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Press Release: Brussels (14-04-1999) - Nr. (Presse )

Zusammenfassung der Aussprache zu Kosovo durch den Vorsitzenden beim informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel am 14. April 1999

1. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union führten heute eine ausführliche Diskussion über die gegenwärtige Krise im Kosovo. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen nahm an der Sitzung teil.

2. Die Staats- und Regierungschefs erneuern ihre Entschlossenheit, das Morden und die Deportationen im Kosovo nicht hinzunehmen und sind der Auffassung, daß der Einsatz schärfster Maßnahmen - einschließlich militärischer Aktionen - notwendig und gerechtfertigt war. Sie werden auf der Zielsetzung eines mulitethnischen und demokratischen Kosovo bestehen, in dem alle Menschen in Frieden und Sicherheit leben können. Sie werden die jugoslawischen Behörden für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Vertriebenen im Kosovo verantwortlich halten.

3. Die Staats- und Regierungschefs unterstützen die Initiative des Generalsekretärs vom 9. April 1999, die die Forderungen der internationalen Gemeinschaft zusammenfaßt und von denen sie keinesfalls abgehen werden: Sofortige Beendigung aller Gewaltakte, Rückzug aller militärischer Kräfte, der Sonderpolizei und der irregulären Einheiten, Stationierung internationaler militärischer Kräfte sowie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen. Sie stellen fest, daß es jetzt an den jugoslawischen Behörden liegt, die internationalen Forderungen ohne Abstriche anzunehmen und umgehend mit ihrer Umsetzung zu beginnen. Dies würde eine Suspendierung der militärischen Maßnahmen der NATO erlauben und den Weg für eine politische Lösung eröffnen.

4. Die Staats- und Regierungschefs werden sich für die Verabschiedung dieser Prinzipien in einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unter Kapitel VII einsetzen.

5. Die Staats- und Regierungschefs erneuern ihre Unterstützung für ein politisches Abkommen über den Kosovo, aufbauend auf dem Rambouillet acquis, der eine substantielle Autonomie im Rahmen der Grenzen der Bundesrepublik Jugoslawien vorsieht. Sie verständigten sich auf Eckpunkte einer Übergangsordnung im Kosovo, die unmittelbar nach dem Ende des Konflikts hergestellt werden soll. Insbesondere soll vorgesehen werden:

- die Einrichtung einer internationalen Übergangsverwaltung, die der Europäischen Union übertragen werden könnte,

- der Aufbau einer Polizei, die die Bevölkerung im Kosovo repräsentiert,

- die Durchführung von freien und fairen Wahlen und

- die Stationierung internationaler militärischer Kräfte, die für den Schutz aller Bevölkerungsgruppen im Kosovo sorgen werden.

6. Die Staats- und Regierungschefs haben die Notwendigkeit einer aktiven Rolle der Europäischen Union in der Überwindung der Krise hervorgehoben.

7. Die Staats- und Regierungschefs unterstreichen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit der russischen Föderation, deren Beitrag für eine Lösung des Kosovo-Problems unabdingbar ist.

8. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigen die Beschlüsse des Allgemeinen Rates vom 8. April 1999 über die humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und Vertriebenen und über die Unterstützung für die Nachbarstaaten der Bundesrepublik Jugoslawien. Diese können sich der Solidarität der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sicher sein.

9. Die Europäische Union wird zu einer Konferenz über Südosteuropa einladen, um weitere, umfassende Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung, Sicherheit, Demokratisierung und wirtschaftlichen Gesundung dieser Region zu beschließen. In diesem Zusammenhang betonen die Staats- und Regierungschefs, daß alle Staaten der Region das Recht auf eine Annäherungsperspektive an die Europäische Union haben.



Quelle: Councel of Europe Union


 




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