Arbeitsgrundlage
für die Zuwanderungs-Kommission
der CDU Deutschlands
Präambel
Zuwanderungspolitik und Integrationspolitik können nur dem gelingen, der sich
seiner eigenen nationalen und kulturellen Identität gewiss ist. Grundlage für
uns ist ein weltoffener Patriotismus. Die Identität unserer deutschen Nation ist
geprägt durch unsere Verfassungsordnung, durch die gemeinsame Geschichte,
Sprache und Kultur. Unsere Kultur ist sowohl historisch gewachsene Tradition als
auch Lebensäußerung des Menschen der Gegenwart. Wir Deutschen haben auf
der Grundlage der europäischen Zivilisation im Laufe der Geschichte unsere
nationale Identität und Kultur entwickelt, die sich in unserer Sprache und in
Künsten, in unseren Sitten und Gebräuchen, in unserem Verständnis von Recht
und Demokratie, von Freiheit und Bürgerpflicht niederschlägt. Deutschland
gehört zur Wertegemeinschaft des christlichen Abendlandes. Wir sind Teil der
europäischen Kulturgemeinschaft.
Als Nation tragen wir gemeinsam Verantwortung für unsere Vergangenheit und
für die Gestaltung unserer Zukunft. Die Gemeinsamkeit unseres kulturellen und
geschichtlichen Erbes und unser gemeinsamer Wille zur Freiheit und Einheit sind
Ausdruck nationaler Identität und Grundlage für das Zusammenwachsen der
Menschen in unserem wiedervereinigten Volk und Staat. Demokratisches
Nationalbewusstsein fördert die Bereitschaft, Pflichten und Verantwortung für
das Gemeinwesen wahrzunehmen.
Dabei sind wir uns bewusst, dass unser Gemeinwesen von geistigen Grundlagen
lebt, die nicht selbstverständlich und für alle Zeiten gesichert sind. Es ist uns
besondere Selbstverpflichtung, die christlich geprägten Wertgrundlagen unserer
freiheitlichen Demokratie zu bewahren, zu stärken und weiter zu entwickeln.
Dies unterscheidet uns wesentlich von sozialistischem, nationalistischem und
liberalistischem Denken. Grundlage und Orientierung unseres politischen
Handelns sind das christliche Verständnis vom Menschen und die daraus
abgeleiteten Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit.
Wir treten dabei für das Recht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Person
ein. Der freien Entfaltung der Person entspricht die Vielfalt der Meinungen,
Bedürfnisse und Interessen der Bürger. Sie ist Grundlage unserer freiheitlichen
Demokratie. Nur eine freiheitliche, solidarische und gerechte Gesellschaft und
ein nach diesen Grundwerten handelnder Staat werden der Würde des
Menschen gerecht. Diese Überzeugungen sind die Grundlage für das
Zusammenleben aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, gleich ob
sie deutscher oder anderer Nationalität sind, und deshalb auch Richtschnur für
die Ausgestaltung unseres Zuwanderungs- und Integrationskonzepts.
I.
Zuwanderung findet aus unterschiedlichen Gründen statt. Deutschland ist
attraktiv für Ausländer zum einen als Wirtschaftsstandort, als Zufluchtsort,
aber auch aufgrund seines Netzes sozialer Sicherheit. Wie kaum ein anderes
Land in der Welt hat Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten Zuwanderer
aufgenommen. Die Zahl der hier lebenden Ausländer hat sich zwischen 1973
(Anwerbestop) bis heute mehr als verdoppelt (von 3,5 Mio. auf 7,3 Mio.).
Keine Gesellschaft kann unbegrenzte Zuwanderung verkraften, will sie nicht ihre
innere Stabilität und Identität aufs Spiel setzen. Die Bundesrepublik hat
deshalb wie jedes andere Land, das auch unter einem vergleichbaren
Zuwanderungsdruck steht , das Recht, die Zuwanderung zu steuern und zu
begrenzen. Die Frage lautet nicht: Zuwanderung - ja oder nein, sondern:
Zuwanderung weitgehend ungeregelt wie bisher oder geregelt und begrenzt.
Erforderlich ist eine Gesamtregelung der Zuwanderung. In diese
Gesamtregelung sind alle Gruppen von Zuwanderern einzubeziehen.
II.
Notwendig ist eine vernünftige, die Interessen unseres Landes und der hier
lebenden Menschen berücksichtigende Zuwanderungspolitik. Wir dürfen die
Risiken einer unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung und die sich
daraus für unser Gemeinwesen ergebenden Probleme und Belastungen nicht
übersehen und nicht verschweigen. Aber wir müssen ebenso deutlich machen,
dass Zuwanderung für eine Gesellschaft in vielfältiger Hinsicht auch eine große
Chance der Bereicherung bietet. Nicht nur in ökonomischer Hinsicht. Und wir
müssen den Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer um die
Zukunft unseres Landes und natürlich auch um ihr ganz persönliches
Lebensschicksal Sorgen machen, übertriebene Ängste vor Zuwanderung
nehmen.
