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Schlußfolgerungen des Vorsitzes Einleitung Die Staats- und Regierungschefs waren bei ihrer ersten Begeg- nung nach Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union von dem Willen bestimmt, die durch diesen Vertrag gebotenen neuen Möglichkeiten unverzüglich voll zu nutzen, um die Probleme der Stunde anzugehen und der Union einen weiteren Impuls zu geben. Der Europäische Rat hat sich vor allem mit der wirtschaft- lichen Lage und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit befaßt. Im Lichte des von Herrn Delors vorgelegten Weißbuchs hat er einen kurz- und mittelfristigen Aktionsplan festgelegt, dessen Durchführung er selbst verfolgen wird. Sodann hat der Europäische Rat einen ersten Aktionsplan für den Bereich Justiz und Inneres angenommen, der in Zukunft noch zu verstärken sein wird, da die Zusammenarbeit in diesem Bereich für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger von herausragender Bedeutung ist. Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik hat der Euro- päische Rat insbesondere eine erste Aktion der Präventivdiplo- matie eingeleitet, indem er beschlossen hat, daß die Euro- päische Union im Frühjahr 1994 eine Konferenz einberufen wird, auf der ein Stabilitätspakt für die mittel- und osteuro- päischen Länder ins Leben gerufen werden soll. Schließlich hat der Europäische Rat eine Reihe von Beschlüs- sen zur Umsetzung des Unionsvertrags und der Schlußfolge- rungen seiner Tagung vom Oktober gefaßt. Den Erörterungen im Europäischen Rat ging ein Gedanken- austausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Klepsch, über die wichtigsten Themen der Tagesord- nung voraus. 1. WACHSTUM, WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND BESCHÄFTIGUNG A. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - Aktionsplan Die gegenwärtige hohe Arbeitslosigkeit mit allen ihren direk- ten und indirekten Auswirkungen gefährdet den Zusammen- halt unserer Gesellschaft. Es gibt kein Allheilmittel gegen die Arbeitslosigkeit. Aber es darf auch keine Resignation aufkommen. Wir müssen handeln, und unsere Antwort wird um so wirksamer sein, als es sich um eine gemeinsame Antwort handeln wird. Ebenso wie nach der Annahme der Einheitlichen Akte müssen nun alle Kräfte mobilisiert werden, um zu gewährleisten, daß die Gemein- schaft eine neue Phase des Wohlstands erlebt. Das Thema Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Bekämp- fung der Arbeitslosigkeit stand in der letzten Zeit bei allen Tagungen des Europäischen Rates auf der Tagesordnung. In Edinburgh wurde als Ergebnis der Beratungen eine euro- päische Wachstumsinitiative lanciert, die in Kopenhagen und Brüssel weiter ausgebaut wurde. Das Ausmaß der Krise und die für alle Mitgliedstaaten be- stehenden Schwierigkeiten bei der Verbesserung der Beschäf- tigungslage machen es erforderlich, daß die bisherigen Bemü- hungen verstärkt und mehr auf die strukturellen Aspekte ausgerichtet werden. Präsident Delors hat als erster in Kopenhagen nachdrücklich betont, daß es dringend umfassender Überlegungen über die Gründe der gegenwärtigen Krise und die möglichen Maßnah- men zu deren Überwindung bedarf. Das Ergebnis dieser Über- legungen ist nun Gegenstand des von der Kommission aus- gearbeiteten "Weißbuchs über die mittelfristige Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung". Der Europäische Rat ist der Ansicht, daß dieses Dokument, dessen Qualität er hervorgehoben hat und das er seinen Beratungen zugrunde gelegt hat, eine klare Analyse der derzeitigen wirt- schaftlichen und sozialen Lage in der Union enthält und einen Bezugsrahmen für die künftigen Beratungen darstellt. Der Europäische Rat hat auf dieser Grundlage beschlossen, einen Aktionsplan in Form konkreter Maßnahmen auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten durchzuführen, mit dem kurzfristig eine Trendwende eingeleitet und bis zum Ende des Jahrhunderts die Zahl der Arbeitslosen, die heute mit 17 Millionen unannehmbar hoch ist, erheblich verringert werden soll. Dieser Aktionsplan enthält: - einen allgemeinen Rahmen für die Beschäftigungspolitik auf der Ebene der Mitgliedstaaten; - spezifische Begleitmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene; - ein Follow-up-Verfahren. Der Aktionsplan zielt vor allem darauf ab, daß die europäische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Sie muß neuen Anforderungen gerecht werden. Außerdem muß sie sich einer Welt anpassen, die einen beispiellosen Wandel der Produktionssysteme, der Arbeitsorganisation und des Kon- sumverhaltens erfährt. Für den Aktionsplan gelten vier Voraussetzungen: i) Eine gesunde Wirtschaft Allein eine stabile und kohärente Wirtschafts- und Währungs- politik mit dem Ziel einer niedrigen Inflationsrate und einer kontrollierten Entwicklung der öffentlichen Ausgaben kann zu dem schrittweisen Rückgang der Zinssätze führen, der für eine wirksame Abstützung des Wiederaufschwungs und der Inve- stitionen notwendig ist. Daneben sind stabile Wechselkurse von wesentlicher Bedeutung für eine volle Nutzung der Mög- lichkeiten des Binnenmarkts. In diesem Rahmen hat der Euro- päische Rat gemäß Artikel 103 des Vertrags den vom Rat (ECOFIN) erstellten Entwurf für die "Grundzüge der Wirt- schaftspolitik' in den Hauptpunkten gebilligt. Der Europäi- sche Rat hat den Rat (ECOFIN) ersucht, den Text auf seiner Tagung am 13. Dezember 1993 im Lichte der heutigen Aus- sprache zu diesem Thema und der entsprechenden Schlußfol- gerungen zum Weißbuch fertigzustellen. ii) Eine offene Wirtschaft Nur ein offenes Welthandelssystem, das in Theorie und Praxis auf Multilateralität beruht, kann den Wiederaufschwung wirk- sam absichern. Dies setzt die Errichtung einer Welthandels- organisation voraus, die imstande ist, für die Einhaltung der gemeinsam festgelegten Regeln zu sorgen, unter anderem indem sie bestimmten Praktiken des unlauteren Wettbewerbs Einhalt gebietet. Der Abschluß der GATT-Verhandlungen entsprechend den Bedingungen, die der Europäische Rat auf seinen Tagungen in Kopenhagen und in Brüssel festgelegt hat, stellt in diesem Zusammenhang einen entscheidenden Schritt nach vorne dar 1). Diese allgemeine Öffnungsbereitschaft wird sich deut- lich niederschlagen in den Beziehungen zu den Nachbarlän- dern der Gemeinschaft im Osten und im