soma- lia (UNOSOM II) durch Entsendung eines verstärkten Nachschub- und Transportbataillons der Bundeswehr zu unterstützen. Das Bataillon wird im Rahmen der humanitä- ren Bemühungen der Vereinten Nationen in einer nach Feststellung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen befriedeten Region in Somalia bei Aufbau, Unterstützung und Sicherstellung der Verteilerorganisation für Hilfs- und Logistikgüter mitwirken. Der deutsche Verband wird nicht die Aufgabe haben, militärischen Zwang anzuwenden oder bei der Ausübung solchen Zwangs durch andere mitzu- wirken. Davon unberührt bleibt sein Recht zur Selbstver- teidigung. Der Kommandeur von UNOSOM 11 erhält wie üblich "operational control", die Befehls- und Kommando- gewalt bleibt bei dem Bundesminister der Verteidigung. 2. Das Auswärtige Amt wird ermächtigt, den Generalsekretär der Vereinten Nationen von diesem Beschluß zu unterrich- ten. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung werden beauftragt, die erforderlichen Maß- nahmen unverzüglich einzuleiten und mit den Vereinten Nationen die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. 3. Die Finanzierung der nicht veranschlagten Mehrkosten (100 Millionen DM) wird im Einzelplan 60 sichergestellt, wobei Verstärkungsnüttel aus dem Einzelplan 14 bis zur Höhe von 50 Millionen DM einzusetzen sind. 4. Die Bundesregierung setzt die in Ausführung des Kabinett- beschlusses vom 17. Dezember 1992 begonnenen Maßnah- men zugunsten Somalias fort. 5. Die Bundesregierung wird die parlamentarischen Gremien unterrichten. Anlage Mit seinen Leistungen für Somalia nimmt Deutschland eine hervorragende Position unter den Geherländern ein. Der KabinettsbeschIuß vom 17. Dezember 1992 (vgl. BULLETIN Nr. 141 vom 29. Dezember 1992, S. 1315) wurde folgender- maßen umgesetzt: 1) Fortsetzung unserer humanitären Hilfe und Wiederaufnahme der technischen Zusammenarbeit - Die Deutsche Luftbrücke nüt zuletzt drei C 160 Transall- Transportflugzeugen der Bundeswehr von Mombasa/Kenia aus wurde bis zum 21. März 1993 fortgesetzt (655 Flüge mit insgesamt 5 900 t Hilfsgütern, Kosten 1993: 5,5 Millionen DM). Sie konnten dann auf Grund der deutlichen Verbesse- rung der Nahrungsmittelsituation und der Öffnung der Landversorgungslinien durch UNITAF eingestellt werden. - Für April 1993 ist die Eröffnung eines Verbindungsbüros Deutsche Humanitäre Hilfe durch den Arbeiter-Samariter- Bund in Bosasso, Nordost-Somalia (finanziert durch das AA) und der gleichzeitige Beginn eines Projekts im Bereich der medizinischen Grundversorgung für Vertriebene und Flüchtlinge geplant. Das Auswärtige Amt finanziert (nüt 580 000 DM) die Flüchtlingsbetreuung durch die Deutsche Welthungerhilfe im Nordosten, einschließlich Bau von Un- terkünften. Aus Mitteln des BMZ wurden 1993 bereits 11 Millionen DM Nahrungsmittelhilfe für Somalia gelei- stet. - Der BMZ hat im Anschluß an eine gemeinsame Evaluie- rungsnmission von AA, BMZ, BMI/THW und Arbeiter-Sa- mariter-Bund nach NO-Somalia im März 1993, die der Erkundung von Hilfsmöglichkeiten in dieser relativ stabi- len, aber bisher von der internationalen Hilfe nur wenig berührten Region ein Programm der Technischen Zusam- menarbeit nüt lokalen Behörden und Selbsthilfeorganisatio- nen entwickelt, das in der Anfangsphase unter anderem produktions- und einkommensschaffende Maßnahmen im dörflichen Bereich, die Reintegration von demobilisierten Soldaten in das Zivilleben, die Wiederherstellung der Was- serversorgung sowie landwirtschaftliche Hilfe vorsieht. Da- mit soll auch ein Beitrag zur Versorgung von Vertriebenen geleistet werden. Ferner wird das Berufsausbildungszen- trum in Mogadischu, ein bedeutendes Ergebnis früherer deutscher Entwicklungszusammenarbeit, weitergefördert und ausgebaut werden. 2) Soforthilfe des Technischen Hilfswerks (THW) Im April werden bis zu 150 THW-Experten zur Instandset- zung der Wasser- und Stromversorgung im Raum Mogadischu und im Nordosten (Versorgung von Flüchtlingslagern, Kran- - Der Europäische Rat in Lissabon im Juni 1992 hat die bedeutsame Rolle der Türkei in der gegenwärtigen politi- schen Situation hervorgehoben und sich für eine Intensivie- rung der Zusammenarbeit unter Einschluß eines politischen Dialogs auf höchster Ebene ausgesprochen. Bei dem Asso- ziationsrat, der am 9. November 1992 getagt hat, konnte dieser hochrangige politische Dialog vereinbart und damit der besondere Stellenwert der Beziehungen der Türkei mit der Europäischen Gemeinschaft auch nach außen dokumen- tiert werden. - In der EG wollen wir den Ausbau der Assoziation voran- treiben, um den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung in der Türkei an den der Gemeinschaft anzunähern. Die Bun- desregierung hat sich deshalb von Beginn an für die Vor- schläge der EG-Kommission zur Entwicklung der Assozia- tion vom Juni 1990 eingesetzt. Auch der türkischen Seite ist bewußt, daß die Türkei selbst auf diesem Weg noch zahl- reiche politische und wirtschaftliche Probleme meistem muß. - Unsere bilateralen Beziehungen sind hochentwickelt. Bun- desminister Kinkel hat kurz nach seinem Amtsantritt im Juli 1992 Ankara besucht. Der Besuch des Bundeskanzlers steht für den kommenden Monat bevor. Die Wirtschaftsbeziehun- gen haben ihre eigene Dynamik entfaltet. Ihrer Weiterent- wicklung geben wir erste Priorität, ebenso dem Ausbau unserer kulturellen Präsenz in Ihrem Lande. Der rege Kulturaustausch zwischen unseren beiden Ländern ruht auf dem breiten Fundament der dauerhaften Anwesenheit vieler Türken in Deutschland, die wir auch als kulturelle Bereiche- rung empfinden. Die Veränderungen in Europa und in der ganzen Welt haben alte Frontstellungen aufgelöst, aber keine alten Freundschaf- ten. Ein vom Kalten Krieg befreites Europa setzt neue Kräfte frei und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten der Zusammen- arbeit. Es ist die Aufgabe der deutschen und der türkischen Außenpolitik, diese Chancen im eigenen Interesse zu erkennen und partnerschaftlich zu nutzen. Ich bin sicher, daß dieses Seminar hierzu seinen Beitrag leisten wird.
Quelle: Bulletin Nr. 32 vom 23. April 1993