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KAPITEL VIDIE DEMOKRATISCHE HOCHSCHULVERFASSUNGVor dem Hintergrund der in kritischer Auseinandersetzung mit Theorie und Realität der gegenwärtigen Hochschulverfassung bereits ausführlich entwickelten Prinzipien einer Demokratisierung der Hochschule (1) und nach der Behandlung der sozialen Lage und der Arbeitsverhältnisse des Lehrkörpers und der Studentenschaft bleibt noch die Aufgabe, konkretere Vorstellungen über die praktische Organisation einer demokratischen Hochschulselbstverwaltung zu erarbeiten, um die Tragfähigkeit jenes Anspruchs auf Demokratisierung der Hochschule für die Praxis der Verwaltung der Aufgaben der Hochschule und der Regelung der sozialen Angelegenheiten ihrer akademischen Bürger zu überprüfen. Wenn dabei der Versuch unternommen wird, diese Konkretisierung z. T. bis in organisatorische und institutionelle Details zu vollziehen, so können solche Lösungen nur als eine, beispielhafte, Möglichkeit unter einer Vielzahl anderer Formen der Demokratisierung der Hochschule aufgefaßt werden. Allgemeine Organisationsprinzipien einer demokratischen HochschulverfassungAus der funktionalen und altersmäßigen Gliederung der Mitgliedschaft der Hochschule ergibt sich konsequent die Bildung von drei genossenschaftlichen Teilverbänden innerhalb der Gesamthochschule: Studentenschaft mit ihren bestehenden Organen; Da bei der Größe der heutigen Universitäten weder innerhalb der Teilverbände noch in der allgemeinen Selbstverwaltung "unmittelbare Demokratie" zu verwirklichen ist, müssen die gewählten Vertreter der Teilverbände in dafür geeigneten Organen der Universität (und ihrer Fakultäten und Institute) ihre unterschiedlichen Interessen zu einem Ausgleich bringen und sich über die Regelung der gemeinsamen Aufgaben und Angelegenheiten einigen. (In vielen Hochschulen der USA und in lateinamerikanischen Ländern sind bereits seit langem praktische Formen einer solchen Kooperation von Hochschullehrern und Studentenvertretern in der akademischen Selbstverwaltung verwirklicht.) Dabei ist zwischen drei unterschiedlich strukturierten Arbeits- bzw. Verwaltungsbereichen innerhalb der Hochschule zu unterscheiden: den festgelegten Rechten und Pflichten der einzelnen Hochschullehrer, Assistenten und Studenten, die sich aus ihren unterschiedlichen Funktionen im wissenschaftlichen Arbeitsprozeß der Hochschule ableiten (z.B. das Recht der Professoren, nach eigenem Ermessen, aber im Interesse einer sinnvollen Ausbildung der Studenten, Vorlesungen und Seminare zu veranstalten; das Recht der Studenten, diese oder jene Vorlesung zu besuchen oder nicht zu besuchen); Als die grundlegenden Selbstverwaltungseinheiten sind angesichts der heutigen Größe der Universitäten nicht mehr die Fakultäten, sondern vor allem die Institute anzusehen; sie sind nicht Betriebsmittel eines Institutsdirektors, sondern der Ort der Zusammenarbeit von Hochschullehrern, Assistenten und Studenten, die daher bei der Leitung und Regelung der Angelegenheiten des Instituts zusammenwirken sollten. Zur wirkungsvollen Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben einer modernen Hochschulselbstverwaltung mit eigener Wirtschaftsverwaltung benötigt die Hochschule einen größeren eigenen bürokratischen Apparat, der aber von einer starken, demokratisch-legitimierten und kontrollierten Verwaltungsexekutive geleitet werden muß, in der Professoren, aber auch Assistenten und ältere Studenten für eine gewisse Zeit hauptamtlich tätig sind. Aufgaben der Hochschulselbstverwaltung Aus der doppelten