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1994-05-17

Inhalt:

1) Rede des Bundesaußenministers Kinkel vor der KSZE
   am 17.05.1994 in Wien

2) Gemeinsame deutsch-niederländische Agenda zur
   Vorbereitung des KSZE-Gipfels in Budapest, vorgelegt
   vor der KSZE am 17.05.1994 in Wien


Stärkung der KSZE als gesamteuropäische Sicherheitsinstitution Rede von Bundesminister Dr. Kinkel in Wien Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus K i n k e l, hielt vor der KSZE am 17. Mai 1994 in Wien folgende Rede: Ich bin mit meinem niederländischen Kollegen heute nach Wien gekommen, um deutlich zu machen: Die KSZE ist kein Debattierclub, sondern der Rahmen für eine dauerhafte europäische Sicherheitsordnung. Dieser Rahmen bezieht mit gutem Grund Nordamerika und die GUS-Staaten mit ein. Er ist schon deshalb durch keine andere europäisch-atlantische Organisation ersetzbar. Der Krieg in Bosnien und Herzegowina hat das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft wie kaum ein anderes Ereignis der letzten Zeit erschüttert. Es hilft jedoch nicht weiter, die internationalen Institutionen zum Sündenbock zu stempeln. Internationale Organisationen sind immer nur so stark und erfolgreich wie ihre Mitgliedstaaten sie zu machen bereit sind. Auf dem bevorstehenden Gipfel in Budapest muß die KSZE als Sicherheitsinstitution und Instrument der Konfliktverhü- tung gestärkt werden. Zwei Aufgaben stehen im Vorder- grund: E r s t e n s: Europa darf sicherheitspolitisch nicht wieder aus- einanderfallen. Kein Staat darf seine Sicherheit auf Kosten anderer stärken. Z w e i t e n s: Wir müssen das regionale Konfliktpotential ent- schärfen. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts darf Krieg in Europa nicht wieder hoffähig werden. Der KSZE kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Sie ist Grundlage für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Si- cherheitsbereich. In der menschlichen Dimension ist sie An- satzpunkt für präventive Diplomatie und Krisenbewältigung. Hierauf gründet sich die "stille Diplomatie" des Hohen Kom- missars für Nationale Minderheiten. Wir haben uns hier alle gewissen Regeln unterworfen. Auch unter Freunden sollte es möglich sein, schwierige und anhaltende Problemfälle ge- meinsam im Rahmen der KSZE anzugehen. Auf dieser Basis arbeiten auch die Konfliktverhütungsmissionen im früheren Jugoslawien, in Georgien, in der Moldau, in Tadschikistan, in Estland und Lettland. Deutschland hat sich an diesen Missio- nen von Anfang an beteiligt. Wir werden auch weiter Diplo- maten, Militärs und Experten hierfür abstellen. Ich erhoffe mir keine Wunder auf einem Gebiet, das für uns alle Neuland ist und in erster Linie Geduld erfordert. Es führt jedoch kein Weg daran vorbei: Wir müssen die KSZE in der Konsequenz ihrer Erklärung zur regionalen Abmachung nach Kapitel VIII der VN-Charta ausbauen und stärken. Es gilt, der kollektiven Sicherheit in Europa die Bahn zu bereiten. Dies ist mein zentrales Anliegen. Die KSZE kann und muß einen wichtigen Beitrag dazu leisten, daß das in der VN-Charta verankerte weltweite System kollektiver Sicherheit in Europa effektiver als bisher zur Anwendung kommt. Die Regel muß lauten: "zuerst die KSZE". Die Durchführung größerer friedenserhaltender Maßnahmen wird die KSZE auch künftig anderen Institutionen überlassen müssen. Auch dann sollte sie jedoch bei der politischen Steuerung und Konflikt- lösung beteiligt sein. Die KSZE ist auch dort gefragt, wo gegenwärtig nur die zeitweilige, mit den Konfliktparteien abgestimmte Anwesen- heit von Truppen einzelner oder mehrerer