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Beiträge zur Geschichte  









André Brie

Gleichheit - Freiheit - Eigentum?

"Verschiedene Untersuchungen zeigen Enttäuschung vieler Ostdeutscher über die Ergebnisse der Vereinigung und die Realität der Bundesrepublik. - Nach Ergebnissen des "Sozialreports 1996" identifizieren sich gegenwärtig 87 Prozent der Ostdeutschen weder mit der BRD noch mit der DDR."

(André Brie referierte in einem Fachgespräch der Humanistischen Union mit Marianne Birthler (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Wolfgang Thierse (SPD) am 1. März 1997 in Schwerin, zu "Problemen" der Menschenrechte in Ostdeutschland, speziell unter dem Gesichtspunkt von "Freiheit - Gleichheit - Eigentum".)

Es steht für mich außer Frage, daß wir Ostdeutschen individuelle und Freiheitsrechte gewonnen haben, die in der DDR mißachtet und faktisch oder sogar ausdrücklich nicht gewährt wurden. Das betrifft solche entscheidende Grundrechte wie die der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses oder das Verbot, Bürgerinnen und Bürgern die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Gleiches trifft auf elementare demokratische Institutionen zu - freie, gleiche, geheime Wahlen, Parteienpluralismus, parlamentarische Demokratie, Gewaltenteilung. Das sind meiner Meinung nach unbestreitbare, große Gewinne für die Ostdeutschen.

Ihre Wertschätzung muß auch gegen die beträchtlichen und berechtigten Enttäuschungen verteidigt werden, die sich angesichts wirtschaftlicher und sozialer Zerstörungen in Ostdeutschland sowie Aspekten politischer und juristischer Diskriminierung zeigen. Wenn aber selbst der Parteivorstand meiner eigenen Partei in seiner Erklärung zum 5. Jahrestag der staatlichen Einheit betont, diese Vorteile hätten "die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR durch die deutsche Vereinigung erfahren" so scheint es mir erstens dringend erforderlich, daran zu erinnern, daß es diese Bürgerinnen und Bürger selbst waren, und zwar als sie noch nicht "ehemalige" waren, die insbesondere durch die Zivilcourage und das Wirken der Bürgerbewegungen diese Rechte und Institutionen im Herbst 1989 erkämpften. Sie sind nicht Ergebnis der deutschen Vereinigung, sondern die Vereinigung ist unter anderem ihr Resultat. Zweitens wurden im letzten Jahr der DDR ein Niveau und eine Modernität von Menschenrechten durchgesetzt oder zumindest im Konsens der Runden Tische verkündet, die deutlich über die Bundesrepublik hinaus wiesen und mit und nach der Vereinigung vergessen gemacht, verteufelt und dem gesellschaftlichen Rückwärtsgang geopfert wurden.

Verschiedene Untersuchungen - am bekanntesten sind die vom SPIEGEL in Auftrag gegebenen - zeigen Enttäuschung vieler Ostdeutscher über die Ergebnisse der Vereinigung und die Realität der Bundesrepublik. Diese Enttäuschung scheint teilweise so groß, daß eine Verklärung der DDR und eine Geringschätzung der gewonnenen Freiheiten stattfindet. Eindeutig nachgewiesen sind unterschiedliche Schwerpunktsetzungen hinsichtlich der Menschenrechte in Ost- und in Westdeutschland. Das betrifft ganz besonders die Frage nach der Priorität von Gleichheit oder Freiheit. Das Allensbacher Meinungsforschungsinstitut fragte beispielsweise zum einen nach der Meinung zu der Aussage: "Ich finde Freiheit und möglichst große Gleichheit eigentlich beide gleich wichtig. Aber wenn ich mich für eines davon entscheiden müßte, wäre mir die persönliche Freiheit am wichtigsten ..." Zum anderen wurde nach der Meinung zu der Ansicht gefragt: "Sicher sind Freiheit und möglichst große Gleichheit gleich wichtig. Aber wenn ich mich für eines davon entscheiden müßte, fände ich eine möglichst große Gleichheit am wichtigsten ..." Das Resultat war alles andere als überraschend: 58 Prozent der Westdeutschen, aber nur 36 Prozent der Ostdeutschen entschieden sich für den Vorrang der Freiheit (FAZ, 28. Juni 1996). Das ist aus der politischen und kulturellen Geschichte und den aktuellen Lebensbedingungen und -erfahrungen erklärlich.

