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2000-11-08

Nicht schuldig

Presseerklärung von Egon Krenz

Egon Krenz gab am Mittwoch in Strasbourg folgende Erklärung ab. Der Text wurde redaktionell geringfügig gekürzt.


Im Revisionsprozeß vor einem Jahr in Leipzig sagte der Vertreter des Generalbundesanwaltes, daß ich vor dem Europäischen Gerichtshof keine Chance haben würde(...) Mir ist bewußt, daß es nicht Aufgabe des Gerichtshofes sein kann, über deutsche Querelen zu urteilen, die noch aus dem Kalten Krieg stammen. Andererseits sind aber 45 Jahre Spaltung Europas und die sich daraus ergebenen Folgen das wesentliche Element der Verurteilung von DDR-Bürgern durch die BR Deutschland. Nicht in Tschechien, nicht in der Slowakei oder Ungarn, nicht in Bulgarien oder Rumänien, auch nicht in Rußland wurden nach dem Systemwechsel 1989/90 Gerichtsprozesse wegen der Situation an den Grenzen geführt. Dort gab es aber das gleiche Grenzregime wie zwischen der alten BRD und der DDR. Wäre ich ein Russe, oder lebte ich in einem anderen Staat des früheren Warschauer Vertrages, ich hätte wegen Grenzzwischenfällen nicht vor Gericht gestanden.

Was in der Bundesrepublik nach 1990 passierte, ist ein typisch deutsches Phänomen, offen ausgesprochen vom Bundesjustizminister am 23. September 1991. Auf dem 15. Deutschen Richtertag forderte er von den Richtern und Staatsanwälten, ihren Beitrag zu leisten, um die DDR »zu delegitimieren«. Die Staatsanwälte und Richter folgten mehrheitlich der Vorgabe. Unter solchen Bedingungen war ein fairer Prozeß in Deutschland undenkbar.

Hier wird so getan, als sei der Kalte Krieg nur von der DDR geführt worden. Dem entspricht juristisch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, für DDR- Bürger das Rückwirkungsverbot aufzuheben. Dies ist ein politisch, moralisch und juristisch schwerwiegender Vorgang.

Protokolle des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1952 sagen aus, daß die BRD den Artikel 7 Absatz 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) nicht akzeptiert, sondern einen Vorbehalt erklärt hat. Nie wieder - so jedenfalls damals im Deutschen Bundestag - sollte nach den grausamen Erfahrungen mit der Negierung des Rückwirkungsverbots durch die Nazidiktatur das Rückwirkungsverbot in Deutschland aufgehoben werden. Was stellt sich nun aber heraus? Während für die Verantwortlichen des faschistischen Terror- und Verbrecherregimes das Rückwirkungsverbot zu jedem Zeitpunkt und in jedem einzelnen Fall in der BR Deutschland strikt angewendet wurde, soll für DDR-Bürger bei der Beurteilung ihrer in keiner Weise mit dem einzigartigen Völkervernichtungsverbrechen der Nazidiktatur vergleichbaren Handlungen das Rückwirkungsverbot aufgehoben sein. Angesichts der Tatsache, daß in Deutschland wieder Synagogen brennen und rechte Gewalt marschiert, wäre dies ein verhängnisvolles Signal für die Gegenwart und die Zukunft.

Zu keiner Zeit des Bestehens beider deutscher Staaten hat die BRD eine internationale Verurteilung der DDR wegen ihres Grenzregimes beantragt, weder in der UNO und ihren Organen noch bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Trotz genauer Kenntnis aller Einzelheiten des DDR-Grenzregimes schloß die Regierung der Bundesrepublik Deutschland 1972 mit der DDR den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen beiden Staaten. Kanzler Kohl und Staatsratsvorsitzender Honecker vereinbarten noch am 12. März 1985, daß die »Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität ... grundlegende Bedingung für den Frieden sind.« Das Grenzgesetz der DDR unterschied sich nicht von den entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik. Kohl und Honecker haben beim Staatsbesuch 1987 darüber gesprochen. 12 Stunden haben sie miteinander konferiert, auch über das Grenzgesetz der DDR und die entsprechenden bundesdeutschen Regelungen. Kohl sagte zu Honecker, er erwarte nicht, daß »sich heute oder morgen etwas verändert ...« Im Gemeinsamen Abschlußkommunique stand nicht ein Wort zur Rechtswidrigkeit des Grenzregimes. Noch im Juni 1989 war ich als Mitglied des SED-Politbüros in Begleitung von Herrn Streletz offizieller Gast in der Bundesrepublik Deutschland. Niemand kam auf die Idee, uns wegen »Totschlags« zu verhaften. Erst nach 1990 wirft das nunmehr größer gewordene Deutschland den Mitgliedern des SED-Politbüros vor, eine »(Rechts)-pflicht zur Abschaffung des Grenzregimes« (Landgericht Berlin) gehabt zu haben.