Mit einem umfassendem Zuwanderungskonzept allein ist es nicht getan.
Voraussetzung ist über das hinaus, was heute bereits stattfindet, eine
umfassende Integrationspolitik. Einfach nur mehr oder andere Zuwanderung
zuzulassen, ohne sich den damit einhergehenden Integrationsfragen und
problemen zu stellen, wäre unverantwortlich. Und zwar unverantwortlich nicht
nur gegenüber den Bürgern unseres Landes, sondern auch unverantwortlich
gegenüber den Zuwanderern. Integrationsfähigkeit muss auch ein Maßstab für
den Umfang für Zuwanderung sein.
III.
Die Regelung der Zuwanderung unterliegt in Teilen völker- und
europarechtlichen Vorgaben, zum Beispiel der Genfer Flüchtlingskonvention.
Deutschland will auch in Zukunft die Zuwanderung aus humanitären Gründen
ermöglichen und steht uneingeschränkt zu seinen entsprechenden
Verpflichtungen. Deren Ausgestaltung darf jedenfalls so lange es eine
gerechte europäische Lastenverteilung nicht gibt jedoch nicht zum Verlust
eigener nationaler Gestaltungsmöglichkeiten führen. Soweit Zuwanderung
gesteuert werden kann, hat sich diese in erheblichem Maße an legitimen
wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Eigeninteressen zu orientieren.
Wenn unsere Wirtschaft in verschiedenen Branchen und sogar in
Schlüsselpositionen ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften weder aus dem
Reservoir hiesiger Arbeitnehmer noch durch die Einstellung von Arbeitnehmern
aus den EU-Ländern decken kann und wenn trotz erhöhter
Ausbildungsleistungen der Betriebe und verstärkter Umschulungs- und
Qualifizierungsanstrengungen der Arbeitsverwaltung freie Arbeitsplätze nicht
besetzt werden können, dann muss dies negative Folgen für die wirtschaftliche
Entwicklung unseres Landes haben. Eine gesteuerte Zuwanderung qualifizierter
Fachkräfte liegt daher durchaus im Interesse unserer Volkswirtschaft und damit
des gesamten Landes.
Gerade zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher
Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik muss Deutschland offen sein für
ausländische Fachkräfte, Unternehmer und Wissenschaftler. Weltoffenheit ist
Voraussetzung für herausragende Leistungen in allen Bereichen, nicht nur im
Sport.
Wenn wir in Zukunft bei dem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe
erfolgreich sein wollen, kann ein halbherziges, unschlüssiges Sonder- oder
Sofortprogramm wie die Green-Card-Initiative unserem Land eher schaden als
nutzen. Wer die Besten gewinnen will, muss sie und ihre Familien mit
offenen Armen und ohne Ressentiments aufnehmen und ihnen in der
Bundesrepublik eine dauerhafte, attraktive Arbeits- aber auch
Lebensperspektive bieten.
Daneben ist auch zu prüfen, ob und wieweit auch durch gesteuerte
Zuwanderung ein Beitrag zur Lösung sich abzeichnender demografischer
Probleme geleistet werden kann.
Zuwanderung aus legitimen nationalen Interessen und Zuwanderung aus
humanitären Gründen müssen in einer vernünftigen Balance gehalten werden.
Es geht nicht um eine Politik des Entweder oder. Es geht nicht um die Frage,
ob unser Land Menschen aus humanitären Gründen oder aus eigenen,
wirtschaftlichen Motiven aufnehmen soll. Es geht um ein den Interessen
unseres Landes dienendes und die humanitären Interessen der Zuwanderer
berücksichtigendes, ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen
Zuwanderungstatbestände und gründe.
IV.
Jedes Staatswesen und jede Gesellschaft muss auf ein bestimmtes
gemeinsames Fundament, ein gegenseitiges Vertrauen und ein
Zusammengehörigkeitsgefühl achten. Zu diesem Fundament zählt auch die
Akzeptanz eines gemeinsamen Grundwertekanons. Anders kann ein
Gemeinwesen mit unterschiedlichsten individuellen Lebensvorstellungen nicht
stabil bleiben. Ohne Loyalität gegenüber den grundlegenden Wertvorstellungen
des Aufnahmestaates und entsprechendem gemeinsamen
Identitätsbewusstsein kann unser Gemeinwesen weder seine Aufgaben erfüllen
noch seine Bürger für das Gemeinwohl aller in Pflicht nehmen.