Das eigentliche Problem der deutsch-deutschen Menschenrechtsdiskussion und -realtität ist jedoch diese Wahl. Wenn Menschen so wählen müssen, stimmt etwas nicht, und zwar nicht in der Meinungsforschung, sondern in der Gesellschaft. Ich halte es daher für falsch und politisch verheerend, wenn solche Ergebnisse den Ostdeutschen als Undankbarbarkeit, Nostalgie, Unfähigkeit zu Freiheit, individueller Unabhängigkeit und Selbstentfaltung vorgeworfen oder als Ergebnis anachronistischer, unmoderner sozialer Milieus, Lebensstile und Wertorientierungen gesehen werden.

Im Mainzer Karneval im Februar 1997 wurde den Ostdeutschen unter dem Jubel des Publikums, darunter des begeistert in die Fernsehkamera lachenden Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Bernd Seite, geraten, die Hände von den Augen zu nehmen, da sie sonst nicht zupacken könnten.

Ich verkenne nicht, daß libertäre Orientierungen in Ostdeutschland noch weniger verwurzelt sind und viele unvermeidliche und in Westdeutschland weit vorangeschrittene Umbrüche in den Sozialstrukturen, Milieus und Werteentwicklungen in Ostdeutschland weniger ausgeprägt sind. Es wäre allerdings zu fragen, ob deren konkrete Gestalt, die sie in Westdeutschland angenommen haben, tatsächlich und uneingeschränkt zukunftsfähig und modern sind, oder ob nicht, wie der Sozialwissenschaftler Stefan Hradil meint, in scheinbar unmodernen Orientierungen in Ostdeutschland ausgesprochen wichtige Zukunftspotentiale stecken, mit denen manches, was die Sozialwissenschaftler und viele Politiker als "rückständig" einschätzen, positiv gewendet werden könnte. Ich meine jedenfalls auch, daß der in Ostdeutschland ausgeprägtere Gemeinschaftssinn und der Gleichheitsanspruch - auf neuen Grundlagen und in neuen Formen - unerläßlich sein werden, Gesellschaftlichkeit angesichts fortschreitender sozialer Ausdifferenzierung und Segmentierung zu erhalten.

Zunächst aber geht es hinsichtlich der Menschenrechtssituation in Ostdeutschland und ihre Reflexion durch die Ostdeutschen in aller Schärfe um das Verhältnis zwischen politischen und individuellen Menschenrechten einerseits sowie den sozialen Menschenrechten andererseits.

Freiheit und Gleichheit haben ohnehin eine soziale Seite, soziale Bedingungen und soziale Inhalte. In der Verteilung von Eigentum, das "Eigentum" an Arbeitsplätzen eingeschlossen, zeigen sich diese soziale Dimensionen und die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland besonders deutlich. Real sind in Ostdeutschland mehr als 30 Prozent der Menschen von Arbeitslosigkeit oder prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen. Von den zwei Millionen Menschen, die eine Hoch- oder Fachschule in der DDR absolvierten, wurden seit 1990 über eine Million aus dem Berufsleben ausgegrenzt. Von vormals 85 000 Beschäftigten in der wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung sind weniger als 15 000 übriggeblieben.