Teilnehmerstaaten die für eine politische Lösung notwendige Stabilität sichern kann. Das Ratstreffen in Rom hat hierzu einen Beschluß gefaßt, an dessen Umsetzung noch gearbeitet wird. Es geht nicht darum, Sonderrechte einzuführen oder einem denkbaren Hegemonialstreben den Segen der KSZE zu geben. Es geht um die politische Präsenz der Staatengemeinschaft, ihre Einbezie- hung in die Konfliktlösung und die Entstehung von Beobach- tern mit Zustimmung aller Beteiligten. Mit den Verhaltenskodex, der gegenwärtig im Forum für Sicherheitskooperation erarbeitet wird, wollen wir vor allem klare Schranken für den Einsatz militärischer Macht etablie- ren, sowohl zwischen den Staaten wie auch innerstaatlich. Ich bitte Sie, meine Herren Botschafter, dafür Sorge zu tragen, daß bis zum Gipfeltreffen in Budapest ein gehaltvoller und verab- schiedungsreifer Text vorliegt. Will die KSZE als gesamteuropäische Sicherheitsinstitution glaubwürdig sein, so muß sie auf die Androhung oder Anwen- dung von Gewalt gegen die Souveränität oder territoriale Unversehrtheit eines Mitgliedstaates entschlossen reagieren können. Zu diesem Zweck schlage ich folgende Schritte vor: Erstens: Verpflichtung aller KSZE-Staaten, im Falle einer Verletzung der Gewaltverbots gemeinsam den VN-Sicher- heitsrat anzurufen. Die Anrufung des Sicherheitsrates muß notfalls auch ohne die Zustimmung der an einem Konflikt Beteiligten erfolgen. Zweitens: Verpflichtung aller KSZE-Teilnehmerstaaten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Maßnahmen zu betei- ligen, die der Sicherheitsrat in Ausübung seiner Verantwor- tung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit für geboten hält. D r i t t e n s: Schaffung einer flankierenden Verpflichtung an- derer Institutionen der europäischen Sicherheitsarchitektur zur Unterstützung von seitens des VN-Sicherheitsrats beschlosse- nen Zwangsmaßnahmen. Die Verwirklichung dieser drei Schritte liegt in der Konse- quenz der Erklärung der KSZE zur regionalen Abmachung nach Kapitel VIII der VN-Charta. Wir erreichen damit die notwendige gegenseitige Verstärkung von KSZE und Verein- ten Nationen. Gegenseitiger Verstärkung bedarf es auch im Verhältnis der KSZE zu den anderen europäischen und trans- atlantischen Organisationen. Eine klare Arbeitsteilung ist notwendig. Auf französische Initiative und auf Beschluß der Europäischen Union wird in Kürze in Paris die Eröffnungskonferenz für einen Stabilitätspakt stattfinden. Dessen wichtigstes Ziel ist, durch dauerhafte Regelungen zum Status nationaler Minder- heiten und - wo noch nicht geschehen - durch die Bekräfti- gung von Grenzen zur Stabilität beizutragen. Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahrzehnten selbst zu einem Stabilitätsanker entwickelt. Wenn sie nun dabei hilft, auf der Grundlage von KSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen Stabi- lität nach Osten zu projizieren, so stärkt sie auch die KSZE. Der Pakt selbst wird in der KSZE aufgehen. Die Einhaltung getroffener Rüstungskontrollübereinkünfte ist für die Wahrung europäischer Sicherheit und Stabilität von zentraler Bedeutung. Der Vertrag über konventionelle Streit- kräfte in Europa nimmt hierbei eine herausragende Stellung ein. Die sorgfältige Umsetzung und Einhaltung seiner Bestim- mungen liegt im wohlverstandenen Sicherheitsinteresse aus- nahmslos aller KSZE-Staaten! Die von der Russischen Föderation und der Ukraine vorge- brachten Anliegen im Zusammenhang mit der Flankenrege- lung des KSE-Vertrages nehmen wir ernst. Wir sind nach wie vor bereit, in der Gemeinsamen Beratungsgruppe in Wien nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Jedwede Lösung muß sich jedoch innerhalb des bestehenden vertragsrechtli- chen Rahmens halten und die sicherheitspolitischen Interessen aller 30 KSE-Vertragsstaaten berücksichtigen. Der vorhandene Spielraum, den der Vertrag bietet, ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft und sollte von uns gemeinsam ausgelotet werden. Ich warne jedoch dringend vor einseitigen Aktionen. Wer einer Vertragsverletzung das Wort redet, setzt nicht nur den KSE-Vertrag, sondem auch seine eigene Glaub- würdigkeit als verläßlicher KSZE-Sicherheitspartner aufs Spiel! Die Möglichkeiten der Rüstungskontrolle zur Gestaltung und Gewährleistung eines dauerhaften Friedens in Europa müssen auch in Zukunft konsequent genutzt werden. Ich erwarte, daß bis zum Budapester Gipfel im KSZE-Forum für Sicherheits- kooperation substantielle Ergebnisse erreicht werden. Unser Ziel muß sein: Sicherheit nicht mehr voreinander, sondern miteinander zu gewährleisten. Neben dem Verhaltenskodex sollte deshalb auch die soge- nannte "Harmonisierung" in den Arbeiten der nächsten Mona- te hohe Priorität genießen. Mit einem KSZE-weiten, einheitli- chen Rüstungskontrollregime wird der "gemeinsame KSZE- Sicherheitsraum" ein großes Stück vorangebracht werden. Die neuen regionalen Sicherheitsrisiken stellen eine besondere Herausforderung gerade auch für die Rüstungskontrolle dar. Wir müssen über den Tag hinausdenken. Jede Friedenslösung für das ehemalige Jugoslawien bedarf auch der rüstungskon- trollpolitischen Absicherung. Nur so können wir einem erneu- ten Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen wirksam vorbeugen. Der Budapester Gipfel sollte deshalb den Start- schuß für einen regionalen Rüstungskontrollansatz für, das ehemalige Jugoslawien geben. Die KSZE hat in den letzten Jahren auf dem Weg zu einer handlungsfähigen Organisation Fortschritte gemacht. Deutsch- land hat an dieser Aufgabe aktiv mitgearbeitet. Heute gibt es einen KSZE-Generalsekretär und ein ständiges Beschlußgre- mium in Wien. Der Gipfel in diesem Jahr muß zu einem Markstein für die Glaubwürdigkeit der KSZE und für ihren Stellenwert werden. Gemeinsam mit den Niederlanden legt Deutschland heute hierfür ein Konzept, eine "Agenda für Budapest", vor. Wir machen damit deutlich: die KSZE bleibt für die Entwicklung des ganzen Europa unentbehrlich. Sie muß ihre neuen Aufga- ben annehmen, und sie muß dafür gerüstet sein. Hierfür haben Sie meine Unterstützung. --------------------------------------------------------------- Gemeinsame deutsch-niederländische Agenda zur Vorbereitung des KSZE-Gipfels in Budapest Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus K i n k e l, und der niederländische Außenminister Pieter Kooij- m a n s legten der KSZE in Wien am 17. Mai 1994 folgende gemeinsame Agenda für den KSZE-Gipfel in Budapest vor: I. Die KSZE war für die Überwindung der Ära der Konfronta- tion und Teilung in Europa unerläßlich. Heute hat sie eine andere Bedeutung erlangt. Die KSZE hat bei der friedlichen Gestaltung des Wandels eine Schlüsselrolle gespielt und für die Verhinderung neuer Teilungen in Europa eine überragende Verantwortung übernommen. 1. Die KSZE hat den großen Vorteil, daß sie die einzige Sicher- heitsorganisation ist, die alle Staaten zwischen Vancouver und Wladiwostok umfaßt. 2. Die Teilnehmerstaaten der KSZE sind gemeinsamen Normen der Menschenrechte, Grundfreiheiten, der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und wirtschaftlichen Freiheit verpflichtet. 