Die Grenze zwischen der DDR und der BRD war aber nicht - wie die Bundesrepublik behauptet - eine »innerdeutsche«. Real existierten auf deutschem Boden zwei Staaten. Ihre Grenze war Teil jener Trennlinie, die Churchill schon im März 1946 den eisernen Vorhang quer durch den Kontinent« nannte. Deutschland wurde bekanntlich nicht auf Beschluß des SED-Politbüros geteilt, sondern weil es den Zweiten Weltkrieg angezettelt hatte. Die Grenze war Symbol der Teilung Europas. Auf beiden Seiten befanden sich derart viel Truppen und Waffen, daß ein kleiner Grenzzwischenfall zu einer kriegerischen Auseinandersetzung hätte führen können. Im Oktober 1961 stellten an der Berliner Grenze die USA ihre Panzer den Kampfwagen der UdSSR gegenüber. Die Zuständigkeit der jeweils anderen Supermacht für die Grenze war den Hauptbeteiligten USA und UdSSR vollkommen klar. US-Präsident Reagan rief deshalb noch 1987 vor dem Brandenburger Tor in Berlin nicht Honecker, sondern Gorbatschow auf, das Tor zu öffnen. Seit 1952 war die Grenze der DDR zugleich die westliche strategische Verteidigungslinie der UdSSR und seit 1955 die Außengrenze der Staaten des Warschauer Vertrages. Das Grenzgebiet war »Militärisches Sperrgebiet«. Die Alliierten haben dies immer respektiert. Was die DDR-Führung am 9. November 1989 mit der Öffnung der Grenzen getan hat, war ihr vor 1989 objektiv unmöglich (...)

Zu Beginn meines Prozesses vor dem Berliner Landgericht habe ich 1996 gesagt, daß es für ein faires Verfahren, für die richterliche Souveränität und die geschichtliche Gelassenheit, für die Wahrheit und Gesetzlichkeit besser gewesen wäre, wenn sich die bundesdeutsche Justiz in bezug auf die DDR selbst für befangen erklärt und die Angelegenheit vor das Europäische Gericht gebracht hätte. Ob sich meine Ankläger und Richter subjektiv für befangen halten oder nicht, ist unbedeutend. Objektiv standen und stehen wir durch die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Gesellschafts- und Rechtssystemen, zu unterschiedlichen Militärblöcken und der sich daraus ergebenen feindseligen Vergangenheit beider deutscher Staaten in einer wechselseitigen, in einer fundamentalen geschichtlichen und rechtlichen Befangenheit.

Dazu kommt, daß es beim Berliner Landgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht keinen Richter aus Ostdeutschland gibt. Die alte Bundesrepublik stellt die Richter und die DDR die Angeklagten. Unsere Ankläger und Richter waren ohne genauere Kenntnis der gesellschaftlichen politischen und rechtlichen Verhältnisse in der DDR. Sie waren nicht in der Lage, nach DDR-Recht zu urteilen.

Als 1990 der Einigungsvertrag abgeschlossen wurde, war das Grenzregime seit Jahrzehnten bekannt. Bekannt war auch, daß die Bürger der DDR der Rechts- und Gerichtshoheit der BR Deutschland unterliegen werden. Trotzdem wurde aber vom bundesdeutschen Gesetzgeber darauf verzichtet, Artikel 103, Absatz 2 des Grundgesetzes einzuschränken.

