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Wir, die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, sind in einer Zeit tiefgreifenden Wandels und historischer Erwartungen in Paris zusammengetreten. Das Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas ist zu Ende gegangen. Wir erklären, daß sich unsere Beziehungen künftig auf Achtung und Zusammenarbeit gründen werden. Europa befreit sich vom Erbe der Vergangenheit. Durch den Mut von Männern und Frauen, die Willensstärke der Völker und die Kraft der Ideen der Schlußakte von Helsinki bricht in Europa ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit an. Nun ist die Zeit gekommen, in der sich die jahrzehntelang gehegten Hoffnungen und Erwartungen unserer Völker erfüllen: unerschütterliches Bekenntnis zu einer auf Menschenrechten und Grundfreiheiten beruhenden Demokratie, Wohlstand durch wirtschaftliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit und gleiche Sicherheit für alle unsere Länder. Die zehn Prinzipien der Schulßakte werden uns in diese im Zeichen hoher Aufgaben stehende Zukunft leiten, so wie sie uns in den vergangenen fünfzehn Jahren den Weg zu besseren Beziehungen gewiesen haben. Die volle Verwirklichung aller KSZE-Verpflichtungen muß die Grundlage für die Initiativen bilden, die wir nun ergreifen, um unseren Nationen ein Leben zu ermöglichen, das ihren Wünschen gerecht wird. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Wir verpflichten uns, die Demokratie als die einzeige Regierungsform unserer Nationen aufzubauen, zu festigen und zu stärken. In diesem Bestreben werden wir an folgendem festhalten: Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allen Menschen von Geburt an eigen; sie sind unveräußerlich und werden durch das Recht gewährleistet. Sie zu schützen und zu fördern ist vornehmste Pflicht jeder Regierung. Ihre Achtung ist wesentlicher Schutz gegen staatliche Übermacht. Ihre Einhaltung und uneingeschränkte Ausübung bilden die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden. Demokratische Regierung gründet sich auf den Volkswillen, der seinen Ausdruck in regelmäßigen, freien und gerechten Wahlen findet. Demokratie beruht auf Achtung vor der menschlichen Person und Schutz für freie Meinungsäußerung, Toleranz gegenüber allen gesellschafltichen Gruppen und Chancengleichheit für alle. Die Demokratie, ihrem Wesen nach repräsentativ und pluralistisch, erfordert Verantwortlichkeit gegenüber der Wählerschaft, Bindung der staatlichen Gewalt an das Recht sowie eine unparteiische Rechtspflege. Niemand steht über dem Gesetz. Wir bekräftigen, jeder einzelne hat ohne Unterschied das Recht auf: Gedanken-, Gewissens- und Religions- oder Glaubensfreiheit, freie Meinungsäußerung, Vereinigung und friedliche Versammlung, Freizügigkeit; niemand darf: willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden, der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden; jeder hat auch das Recht: seine Rechte zu kennen und auszuüben, an freien und gerechten Wahlen teilzunehmen, auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren, wenn er einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, allein oder in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben und selbständig Unternehmen zu betreiben, seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auszuüben. Wir bekräftigen, daß die ethische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität nationaler Minderheiten Schutz genießen muß und daß Angehörigen nationaler Minderheiten das Recht haben, diese Identität ohne jeglicher Diskrimminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz frei zum Ausdruck zu bringen, zu wahren und weiterzuentwickeln. Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie internationale Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen. Die uneingeschränkte Achtung dieser Gebote ist das Fundament, auf dem wir das neue Europa aufbauen wollen. Unsere Staaten werden zusammenarbeiten und einander unterstützen, um zu gewährleisten, daß die Entwicklung der Demokratie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wirtschaftliche Freiheit und Verantwortung Wirtschaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Verantwortung für die Umwelt sind unerläßliche Voraussetzungen des Wohlstands. Der in der Demokratie zum Ausdruck gebrachte und durch den Rechtsstaat gewährleistete freie Wille des einzelnen bildet die notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Sozialentwicklung. Wir wollen eine die Würde des Menschen achtende und schützende Wirtschaftstätigkeit fördern. Freiheit und politischer Pluralismus sind notwendige Elemente unserer gemeinsamen Bemühungen um die Entwicklung von Marktwirtschaften hin zu dauerhaftem Wirtschaftswachtum, Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit, wachsender Beschäftigung und rationeller Nutzung der wirtschaftlichen Ressourcen. Der Erfolg von Ländern, die den Übergang zur Marktwirtschaft anstreben, ist wichtig und liegt in unser aller Interesse. Er wird uns allen Teilhabe an erhöhtem Wohlstand ermöglichen. Zur Erreichung dieses uns gemeinsamen Ziels wollen wir zusammenarbeiten. Der Schutz der Umwelt liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller unserer Nationen. Bei der Unterstützung nationaler und regionaler Bemühungen in diesem Bereich dürfen wir auch das dringende Erfordernis gemeinsamen Handelns in einem umfassenderen Rahmen nicht aus den Augen verlieren. Freundschaftliche Beziheungen zwischen den Teilnehmerstaaten Nun, da Europa am Beginn eines neuen Zeitalters steht, sind wir entschlossen, die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas, den Vereinten Nationen von Amerika und Kanada zwischen unseren Völkern zu fördern. Zur Wahrung und Förderung von Demokratie, Frieden und Einheit in Europa bekennen wir uns feierlich und uneingeschränkt zu den zehn Prinzipien der Schlußakte von Helsinki. Wir erklären, daß die zehn Prinzipien unverändert gültig sein sollen und daß wir entschlossen sind, sie in die Praxis umzusetzen. Alle Prinzipien werden gleichermaßen und vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der anderen ausgelegt wird. Sie bilden die Grundlage unserer Beziehungen. In Übereinstimmung mit unseren Verpflichtungen gemäß der Charta der Vereinten Nationen und der Schlußakte von Helsinki erneuern wir unser feierliches Versprechen, uns jeder gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichteten Androhung oder Anwendung von Gewalt und jeder sonstigen und den Grundsätzen oder Zielen dieser Dokumente unvereinbaren Handlung zu enthalten. Wir erinnern daran, daß die Nichterfüllung der in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Verpflichtungen einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitfällen. Wir beschließen, Mechanismen zur Verhütung und Lösung von Konflikten zwischen den Teilnehmerstaaten zu entwickeln. Nun, da die Teilung Europas zu Ende geht, werden wir unter uneingeschränkter gegenseitiger Achtung der Entscheidungsfreiheit eine neue Qualität in unseren Sicherheitsbeziehungen anstreben. Sicherheit ist unteilbar, und die Sicherheit jedes Teilnehmerstaates ist untrennbar mit der aller anderen verbunden. Wir verpflcihtetn uns daher, bei der Festigung von Vertrauen und Sicherheit untereinander sowie bei der Förderung der Rüstungskontrolle und Abrüstung zusammenzuarbeiten. Wir begrüßen die Gemeinsame Erklärung von zweiundzwanzig Staaten über die Verbesserung ihrer Beziehungen. Unsere Beziehungen sollen auf unserem gemeinsamen Bekenntnis zu demokratichen Werten sowie zu den Menschenrechten und Grundfreiheiten beruhen. Wir sind überzeugt, daß für die Festigung von Frieden und Sicherheit zwischen unseren Staaten die Förderung der Demokratie sowie die Achtung und wirksame Ausübung der Menschenrechte unverzichtbar sind. Wir bekräftigen die Gleichberechtigung der Völker und ihr Stelbstbestimmungsrecht in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Normen des Völkerrechts, einschließlich jener, die sich auf die