3. Auf der Grundlage ihres umfassenden Sicherheitskonzepts bietet die KSZE den Rahmen für eine neue, auf Zusammen- arbeit und gleichberechtigte Achtung der Sicherheitsinteressen aller Teilnehmerstaaten gegründete Sicherheitsordnung. 4. Innerhalb der KSZE wird das Recht der Völker auf Selbstbe- stimmung ständig gegen andere einschlägige Normen des Völkerrechts, einschließlich derjenigen, die sich auf die terri- toriale Integrität von Staaten beziehen, abgewogen. 5. Verpflichtungen der KSZE im Bereich der menschlichen Dimension, vor allem die zu nationalen Minderheiten, dienen als Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen gegen Span- nungen und Instabilität, die aus aggressivem Nationalismus, Rassismus, Chauvinismus, Fremdenhaß und Antisemitismus entstehen. 6. Die KSZE ist das richtige Forum, um auf die Grundursachen der Probleme einzugehen und Konflikte zu verhüten, zu be- wältigen und beizulegen. Sie bietet den Rahmen für eine erweiterte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und für die Entwicklung neuer Ansätze der Frühwarnung und Konfliktverhütung. Der Hohe Kommissar für nationale Min- derheiten sowie die Missionen zur Konfliktverhütung vor Ort spielen eine immer größere Rolle. 7. Zur Ergänzung des politischen Prozesses der Beilegung von Streitigkeiten in Konfliktgebieten wurde der KSZE ein Man- dat für friedenserhaltende Operationen erteilt. Die Förderung der Grundsätze und Ziele der KSZE kann die Vereinbarungen über Zusammenarbeit mit Streitkräften aus Drittstaaten weiter verbessert werden. 8. Auf der Grundlage seiner substantiellen Ergebnisse bleibt der Rüstungskontrollprozeß innerhalb der KSZE unabdingbar für militärische Stabilität, die Verhütung bewaffneter Konflikte und die Entschärfung des Konfliktpotentials auf regionaler Ebene. Er kann zur Schaffung eines "Gemeinsamen KSZE- Sicherheitsraumes" beitragen. Aus den obengenannten Gründen sollten die operativen Fähig- keiten der KSZE weiter gestärkt, ihre Rolle als regionale Abmachung im Sinne der Charta der Vereinten Nationen aus- gebaut und ihre Zusammenarbeit mit anderen multilateralen Sicherheitseinrichtungen verbessert werden. Zu diesem Zweck schlagen Deutschland und die Niederlande die folgende Agenda für die Vorbereitung des diesjährigen KSZE-Gipfeltreffens in Budapest vor. Die Agenda erhebt keinen Anspruch auf Vollstandigkeit noch beeinträchtigt sie die Entschlossenheit beider Länder, zu der Lösung anderer derzeit erörterter Themen in der KSZE beizutragen, vor allem soweit sie durch den Helsinki-Gipfel und das Ratstreffen in Rom in Auftrag gegeben wurden. Auf dem Weg zur kollektiven Sicherheit im KSZE-Gebiet 1. Enge Zusammenarbeit zwischen internationalen Institutionen ist ein unverzichtbares Element internationaler Sicherheit. Kontakte sollten über gegenseitige Vertretungen und Infor- mationsaustausch hinausgehen. Sie sollten auf eine Arbeits- teilung und eine verbesserte Zusammenarbeit vor Ort ausge- richtet sein. 2. In Übereinstimmung mit dem Ziel einer Entwicklung des Potentials der KSZE als regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen sollten sich die Teilnehmerstaaten dazu verpflichten, "sich nach besten Kräf- ten zu bemühen, örtlich begrenzte Streitigkeiten" durch Inan- spruchnahme der KSZE "friedlich beizulegen", bevor sie die Vereinten Nationen damit befassen. Das Ziel sollte daher lauten: "Zuerst die KSZE". 