Funktion der Hochschulselbstverwaltung in einer sozialen Demokratie Verwaltung eines Sachgebietes und Vertretung von Personen - ergeben sich für die Selbstverwaltung folgende Ausgaben: Dabei handelt es sich nicht um eine Erweiterung des traditionellen Aufgabenbereichs der Hochschule, sondern die Lösung ihrer Aufgaben, der gemeinsamen Arbeit von Hochschullehrern, Assistenten und Studenten in Forschung, Lehre und Studium erfolgt in einer Demokratie, die sich beginnt, als eine soziale Demokratie zu konstituieren, notwendigerweise in anderen Formen und Arbeitsverhältnissen als im Obrigkeitsstaat oder in einer rein formalen politischen Demokratie. Auf politische Stellungnahmen und Aktionen kann die Hochschule, und im besonderen Maße die Studentenvertretung, im Interesse des ihr immanenten Engagements an die volle Herstellung der Autonomie des Menschen durch Verwirklichung einer freien, vernünftig organisierten Gesellschaft nicht verzichten, sollen nicht wiederum Kräfte wie die traditionellen Korporationen in einer Weise in der Öffentlichkeit für "die Universität" Stellung beziehen und sich ihre Vertretung anmaßen, die das aufklärerische Ziel der in der Universität betriebenen Wissenschaft bereits einmal verfälscht und in sein inhumanes, gegenaufklärerisches Zerrbild verkehrt haben. Praktische Zwischenlösungen Da der Einführung einer genuin demokratischen Hochschulselbstverwaltung in den deutschen Universitäten besonders starke traditionell verfestigten Widerstände entgegengebracht werden, müssen von den Studentenvertretungen praktikable Kompromiß- und Zwischenlösungen entwickelt und vorgeschlagen werden, deren Funktionieren die Professoren von der Nützlichkeit solcher Einrichtungen überzeugen soll. Im Sinne einer Anregung der Hinterzartener Hochschulkonferenz der WRK und des Hochschulverbands von 1952 wird daher empfohlen, zunächst rein beratende Gremien zu schaffen, "in denen auf breitester Basis grundsätzliche Hochschulfragen besprochen werden". Daran sollten gewählte Vertreter der Ordinarien und Nichtordinarien, der Assistentenschaft und der Studentenschaft teilnehmen. Ähnlich zusammengesetzte beratende Ausschüsse sollten möglichst auch den Fakultätsvertretungen der Ordinarien und den Institutsdirektoren beigeordnet werden, um hier die erstrebte praktische Zusammenarbeit und gegenseitige Information und Beratung an ganz konkreten Problemen zu erproben. Erst in einer späteren Phase erscheint es möglich, daß diese beratenden Organe allein durch ihre praktisch erfolgreiche Arbeit in der Hochschule ein solches Gewicht erhalten, das es rechtfertigt, ihnen auch eine Beschlußfassung und Entscheidungsgewalt in wichtigen Fragen der allgemeinen Hochschulselbstverwaltung zu übertragen, während nach und nach die Aufgaben der traditionellen Organe der Professorenschaft - Senat und engere Fakultäten auf die Organisation von Forschung und Lehre im engeren Sinne sowie auf rein "professorale Angelegenheiten" beschränkt werden könnten. Um den Kontakt zwischen allen Bereichen der Hochschulselbstverwaltung zu verbessern, ist es daneben allerdings erforderlich, daß Studentenvertreter, wenn auch nur mit beratender Stimme, möglichst an allen Sitzungen der Senate und Fakultäten teilnehmen, ebenso wie die Teilnahme von Senatsbeauftragten an Sitzungen der Studentenparlamente nützlich erscheint. Aufgaben der StudentenvertretungDie Arbeit der Studentenvertretungen muß in stärkerem Maße als bisher das politische und soziale Bewußtsein der Studenten, wie es uns aus empirischen Untersuchungen (Student und Politik, Untersuchungen