Integration erfordert deshalb, neben dem Erlernen der deutschen Sprache sich
für unsere Staats- und Verfassungsordnung klar zu entscheiden und sich in
unsere sozialen und kulturellen Lebensverhältnisse einzuordnen. Dies
bedeutet, dass die Werteordnung unserer christlich-abendländischen Kultur, die
vom Christentum, Judentum, antiker Philosophie, Humanismus, römischen
Recht und der Aufklärung geprägt wurde, in Deutschland akzeptiert wird. Das
heißt nicht Aufgabe der eigenen kulturellen und religiösen Prägung, aber
Bejahung und Einordnung in den bei uns für das Zusammenleben geltenden
Werte- und Ordnungsrahmen.
Integration in diesem Sinne ist weder einseitige Assimilation, noch
unverbundenes Nebeneinander auf Dauer. Multikulturalismus und
Parallelgesellschaften sind kein Zukunftsmodell. Unser Ziel muss eine Kultur
der Toleranz und des Miteinander sein auf dem Boden unserer
Verfassungswerte und im Bewusstsein der eigenen Identität. In diesem Sinne
ist es zu verstehen, wenn die Beachtung dieser Werte als Leitkultur in
Deutschland bezeichnet wird.
Die Chance, dass Zuwanderung dem Wohle unseres Landes dient, zu nutzen
und die Risiken einer unzureichenden Integration zu minimieren, setzt eine
konsequente Integrationspolitik voraus.
Bessere und schnellere Integration der rechtmäßig und auf Dauer in
Deutschland lebenden Migranten verlangt zunächst und vor allem
entsprechende Sprachkenntnisse. Nur wer hinreichend gut Deutsch kann, hat
auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in der deutschen Gesellschaft eine
Chance. Das Vorhandensein guter deutscher Sprachkenntnisse sollte sich als
Bonus auswirken, etwa bei der Entscheidung über einen Zuwanderungsantrag
oder auch sonst bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder eines dauerhaften
Aufenthaltstitels. Auf der anderen Seite muss es möglich sein, Zuwanderer
jedenfalls dann, wenn sie etwa auf öffentliche Leistungen angewiesen sind, zur
Teilnahme an Integrationskursen und hier vor allem Sprachkursen zu
verpflichten. Zwar gibt es bereits eine ganze Reihe von Angeboten zur
Sprachförderung. Eine Verpflichtung, diese Angebote anzunehmen, besteht
jedoch oftmals nicht. Konkrete Verpflichtungen, einhergehend mit einem
System von Anreizen und Sanktionen, können jedoch dazu beitragen, dass
bleibeberechtigte Ausländer möglichst rasch die deutsche Sprache erlernen und
dadurch die Grundlage für eine gelungene Integration schaffen.
Ausländer, die berechtigterweise einreisen und einen Daueraufenthalt erlangen
wollen, sollen an einem Eingliederungsprogramm teilnehmen. Dieses
Programm soll insbesondere Deutsch, die Grundzüge der Rechtsordnung der
Bundesrepublik Deutschland, der Geschichte und Kultur unseres Landes sowie
gesellschaftliche und berufliche Orientierung umfassen. Entsprechende
frühzeitige Bemühungen können Separierungstendenzen und damit die Bildung
von Parallelgesellschaften vermeiden helfen.
V.
Der grundgesetzlich verbürgte Familiennachzug wird nicht in Frage gestellt.
Durch Gesetz muss jedoch Missbrauch ausgeschlossen und dafür Sorge
getragen werden, dass nachziehende Familienangehörige bereit und vor allem
Hinblick auf ihre Sprachkenntnisse auch in der Lage sind, sich zu integrieren.
Vor allem unter Integrationsgesichtspunkten muss das Nachzugsalter für Kinder
deutlich gesenkt werden. Die Entscheidung der hier lebenden Eltern über den
Nachzug ihres noch im Heimatland lebenden Kindes muss möglichst früh
getroffen werden. Spät einreisende Jugendliche haben kaum eine Chance,
einen Schulabschluss und damit den Einstieg in eine Berufsausbildung zu
schaffen.
VI.
Ungeregelte Zuwanderung findet vor allem über das Asylgrundrecht statt. 90 %
der Asylbewerber können sich letztlich nicht auf politische Verfolgung berufen.
Gleichwohl bleiben die meisten der abgelehnten Asylbewerber aus vielfältigen
Gründen auf Dauer in unserem Land.