3. Zur Gewährleistung einer wirksameren Zusammenarbeit zwi- schen den Vereinten Nationen und der KSZE sollten die Teilnehmerstaaten im Einklang mit Kapitel III Absätze 19-21 der Beschlüsse von Helsinki und auf dessen Grundlage über- einkommen, - gemeinsam den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den Fällen anzurufen, in denen die Bemühungen der KSZE keinen Erfolg zeigen und Zwangsmaßnahmen notwendig werden; gleichzeitig damit können sie dem Sicherheitsrat eine Obersicht über die bis dahin innerhalb der KSZE unternommenen Schritte sowie ihre Bewertung der Situa- tion und Empfehlungen für weitere Maßnahmen übermit- teln; - wenn nötig ohne Zustimmung des/der direkt von einer Krise oder Konfliktsituation betroffenen Staates/Staaten über die Anrufung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und über Empfehlungen zu entscheiden, die zusammen mit einer solchen Anrufung übermittelt werden können; - die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in dieser Angelegenheit ergriffenen Maßnahmen, die er in Ausübung seiner vorrangigen Verantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit getroffen hat, mit allen Kräften zu unterstützen; - sich um eine flankierende Verpflichtung anderer euro- päisch-atlantischer Institutionen, die mit der Durchführung friedenserhaltender und friedenerzwingender Maßnahmen betraut werden können, zu bemühen. Diese gemeinsamen Verpflichtungen der Teilnehmerstaaten der KSZE beschränken nicht die Rechte des Sicherheitsrats nach der Charta, nämlich Kollektivmaßnahmen gegen Bedro- hungen des Friedens, Friedensbrüche und Angriffshandlun- gen zu treffen, und das Recht jedes Mitglieds der Vereinten Nationen, nach Artikel 35 der Charta die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung auf jede Situation der in Artikel 34 der Charta bezeichneten Art zu lenken. 4. Es würde der Rolle der KSZE als regionale Abmachung und ihrer Aufgabe im Rahmen der Konfliktverhütung entsprechen, wenn sie Verfahren entwickelte, die sicherstellen, daß die Rolle von Streitkräften aus Drittstaaten in Konfliktgebieten mit den Grundsätzen und Zielen der KSZE vereinbar ist. Die verbleibende Arbeit sollte entsprechend dem auf dem Ratstref- fen in Rom erteilten Mandat schnellstmöglich zum Abschluß gebracht werden. Stärkung der operativen Fähigkeiten der KSZE 5. Die Strukturen und operativen Fähigkeiten der KSZE wurden in den letzten vier Jahren als Antwort auf die wachsenden Herausforderungen ständig gestärkt und gefestigt. Heute zählt die Bereitstellung der nötigen politischen, menschlichen und finanziellen Ressourcen zu den wichtigsten Aufgaben. Wäh- rend Flexibilität und Kostenwirksamkeit die Eckpfeiler der weiteren strukturellen Entwicklung bleiben, sollten die Teil- nehmerstaaten alles in ihren Kräften Stehende tun, um der KSZE zu den niedrigstmöglichen Kosten qualifiziertes Perso- nal und Expertenwissen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vor allem für konfliktverhütende Missionen und Tätigkeiten auf dem Gebiet der menschlichen Dimension. 6. Zur Verbesserung der Wirksamkeit der KSZE-Maßnahmen der Frühwarnung und Konfliktverhütung sollten in Wien Ad- hoc-Gruppen für KSZE-Missionen eingerichtet werden. In Zusammenarbeit mit dem amtierenden Vorsitzenden und dem Sekretariat sollten sie den betreffenden Missionen täglich Orientierungshilfe geben und praktische Schritte zur Durch- führung ihrer Empfehlungen vorschlagen. 7. Die Rolle des amtierenden Vorsitzenden wird für den institu- tionellen Rahmen der KSZE wesentlich bleiben. Der amtieren- de Vorsitzende sollte dazu ermutigt werden, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen - einschließlich u. a. persönlicher Vertreter und der Troika -, um einen poli- tischen Dialog über berichtete Verletzungen von KSZE-Ver- pflichtungen und drohende Spannungen sowie Maßnahmen hierzu einzuleiten. Zusätzliche Befugnisse, die ihm übertragen werden sollten, könnten das Recht einschließen, einen klar umrissenen Bereich von Verfahrens- und Verwaltungsent- scheidungen zur Mehrheitsabstimmung vorzulegen. 