Diese Zahlen, die Prozesse der vergangenen Jahren illustrieren, weisen vor allem aber auch auf jene Ausgangsbedingungen hin, von denen aus die wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Zukunft in Ostdeutschland gestaltet werden. Ganze 12 Prozent der Führungskräfte in Ostdeutschland sind Ostdeutsche: 0 Prozent in der Wirtschaft, 0 Prozent im Militär, 3 Prozent in der Wissenschaft, 30 Prozent in der Politik. Der ostdeutsche Verbrauch wird nur zu sechzig Prozent im Osten selbst erwirtschaftet (das ist noch wesentlich weniger als in der Spätphase der SED-Wirtschaftspolitik). In ganz Ostdeutschland gibt es heute nicht einmal mehr mehr 50 produzierende Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigte.

Das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung", das CDU/CSU und FDP durchsetzten und dem die SPD 1990 zustimmte, sowie die Priorität der Privatisierung gegenüber der Sanierung im Treuhandgesetz der großen CDU/FDP/DSU/SPD-Koalition vom 17. Juni 1990 haben zu einer Eigentumsordnung mit einem "in hohem Maße restaurativen Charakter" geführt, wie inzwischen selbst Lothar de Maizière eingesteht. Jeder vierte Ostdeutsche ist von den fast zweieinhalb Millionen Rückübertragungsansprüchen auf Grundstücke und Häuser betroffen. Rund eine Million Wohnungen in Ostdeutschland sind in den sechs Jahren der deutschen Einheit in der einen oder anderen Form in westdeutschen Besitz gegangen. Ein beträchtlicher Teil der Fördermittel, die man den Ostdeutschen stereotyp als West-Ost-Transfer vorrechnet, kam in Wirklichkeit und in großem Ausmaß Westdeutschen, vor allem westdeutschen Unternehmen zugute. Eine rechtlich und wirtschaftlich besonders extreme Form der Enteignung in Ostdeutschland sind die sogenannten Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsgesellschaften, der Kommunen und vieler Betriebe. Obwohl sie keine Kredite und Schulden im eigentlichen Sinn, sondern Belastungen aus der zentralistischen Kommandowirtschaft der DDR sind, werden sie nun "marktschaftlich" geltend gemacht.

Erstens zeigt sich in diesen Zahlen, daß elementare soziale Rechte in Ostdeutschland gegenwärtig in dramatischer Weise nicht gewährleistet sind. Die PDS hat sich bekanntlich gegen den Anschluß nach Artikel 23 des Grundgesetzes gewandt. Ein Anschluß nach Artikel 23 der UNO-Menschenrechtsdeklaration vom Dezember 1948, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat, wäre dagegen mehr denn je dringend geboten. Er enthält das von Konservativen und Neoliberalen so heftig attackierte Recht auf Arbeit. In einer Bevölkerung, die so stark wie die DDR-Bevölkerung über das Verhältnis zur Arbeit sozialisiert wurde und in der Eigentum so sehr fehlt wie in Ostdeutschland, das Arbeitsvermögen für fast alle "Neubürgerinnen und -bürger" (unterhalb des Rentenalters) also einzige Möglichkeit des Erwerbs bleibt, mußte die Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt umfassende Folgen für die gesamte Reflexion der neuen gesellschaftlichen Realität haben.

Auch das Recht auf soziale Sicherheit (Artikel 22) und das Recht auf Wohnung (Artikel 25) gelten in der UNO-Menschenrechtsdeklaration als untrennbare Bestandteile der "Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten". Der Widerspruch der ostdeutschen - und im übrigen bundesweiten - Realität und der herrschenden Politik zu den Feststellungen der Resolution 32/130 der UN-Vollversammlung vom 16. Dezember 1977 ist eklatant:

"a) Alle Menschenrechte und Grundfreiheiten sind unteilbar und wechselseitig voneinander abhängig; der Verwirklichung, der Förderung und dem Schutz sowohl der politischen und Bürgerrechte als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist gleiche Aufmerksamkeit und dringliche Beachtung zu schenken;

b) die volle Verwirklichung der politischen und Bürgerrechte ist ohne Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unmöglich..."

