Start

quellen 

  

  Geschichte   

 


Enzensberger, M.
Böll, H.
Meinhof, U.

Magnus Enzensberger

NOTSTAND


Leben wir in einer Bananenrepublik? Werden wir von Gorillas regiert? Liegt Bonn in Haiti oder Portugal? Und wer hat dort das Heft in der Hand? Ist es Marschall Castel Branco, oder ist es der Marschall Ky? Stehen vielleicht bei uns, wie im fernen Kongo, die Gangster auf den Straßen, mit entsicherten Maschinenpistolen? Oder wie weit ist es eigentlich von hier bis nach Saigon? Liegt das etwa um die Ecke?

Aber woher denn! Aber nein. Davon kann doch überhaupt keine Rede sein.

Zwar, das muß man schon zugeben, wird unsere Republik exotischer von Tag zu Tag. Zwar reibt man sich schon beim Frühstück die Augen, wenn die Zeitung kommt. Zwar wird hier das Groschenblatt zum Parlament gemacht und das Parlament zum Gesangverein; zwar stopfen sich hier die regierenden Parteien so lange das Geld der Steuerzahler in die eigenen Taschen, bis man ihnen eins auf die langen Finger gibt; zwar fallen hier Rabattmarken ab beim Einkauf von Schützenpanzern, die teueren Flugzeuge kommen schneller herunter als hinauf, und die U-Boote haben manchmal so merkwürdige Ritzen im Rumpf; zwar kriegt hier jeder Wähler vor der Wahl ein kleines Trinkgeld, das er sorgfältig aufbewahren muß und auf Verlangen zurückzahlen; zwar wird hier mit Interviews regiert, und so lange hacken die Krähen einander die Augen aus, bis keine mehr sehen kann; zwar gilt hier als der Gipfel der Staatskunst die Roßtäuscherei - und das alles nimmt sich eher exotisch als europäisch aus - aber scharf wird schließlich immer noch nicht bei uns geschossen; immer noch kann man in aller Ruhe zum Friseur gehen; immer noch gibt es im ganzen Land kein einziges Konzentrationslager; korrekt hebt der Schupo die Hand an die Mütze, wenn man ihn fragt: Wo geht es hier, bitte schön, zum Bundesverfassungsgericht? Das wollen wir doch mal festhalten.

Und was die starken Männer angeht, nach denen die schwächsten Köpfe der Nation sich sehnen: Diese starken Männer gibt es glücklicherweise nicht. Kein Ky, kein Branco sitzt in Bonn, kein Salazar und kein Duvalier. Dort sitzt weiter nichts als eine Schar von traurigen Grossisten, die Konkurs gemacht haben und nicht zum Amtsgericht wollen. So harmlos sind diese Leute, und so gefährlich . . .

Was da immer noch den starken Mann markiert, das ist ja ganz weich in den Knien! Das hat ja Angst!

Und weil sie Angst haben, diese politischen Bunkerleichen, weil sie selber der Notstand sind, von dem sie faseln, darum hecken sie die Paragraphen, die diesen Notstand verewigen sollen. »Im Ernstfall«, sagt der Herr von Hassel, "kann nur das funktionieren, was schon im Frieden funktionierte.« Da es aber im Frieden nicht funktionieren will, wird es das einfachste sein, den Frieden ganz abzuschaffen.

Zu einem Teil ist dieses Werk ja schon getan. Vier verfassungswidrige Gesetze sind schon seit über einem Jahr verkündet. Aber weil sie Angst haben, und Angst vor ihrer eigenen Angst, darum soll der Rest in der Schublade bleiben.

Wir haben mit ihnen nichts mehr zu reden. Aber wir verlangen, daß jetzt endlich die Vernunft gehört wird. Wir verlangen daß das Gesetz aus dem Bunker tritt. Wir verlangen, daß das Parlament, am hellichten Tage, diesem Spuk ein Ende macht. Die Republik, die wir haben, wird noch benötigt. Wenn man uns fragt, und wenn man uns nicht fragt, erst recht: Eine Bananenrepublik lassen wir aus diesem Land nicht machen.


Quelle: Vaterland, Muttersprache, Wagenbach



Heinrich Böll

NOTSTANDSNOTIZEN


Entgegen aller Vernunft hatte ich beim Sternmarsch tatsächlich die Hoffnung, die SPD wäre noch umzustimmen, noch zu retten; nicht die Illusion, die Hoffnung. In den Tagen nach dem Sternmarsch gab ich diese Hoffnung auf. Es waren die peinlichsten Tage in der Geschichte des deutschen Nachkriegsjournalismus, und es gab keinen Grund, die Springerpresse schlimmer zu finden als die andere. Ausnahmen - wie den Kölner Stadt-Anzeiger - empfinde ich angesichts der fast totalen Gleichschaltung fast schon als störend, weil sie mögen sie tatsächlich liberal sein gleichzeitig die Funktion erfüllen, der Liberalität noch ein Alibi zu geben.