territoriale Integrität der Staaten beziehen. Zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener, kultureller und humanitärer Probleme haben wir die feste Absicht, den politischen Konsultationsprozeß zu verstärken und die Zusammenarbeit zu erweitern. Diese gemeinsame Entschlossenheit und die wachsende gegenseitige Abhängigkeit werden dazu beitragen, das jahrzehntelange Mißtrauen zu überwinden, die Stabilität zu festigen und ein geeintes Eruopa aufzubauen. Wir wollen ein Europa, von dem Frieden ausgeht, das für den Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Ländern offen und zum Austausch bereit ist und das mitwirkt an der Suche nach gmeinsamen Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft. Sicherheit Festigung der Demokratie und erhöhte Sicherheit fördern freundschaftliche Beziehungen zwischen uns. Wir begrüßen die Unterzeichnung des Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa durch zweiundzwanzig Teilnehmerstaaten, der zu niedrigeren Niveaus der Streitkräfte führen wird. Die Annahme eines substantiellen neuen Satzes vertauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen, der zu mehr Offenheit und Vertrauen zwischen allen Teilnehmerstaaten führt, findet unsere volle Zustimmung. Beide sind bedeutende Schritte hin zu erhöhter Stabilität und Sicherheit in Europa. Die beispiellose Reduzierung der Streikräfte durch den Vertrag über Konventionelle Streikräfte in Europa wird - gemeinsam mit neuen Ansätzen für Sicherheit und Zusammenarbeit innerhalb des KSZE-Prozesses - unser Verständnis von Sicherheit in Eruopa verändern und unseren Beziehungen eine neue Dimension verleihen. In diesem Zusammenhang bekennen wir uns zum Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen. Einheit Das neue ungeteilte und freie Europa fordert einen Neubeginn. Wir rufen unsere Völker dazu auf, sich diesem großen Vorhaben anzuschließen. Wir nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und begrüßen aufrichtig, daß das deutsche Volk sich in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in vollem Einvernehmen mit seinen Nachbarn in einem Staat vereinigt hat. Die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist ein bedeutsamer Beitrag zu einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung für ein geeintes demokratisches Europa, das sich seiner Verantwortung für Stabilität, Frieden und Zusammenarbeit bewußt ist. Die Teilnahme nordamerikanischer wie europäischer Staaten ist ein bestimmendes Merkmal der KSZE; sie liegt den in der Vergangenheit erzielten Erfolgen zugrunde und bleibt wesentlich auch für die Zukunft des KSZE-Prozesses. Das unerschütterliche Festhalten an gemeinsamen Werten und an unserem gemeinsamen Erbe bindet uns aneinander. Bei all der reichen Vielfalt unserer Nationen sind wir vereint in der Verpflichtung, unsere Zusammenarbeit in allen Bereichen auszubauen. Die Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, können nur durch gemeinsames Handeln, Zusammenarbeit und Solidarität bewältigt werden. Die KSZE und die Welt Das Schicksal unserer Nationen ist mit dem aller anderen Nationen verbunden. Wir unterstützen uneingeschränkt die Vereinten Nationen und die Stärkung ihrer Rolle bei der Förderung von Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Welt. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den in der Charta verankerten Grundsätzen und Zielen der Vereinten Nationen und veruteilen jede Verletzung dieser Prinzipien. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß die Vereinten Nationen in der Weltpolitik eine wachsende Rolle spielen und dank der verbesserten Beziehungen zwischen unseren Staaten an Wirksamkeit gewinnen. Angesichts der Armut in einem großen Teil der Welt verpflichten wir uns zur Solidarität mit allen anderen Ländern. Wir wenden uns daher heute von Paris aus an alle Nationen dieser Welt: Wir sind bereit, die gemeinamen Anstrengungen zur Förderung der Gesamtheit der grundlegenden menschlichen Werte mit allen und mit jedem einzelnen dieser Staaten zu tragen. Leitsätze für die Zukunft Ausgehend von unserem festen Bekenntnis zur uneingeschränkten Durchführung aller KSZE-Prinzipien und -Bestimmungen sind wir nunmehr entschlossen, neue Impulse für eine ausgewogene und umfassende Weiterentwicklung unser Zusammenarbeit zu geben, um den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Völker Rechnung zu tragen. Menschliche Dimension Unwiderruflich bekennen wir uns zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Wir wollen die Bestimmungen über die menschliche Dimension der KSZE in vollem Umfang durchführen und auf ihnen aufbauen. Wir werden auf der Grundlage des Dokuments des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die Menschliche Dimension zusammenarbeiten, um die demokratischen Institutionen zu stärken und den Rechtsstaat zu fördern. Zu diesem Zweck beschließen wir, ein Expertenseminar vom 4. bis 15. November 1991 in Oslo einzuberufen. Wir sind entschlossen, den wertvollen Beitrag nationaler Minderheiten zum Leben unserer Gesellschaften zu fördern, und verpflichten uns, deren Lage weiter zu verbessern. Wir bekräftigen unser tiefe Überzeugung, daß freundschaftliche Beziehungen zwischen unseren Völkern sowie Friede, Gerechtigkeit, Stabilität und Demokratie den Schutz der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität nationaler Minderheiten und die Schaffung von Bedingungen für die Förderung dieser Identität erfordern. Wir erklären, daß Fragen in bezug auf nationale Minderheiten nur unter demokratischen Bedingungen befriedigend gelöst werden können. Ferner erkennen wir an, daß die Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten als Teil der allgemein anerkannten Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden müssen. Im Bewußtsein der dringenden Notwendigkeit, im Hinblick auf nationale Minderheiten die Zsuammenarbeit zu vestärken und deren Schutz zu verbessern, beschließen wir, ein Expertentreffen über nationale Minderheiten vom 1. bis 19. Juli 1991 in Genf einzuberufen. Wir sind entschlossen, alle Formen von Haß zwischen Rassen und Volksgruppen, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung irgendeines Menschen sowie von Verfolgung aus religiösen und ideologischen Gründen zu bekämpfen. Wir betonen in Übereinstimmung mit unseren KSZE-Verpflichtungen, daß Freizügigkeit und freie Kontakte zwischen unseren Bürgern sowie der freie Fluß von Informationen und Gedanken ausgeschlaggebend sind für den Fortbestand und die Entwicklung freier Gesellschaften und lebendiger Kulturen. Wir begrüßen die Zusnahme von Tourismus und Besuchen zwischen unseren Ländern. Der Mechanismus der menschlichen Dimension hat sich bewährt. Deshalb sind wir entschlossen, ihn durch die Einführung neuer Verfahren auszubauen; diese sehen die Mitarbeit von Experten oder Heranziehung einer Liste von hervorragenden Persönlichkeiten mit Erfahrung in Menschenrechtsfragen vor, die Gegenstand des Mechanismus sein könnten. Wir werden im Rahmen des Mechanismus vorsehen, daß Einzelpersonen einbezogen werden, wenn es um den Schutz ihrer Rechte geht. Wir sind daher entschlossen, unsere Verpflichtungen in dieser Hinsicht weiterzuentwickeln, insbesondere beim Moskauer Treffen der Konferenz über die Menschliche Dimension, unbeschadet der Verpflichtungen, an die unsere Staaten auf Grund bestehender internationaler Übereinkommen gebunden sind. Wir würdigen den bedeutenden Beitrag des Europarates zur Förderung der Menschenrechte, der Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie zur Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit. Wir begrüßen die von mehreren Teilnehmerstaaten unternommenen Schritte, dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Wir begrüßen die Bereitschaft des Europarates, der KSZE seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen. Sicherheit Das sich wandelnde politische und militärische Umfeld in Europa eröffnet neue Möglichkeiten für gemeinsame Anstrengungen im Bereich der militärischen Sicherheit. Wir