Zweitens: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet ... Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt." So legt es das Grundgesetz in seinem Grundrechteteil fest. In Ostdeutschland hat ein umfassender Enteignungsprozeß stattgefunden. Und er hält - nicht zuletzt mit den Angriffen auf die Bodenreform von 1945, der immer noch nicht geklärten Situation der Käuferinnen und Käufer von Grundstücken nach dem sogenannten "Modrow"-Gesetz und der weiteren Zerstörung "industrieller Kerne" - weiter an.

Die Ostdeutschen sind innerhalb von nur sechs Jahren zu derjenigen Bevölkerung in Europa geworden, der am wenigsten von dem von ihr bewohnten Gebiet gehört. Dieser gigantische Ost-West-Transfer wird im Gegensatz zu den Zahlungen des Bundes für Ostdeutschland in den Medien und im Bundestag kaum erwähnt. Daniela Dahn meinte in ihrem Buch "Westwärts und nicht vergessen" zutreffend: "Immerhin sind 95 Prozent des Volkseigentums, also Betriebe und Grundbesitz, zahlose Immobilien, Hotels und Schlösser in westliche Hände übergegangen. Eine entschädigungslose Enteignung - da mag bei vielen keine rechte Dankbarkeit aufkommen".

Drittens: Es geht aber nicht nur um soziale Probleme und Enttäuschungen, wenn die Ostdeutschen das System der Bundesrepublik heute kritisch sehen und daraus möglicherweise auf Demokratie und Freiheit allgemein schließen. In einem durchaus differenzierten Vergleich der Vorzüge und Nachteile beider Systeme (den Westdeutsche kaum konkret und aus eigener Lebenserfahrung anstellen) wird von den Ostdeutschen weniger als unmittelbar nach der Wende akzeptiert, daß der "Modernisierungsrückstand" und der Wandlungsbedarf nur im Osten gesehen wird. Nach Ergebnissen des "Sozialreports 1996" identifizieren sich gegenwärtig 87 Prozent der Ostdeutschen weder mit der BRD noch mit der DDR. Insbesondere die Erwartungen an Demokratie, Mitbestimmung und demokratische Selbstgestaltung sind gesunken. Die "Erwartungs"mentalität ist sicherlich gerade in bezug auf Demokratie problematisch. Parteien und Menschenrechtsarbeit in Ostdeutschland haben hier eine besondere Verantwortung, zu Selbstbewußtsein und eigener Aktivität der Bürgerinnen und Bürger beizutragen. Doch die Ursachen für diese Haltungen und Einschätzungen liegen nicht nur im vormundschaftlichen Charakter der DDR, sondern auch in aktuellen Faktoren und Tatsachen:

a) Die Chance einer stärker selbstbestimmten Vereinigung wurde sowohl durch die Bürgerinnen und Bürger der DDR selbst, als auch durch die Politik der etablierten Parteien in Westdeutschland, die Treuhandanstalt und die Großunternehmen und Banken zerstört. Verlangt wurde die schnelle, einseitige und in beträchtlichem Maß fremdbestimmte Anpassung der Ostdeutschen an das neue System, während der Veränderungsbedarf der (alten) Bundesrepublik geleugnet wurde.

b) Die Ostdeutschen lernten die demokratischen und freiheitlichen Institutionen der Bundesrepublik in einer Situation kennen, in der ihre Gestaltungskraft völlig unzureichend den Herausforderungen entsprach und die Wohlstands- und Sozialentwicklung rückläufig wurde.

c) Insbesondere kommunale Mitwirkungsmöglichkeiten wurden nicht als wirklich verbessert, betriebliche sogar als verschlechtert empfunden.