Der Streit um die Anzahl der Teilnehmer am Sternmarsch auf Bonn war aufschlußreich: die Angaben schwankten zwischen 15.000 und 70.000; und wenn es l0.000 oder 150.000 gewesen wären, es wäre immer noch eine Mini-Minderheit gewesen, die dort protestierte. Da hocken also die beiden riesigen, miteinander verbündeten Parteien im Parlament, sind ihrer Sache vollkommen, aber auch ganz und gar sicher und müssen doch am Vortage des Sternmarsches noch, vom Funk und Fernsehen begünstigt, öffentlich kundtun, daß da obskure Elemente, hauptsächlich Kommunisten, ans Werk gehen, die Demokratie zu zerstören. Wer war da nun in der Position der »Hysterie«? Kein Sinn für Proportionen, kein Sinn für Minderheiten, und der Sinn für Minderheiten ist eins der Urelemente der Demokratie. Die Machtlosigkeit der etablierten Macht. Macht und Humor schließen einander nicht aus, aber Humor bewiesen in Bonn nur die Demonstranten. Es war eine heitere Veranstaltung (ein Freund nannte sie »irenisch«; er hatte recht). Bonn, dieses einst so hübsche und immer nur friedfertige Städtchen, gab sich humorlos, indem es brav den Direktiven des Innenministers folgte und sich in sein Kochnischchen verkroch. Bonn bewies seine Kaffigkeit, bewies, daß es seinen Glanz den Kurfürsten und den Preußen verdankt, eine Art rheinisches Potsdam ist. Königstreu, hohenzollerngefärbt, krippentreu.

Im Hintergrund immer die beiden Undiskutablen, die beiden Untragbaren und Unerträglichen: Lübke und Kiesinger.

Diesmal keine Resolution, kein Aufruf von der Gruppe 47. Nach diesem öffentlich begangenen politischen Selbstmord der Gruppe 47 frage ich mich, warum die Gruppe 47 die Anti-Springer-Resolution aufsetzte. Warum sollte einer nicht auch auf Springer-Mist krähen? Die deutsche Presse ist ja nicht nur konzentriert, auch konzertiert, derart konzertiert, warum sollte man da nicht auch einen Furz ins Springer-Konzert mit eingehen lassen. Es bleibt ja ohnehin nur das eine: zersetzen, zersetzen, zersetzen.

Zersetzung ist hier die einzig mögliche Form der Revolution. Der politische Moralismus der Gruppe 47 ist jedenfalls nach ihrer Notstandsabstinenz nur noch peinlich.


Quelle: konkret Nr. 10, 1968




Ulrike Meinhof

Gegen wen?


Wider ein deutsches Notstandsgesetz

Mit dem Notstandsgesetz wird das Grundgesetz geknackt, wie schlimm oder harmlos, wie christ- oder sozialdemokratisch auch immer. Aber alternativ zum Notstandsgesetz gäbe es nur noch den Staatsstreich, der Regierung, versteht sich, zur Bewältigung des Notstands, wenn er eingetreten ist - wird von sozialdemokratischer Seite erklärt. Diese Behauptung hängt damoklesschwertig über der Diskussion zum Notstandsgesetz, droht ein Ja auch dort zu erpressen, wo Nein gedacht und gefühlt wird.

Die Stimmen im Parteivorstand der SPD, die noch vor zwei Jahren ein Notstandsgesetz für überflüssig hielten, wie der Bundestagsabgeordnete und vormalige Vorsitzende des Ausschusses »Kampf dem Atomtod« Walter Menzel, sind verstummt, und die Gegner jeglicher Notstandsgesetzgebung innerhalb der SPD, wie der Marburger Professor Wolfgang Abendroth, sind ausgeschlossen.

Das kennzeichnet den Stand der Gespräche: Trotz stärkster Widerstände gegen ein Notstandsgesetz in den Gewerkschaften, man erinnere sich nur der Beschlüsse der IG-Metall in Berlin 1961 und des DGB-Jugendkongresses am gleichen Ort im April dieses Jahres, ist der gesamte Bundestag über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes einig. Schon heute - heißt das - repräsentiert der Bundestag in Mehr- und Minderheit nicht mehr die Meinungen der Öffentlichkeit; der Rechtsruck der SPD seit Godesberg hat die Linke nicht aufgerieben, sie aber aus dem Parlament - zugunsten einer vollkommenen Konformität desselben - verdrängt.