Süden. Gleichzeitig sind die Vorteile der expandierenden Märkte in anderen Teilen der Welt zu nutzen. iii) Eine solidarische Wirtschaft Die erforderlichen Anpassungen dürfen nicht die Grundlagen unserer Gesellschaft in Frage stellen, nämlich den wirtschaft- lichen und sozialen Fortschritt, einen hohen Grad an sozialer Sicherheit und die stetige Verbesserung der Lebensqualität. Solidarität ist zunächst gefordert zwischen den Menschen, die ------- 1) Siehe auch A n l a g e IV. Arbeit haben, und jenen, die keine haben; diese Solidarität kann zum Beispiel darin bestehen, daß ein Teil der Gewinne aus dem Produktivitätszuwachs vorrangig für Investitionen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen aufgewendet wird, insbesondere durch eine Politik der Lohnmäßigung. Darüber hinaus muß im Rahmen der Solidarität durch eine globale Vorsorge- und Wiedereingliederungspolitik zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung beigetragen werden. Die Solidarität muß auch zwischen den Regionen im Rahmen des wirtschaft- lichen und sozialen Zusammenhalts zum Tragen kommen. iv) Eine angesichts der zunehmenden Bedeutung der lokalen Ebene stärker dezentralisierte Wirtschaft; die Wirtschaft muß sich den durch die neuen Technologien eröffneten Möglich- keiten anpassen und das bei den kleinen und mittleren Unter- nehmen vorhandene Potential für die Schaffung von Arbeits- plätzen besser als bisher nutzen. B. Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene - Allgemeiner Rahmen Auf Grund der institutionellen, gesetzgeberischen oder ver- tragsrechtlichen Besonderheitenjedes Mitgliedstaats muß sich die Tätigkeit der Gemeinschaft darauf konzentrieren, Ziele festzulegen; es bleibt dann den Mitgliedstaaten überlassen, innerhalb eines gemeinsam festgelegten allgemeinen Rahmens die für ihre jeweilige Lage am besten geeigneten Mittel zu wählen. In diesem Sinne ist der Europäische Rat der Auffas- sung, daß sich die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die Kapazitäten der europäischen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen weiter auszubauen, von den Vorschlägen des Weißbuchs der Kommission leiten lassen sollten. Folgenden Maßnahmen müßte das besondere Augenmerk der Mitglied- staaten gelten: - Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme. Ins- besondere wird die Weiterbildung als Mittel zur ständigen Anpassung der Qualifikationen an die Erfordernisse der Wettbewerbsfähigkeit und der Bekämpfung der Arbeits- losigkeit erleichtert; - Verbesserung der Flexibilität innerhalb der Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt durch Beseitigung allzu starrer Vorschriften und durch verstärkte Mobilität; - Untersuchung wirtschaftlich sinnvoller neuer Formen der Arbeitsorganisation in den Untemehmen; diese Maßnahmen sollen nicht auf eine allgemeine Umverteilung der Arbeit, sondem auf innerbetriebliche Anpassungen abstellen, die mit der Produktivitätssteigerung vereinbar sind; - gezielte Senkungen der Lohnnebenkosten (gesetzlich vor- geschriebene Abgaben), insbesondere der Nebenkosten für minderqualifizierte Arbeitskräfte, um ein besseres Gleich- gewicht zwischen den Kosten der verschiedenen Produk- tionsfaktoren zu erreichen; die Mindereinnahmen bei den Sozialabgaben könnten, im allgemeinen Kontext einer Sta- bilisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben und einer Verminderung der Steuerlast, unter anderem durch - möglicherweise umweltpolitische - steuerliche Maßnahmen kompensiert werden; - bessere Verwendung der für die Bekämpfung der Arbeits- losigkeit aufgewendeten öffentlichen Mittel dank einer akti- veren Politik der Information, Motivation und Beratung der Arbeitslosen, wozu öffentliche oder private spezialisierte Einrichtungen heranzuziehen sind; - Sondermaßnahmen für Jugendliche, die ohne geeignete Qualifikationen aus dem Schulsystem ausscheiden; - Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Befriedigung neuer Bedürfnisse, die mit Lebensqualität und Umweltschutz verknüpft sind. Der so definierte gemeinsame Rahmen wird für die einzelnen Politiken der Mitgliedstaaten als Bezugspunkt dienen. Der Rat wird diese Politiken regelmäßig prüfen, um ihre Ergebnisse zu analysieren und daraus Lehren für die Fortführung der Maß- nahmen zu ziehen. C. Gezielte Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene 1. Optimale Nutzung des Binnenmarktes Die Existenz eines großen, exportorientierten Binnenmarktes stellt einen wichtigen Vorteil der europäischen Wirtschaft dar, der in vollem Umfang genutzt werden muß. Zu diesem Zweck sind Anstrengungen in vier Bereichen vonnöten: - Die vollständige Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in innerstaatliches Recht muß so rasch wie möglich abgeschlossen werden. - Die Vorschriften müssen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip vereinfacht und von Ballast befreit werden, und es muß gewährleistet werden, daß die innerstaatlichen und die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften miteinander in Ein- klang stehen. - Die Entwicklung in Richtung auf eine dezentralisierte Wirtschaft, die durch die neuen Informationstechnologien ermöglicht worden ist, muß gefördert werden, und zwar insbesondere durch die Schaffung günstiger steuerlicher, administrativer und finanzieller Rahmenbedingungen für die kleinen und mittleren Untemehmen, die einen der dyna- mischsten Wirtschaftsfaktoren der Gemeinschaft darstellen. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, zu unter- suchen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, und beispiels- weise die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung zu durchleuchten. Ferner ersucht der Euro- päische Rat den Rat (ECOFIN), noch vor Jahresende das auf den Tagungen des Europäischen Rates von Kopenhagen und Brüssel beschlossene Zinssubventionssystem zugunsten der KMU zu verabschieden. - Die Wettbewerbsregeln und die Kontrolle der staatlichen Beihilfen sind rigoros anzuwenden. - Die Effizienz des Kapitalmarkts ist zu verbessern, damit das Sparaufkommen eher in beschäftigungswirksame Anlage- Investitionen fließt. Der Europäische Rat ersucht den Rat und die Kommission, ihre Arbeit im Lichte dieser Leitlinien sowie der Arbeitsunter- lage der Kommission "Für ein strategisches Programm zur Verwaltung und Weiterführung des Binnenmarktes" fortzu- setzen. Die Prüfung des Jahresberichtes der Kommission über das Funktionieren des Binnenmarktes wird Teil des Follow-up des Aktionsplans für die Beschäftigung sein. 2. Transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie Die beschleunigte Schaffung der transeuropäischen Netze (siehe Entwicklungsschwerpunkt II des Weißbuchs) wird es ermöglichen, mehrere für die Entwicklung der Gemeinschaft wesentliche Ziele zu verfolgen: das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes, die Stärkung der wirtschaftlichen Wett- bewerbsfähigkeit, die Raumordnung, die Intensivierung der Beziehungen zu den Ländem Osteuropas und des Mittelmeer- raums sowie das Wohl der Bürger, die in den Genuß schnel- lerer und sichererer Verkehrsmittel gelangen können. Der Europäische Rat ersucht deshalb den Rat, die neuen Möglichkeiten des Vertrags (Artikel 129 b), in dem die Auf- gaben der Gemeinschaft in diesem Bereich und das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium festgelegt sind, rasch und in vollem Umfang zu nutzen. In der ersten Phase werden Leitschemata festgelegt; diese Schemata gibt es bereits für die Hochgeschwindigkeitszüge, den kombinierten Verkehr, die Straßen und die Wasserwege. Der Europäische Rat ersucht das Parlament und den Rat, die Verfahren zu beschleunigen, damit die noch ausstehenden Leitschemata (klassische Eisenbahninfrastruktur, Flughafen- infrastruktur, Hafeninfrastruktur, Elektrizität, Gas) vor dem 1. Juli 1994 im Hinblick auf die Ermittlung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse angenommen werden können. Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze wird durch eine Verbes- serung des Kabotagesystems optimiert werden. Im übrigen wird mit diesen Netzen ein Beitrag zum Umwelt- schutz geleistet, und zwar beispielsweise durch den Einsatz des kombinierten Verkehrs, der eine Entlastung der Straße durch stärkere Inanspruchnahme des umweltverträglicheren Eisenbahnverkehrs ermöglicht. Ferner sind Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke in den Ostländern notwendig. Zugleich ersucht der Europäische Rat die Mitgliedstaaten, möglichst rasch Investitionsprogramme auszuarbeiten, die sich in den durch die Netze vorgegebenen Rahmen einfügen. Bei diesen Programmen sollten Fazilitäten für diejenigen Struktu- ren eingeräumt werden, bei denen privates Kapital eingesetzt wird, und die vorrangigen Vorhaben ermittelt werden, die rasch durchgeführt werden könnten. Generell müssen die Auswahl- und Beschlußfassungsverfah- ren rasch und efizient abgewickelt werden, damit die konkrete Durchführung vor Ort schnell erfolgen kann. Damit die Infrastrukturprogramme effizient, kohärent und rasch durchgeführt werden können, nimmt die Kommission mit Unterstützung einer Gruppe von persönlichen Beauftragten der Regierungschefs eine Stimulierungs- und Koordinierungs- Aufgabe wahr. Bei den in die Zuständigkeit des Rates (ECOFIN) fallenden Aspekten kommt sie dieser Aufgabe in Zusammenarbeit mit diesem nach. 3. Infrastrukturen im Bereich der Information Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (siehe Entwicklungsschwerpunkt I des Weißbuchs) bringen tiefgreifende Veränderungen der Produktionsstrukturen und -verfahren mit sich. Für Europa ist es von wesentlicher Be- deutung, sich dieser Entwicklung rasch anzupassen und deren Auswirkungen in den Griff zu bekommen. Die Volkswirt- schaften, denen es zuerst gelingt, diesen Wandel zu vollziehen, werden einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben. Dementsprechend wünscht der Europäische Rat, daß eine Gruppe aus vorn Rat und der Kommission benannten Per- sönlichkeiten, welche beanspruchen können, alle betroffenen Industriezweige der Union sowie die Benutzer und die Ver- braucher zu vertreten, für seine nächste Tagung einen Bericht über die konkreten Maßnahmen erstellt; die in diesem Bereich von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten in Betracht zu ziehen sind. In diesem Bericht sollten folgende Aspekte be- handelt werden: - Entwicklung und Interoperabilität der Netze zur Erleichte- rung des Informationsflusses; - transeuropäische Basisdienste (Datenbanken, elektronische Post, interaktive Videodienste.... - neue Anwendungen. Auf der Grundlage dieses Berichts wird der Rat ein operatives Programm aufstellen, in dem die genauen Einzelheiten der Maßnahmen und die dafür erforderlichen Mittel festgelegt werden. 4. Finanzierung der Netze in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt sowie der Infrastrukturen im Bereich der Information Was die Finanzierung anbelangt, so ist es die Hauptaufgabe der Gemeinschaft, durch die Verringerung der finanziellen Risiken dafür zu sorgen, daß die privaten Investoren sich stärker bei den Vorhaben von europäischem Interesse, das heißt wirtschaftlich gesunden und rentablen Projekten, enga- gieren. Die entscheidende Rolle der privaten Investoren wird von der Gemeinschaft nach den folgenden Modalitäten unter- stützt. Während der nächsten sechs Jahre wird im Rahmen der in Edinburgh festgelegten finanziellen Vorausschau wie folgt verfahren: - Aus dem Gemeinschaftshaushalt werden jährlich ungefähr 5 Milliarden ECU bereitgestellt, und zwar aus der Hauhalts- linie "Netze", den Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und den Mitteln für Forschung und Entwicklung. - Ein Beitrag in Höhe von 7 Milliarden ECU in Form von Darlehen und Bürgschaften wird von der Europäischen Investitionsbank im Rahmen ihrer üblichen Tätigkeit sowie vom Europäischen Investitionsfonds geleistet. - Erforderlichenfalls wird für eine zusätzliche Finanzierung gesorgt, um sicherzustellen, daß den vorrangigen Vorhaben keine finanziellen Hindernisse entgegenstehen, die ihre Durchführung in Frage stellen könnten. Im Hinblick darauf hat der Europäische Rat den Rat (ECOFIN) ersucht, zusam- men mit der Kommission und der EIB zu prüfen, wie jährlich bis zu 8 Milliarden ECU zusätzlich an Darlehen für die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Netze befaßten Unternehmen bereitgestellt werden können. Die damit ge- schaffene Möglichkeit darf weder ein Hindernis für die Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine Verringerung der Staatsverschuldung sein, noch die Stabilität der Kapital- märkte beeinträchtigen. 