wollen auf den wichtigen Ergebnissen aufbauen, die im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Eruopa und in den Verhandlungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen erzielt wurden. Wir wollen die VSBM-Verhandlungen auf der Grundlage desselben Mandats fortsetzen und sie möglichst bis zum KSZE- Folgetreffen in Helsinki 1992 abschließen. Wir begrüßen ferner den Beschluß der betroffenen Teilnehmerstaaten, die Verhandlungen über Konventionelle Streikräfte in Europa auf der Grundlage desselben Mandats fortzusetzen und sie möglichst bis zum Folgetreffen in Helsinki 1992 aubzuschließen. Nach einer Zeit innerstaatlicher Vorbereitung nehmen wir eine stärker strukturierte Zusammenarbeit zwischen allen Teilnehmerstaaten in Sicherheitsfragen in Aussicht, sowie Diskussionen und Konsultationen zwischen den vierunddreißig Teilnehmerstaaten, mit dem Ziel, 1992 nach Abschluß des Folgetreffens von Helsinki neue, allen Teilnehmerstaaten offenstehende Verhandlungen über Abrüstung sowie über Vertrauens- und Sicherheitsbildung aufzunehmen. Wir rufen dazu auf, die Konvention über ein wirksam verifizierbares, weltweites und umfassendes Verbot chemischer Waffen so bald wie möglich abzuschließen. Wir beabsichtigen, zu den Erstunterzeichnern dieser Konvention zu gehören. Wir bekräftigen die Bedeutung der Initiative "Offener Himmel" und rufen dazu auf, diese Verhandlungen so rasch wie möglich erfolgreich abzuschließen. Die Gefahr von Konflikten in Europa hat abgenommen, doch es bedrohen andere Gefahren die Stabilität unserer Gesellschaften. Wir sind entschlossen, bei der verteidigung der demokratischen Institutionen gegen Verletzungen der Unabhängigkeit, souveränen Gleichheit oder territorialen Integrität der Teilnehmerstaaten zusammenzuarbeiten. Dazu zählen illegale Aktivitäten unter Anwendung von äußerem Druck, Zwang und Suversion. Wir verurteilen vorbehaltlos alle Handlungen, Methoden und Praktiken des Terrorismus als verbrecherische Handlungen und bekunden unsere Entschlossenheit, sowohl bilateral als auch in mulitlateraler Zusammenarbeit auf seine Ausrottung hinzuarbeiten. Ferner werden wir einander gegenseitig im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel unterstützen. In dem Bewußtsein, daß die friedliche Beilegung von Streitfällen eine wesentliche Vervollständigung der Pflicht der Staaten ist, sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten, und daß beide wesentliche Faktoren für die Aufrechterhaltung und Festigung des Weltfriedens und der inernationelen Sicherheit sind, werden wir nicht nur darum bemüht sein, nach wirksamen Verfahren zur Verhütung immer noch möglicher Konflikte durch politische Mittel zu suchen, sondern im Einklang mit dem Völkerrecht auch geeignete Mechanismen zur friedlichen Beilegung eventueller Streitfälle festzulegen. Wir verpflichten uns daher, nach neuen Formen der Zusammenarbeit in diesem Bereich zu suchen, insbesondere nach einer Reihe von Methoden zur friedlichen Beilegung von Streifällen, einschließlich der obligatorischen Hinzuziehung einer Drittpartei. Wir betonen, daß in diesem Zusammenhang die Gelegenheit des für Anfang 1991 in Valletta anberaumten Treffens über die friedliche Beilegung von Streitfällen in vollem Umfang genützt werden sollte. Der Rat der Außenminister wird dem Bericht des Treffens von Valletta Rechnung tragen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit Wir betonen, daß die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Marktwirtschaft ein wesentliches Element unserer Beziehungen darstellt und einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau eines prosperierenden und geeinten Eruopa leisten wird. Demokratische Institutionen und wirtschaftliche Freiheit fördern wirschaftlichen und sozialen Fortschritt, wie dies im Dokument der Bonner Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit, deren Ergebnisse wir nachdrücklich unterstützen, festgehalten ist. Wir unterstrichen, daß die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich sowie in Wissenschaft und Technik nunmehr einen wichtigen Pfeiler der KSZE bildet. Die Teilnehmerstaaten sollten das Erreichte in regelmäßigen Abständen überprüfen und diesen Bereichen neue Anstöße geben. Wir sind davon überzeugt, daß unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit insgesamt ausgeweitet, das freie Unternehmertum ermutigt und der Handel in Übereinstimmung mit den GATT-Regeln verstärkt und diversifiziert werden sollte. Wir werden soziale Gerechtigkeit und sozialen Fortschritt sowie des Wohlergehen unser Völker fördern. In diesem Zusammenhang sind wir uns der Bedeutung bewußt, die wirksamen politischen Konzepten für die Bewältigung des Problems der Arbeitslosigkeit zukommt. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, demokratische Länder, die sich auf dem Weg zur Marktwirtschaft befinden und die Grundlage für ein selbst tragendes wirtschaftliches und soziales Wachstum schaffen, weiterhin zu unterstützen, wie dies bereits von der Gruppe der vierzundzwanzig Länder in Angriff genommen wurde. Wir unterstreichen ferner die Notwendigkeit, sie in zunehmendem Maß - mit den damit verbundenen Auflagen und Vorteilen - in das internationale Wirtschafts- und Finanzsystem einzubinden. Wir sind der Auffassung, daß bei stärkerer Betonung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb der KSZE-Prozesses die Interessen der sich entwickelnden Teilnehmerstaaten berücksichtigt werden sollten. Wir erinnern an den Zuammenhang, der zwischen der Achtung und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dem wissenschaftlichen Fortschritt besteht. Zuammenarbeit im Bereich von Wissenschft und Technik wird bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine wesentliche Rolle spielen. Sie ist daher dahingehend auszubauen, daß entsprechende wissenschaftliche und technologische Informationen und Kenntnisse in großerem Maße geteilt werden, um das zwischen den Teilnehmerstaaten bestehende technologische Entwicklungsgefälle zu überwinden. Wir ermutigen die Teilnehmerstaaten ferner zur Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der Fähigkeiten des Menschen und des Unternehmergeistes. Wir sind entschlossen, der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern in den Bereichen Energie, Transport und Tourismus die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung notwendigen Anstöße zu geben. Wir begrüßen insbesondere praktische Schritte zur Schaffung optimaler Voraussetzungen für den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Energievorräten und der gebührender Berücksichtigung der Umweltbelange. Wir bekennen die wichtige Rolle der Europäischen Gemeinschaft bei der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Europa an. Internationale Wirtschaftsorganisationen wie die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE), die Institutionen von Bretton Woods, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und die Internationale Handelskammer (ICC) haben auch eine wesentliche Aufgabe bei der Förderung der wirtschaftlichen Zuammenarbeit zu erfüllen, die durch die Schaffung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) weiter gestärkt werden wird. Zur Verfolgung unserer Ziele betonen wir die Notwendigkeit, die Arbeit dieser Organisationen sorgfältig zu koordinieren und Methoden zu finden, die allen unseren Staaten eine Teilnehme an dieser Arbeit ermöglichen. Umwelt Wir erkennen die dringende Notwendigkeit an, die Umweltprobleme in Angriff zu nehmen, sowie die Bedeutung individueller und gemeinsamer Bemühungen in diesem Bereich. Wir verpflichten uns, unsere Anstrengungen um den Schutz und die Verbesserung unserer Umwelt zu verstärken, um ein gesundes ökologisches Gleichgewicht in Luft, Wasser und Boden wiederherzustellen und zu erhalten. Wir sind daher entschlossen, die KSZE als Rahmen für die Erarbeitung gemeinsamer Verpflichtungen und Ziele in Umweltbelangen in vollem Umfang zu nutzen und so die Arbeit fortzuführen, die im Bericht des Umweltschutztreffens von Sofia zum Ausdruck kommt. Wir unterstreichen die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft als Voraussetzung dafür, daß die Öffentlichkeit wie auch Einzelpersonen Initivativen zur Verbesserung der Umwelt ergreifen können. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, das Umweltbewußtsein der Öffentlichkeit und die Umwelterziehung sowie die öffentliche Bereichterstattung über die Umweltrelevanz politischer Konzepte, Vorhaben und Programme zu fördern. Vorrangiges Anliegen ist uns die Einführung sauberer und abfallarmer Technologien, wobei uns bewußt ist, daß Länder, die noch nicht über eigene Mittel für geeignete Maßnahmen verfügen, unterstützt werden müssen. Wir unterstreichen, daß umweltpolitische Konzepte durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen und Verwaltungssstrukturen unterstützt werden sollten, damit ihre wirksame Durchführung gewährleistet werden kann. Wir betonen die Notwendigkeit, neue Maßnahmen für die systmatische Überprüfung der Einhaltung bestehender Verpflichtungen zu treffen und darüber hinaus höher gesteckte Verpflichtungen einzugehen in bezug auf die Benachrichtung und den Austausch von Informationen über den Zustand der Umwelt und über mögliche Umweltgefahren. Wir begrüßen auch die kürzlich beschlossene Europäische Umweltagentur (EUA). Wir begrüßen die praktischen Arbeiten, die Problemstudien und die Konzeptüberprüfung in verschiedenen im Umweltbereich tätigen internationalen Organisationen, wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), und betonen die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und wirksamen Koordination zwischen ihnen. Kultur Wir erkennen den wesentlichen Beitrag unserer gemeinsamen europäischen Kultur und unserer gemeinsamen Werte zur Überwindung der Teilung des Kontinents an. Wir unterstreichen daher unser Eintreten für die schöpferische Freiheit sowie für den Schutz und die Förderung unseres kulturellen und geistigen Erbes in all seinem Reichtum und all seiner Vielfalt. Angesichts der jüngsten Veränderungen in Europa betonen wir die erhöhte Bedeutung des Krakauer Symposiums und setzen große Erwartungen in die Erörterung von Leitsätzen für verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Kultur bei diesem Treffen. Wir laden den Europarat ein, zu diesem Symposium beizutragen. Zur Förderung größerer Vertrautheit zwischen unseren Völkern befürworten wir die Errichtung von Kulturzentren in Städten anderer Teilnehmerstaaten, eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem audio- visuellen Gebiet und einen umfangreichen Austausch in den Bereichen Musik, Theater, Literatur und Kunst. Wir sind entschlossen, im Rahmen unserer nationalen Politik das gegenseitige Verständnis, insbesondre bei der Jugend, verstärkt zu fördern durch Kulturaustausch, Zusammenarbeit in allen Bereichen der Bildung vor allem durch den Unterricht von und in den Sprachen anderer Teilnehmerstaaten. Wir beabsichtigen, die esten Ergebnisse dieses Vorhabens beim Folgetreffen von Helsinki 1992 zu überprüfen. Wanderarbeiter Wir erkennen an, daß die Fragen der Wanderarbeiter und ihrer Familien, die sich rechtmäßig in Aufnahmeländern aufhalten, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Aspekte wie auch ihre menschliche Dimension haben. Wir bekräftigen, daß der Schutz und die Förderung ihrer Rechte sowie die Verwirklichung einschlägiger internationaler Verpflichtungen uns alle angeht. Mittelmeer Wir sind der Ansicht daß die grundlegenden politischen Veränderungen, die in Europa stattgefunden haben, eine für die Mittelmeerregion positive Bedeutung haben. Wir werden daher die Bemühungen zur Festigung von Sicherheit und Zuammenarbeit im Mittelmeeraum als wichtigen Faktor der Stabilität in Europa fortsetzen. Wir begrüßen den Bericht des Treffens über den Mittelmeeerraum von Palma de Mallorca, dessen Ergebnisse wir alle unterstützen. Wir sind besorgt über die in der Region anhaltenden Spannungen und bekunden erneut unsere Bereitschaft, unsere Anstrengungen