Damit war unmittelbar vor dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages den Bürgern der DDR für den Fall des Beitritts zugesichert, daß sie nur für solche Taten strafrechtlich verfolgbar sind, die schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung in der DDR unter Strafe gestellt waren. Die Gültigkeit des Rückwirkungsverbotes im Artikel 103 des Grundgesetzes wurde den DDR-Bürgern im Einigungsvertrag uneingeschränkt und unbedingt zugesichert. Sie hätte auch aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen der BRD nicht eingeschränkt werden können. Obwohl alle Bürger der Bundesrepublik laut Grundgesetz gleich sein sollten, ist das Rückwirkungsverbot für Altbundesbürger absolut, für DDR- Bürger aufgehoben. Damit wurde Ostdeutschland zu einer Sonderzone des Rechts.

Mehr als meine eigene Verurteilung beschäftigt mich die Tatsache, daß zuvor eine Serie von Strafprozessen gegen Grenzsoldaten stattfand, unter anderem auch gegen den Beschwerdeführer Herrn Winkler. »Wir bewegen uns da immer am Rande der Rechtsbeugung«, schrieb dazu kürzlich der Professor für Zivil- und Römisches Recht an der Freien Universität Berlin, Uwe Wesel, in der überregionalen Süddeutschen Zeitung. Und zu meinem Urteil fügt er hinzu: »Ein Fehlurteil«. Er nennt es: »juristisch falsch und skandalös«. Ich rechtfertige nicht den Tod von Menschen. An die Toten und Verletzten an der Grenze beider Weltsysteme denke ich mit dem Gefühl eines Mannes, der weiß, daß die Macht der DDR allein nicht ausreichte, Blutvergießen an der wohl heißesten Grenze des Kalten Krieges vollständig zu verhindern. Jeder Tote hat mich immer betroffen gemacht, hat mich zum Nachdenken veranlaßt, wie Zwischenfälle an der Grenze verhindert werden können. Daß dies nicht immer gelang, zähle ich zur Negativseite meiner Lebensbilanz. Das Regime an der Grenze zwischen den Staaten des Warschauer Vertrages und denen der NATO läßt sich aber nicht auf subjektive Schuld reduzieren. Ohne Spaltung Europas keine Spaltung Deutschlands. Ohne den Beitritt der BRD zur NATO keine Mitgliedschaft der DDR im Warschauer Vertrag. Ohne Vertragszugehörigkeit keine Bündnisdisziplin.

Vor elf Jahren öffnete die DDR ihre Westgrenzen. Daß dabei nur Freudentränen und kein Blutstropfen flossen, gehört zum unbestreitbaren Erbe der DDR. In einem Brief an das Berliner Landgericht stellte UdSSR-Präsident Gorbatschow dazu fest, daß dies dazu beigetragen habe, »militärische Aktionen mit weitreichenden Folgen« zu verhindern. Als Oberster Kommandierender der Truppen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages wußte er, wovon er sprach. Dennoch sind DDR-Entscheidungsträger von der bundesdeutschen Justiz zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, darunter auch die Beschwerdeführer Heinz Keßler und Fritz Streletz. Nach den Zählungen unabhängiger Beobachter wurden gegen 85 000 DDR-Bürger Ermittlungsverfahren mit mehr als 100 000 Betroffenen geführt. Es wurden über 900 Urteile gesprochen. Gorbatschow nannte dies eine »Hexenjagd«. Er fügte hinzu: »Was den Versuch anbelangt, ... Egon Krenz für die Lage an der Grenze verantwortlich zu machen, so entsteht der Eindruck, daß dieser Versuch eine politische Abrechnung und in jedem Fall ein Rückfall in die Praktiken des Kalten Krieges ist.«

Gegen DDR-Recht oder gegen die EMRK habe ich nicht verstoßen. Wofür DDR-Hoheitsträger durch die Justiz der Bundesrepbulik Deutschland verurteilt wurden, sind wir nicht schuldig.



Quelle:Junge Welt, 9.11.2000


 




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