5. Rahmenprogrammfür die Forschung 1994 bis 1998 Die Durchführung eines ehrgeizigen und zielgerichteten Rah- menprogramms für die Forschung stellt einen wichtigen Bei- trag zu den Bemühungen um eine wirtschaftliche Wiederbele- bung dar, dies gilt insbesondere in Bereichen wie dem der Informationstechnologie, deren Bedeutung bereits an anderer Stelle hervorgehoben worden ist. Der Europäische Rat ist der Ansicht, daß die Mittelausstattung des Rahmenprogramms für die Forschung insgesamt mindestens 12 Milliarden ECU be- tragen sollte, zu denen noch eine im weiteren Verlauf freizu- gebende Reserve in Höhe von 1 Milliarde ECU hinzukommen könnte. 6. Sozialer Dialog Der Erfolg des Aktionsplans setzt die Mitwirkung aller voraus, damit der soziale Zusammenhalt gewahrt wird; dies wird leich- ter erreicht, wenn auf allen geeigneten Ebenen ein sozialer Dialog über die Ziele und die einzusetzenden Mittel geführt wird. In diesem Zusammenhang ersucht der Europäische Rat die Kommission, ihre Bemühungen um Stimulierung des so- zialen Dialogs fortzusetzen und von den neuen Möglichkeiten, die der Unionsvertrag bietet, unter Beachtung des ihm bei- gefügten Protokolls umfassend Gebrauch zu machen, und wünscht, daß die Sozialpartner darauf konstruktiv reagieren. D. Follow-up -Verfahren Jedes Jahr - erstmals im Dezember 1994 - wird der Euro- päische Rat Bilanz über die Ergebnisse des Aktionsplans ziehen und bei dieser Gelegenheit die Maßnahmen treffen, die er zur Erreichung der von ihm festgelegten Ziele für erforder- lich hält. Der Europäische Rat wird auf der Grundlage folgender Unter- lagen beraten: - zusammenfassender Bericht der Kommission, gegebenen- falls mit neuen Vorschlägen; in diesem Zusammenhang fordert der Europäische Rat die Kommission insbesondere auf, die Frage der unerschlossenen Reserven neuer Beschäf- tigungsmöglichkeiten zu prüfen; - Bericht des Rates über die Lehren aus der Beschäftigungs- politik der einzelnen Mitgliedstaaten nach dem unter Buch- stabe B vorgesehenen Verfahren, gegebenenfalls mit Vor- schlägen für neue Orientierungen; - Jahresbericht des Rates (ECOFIN) über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik; - Jahresbericht der Kommission über das Funktionieren des Binnenmarktes; - Bilanz der Kommission über den Stand der transeuro- päischen Infrastrukturnetze in den Bereichen Verkehr und Energie sowie über die Durchführung des operativen Programms im Bereich Informationsinfrastruktur. II. ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUSTIZ UND INNERES Der Europäische Rat ist entschlossen, die neuen Möglich- keiten des Unionsvertrags in diesem für das tägliche Leben der Bürger besonders sensiblen Bereich, der sowohl die Freizügig- keit als auch die Sicherheit der Bürger berüte, voll und ganz auszuschöpfen. Er hat die ersten Arbeiten in diesem Bereich zur Kenntnis genommen und unter Berücksichtigung des Vorbehalts eines Mitgliedstaats zur Durchführung einer gemeinsamen Aktion im Asylbereich dem vom Rat ausgearbeiteten Aktionsplan zugestimmt. Es wurde über folgende Punkte Einvemehmen erzielt: - sofortige Aufnahme der Arbeit der Europol-Drogenstelle und Abschluß des Europol-Übereinkommens vor Oktober 1994. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den Daten- schutzbestimmungen zu schenken; - Anwendung einer globalen Strategie bei der Drogenbe- kämpfung, einschließlich wirksamer Maßnahmen gegen die Geldwäsche und der Zusammenarbeit mit Drittländern, die im Kampf gegen die Hersteller unerlaubter Drogen und gegen den internationalen Drogenhandel stehen. Der Rat wird in diesem Zusammenhang die Möglichkeit prüfen, die Geltungsdauer der gegenwärtigen Zollpräferenzen für die Andenländer zu verlängern; - Erstellung einer gemeinsamen Liste der Drittländer, für deren Staatsangehörige Visumzwang gilt; - Ausbau der justitiellen Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Auslieferung und Bekämpfung der organi- sierten internationalen Kriminalität; - Nutzung der Möglichkeiten, die durch eine bessere Koordi- nierung zwischen der Politik im Bereich Justiz und Inneres und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ge- boten werden, insbesondere auf dem Gebiet der Rücküber- nahme von illegalen Einwanderern durch Drittländer. Im Asylbereich hält der Europäische Rat eine enge und auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Zusammenarbeit zwi- schen den Mitgliedstaaten für erforderlich. Er ersucht den Rat, zu prüfen, welche Konsequenzen in diesem Bereich in den einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten zu ziehen sind. Er stellt fest, daß die Durchführung einer gemeinsamen Maßnahme im Asylbereich - zur Förderung einer weiteren Annäherung der Politik der einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich des Prü- fungsverfahrens für Asylanträge - eng mit dieser Frage ver- knüpft ist. Der Europäische Rat betont, daß der Aktionsplan nur einen ersten Schritt darstellt. Er erwartet, daß der Rat nun nach Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union rasch weitere konkrete Maßnahmen beschließt, insbesondere zur Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kri- minalität, darmit die Erwartungen der Gesellschaft und der Bürger unserer Staaten erfüllt werden. Er ersucht den Rat (Justiz und Inneres), jährlich und erstmals Ende 1994 einen Bericht über diese Maßnahmen zu erstellen. III. AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Stabilitätspakt Der Plan für einen Stabilitätspakt soll der Präventivdiplomatie im Rahmen der GASP dienen; Länder, in denen es bereits Konflikte gibt, sind dementsprechend nicht angesprochen. Der Plan richtet sich zunächst an diejenigen mittel- und osteuropäi- schen Länder, bei denen die Aussicht besteht, daß sie Mitglie- der der Europäischen Union werden und mit denen die Union Abkommen geschlossen hat oder aushandelt. Ziel der Initiati- ve ist es, zur Stabilität beizutragen, und zwar dadurch, daß Spannungen und potentiellen Konflikten in Europa vorgebeugt und die Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen gefördert wird und die Länder angespornt werden, ihre Grenzen zu konsolidieren sowie die Probleme in bezug auf nationale Minderheiten zu regeln. Der Europäische Rat hat von einem Bericht des Rates Kennt- nis genommen, in dem die Ziele und Modalitäten der geplan- ten Initiative dargelegt werden (siehe A n l a g e I). Er hat beschlossen, den diplomatischen Prozeß einzuleiten, der