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Beitrittserklärung der Volkskammer

Die Volkskammer erklärt den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 zum 3. Oktober 1990. Sie geht davon aus, daß bis zu diesem Zeitpunkt die Beratungen zum Einigungsvertrag abgeschlossen sind, die Zwei-plus-vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der Einheit regelt, und die Länderbildung soweit vorbereitet ist, daß die Wahl zu den Länderparlamenten am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann.


Quelle: Berliner Zeitung vom 24.8.1990


 




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