bei Schelsky, Skeptische Generation) entgegentritt, bei der Setzung von Schwerpunkten und Zielen ihrer Arbeit in Rechnung stellen. Die mangelnde Beteiligung der Studenten an den Wahlen für die Studentenvertretungen und ihr Desinteresse an deren Arbeit, ist zwar Ausdruck der auch sonst in dieser Gesellschaft vorwiegenden Konsumentenhaltung des Staatsbürgers gegenüber den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Institutionen, aber es besteht doch gerade an der Universität noch am ehesten die Chance, das Verharren in einem bloßen Konsumenten-Dasein wenigstens bewußt zu machen und mindestens im engsten Rahmen der Arbeit des Studenten in der Hochschule aufzuheben. Immerhin ist die Bereitschaft zu politischer Aktivität bei Studenten wesentlich höher als bei ihren Altersgenossen außerhalb der Hochschule. Wenn dennoch weitgehend Desinteresse an der Arbeit der Studentenvertretung vorherrscht, so müssen zusätzliche Gründe dafür auch in der mangelnden Fähigkeit und in dem fehlenden Willen vieler Studentenvertreter gesehen werden, die nächstliegenden realen Interessen der Studenten zu erkennen und wirksam zu vertreten. Sind doch diese Studentenvertreter z. T. ebenfalls durch die Schule des traditionellen Bildungshumanismus gegangen. Gerade bei Studentenvertretern wirkt sich jedoch das dadurch vermittelte Gesellschaftsbild besonders verhängnisvoll aus, als sie entweder aus einem besonderen Führungsanspruch sich über die Masse der Studenten erheben, andererseits aber nicht bereit sind, die "materialistischen Interessen" der Studenten wirksam zu vertreten. Im Gegensatz dazu müssen die Bemühungen von Studentenvertretern, die eine demokratisch, Beteiligung der Studentenschaft erstreben (und nicht ihre Führung durch eine "Elite der Elite") gerade bei den folgenden Gruppen von Studenten einsetzen: (1) der Minderheit derjenigen Studenten, die immerhin - aus moralischem Antrieb zumeist - Demokratie "von unten" verwirklichen und praktizieren wollen, (2) sowie bei jenen, die im Unterschied zu den vom Bildungshumanismus geprägten Studenten einen "realistischen" Sinn für ihre nächstliegenden Interessen, beruflicher und sozialer Art entwickeln verbunden mit der Bereitschaft, Fachschaft, AStA und VDS als Interessenvertretungen zu akzeptieren und zu benutzen. Daher muß die Aktivität der Studentenvertretungen stärker als bisher bei den unmittelbaren Interessen der Studenten und bei ihrer Stellung im Instituts- und Seminarbetrieb, in der Klinik und im Labor einsetzen. Das erfordert eine intensive Beschäftigung mit der Betriebsstruktur der Hochschule und der Stellung des Studenten darin. Nur wenn Studentenvertreter auf diesem Gebiet hervorragendes leisten, können sie in einer größeren Minderheit der Studentenschaft Resonanz für weiterreichenden Ziele der Demokratisierung der Hochschule und der wissenschaftlichen Vertiefung des Studiums finden. Dadurch kann den Studenten die Vermittlung zwischen ihrer Alltagssituation bei der Arbeit im Seminar oder im Labor und der autoritären Betriebs- und Verfassungsverhältnissen der Hochschule bewußt gemacht werden. In der Praxis bedeutet das eine Verstärkung der Fachschaftsvertretungen in den Augen der Studenten zu einem notwendigen Instrument ihrer Interessen im Institut werden. ..... Anmerkungen:(1) Vgl. Kapitel "Akademische Freiheit und soziale Demokratie" Quelle: SDS Hochschuldenkschrift "Hochschule in der Demokratie" erschien 1961. Aus Nachdruck der zweiten Auflage 1972, Verlag Neue Kritik KG Frankfurt, S. 143-146
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