zum Abschluß eines Paktes für Stabilität in Europa führen soll. Er ersucht den Rat, diese Initiative zu einer gemeinsamen Aktion gemäß dem Vertrag über die Europäische Union aus- zugestalten. Die Europäische Union wir im April 1994 in Paris eine Eröffnungskonferenz einberufen, zur Teilnahme daran wird sie die von der Initiative hauptsächlich betroffenen Länder, die unmittelbaren Nachbarländer der hauptsächlich betroffenen Länder, die Staaten, von denen ein besonderer Beitrag zur Umsetzung der Initiative erwartet werden kann, die auf Grund ihrer Verteidigungsverpflichtungen an Stabilität in Europa interessierten Länder, die Länder, mit denen die Union Asso- ziierungsabkommen geschlossen hat (Albanien, Belarus, Bulgarien, Estland, Finnland, Heiliger Stuhl, Island, Kanada, Lettland, Litauen, Malta, Moldau, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Rußland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Staaten, Zypern) und die Vertreter der für die Initiative relevanten internationalen Organisationen (KSZE, Europarat, WEU, NATO und Vereinte Nationen) einladen. Diese Länder und Organisationen wären bereit, sich der Kon- zeption der Konferenz anzuschließen und die Modalitäten zu akzeptieren, die die Union nach förmlichen Konsultationen für ihre Ausrichtung festlegen wird. Ferner würden die übrigen Teilnehmerstaaten der KSZE, die diese Konzeption und die Modalitäten akzeptieren, als Beobachter eingeladen. Zur Vor- bereitung der Konferenz finden Konsultationen mit allen betroffenen Ländern statt. Ehemaliges Jugoslawien Der Europäische Rat hat die Erklärung in A n l a g e Il an- genommen. Friedensprozeß im Nahen Osten: gemeinsamer Aktionsrahmen Die Europäische Union wird den Friedensprozeß im Nahen Osten im Hinblick auf einen gerechten, dauerhaften und um- fassenden Frieden in der Region weiter unterstützen. Die gegenseitige Anerkennung Israels und der PLO sowie die Grundsatzerklärung stellen einen wichtigen ersten Schritt dar. Die Union bekräftigt zu diesem Zweck ihre auf der Sonder- tagung des Europäischen Rates vom 29. Oktober erklärte Absicht, den Friedensprozeß durch die Mobilisierung der politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen der Union in Form einer gemeinsamen Aktion und einer Prüfung entsprechender Vorschläge der Kommission zu fördern. Der Europäische Rat hat festgestellt, daß sich folgende Bereiche für die Durchführung von Initiativen nach den entsprechenden Verfahren eignen: - Beteiligung an internationalen Vereinbarungen zur Unter- stützung einer Friedensregelung im Rahmen des in Madrid eingeleiteten Prozesses; - Stärkung des Demokratisierungsprozesses, auch - sofern gewünscht - durch eine Unterstützung bei der Vorbereitung und der Beobachtung der vorgesehenen Wahlen in den autonomen palästinensischen Gebieten; - Festigung des Friedens durch die Schaffung einer regiona- len Zusammenarbeit. Die Union wird sich bei ihren Bemü- hungen um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und regionalen Sicherheit im Nahen Osten insbesondere der multilateralen Arbeitsgruppen über regionale wirtschaft- liche Entwicklung sowie über Rüstungskontrolle und regio- nale Sicherheit bedienen. - Unterstützung der nach der Vereinbarung zwischen Israel und der PLO einzurichtenden palästinensischen Interims- Selbstverwaltung durch rasche, wirksame und transparente Umsetzung der Hilfsprogramme der Europäischen Union für die Entwicklung der besetzten Gebiete in enger Konsul- tation mit den Palästinensern. Als größter Geber finanzieller Hilfen für die besetzten Gebiete wird die Europäische Union eine entscheidende Funktion in der Ad-hoc-Ver- bindungsgruppe mit dem Ziel übemehmen, ihre Hilfspro- gramme so eng wie möglich mit den Programmen anderer Geber in dieser Region abzustimmen; - Hilfe für die anderen Teilnehmer an den bilateralen Ver- handlungen im Rahmen der bestehenden Leitlinien nach Maßgabe der wesentlichen Fortschritte, die sie in Richtung auf den Frieden erzielen; - Weiterverfolgung der Aktionen in bezug auf die vertrauens- bildenden Maßnahmen, die den Beteiligten in der Region vorgeschlagen wurden; - Nutzung des Einflusses der Europäischen Union mit dem Ziel, alle Seiten dazu zu veranlassen, den Friedensprozeß voll zu unterstützen. Der Europäische Rat unterstützt den Vorschlag zur Abhaltung einer internationalen Unternehmerkonferenz zu Infrastruktur- vorhaben für die Nahostregion. Beziehungen zu Israel Der Abschluß eines neuen Abkommens mit Israel ist ein wichtiges Element für den Ausbau der Zusammenarbeit zwi- schen der Europäischen Union und dem Nahen Osten. Der Europäische Rat hat mit Genugtuung die Fortschritte zur Kenntnis genommen, die im Anschluß an die Empfehlung der Kommission vom 28. September 1993 für die Aushandlung dieses Abkommens bereits erzielt worden sind. Er billigt die Hauptbestandteile der Verhandlungsrichtlinien und möchte, daß die Verhandlungen Anfang 1994 aufgenommen und so rasch wie möglich zum Abschluß gebracht werden. IV. DURCHFÜHRUNG DES UNIONSVERTRAGS 1. Wirtschafts- und Währungsunion Die Staats- und Regierungschefs haben beschlossen, Baron Alexandre Lamfalussy mit Wirkung vom 1. Januar 1994 für einen Zeitraum von drei Jahren zum Präsidenten des Euro- päischen Währungsinstituts zu ernennen. Das Europäische Währungsinstitut wird eine wichtige Auf- gabe bei der Stärkung der Mechanismen zur Koordinierung der Geldpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten sowie bei der Überwachung des Europäischen Währungssystems zu erfüllen haben. Der Europäische Rat stellt allgemein mit Befriedigung fest, daß alle Bedingungen erfüllt sind, um zum vereinbarten Zeit- punkt, das heißt am 1. Januar 1994, tatsächlich zur zweiten Stufe der WWU übergehen zu können. 