In der Alternative: Staatsstreich oder Notstandsgesetz aber ist die ganze Diskussion über die geplante Grundgesetzänderung in einen Engpaß geraten, an dessen Ende auf jeden Fall die Demokratie nach Herrenchiemseer Muster' eingeklemmt wird und abstirbt. Präziser: Die Verbannung einer dritten Möglichkeit für die Sicherung der Demokratie aus der parlamentarischen Diskussion, der legalen und uneingeschränkt demokratischen, enthält die Prämisse, daß die Fortsetzung der bisherigen deutschen Außen- und Innenpolitik - wie sie von CDU, FDP und SPD betrieben wird - nicht innerhalb der Normen des Grundgesetzes möglich ist; vielmehr ist zwingend eingetreten, was die Gegner der deutschen Atomrüstung schon 1958, als der Bundestag die Ausrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen beschloß, voraussagten: Atomare Aufrüstung und Demokratie sind unvereinbar (wobei »Atomrüstung« materiell und formal für CDU-Politik seit 13 Jahren steht und »Demokratie« materiell und formal das Grundgesetz meint).

Das Grundgesetz, das keine Ausnahmerechte für die Exekutive im Falle eines Notstandes einräumt, das Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Streikrecht und Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das jene Artikel, die die Rechtsgrundlage westlicher Freiheit gerade in Unterscheidung zu allen totalitären Regimen ausmachen, niemals aufgehoben haben will, hat dennoch für exzeptionelle Situationen Vorsorge getroffen. Das Jahr der Währungsreform und Berliner Blockade, als das Grundgesetz entstand, war durchaus nicht ein Jahr politischer Naivität und Illusionen.

Es hat Vorsorge getroffen für den Kriegsfall (Äußerer Notstand), für Aufstand und Unruhe im Innern (Innerer Notstand) und für den Fall der Funktionsunfähigkeit einer demokratischen Institution (Gesetzgebungs- und Verfassungsnotstand). Artikel 80 GG sieht vor, daß durch Gesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden können, Rechtsverordnungen zu erlassen; Artikel 59a (in seiner Formulierung seit Verabschiedung der Wehrgesetze im März 1956) regelt die Feststellung des Verteidigungsfalles; Artikel 65a (gleichfalls im März 1956 beschlossen) bestimmt die Kommandogewalt über die Streitkräfte in Normalzeiten und nach Verkündung des Verteidigungsfalles.

Dem Inneren Notstand vorbeugend verbietet das Grundgesetz »Vereinigungen, ... die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten« (Artikel 9 Absatz 2), es erklärt »Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden« für verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2), und wer die Freiheiten des Grundgesetzes zum Kampf gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte (Artikel 18). Artikel 37 regelt den Bundeszwang gegen ein rebellisches Bundesland, und Artikel 91 erlaubt es der Bundesregierung, die Polizeistreitkräfte der Länder ihren Weisungen zu unterstellen.

Schließlich ist an den Gesetzgebungs- und Verfassungsnotstand in den Grundgesetzartikeln 81 und 67 gedacht.

Auf den »Totalen Krieg« freilich ist das Grundgesetz sowenig eingerichtet wie auf die Bekämpfung einer Bevölkerungsmehrheit durch eine Regierungsminderheit, ein Problem, für das Plebiszit, Neuwahlen und Regierungsrücktritt als geeignetere Mittel erscheinen, denn Polizei- und Bundeswehreinsatz. Der reine Verteidigungsfall schließt den »Totalen Krieg« aus, so wie die totale Demokratie die Aufhebung von Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Streikrecht ausschließt. Andernfalls kann das eine nicht länger Verteidigung genannt werden, das andere nicht mehr Demokratie. Nicht zufällig wurde das Grundgesetz antithetisch zu Krieg und Terror vorangegangener 12 Jahre entworfen, nicht zufällig schützt es Pazifismus und persönliche Freiheit, nicht zufällig bedurfte es zur deutschen Remilitarisierung einer Grundgesetzänderung ebenso wie jetzt zur Einschränkung irgendeiner Freiheit, für welchen Sonderfall auch immer.

Gegen welche Mehrheit aber braucht die Regierung der Bundesrepublik Sondervollmachten und welche Minderheit andererseits verfügt in der Bundesrepublik über so viel Machtmittel, um Staat und Demokratie in ihrem Bestand zu gefährden?

Wir haben politische Streiks in den letzten fünf Jahren erlebt, bei Henschel in Kassel und in der eisenschaffenden Industrie in Braunschweig. Damals wurde sogar nach dem Generalstreik gerufen. Das war 1958, als Karlsruhe eine Volksabstimmung verbot, als über 80% der bundesdeutschen Bevölkerung Nein sagten zum Beschluß des Bundestages, die Bundeswehr mit Atomwaffen auszurüsten, als Schröder heute Außen-, damals Innenminister - vor der Polizeigewerkschaft in Stuttgart erstmalig Notstandsvollmachten für die Regierung forderte. Gegen wen? Gegen die 80 Prozent oder gegen die 20 Prozent, die eine Mehrheit im Bundestag hatten?

