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![]() Wir dokumetieren hier einige kurze Auszüge aus dem OMGUS-Bericht (Kapitel I, Kapitel II, Kapitel V, Kapitel VIII, damit der Leser einen Eindruck bekommt, wie eng die Dresdner Bank mit den NS-Regime kooperiert hat. GLASNOST-Redaktion
OFFICE MILITARY GOVERNMENT FOR GERMANY; UNITED STATES
FINANCE DIVISION - FINANCIAL INVESTIGATION SECTION
O.M.G.U.S.
Militärregierung der Vereinigten Staaten für
Deutschland
Ermittlungengegen die Dresdner Bank- 1946 -
KAPITEL I Empfehlungen Es wird empfohlen: 1. durchgreifende Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Dodge-Plan zur Dezentralisierung des Bankwesens in Form eines Viermächtegesetzes zu verwirklichen; 2. die Dresdner Bank zu liquidieren; 3. die verantwortlichen Mitarbeiter der Dresdner Bank, alle Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sowie bestimmte Abteilungs-, Filial- und Zweigstellenleiter anzuklagen und als Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen; 4. die verantwortlichen Mitarbeiter der Dresdner Bank von wichtigen Positionen im politischen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands zu entfernen und für die Zukunft davon auszuschließen.
Aus: Ermittlungen gegen die Dresdner Bank - 1946 -, herausgegeben
von Hans Magnus Enzensberger, verlegt bei Franz Greno, Nördlingen
1986.
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