2. Subsidiarität Der Europäische Rat hat den Bericht der Kommission über die Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an das Subsidia- ritätsprinzip zur Kenntnis genommen und daran erinnert, daß die am 25. Oktober zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission geschlossene interinstitutionelle Vereinbarung bereits von dem entschlossenen Vorgehen der drei Organe in diesem Bereich zeugt. Der Europäische Rat hat mit Befriedigung zur Kenntnis ge- nommen, daß die Kommission entsprechend den auf den Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon und Edinburgh eingegangenen Verpflichtungen eine Reihe von Vorschlägen zurückzieht und daß sie vorschlägt, einige geltende Rechtsakte aufzuheben und andere zu vereinfachen bzw. umzugestalten. Der Europäische Rat wünscht, daß die Kommission diesbe- züglich rasch förmliche Vorschläge unterbreitet, die so rasch wie möglich angenommen werden sollten. Er hat die Bedeu- tung dieser Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen für die Wirtschaftskreise und insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen hervorgehoben. Außerdem hat der Europäische Rat die Kommission ersucht, auf die bisher noch nicht berücksichtigten Anregungen der Mitgliedstaaten einzugehen und regelmäßig über die An- wendung des Subsidiaritätsprinzips Bericht zu erstatten. Der nächste Bericht der Kommission zu diesem Thema ist im Dezember 1994 vorzulegen. 3. Stellung der beitretenden Länder in den Institutionen der Union Der Europäische Rat hat den Standpunkt der Union hinsicht- lich der Stellung der beitretenden Länder in den Institutionen festgelegt (vgl. A n l a g e III); er ersucht den Rat (Allgemeine Angelegenheiten), im Rahmen der abschließenden Beitritts- verhandlungen diesen Beschluß durch die Festlegung der Mindeststimmenzahl für die qualifizierte Mehrheit bei Ab- stimmungen im Rat zu ergänzen.
1. Einleitung 1. 1. Die Staats- und Regierungschefs haben am 21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen die Auffassung vertreten, daß eine Initiative im Hinblick auf einen Stabilitäts- pakt für Europa angezeigt ist, und beschlossen, diese im Dezember an Hand eines Berichts der Minister zu prüfen. 1.2. Zu diesem Zweck hat der Rat am 4. Oktober ein erstes Dokument angenommen und beschlossen, hierüber in- formelle Konsultationen mit den an der Initiative interes- siezten Ländern zu führen. 1.3. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 29. Ok- tober 1993 erklärt, daß der Stabilitätspakt, mit dem die Minderheitenfrage geregelt und die Unverletzlichkeit der Grenzen in höherem Maße gewährleistet werden soll, eine Schlüsselrolle in einer gemeinsamen Aktion zur Förderung der Stabilität, zur Stärkung des demokrati- schen Prozesses und zum Ausbau der regionalen Zusam- menarbeit in Mittel- und Osteuropa spielen wird. 1.4. Dieser zusammenfassende Bericht enthält das Ergebnis der Konsultationen sowie Vorschläge für den Europäi- schen Rat zur konkreten Umsetzung dieser Leitlinien. Er enthält ferner eine Anlage, in der die etwaigen Modalitä- ten dargelegt werden. 2. Das Vorhaben 2.1. Ziel des Vorhabens ist es, durch die Verhütung von möglichen Spannungen und Konflikten in Europa zur Stabilität beizutragen; Länder, in denen es bereits offene Konflikte gibt, sind nicht angesprochen; gutnachbarliche Beziehungen sollen gefördert und die Länder dazu be- wogen werden, ihre Grenzen zu konsolidieren und die sich im Zusammenhang mit den nationalen Minderheiten stellenden Probleme zu regeln; zu diesem Zweck wird eine Präventivdiplomatie eingeleitet, in der die Europäi- sche Union eine aktive Rolle als Katalysator spielen soll; ferner soll im Rahmen dieses Vorhabens die Annäherung der Länder, die bereits Abkommen mit der Union ge- schlossen haben oder solche aushandeln, an die Union erleichtert werden. 2.2. Das Vorhaben wäre so angelegt, daß es in geographi- scher Hinsicht offen und ausbaufähig ist, wobei die Möglichkeit bestünde, sich in der Anfangsphase zu- nächst auf die mittel- und osteuropäischen Länder zu konzentrieren, bei denen die Aussicht besteht, daß sie Mitglieder der Europäischen Union werden, und bei denen die Union am ehesten Gelegenheit hat, auf wirksa- mere Weise Einfluß zu nehmen; dies wären vor allem die sechs MOEL sowie die drei baltischen Länder. Das Vorhaben hat zum Ziel, die Annäherung dieser Länder an die Union und deren Zusammenarbeit mit der Union dadurch zu fördern, daß ihnen geholfen wird, die Bedin- gungen zu erfüllen, die der Europäische Rat in Kopen- hagen genannt hat. Die Aktion könnte auch auf andere Regionen oder Länder ausgedehnt werden. 3. Gestaltung des Vorhabens 3.1. Zur Einleitung des Vorhabens würde die Union gegen April 1994 in Paris eine Eröffnungskonferenz einberu- fen. Die Union würde folgende Länder beziehungsweise Organisationen zur Teilnahme an der Eröffnungskonfe- renz einladen: die von der Initiative hauptsächlich betrof- fenen Länder, die unmittelbaren Nachbarländer der hauptsächlich betroffenen Länder, die Staaten, von de- nen ein besonderer Beitrag zur Umsetzung der Initiative erwartet werden kann, die aufgrund ihrer Verteidigungs- verpflichtungen an Stabilität in Europa interessierten Länder, die Länder, mit denen die Union Assoziierungs- abkommen geschlossen hat (Albanien, Belarus, Bulga- rien, Estland, Finnland, Heiliger Stuhl, Island, Kanada, Lettland, Litauen, Malta, Moldau, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Rußland, Schweden, Schweiz, Slo- wakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Staaten, Zypern) und die Vertreter der für die Initiative relevanten internationalen Organisationen (KSZE, Europarat, WEU, NATO und Vereinte Nationen). Diese Länder und Organisationen wären bereit, sich der Konzeption der Konferenz anzu- schließen und die Modalitäten zu akzeptieren, die die Union nach förmlichen Konsultationen für ihre Ausrich- tung festlegen wird. Ferner würden die übrigen Teilneh- merstaaten der KSZE, die diese Konzeption und die Modalitäten akzeptieren, als Beobachter eingeladen. Zur Vorbereitung der Konferenz finden Konsultationen mit allen betroffenen Ländem statt. 3.2. Aufgabe der Eröffnungskonferenz wäre es, Round- table-Gespräche zu organisieren, die die bilateralen Beratungen begleiten sollen. 3.3. Vor der Konferenz würden förmliche Konsultationen stattfinden, die der Vorbereitung dienen sollen, Im wesentlichen ginge es darum, die Art, die Rolle und die Funktionsweise der Round-table-Gespräche sowie den Teilnehmerkreis, den Beitrag der Teilnehmer und die Regeln, nach denen die Konferenz verlaufen soll, fest- zulegen. 3.4. Als Ergebnis des Prozesses wird der Abschluß von Abkommen insbesondere zu den Problemen im Zusam- menhang mit nationalen Minderheiten und zur Konso- lidierung der Grenzen angestrebt, die zusammen mit ergänzenden Vereinbarungen die Hauptbestandteile des Paktes bilden würden. Diese ergänzenden Vereinbarun- gen würden insbesondere die bestehenden Formen regio- naler Zusammenarbeit einbeziehen und den Beitrag der Europäischen Union und der mitwirkungswilligen Dritt- länder sowie die Rolle des Instrumentariums internatio- naler Organisationen definieren. 