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Beiträge zur Geschichte  









Gründung des Deutschen Bundes

Die Gründungsakte wurde am 8. Juni 1815 unterschrieben. Es war der Grundvertrag eines aus souveränen Staaten bestehenden Staatenbundes. Ihm gehörten an: das Kaiserreich Österreich, die fünf Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover und Württemberg, das Kurfürstentum Hessen, sieben Großherzogtümer, zehn Herzogtümer, zwölf Fürstentümer, ein Landgrafentum und vier Stadtrepubliken.

Da einige Herrscherlinien später ausstarben, zählte der Deutsche Bund schließlich 34 erbliche Monarchien und vier Freie Städte. Die Beziehungen zwischen den einzelnen souveränen Staaten sollten durch den Bundestag - eine Versammlung der Bevollmächtigten der Fürsten - hergestellt werden. Österreich war Präsidialmacht und sein Gesandter führte den Vorsitz. Es gab kein einheitliches Maß-und Münzsystem, kein Bundesgericht und kein Bundesheer.

Im Artikel 2 der Bundesakte wurde als Zweck des Bundes die Erhaltung der Unabhängigkeit der deutschen Einzelstaaten und die Unterdrückung der nationalen Einheitsbewegungen genannt. Von Österreich und Preußen gehörten nicht alle Gebiete zum Bund, nur jene, die bereits zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten.

Drei ausländische Fürsten besaßen Stimmrecht in der Bundesversammlung: der König von England, der in Personalunion König von Hannover war, der König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg und der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg. Die vier Freien Reichsstädte, Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt hatten zusammen nur eine Stimme. Die kleineren Fürstentümer hatten sich auf einen Bevollmächtigten zu einigen. Das deutsche Volk war in der Bundesakte mit keinem Wort erwähnt.

Die Heilige Allianz

Im September 1815 wurde zwischen Zar Aleander I. für Rußland, Kaiser Franz I. für Österreich und König Friedrich Wilhelm III. für Preußen eine "Heilige Allianz" geschlossen. Ihr traten alle europäischen Fürsten bei, mit Ausnahme des englischen Königs, des türkischen Sultans und des Papstes. Der Papst erklärte, daß er sich der Allianz nicht anzuschließen brauche, da er sowieso stets ihre Grundsätze befolge. In ihr verpflichten sich die europäischen Monarchen "im Namen der christlichen Religion" einander bei der Unterdrückung der Revolution, wo auch immer sie ausbrechen sollte, Hilfe zu leisten. Jede soziale oder politische Veränderung sollte verhindert, jede liberale Bestrebung unterdrückt werden. Im österreichischen Staatskanzler, dem Fürsten Metternich, fand die Allianz ihren rücksichtslosen Vollstrecker.

Um die bestehenden Zustände theoretisch zu untermauern und zu legitimieren, bediente sich die Reaktion einer Ideologie, die auf der christlichen Religion aufbaute und im sogenannten kategorischen Traditionalismus gipfelte. Die Religion sollte der entschei dende schöpferische und tragende Faktor in der Geschichte sein und als Maßstab für die Gestaltung der politischen, gesellschaftlichen, sittlichen und geistigen Ordnung gelten. Diese Ideologie diente der Verteidigung von Thron und Altar.

Vom Staatsrechtler Karl Ludwig von Haller (1786-1854) wurde die Auffassung vertreten, daß den Fürsten ein unvergängliches Eigentum - ein patrimonium - am Throne sowie am Land zustehe. Die Staatslehre sollte vom Naturrecht gereinigt werden, Hobbes und Rousseau überwunden werden. Sein Hauptwerk erschien 1816: "Die Restauration der Staatswissenschaften."

Die ideologische Plattform, die fast alle Theoretiker der "Restauration" vereinte, war die romantische Schule. Ihre Kennzeichen waren: Irrationalismus, militanter Katholizismus und die idealistisch-mystische Verklärung des Mittelalters. Der historische Prozeß wurde als eine Art organischer Wachstumsprozeß aufgefaßt, in den die Menschen nicht eingreifen dürfen bei Strafe der Auslösung von Katastrophen. Von diesen Ideen zehrte auch die historische Rechtsschule, deren Begründer Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) war.



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