Die Diskussion über ein Gesamtkonzept für eine zeitgemäße Ausländer- und
Zuwanderungspolitik muss das Asylrecht deshalb einbeziehen. Wir müssen
vorurteilsfrei auch über eine Reform des Asylrechts diskutieren. Der Schutz von
politischen Flüchtlingen, wie wir ihn auch weiterhin garantieren wollen, kann nur
dann und auf Dauer die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung finden, wenn
das Asylrecht wirklich nur den tatsächlich politisch Verfolgten zugute kommt.
Wir wollen, dass das Asylrecht gewährleistet bleibt. Aber wer es auf Dauer für
die wirklich politisch Verfolgten erhalten will, muss bereit sein, es so zu
reformieren, dass Missbrauch verhindert werden kann. Es sollte unser
vorrangiges Ziel sein, den Asylmissbrauch zu bekämpfen, die Verwaltungs- und
Gerichtsverfahren so zu beschleunigen, dass sie innerhalb eines Jahres
abgeschlossen werden können, und Abschiebehindernisse zu beseitigen.
Wir treten für eine Harmonisierung des europäischen Asylrechts ein - bei
Freizügigkeit innerhalb Europas und Sicherung seiner Außengrenzen macht eine
nationale Asylpolitik zunehmend keinen Sinn mehr. Die Umwandlung des
Asylgrundrechts in eine institutionelle Garantie darf im Hinblick auf die
europäische Einigung und europäische Harmonisierung auch des Rechts kein
politisches Tabu bleiben. Es ist eine Illusion zu glauben, eine europäische
Harmonisierung des Asylrechts bzw. der Asylpolitik würde ausschließlich auf dem
deutschen Rechtsniveau stattfinden.
VII.
Bürgerkriegsflüchtlinge können kaum einer starren Quote unterworfen werden.
Angst und Schrecken erinnert sei nur an die Bilder des Flüchtlingselends im
Kosovo lassen sich schwerlich in Quoten fassen. Die Zahl aufgenommener
Bürgerkriegsflüchtlinge kann jedoch die übrige Zuwanderung nicht unberührt
lassen.
Sobald die Bürgerkriegsflüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren können,
sollen sie grundsätzlich auch gehen. Bürgerkriegsflüchtlinge haben keinen
Anspruch auf Daueraufenthalt in Deutschland. Bei der Rückführung sollte jedoch
flexibel und differenziert vorgegangen werden.
Ungelöst ist unter dem Stichpunkt Lastenverteilung auch eine EU-weite,
gerechte Verteilung von Bürgerkriegsflüchtlingen. Die Lasten von
Bürgerkriegsflüchtlingen müssen auf alle EU-Länder gerecht verteilt werden.
Gleiches gilt für den Zuzug von Asylsuchenden. Es darf nicht sein, dass ein
einzelnes Land die Hauptlast trägt. Das unterhöhlt die Akzeptanz für solche
Hilfen in der Bevölkerung.
VIII.
Die Freizügigkeit der Unionsbürger gehört zu den konstitutiven Freiheiten der
Europäischen Union. Beschränkungen durch Quoten oder andere
Steuerungsmaßnahmen verbieten sich deshalb.
Im Hinblick auf die künftige Freizügigkeit sollten Zuwanderungsanträge aus den
Staaten, die demnächst der EU beitreten, Vorrang haben vor
Zuwanderungsanträgen aus anderen Nicht-EU-Staaten.
IX.
Der Kampf gegen die illegale Einreise und international operierende
Schleuserbanden, die z.T. mit unvorstellbar grausamen Methoden arbeiten,
muss insbesondere an den EU-Außengrenzen intensiviert werden. Der
Bundesgrenzschutz muss für die Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben personell
und technisch bestens ausgestattet sein.
X.
Aufgabe der Kommission wird sein, auf der Grundlage der vorstehenden
Leitsätze ein konkretes und geschlossenes Zuwanderungskonzept zu
erarbeiten. Dabei werden insbesondere folgende Fragen zu diskutieren sein:
Welcher Umfang an Zuwanderung ist mit Blick auf die beteiligten Interessen
vertretbar?
Welche Bedeutung kommt der Zuwanderung mit Blick auf die sich abzeichnende
demografische Entwicklung zu?
Wie wird das Verhältnis zwischen einzelnen Zuwanderungsgruppen bestimmt?
Welche Instrumente zur Zuwanderungsregelung und -begrenzung stehen zur
Verfügung?
Welche Möglichkeiten zur Bekämpfung des Asylmissbrauchs können über das
bestehende Recht hinaus zur Verfügung gestellt werden?
Wie ist ein Integrationskonzept zu gestalten?
Welche Möglichkeiten bestehen, illegale Zuwanderung wirksamer zu bekämpfen
und wie soll auch unter humanitären Gesichtspunkten mit den Menschen
umgegangen werden, die aufgrund illegaler Einreise in Deutschland leben?
Quelle: CDU-Online, 06.11.2000
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