8. Zur Steigerung der Wirksamkeit der KSZE bei der Konflikt- verhütung sollte dem Generalsekretär der KSZE, der in enger Konsultation mit dem amtierenden Vorsitzenden handelt, ein umfassenderes Mandat gegeben werden. Er sollte befugt sein, die Aufmerksamkeit des Rates, des AHB oder des Ständigen Ausschusses auf jede Angelegenheit zu lenken, die seiner Meinung nach Frieden und Sicherheit im KSZE-Gebiet gefährden könnte. Daher sollte er das Recht haben, unter Nutzung der Ressourcen des KSZE-Sekretariats Berichte an- zuregen und Erkundungsmissionen zu entsenden. In einigen Fällen könnte der Generalsekretär oder sein Vertre- ter den Vorsitz bei Treffen führen. Das Sekretariat sollte weiter gestrafft und seine Infrastruktur gestärkt werden, und das Kommunikationsnetz der KSZE sollte in größerem Umfang genutzt werden. 9. Dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschen- rechte (BDIMR) sollte eine größere Rolle zugewiesen werden, was Informationen zur Vorbereitung von KSZE-Missionen und zur Umsetzung ihrer Berichte angeht. Im Interesse einer engeren Einbeziehung des BDIMR in die wichtigsten KSZE- Aktivitäten müßte es zu gegebener Zeit an den Sitz des Ständigen Ausschusses der KSZE, des Sekretariats und der Vertretungen der Teilnehmerstaaten verlegt werden. Verbesserung der Sicherheitskooperation 10. Die KSZE sollte, entsprechend dem Mandat des Helsinki- Gipfels, einen Verhaltenskodex beschließen, der alle KSZE- Staaten auf die Einhaltung grundlegender Prinzipien poli- tisch-militärischen Verhaltens verpflichtet. Der Kodex sollte im wesentlichen ein zusammenhängendes Regelwerk über den zivilisierten Umgang mit militärischer Macht sein. Er sollte dem Gewaltverbot Ausdruck verleihen und besonders Verhal- tensnormen in bezug auf die demokratische politische Kon- trolle von Streitkräften und deren Einsatz einschließen. 11. Die KSZE soll ein harmonisiertes Rüstungskontrollregime schaffen, das der Idee eines "Gemeinsamen KSZE-Sicher- heitsraumes" Ausdruck verleiht und die gemeinsame Grundla- ge für mögliche weitere Rüstungskontrollmaßnahmen darzu- stellen vermag. Das harmonisierte Regime sollte sich an den Standards des KSE-Vertrages orientieren, die Integrität dieses Vertrags jedoch nicht beeinträchtigen. Es sollte die miteinan- der zusammenhängenden Elemente Informationsaustausch, Begrenzungen und Verifikation enthalten. 12. Die KSZE sollte Prinzipien der Nichtverbreitung verabschie- den, durch die alle Teilnehmerstaaten der KSZE zur Verhü- tung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihre Einsatzmittel verpflichtet werden. 13. Die KSZE sollte die innerhalb ihres Forums für Sicherheits- kooperation gegebenen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen, um sich der regionalen Sicherheitsfragen anzunehmen und Rüstungskontrollmaßnahmen zur Beseitigung regionaler Instabilitäten und Spannungen auszuhandeln. Insbesondere sollte die KSZE einen regionalen Rüstungskontrollansatz für das ehemalige Jugoslawien und den Balkan beschließen, der im Einklang mit den laufenden Bemühungen um eine fried- liche Beilegung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien steht. Ein solcher Ansatz sollte die Ausarbeitung wirksamer regionaler Rüstungskontrollübereinkünfte, die auch Streit- kräftereduzierungen und -begrenzungen beinhalten, sowie deren überprüfbare Durchführung vorsehen.
Quelle: Bulletin Nr. 46 vom 20.05.1994, S. 411-414




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