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  Politik   

 


1999-05-06

Erklärung des Vorsitzenden zum Abschluß des Treffens der Außenminister der G 8 auf dem Petersberg am 06. Mai 1999

1. Die Außenminister der G 8 einigten sich auf folgende allgemeine Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovo-Krise:

    unverzügliches und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo;

    Rückzug militärischer, polizeilicher und paramilitärischer Kräfte aus dem Kosovo;

    Stationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen im Kosovo, die von den Vereinten Nationen gebilligt und beschlossen und in der Lage sind, die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu garantieren;

    Einrichtung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu beschließenden Übergangsverwaltung für den Kosovo, um die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben für alle Einwohner im Kosovo sicherzustellen;

    die sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen und ungehinderter Zugang zum Kosovo für humanitäre Hilfsorganisationen;

    ein politischer Prozeß zur Schaffung einer politischen Übergangsrahmenvereinbarung, die eine substantielle Selbstverwaltung für den Kosovo unter voller Berücksichtigung des Rambouillet-Abkommens und der Prinzipien der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Länder der Region, sowie die Demilitarisierung der UCK vorsieht;

    umfassendes Vorgehen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilitsierung der Krisenregion.

2. Zur Umsetzung dieser Grundsätze beauftragten die Außenminister der G 8 ihre Politischen Direktoren, Elemente einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorzubereiten.

3. Die Politischen Direktoren werden hierzu einen Fahrplan zu den weiteren konkreten Schritten für eine politische Lösung der Kosovo-Krise ausarbeiten.

4. Der Vorsitz der G 8 wird die chinesische Regierung über die Ergebnisse der heutigen Sitzung unterrichten.

5. Die Außenminister der G 8 werden zu gegebener Zeit erneut zusammentreffen, um die bis dahin erzielten Fortschritte zu überprüfen.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de


 




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