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1992-12-17

Unterstützung der humanitären Anstrengungen der Vereinigten Nationen in Somalia

Der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Dieter Vogel, teilt mit:

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 1992 von dem folgenden Beschlußvorschlag der Bundesminister des Auswärtigen und der Verteidigung zustimmend Kenntnis genommen:

1. Die Bundesrepublik Deutschland wird die humanitären An- strengungen der Vereinten Nationen in Somalia durch eine Verstärkung der Hilfsflüge unterstützen. Die Zahl der Flugzeuge der deutschen Luftwaffe wird erhöht. Zum Zweck der Koordinierung und Flugsicherung wird eine Verbindungsstelle zum Hauptquartier der task force "restore hope" eingerichtet; insoweit erhält der task force commander "operational control".

II. 1. Die Bundesrepublik Deutschland unterbreitet den Verein- ten Nationen das Angebot, zur Unterstützung von UNOSOM innerhalb befriedeter Regionen (secure environment)') Somalias ein verstärktes Nachschub-/Transportbataillon (bis zu 1500 Mann) für humanitäre Aufgaben einzusetzen, insbesondere auch zur Mitwirkung bei Aufbau/Unterstützung/Sicherstellung der Verteilerorganisation für Hilfsgüter, soweit die Leistungen nicht von nationalen oder internationalen Hilfsorganisationen erbracht werden. Der Verband soll in Abstimmung mit den VN anteilig auch aus Pionieren und Fernmelden sowie einer Unterstützungs- und Selbstschutzkomponente bestehen.

2. Zum Zweck der Koordinierung wird ein Verbindungskommando zu UNOSOM eingerichtet; der Kommandeur von UNOSOM erhält hierzu "operational control" über das verstärkte Bataillon.

3. Zu den voraussichtlichen Kosten folgt nach Abstimmung mit dem VN-Sekretariat eine gesonderte Feststellung.

4. Das Auswärtige Amt wird ermächtigt, den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu unterrichten und die entsprechenden Abstimmungen vorzunehmen.

5. Über den Gesamtkomplex soll im Januar 1993 eine Debatte im Deutschen Bundestag geführt werden.

III. 1. Die Bundesregierung ist bereit, folgende weitere Leistungen im Gesamtwert von 63 Millionen DM im Rahmen des VN-Engagements für Somalia zu erbringen:

- Fortsetzung unserer humanitären Hilfe durch Lieferungen von Medikamenten und Nahrungsmitteln. Der Einsatz von Transall-Flugzeugen der Bundeswehr für Hilfsflüge kann auf maximal 8 Maschinen erhöht werden, solange die Verteilung durch Nichtregierungsorganisationen über See und Land noch nicht voll gewährleistet ist. Für die Nahrungsmittelhilfe werden aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit 15 Millionen DM eingesetzt.

Mit Herstellung der Sicherheit in einzelnen Regionen:

- Soforthilfe des Technischen Hilfswerks zur Verbesserung der Wasser- und Notstromversorgung der Bevölkerung in den Städten und in befriedeten Gebieten. Hierfür werden aus Mitteln des Auswärtigen Amtes bis zu 10 Millionen DM zur Verfügung gestellt.

- Unterstützung beim Neuaufbau einer zentralen somalischen Polizei unter dem Mandat von UNOSOM durch Beratung, Ausbildung und Ausstattung. Hierfür werden aus Mitteln des Auswärtigen Amtes 3 Millionen DM zur Verfügung gestellt.

- Wiederaufnahme der technischen Zusammenarbeit. Hierfür stehen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zunächst Mittel in Höhe von 35 Millionen DM zur Verfügung. Unter anderem sollen daraus finanziert werden: Maßnahmen zur Wiederbelebung der Landwirtschaft (Saatgut und Geräte für die nächste Erntesaison) und Unterstützung kommunaler Wiederaufbauprogramme im Nordwesten und im Nordosten Somalias (multisektorales Programm mit den Schwerpunkten: Wasserversorgung für Mensch und Vieh, Veterinärmedizin und Umweltschutz).

2. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, sich an VN-Maßnahmen für Somalia im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen finanziell angemessen zu beteiligen. Gemäß der Resolution 794 des VN-Sicherheitsrats sind alle Mitgliedstaaten aufgefordert, Sach- oder Finanzbeiträge zu erbringen.




Quelle: Bulletin Nr. 141 vom 29. Dezember 1992


 




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