3.5. Der Pakt wird sämtliche Abkommen zwischen den Staa- ten, die daran beteiligt sind, sowie die ergänzenden Vereinbarungen bestätigen; sobald er von allen Beteilig- ten gebilligt worden ist, soll er der KSZE, die als Hüterin fungieren wird, übermittelt werden. 4. Die Mittel 4.1. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung gutnachbarlicher Beziehungen, die in bestimmten Fällen auf bilateralen Abkommen zwischen den hauptsächlich betroffenen Ländern beruhen; diese behandeln insbesondere die Konsolidierung der Grenzen und die Probleme nüt natio- nalen Minderheiten. 4.2. Das Vorhaben muß den bereits geschlossenen Überein- künften sowie den Bemühungen der Staaten um die nationalen Minderheiten Rechnung tragen; in seinem Rahmen werden flankierende und vertrauensbildende Maßnahmen durchgeführt; es baut auf den Grundsätzen und dem Instrumentarium der bestehenden Organisatio- nen auf und fördert mit der Unterstützung der Union und dritter Länder die Zusammenarbeit zwischen Nachbar- ländern. 4.3. Im Rahmen des Vorhabens soll auf die Grundsätze und das Instrumentarium der KSZE und des Europarates zurückgegriffen werden, wobei Überschneidungen zu vermeiden sind und während der Ausarbeitung und Um- setzung des Paktes ständig enger Kontakt mit diesen Organisationen zu halten ist. 5. Rolle der Union 5.1. Die Union wird den Prozeß der Ausarbeitung des Paktes aktiv begleiten: Sie ergreift die Initiative zur Einberu- fung der Eröffnungskonferenz, sie ermuntert die Par- teien, untereinander Vereinbarungen zur Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zu treffen und sich um die Verbesserung der Lage der nationalen Minderheiten in rechtlicher und faktischer Hinsicht zu bemühen; sie för- dert die regionale Zusammenarbeit und leistet insbeson- dere durch die bestmögliche Nutzung der bestehenden beziehungsweise zur Zeit ausgehandelten Abkommen einen Beitrag dazu. 5.2. Die Union wird die für die Effizienz und das Gelingen ihrer Initiative erforderlichen Vorkehrungen treffen und sich hierzu, namentlich für die Vorbereitung der Konfe- renz, des Verfahrens der "gemeinsamen Aktion" bedie- nen, wie dies in den Leitlinien, die der Europäische Rat auf seiner Sondertagung am 29. Oktober festgelegt hat, vorgesehen ist. 6. Begründung 6.1. Für die Vorhaben gibt es drei Gründe: zunächst das dringende Erfordernis, die Stabilität in Europa zu stär- ken, ferner die Unterstützung der Bemühungen der Länder, die sich auf den Beitritt vorbereiten, durch die Union und schließlich die Umsetzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. 6.2. Die Union möchte durch die Schaffung tatsächlicher Solidarität und durch eine neue, auf dem Prinzip der Freizügigkeit beruhende Konzeption der Grenzen zur Lösung der noch offenen Fragen beitragen, die die Pro- blematik der nationalen Minderheiten und die Konsoli- dierung der Grenzen betreffen. Die Vielfalt der Kulturen, Sprachen, Religionen und Traditionen sowie die Ver- schiedenheit der Herkunft müssen eine Quelle der Berei- cherung und ein Einigungsfaktor werden und dürfen nicht mehr Ursache von Spannungen und Rivalitäten sein. 7. Vorschlag Dem Europäischen Rat wird somit vorgeschlagen, die vorstehenden Leitlinien sowie die in der Anlage ge- gebenen Orientierungen für ihre Konkretisierung zu billigen und den Rat zu ersuchen, ihre Umsetzung zu veranlassen.
Den Menschen in Bosnien-Herzegowina droht in diesem Winter eine Katastrophe. Der Krieg und die Greueltaten müs- sen ein Ende finden. Die Europäische Union hat deshalb einen Aktionsplan vorgelegt, der den ungehinderten Zugang der Hilfsgüter sowie die Wiederaufnahme der Verhandlungen sicherstellen soll. Dieser Plan ist von allen Parteien als Ver- handlungsgrundlage akzeptiert worden. Es gibt jetzt eine echte Chance für Frieden, sofern die Parteien dies wirklich wollen. Um dies zu erreichen, müssen alle Parteien die erforderliche Flexibilität an den Tag legen und ohne weiteren Zeitverlust nach Treu und Glauben verhandeln. Die Europäische Union trägt die Hauptlast der humanitären Hilfe. Ihre gemeinsame Aktion steht kurz vor der Durchfüh- rung. Die Europäische Union dringt weiterhin darauf, daß der Flughafen von Tuzla wieder geöffnet wird. Die humanitären Hilfskonvois werden zwar weniger behindert, doch sind die Parteien noch weit davon entfernt, ihren am 29. November in Genf eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Sie müssen sich strikt an diese Verpflichtungen halten. In politischer Hinsicht sind noch enorme Hindernisse zu überwinden. Die serbische Seite hat noch immer nicht die notwendigen Gebietskorrekturen zugestanden. Die Bosnier haben ein Recht auf ein lebensfähiges Territorium, das auch einen Zugang zum Meer umfaßt; hierbei wird auch an die kroatische Seite appelliert. Die Regelung für Sarajewo, wie sie an Bord der "HMS Invincible" vereinbart wurde, muß unter Aufsicht der Vereinten Nationen gewährleisten, daß alle Bür- ger freien Zugang zu ihrer Stadt haben und sich im gesamten Stadtgebiet frei bewegen können. Der Anspruch der bosni- schen Seite auf ein Drittel des Gebiets von Bosnien-Herze- gowina ist legitim und muß erfüllt werden. Die Serben müssen sich bewußt sein, welche Verantwortung sie übemehmen, falls sie bei ihrer starren Haltung bleiben sollten. Sie müssen wissen, daß nur tatsächliche territoriale Zugeständnisse ihrerseits in Bosnien-Herzegowina und die Annahme des Modus vivendi in Kroatien die Europäische Union dazu veranlassen werden, Zug um Zug gegen tatsäch- liche Implementierungsschritte entsprechend ihrer Zusage in Genf für die schrittweise und an Konditionen geknüpfte Sus- pendierung der Sanktionen einzutreten. Inzwischen setzt sich die Europäische Union für eine strengere Anwendung der Sanktionen ein. Der Europäische Rat verlangt von allen Parteien ein konstruk- tives Verhalten und erwartet von den anderen Staaten, daß sie die Parteien von einer Anwendung militärischer Gewalt ab- bringen. Die Europäische Union bekräftigt erneut, daß sie bereit ist, ihre Rolle bei der Implementierung des Friedens- plans zu übernehmen. Sie wird sich bemühen, für die bos- nische Seite glaubwürdige Zusicherungen hinsichtlich der tatsächlichen Implementierung einer Friedensregelung zu er- wirken. Sie wird in diesem Zusammenhang darauf hinwirken, daß unter der Verantwortung des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen und, unter anderem, unter Einsatz von NATO- Mitteln die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen wer- den. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden sich hieran beteiligen und appellieren an die anderen betroffenen Staaten, dies auch zu tun. Der Europäische Rat hat erneut bekräftigt, daß er darauf vertraut, daß die Verhandlungsführer alle ihre Bemühungen darauf richten werden, dem Aktionsplan, der die Grundlage der Verhandlungen bildet, zum Erfolg zu verhelfen. Er fordert die serbischen, bosnischen und kroatischen Führer auf, am 22. Dezember in Brüssel mit dem Rat zusammenzutreffen.