d) Nicht nur die Verletzung sozialer Rechte und sozialer Gerechtigkeit, sondern auch zahlreiche politische und rechtliche Diskriminierungen sind in Ostdeutschland erfahren worden und werden bis heute erfahren. Die ursprünglich hohen Erwartungen an freiheitlichen Zugewinn, Rechtstaat und demokratische Partizipation haben dadurch zwangsläufig Schaden nehmen müssen. Die Verantwortung dafür liegt nicht in der ungefestigten demokratischen und freiheitlichen Orientierung der Ostdeutschen, wie Professor Noelle-Neumann meint (FAZ, 28. Juni 1996), sondern in der Politik der etablierten Parteien, die diese Diskriminierungen in Ostdeutschland praktizierten und sich selbst über Vereinbarungen des Einigungsvertrages hinwegsetzten und hinwegsetzen oder sie einseitig ändern (Art. 8 und 9: Verbot rückwirkender Bestrafung; Art. 25: Sanierungsauftrag an die Treuhandanstalt für die früheren volkseigenen Betriebe; Art. 30: Rentenangleichung, Bestandsschutzgarantie für Renten; Art. 31: Ausbau und Weiterentwicklung der Gleichberechtigung von Mann und Frau; Art. 35: "Die kulturelle Substanz ... darf keinen Schaden nehmen."...). Das Verbot rückwirkender Anwendung von Strafrecht ist im übrigen nicht nur Bestandteil des Einigungsvertrages, sondern auch Gegenstand des Artikels 103, Absatz 2 des Grundgesetzes und der Allgemeinen Erklärung der Menslchenrechte. Seine Mißachtung stellt daher eine bedrohliche Aushöhlung rechtstaatlicher Grundprinzipien dar.

In besonders gravierender Weise wird in den neuen Bundesländern gegen das Gleichheitsprinzip in bezug auf die Rechte und die soziale Stellung von Frauen verstoßen, das in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert ist. Der Anteil der Frauen an der Erwerbslosigkeit beträgt fast zwei Drittel. Viele soziale Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen haben sich verschlechtert. Die großzügigeren Schwangerschafts- und Wochenurlaubsregelungen und der besondere Kündigungsschutz für Alleinerziehende wurden beseitigt. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Renten wurden reduziert.

Zu reden wäre über die skandalöse und ebenfalls dem Einigungsvertrag widersprechende Aberkennung bzw. Kürzung der Entschädigungsrenten für Opfer des Faschismus, den pauschalen Ausschluß großer Gruppen von DDR-Bürgerinnen und -Bürger vom öffentlichen Dienst ohne Einzelfallprüfung und nicht zuletzt über das schwierige Problem solcher faktischer oder Teilenteignungen, die nach bundesdeutschem Recht nicht als solche gelten, die durch die Nichtberücksichtigung der DDR-Bedingungen entstanden. So hatten Pachten und Nutzungsverträge zum Beispiel für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer in der DDR oft den Charakter von Besitzregelungen, die es erlaubten Grundstück und Haus wie Eigentum zu nutzen.

Die Aufzählung derartiger Probleme geschieht nicht, um gravierende soziale und politische Defizite zur Kritik demokratischer und liberaler Rechte zu nutzen (nach dem Muster: daran zeige sich ihre Wertlosigkeit), sondern im Gegenteil, um darauf aufmerksam zu machen, welche Gefahren sich für die demokratische und freiheitliche Verfaßtheit der Bundesrepublik und für demokratisch-freiheitliche Orientierung der Bürgerinnen und Bürger aus sozialen Krisen und aus der Mißachtung von Rechten und Verpflichtungen durch die Bundesregierung ergeben. Die politischen und individuellen Menschenrechte müssen - das ist eine unabweisliche Erfahrung aus ihrer Mißachtung in der DDR - umfassend realisiert und konsequent verteidigt werden. Sie müssen vor allem von den Menschen selbst genutzt werden. Das allerdings wird sich nicht über gutgemeinte Appelle lösen lassen, sondern verlangt die politische, wirtschaftspolitische und soziale Richtung des Vereinigungsprozesses endlich so zu verändern, daß die Ostdeutschen ihre eigenständigen Erfahrungen und ihre Interessen gleichberechtigter einbringen können.

André Brie: Politikwissenschaftler, Vorsitzender der Grundsatzkommision und Mitglied des Bundesvorstandes der PDS.

Quelle: hintergrund online, 08.04.1997








 

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