Vom Kapp-Putsch bis zum Jahr 1958 haben die Gewerkschaften immer und nie woanders als auf seiten der Republik gestanden, immer auf seiten der Freiheit, gegen Autorität und Totalitarismus. Ungeklärt ist sogar, was ein Generalstreik im Jahr 1933 vermocht hätte, als nichts mehr zu verlieren war und alles zu gewinnen.

Ohnmächtig ist eine demokratische Regierung gegen Aufrührer und Putschisten also nur dann, wenn diese einerseits minderheitlich und andererseits bewaffnet auftreten. Bewaffnete Minderheiten sind in der Bundesrepublik aber nur Polizei und Armee, sieht man von den Luftbüchsen einiger Schützenvereine ab und den Doppelläufen der Forstwirtschaft. Sollte dem Höcherl seine Polizei und dem Strauß seine Bundeswehr schon heute so entwachsen sein, daß sie Sondervollmachten gegen diese bedürfen? Ist ihnen die Generalsdenkschrift von 1959 - als einige Bundeswehrchefs glaubten, den gewählten Organen des Volkes politische Vorschriften machen zu müssen - so in die Knochen gefahren?

Auch alle nachträglichen Rechtfertigungsversuche des berühmt berüchtigten Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung, auf den jedermann hinweist, der für und der gegen ein Notstandsgesetz Argumente hat, übersehen meist, daß dieser Artikel versagt hat, in dem, wozu er geschaffen wurde. Nicht den Nationalsozialismus mit ermöglicht zu haben, war sein eigentlicher Schade, das lag nicht zuletzt an seiner unklaren Formulierung, daraus könnte heute vielleicht (vielleicht!) gelernt werden, sondern ihn nicht verhindert zu haben. Als mißbräuchlich erwies er sich, aber überhaupt nicht als nützlich.

Will man also aus Weimar und seiner Ablösung durch den Faschismus lernen, so bedarf es anderer Mittel zum Schutz der eigenen Demokratie als jener, die versagten. Begriffen sollte werden, daß Weimar schließlich am wenigsten wegen der Unzulänglichkeiten seiner Verfassung zugrunde ging und am meisten wegen seiner mangelhaften demokratischen Praxis. Unheilvoll war das Erbe des Kaiserreichs mit seinem alten Beamtenstab und Beamtenrecht, mit seiner Reichswehr und seinen soldatischen Traditionen, unheilvoll war der unbewältigte Erste Weltkrieg. Geputscht wurde von rechts, nicht von links, gestreikt für die Demokratie nicht gegen sie.

Und Bonn? Das in Sachen Demokratie empfindlichere westliche Ausland sieht in Strauß die Gefahr, im autoritärpatriarchalischen Bundeskanzler, in Gerhard Schröder, dem im Gottesgnadentum befangenen (wie der SPD-Abgeordnete Schäfer ihm vorwarf). Fernsehstreit, Antisemitismus, alte Nazis und abendländische Akademie sind nicht links angesiedelt, sondern rechts. Die Linke geht auf den Ostermarsch, ist antimilitaristisch, fingert Nazi-Richter aus braunem Dreck, fahrt nach Dachau und Mauthausen, gedenkt des Jahrestages des Ermächtigungsgesetzes, ehrt die Geschwister Scholl, kämpft gegen Rüstung und Notstandsgesetz, kurz: verhält sich noch heute so republikanisch wie 1848, als sie den Rechtsstaat erkämpfte, den es heute noch gibt.

Aber den Beamtenstab hat die Bundesrepublik - nolens volens - vom Faschismus übernommen, die Bundeswehr Offizieren unterstellt, die nach Alter und Reife notwendigerweise unter Hitler marschiert sind, die Lehrerschaft behalten, die schon mit deutschem Gruß den Unterricht eröffnet hatte. Sie hat auch im Interesse ihres Wohlstandes jene Industriekonzerne wieder groß werden lassen, die Schlechteres schon als Christ-Demokraten unterstützt, sprich finanziert, hatten.

Nicht die Nase des Kanzlers und seiner Adepten mißfällt uns, sondern die Traditionen im Staat, die stark sind und die mit Ausnahmeartikeln schon zu viel Schindluder getrieben haben in Deutschland, zu viel ermöglicht anstatt verhindert.

Hier Restauration, dort konformisiertes Parlament - allzuschnell heißt da Schutz der Demokratie: Schutz des einen, alleinseligmachenden politischen Weges, Schutz vor alternativen Konzeptionen, unbotmäßigen Gewerkschaftlern, unerwünschten Demonstranten, unbequemen Geistern.


Quelle: konkret Nr. 5, 1962


 




©  GLASNOST, Berlin 1992 - 2019