1. Kommission Anzahl der Mitglieder - Belgien: 1 - Luxemburg: 1 - Dänemark: 1 - Niederlande: 1 - Deutschland: 2 - Norwegen. 1 - Griechenland: 1 - Österreich: 1 - Spanien: 2 - Portugal: 1 - Frankreich: 2 - Finnland: 1 - Irland. 1 - Schweden: 1 - Italien: 2 - Vereinigtes Königreich: 2 Insgesamt: 21 2. Europäisches Parlament Anzahl der Mitglieder - Belgien: 25 - Luxemburg: 6 - Dänemark: 16 - Niederlande: 31 - Deutschland: 99 - Norwegen: 15 - Griechenland: 25 - Österreich: 20 - Spanien: 64 - Portugal: 25 - Frankreich: 87 - Finnland: 16 - Irland: 15 - Schweden: 21 - Italien: 87 - Vereinigtes Königreich: 87 Insgesamt: 639 3. Gerichtshof - Jeder Mitgliedstaat schlägt einen Richter vor. Ferner stellen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinig- te Königreich in dem Fall, daß eine gerade Anzahl von Staaten beitritt, turnusmäßig einen zusätzlichen Richter'). - Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich schlagen je einen Generalanwalt vor. - Die anderen Mitgliedstaaten stellen turnusmäßig drei Generalanwälte. 4. Gericht erster Instanz Jeder Mitgliedstaat schlägt ein Mitglied vor. 5. Rechnungshof Jeder Mitgliedstaat schlägt ein Mitglied vor. 6. Wirtschafts- und Sozialausschuß Anzahl der Mitglieder - Belgien: 12 - Luxemburg: 6 - Dänemark: 9 - Niederlande: 12 - Deutschland: 24 - Norwegen: 9 - Griechenland: 12 - Österreich: 11 - Spanien: 21 - Portugal: 12 - Frankreich: 24 - Finnland: 9 - Irland: 9 - Schweden: 11 - Italien: 24 - Vereinigtes Königreich: 24 Insgesamt: 229 7. Ausschuß der Regionen Anzahl der Mitglieder - Belgien: 12 - Luxemburg: 6 - Dänemark: 9 - Niederlande: 12 - Deutschland: 24 - Norwegen: 9 - Griechenland: 12 - Österreich: 11 - Spanien: 21 - Portugal: 12 - Frankreich: 24 - Finnland: 9 - Irland: 9 - Schweden: 11 - Italien: 24 - Vereinigtes Königreich: 24 Insgesamt: 229 8. Rat a) Präsidentschaftswechsel i) Artikel 146 des Vertrags wird wie folgt geändert- "Der Rat besteht aus je einem Vertreterjedes Mitglied- staats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regie- rung des Mitgliedstaats verbindlich zu handeln. Der Vorsitz im Rat wird von den Mitgliedstaaten nach- einander für je sechs Monate wahrgenommen, und zwar in einer vom Rat einstimmig festgelegten Reihenfolge." ii) Der Rat beschließt bei Inkrafttreten des Beitrittsvertrags folgendes 2): "Der Vorsitz im Rat wird nacheinander in folgender Reihenfolge wahrgenommen: im ersten Halbjahr 1995 von Frankreich, im zweiten Halbjahr 1995 von Spanien, in den darauffolgenden Halbjahren von: - Italien - Irland - den Niederlanden - Luxemburg - dem Vereinigten Königreich - Österreich - Norwegen - Deutschland - Finnland - Portugal - Frankreich - Schweden - Belgien - Spanien - Dänemark - Griechenland. Der Rat kann auf Vorschlag der betreffenden Mitglied- staaten einstimmig beschließen, daß ein Mitgliedstaat den Vorsitz in einer anderen als der sich aus obiger Reihenfolge ergebenden Periode ausübt." b) Stimmenwägung im Rat - derzeitige Mitglieder: Beibehaltung der derzeitigen Wägung - Österreich, Schweden: jeweils 4 Stimmen - Norwegen, Finnland: jeweils 3 Stinmen 9. Amtssprachen Die Amtssprachen der Union werden nach der Erweiterung die neun gegenwärtigen Amtssprachen sein, zu denen - zum Zeitpunkt des jeweiligen Beitritts - noch Finnisch, Nor- wegisch und Schwedisch hinzukommen. ---------- 1) In die Beitrittsakte wird eine gemeinsame Erklärung - analog zu der bei der Erweiterung 1973 verabschiedeten - aufgenommen, um den Fall abzudecken, daß eine ungerade Anzahl von Ländem beitritt; dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, daß der dreizehnte amtierende Richter Generalanwalt wird. 2) Dieser Beschluß wäre bei einem Beitritt von weniger als vier Ländern anzupassen. Folgende Erklärung wird in das Konferenzprotokoll auf- genommen: "Mit der Annahme der institutionellen Bestimmungen des Beitrittsvertrags kommen die Mitgliedstaaten und die beitritts- willigen Länder überein, daß die Regierungskonferenz, die 1996 einberufen wird, neben der gesetzgeberischen Rolle des Europäischen Parlaments und den übrigen im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Punkten auch die Fragen der Zahl der Kommissionsmitglieder und der Wägung der Stim- men der Mitgliedstaaten im Rat prüfen wird. Ferner wird sie die zur Erleichterung der Arbeit der Organe und zur Gewähr- leistung ihres effizienten Funktionierens für erforderlich er- achteten Maßnahmen prüfen."
Verhandlungen in Genf Es sind noch mehrere Probleme zu lösen, damit insbesondere im Textilsektor, der für einen Mitgliedstaat von lebenswichti- ger Bedeutung ist, und bezüglich der Welthandelsorganisation eine Einigung erzielt werden kann und damit gewährleistet wird, daß der Bereich audiovisuelle Medien jetzt und in Zukunft eine Sonderbehandlung erfährt. Landwirtschaft Der Europäische Rat hat die Prognosen der Kommission über die Vereinbarkeit der aus einem GATT-Abkommen resultie- senden internationalen Verpflichtungen mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Kenntnis genommen. Sollten sich dennoch zusätzliche Maßnahmen als erforderlich erwei- sen, kommt der Europäische Rat überein, daß diese weder die Verpflichtungen, die sich aus der Reform der Gemein- samen Agrarpolitik ergeben, erhöhen noch deren Funktions- fähigkeit beeinträchtigen dürfen. Erforderlichenfalls wird er unter Beachtung der Finanzbeschlüsse des Europäischen Rates von Edinburgh die zur Anwendung der Reform notwendigen Maßnahmen ergreifen.
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