zu erhöhen, um mit friedlichen Mitteln gerechte, gangbare und dauerhafte Lösungen für entscheidende offene Fragen auf der Grundlage der Achtung für die Prinzipien der Schlußakte zu finden. Es ist unser Wunsch, günstige Bedingungen für eine harmonische Entwicklung und Diversifizierung von Beziehungen mit den nichtteilnehmenden Mittelmeerstaaten zu fördern. Die verstärkte Zusammenarbeit mit diesen Staaten wird mit dem Ziel fortgesetzt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern und dadurch die Stabilität in der Region zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden wir uns gemeinsam mit diesen Ländern bemühen, das Wohlstandsgefälle zwischen Europa und seinen Nachbarn im Mittelmeerraum wesentlich zu verringern. Nichtstaatliche Organisationen Wir erinnern an die bedeutende Rolle, die nichtstaatliche Organisationen, religiöse und andere Gruppierungen sowie Einzelpersonen bei der Verwirklichung der KSZE-Ziele gespielt haben, und werden deren Einsatz für die Durchführung der KSZE-Verpflichtungen durch die Teilnehmerstaaten weiter erleichtern. Diese Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen müssen auf geeignete Art und Weise in die Tätigkeit und die neuen Strukturen der KSZE einbezogen werden, damit sie ihre wichtigen Aufgaben erfüllen können. Neue Strukturen und Instituionen des KSZE-Prozesses Unsere gemeinsamen Bemühungen um verstärkte Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, um Festigung des Friedens und um Förderung der Einheit in Europa erfordern eine neue Qualität des politischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit und somit der Entwicklung der Strukturen der KSZE. Die Intensivierung unserer Konsultationen auf allen Ebenen ist von vorrangiger Bedeutung für die künftige Gestaltung unserer Beziehungen. Zu diesem Zweck beschließen wir folgenden: Wir, die Staats- und Regierungschefs, werden das nächste Mal in Helsinki anläßlich des KSZE-Folgetreffens 1992 zusammentreffen. Danach werden wir anläßlich weiterer Folgetreffen zusammentreffen. Unsere Außenminister werden regelmäßig mindestens einmal jährlich, als Rat zusammentreten. Diese Treffen werden das zentrale Forum für politische Konsultationen im KSZE-Prozeß bilden. Der Rat wird Fragen prüfen, die für die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Bedeutung sind, und entsprechende Beschlüsse fassen. Das erste Treffen des Rates wird in Berlin stattfinden. Ein Ausschuß Hoher Beamter wird die Treffen des Rates vorbereiten und dessen Beschlüsse durchführen. Der Ausschuß wird aktuelle Fragen prüfen und kann entsprechende Beschlüsse fassen, unter anderem in Form von Empfehlungen an den Rat. Zur Behandlung dringender Fragen können zusätzliche Treffen der Vertreter der Teilnehmerstaaten vereinbart werden. Der Rat wird die Erarbeitung von Bestimmungen prüfen, die die Einberufung von Treffen des Ausschusses Hoher Beamter in dringlichen Situationen vorsehen. Die Teilnehmerstaaten können auch Treffen anderer Minister vereinbaren. Zur administrativen Unterstützung dieser Konsultationen richten wir in Prag ein Sekretariat ein. Folgetreffen der Teilnehmerstaaten werden in der Regel alle zwei Jahre stattfinden, um den Teilnehmerstaaten Gelegenheit zu geben, eine Bestandsaufnahme der eingetretenen Entwicklungen vorzunehmen, die Verwirklichung eingegangener Verpflichtungen zu überprüfen und weitere Schritte im KSZE-Prozeß in Erwähung zu ziehen. Wir bestätigen, in Wien ein Konfliktverhütungszentrum zu schaffen, das den Rat beim Abbau der Gefahr von Konflikten unterstützen soll. Wir beschließen, in Warschau ein Büro für freie Wahlen einzurichten, um Kontakte und den Inforamtionsaustausch im Zusammenhang mit Wahlen in den Teilnehmerstaaten zu erleichtern. In Anerkennung der wichtigen Rolle, die Parlamentarier im KSZE-Prozeß spielen können, sprechen wir uns für eine stärkere Einbeziehung der Parlamentsarbeit in die KSZE aus, insbesondere durch die Schaffung einer parlamentarischen Versammlung der KSZE unter Beteiligung von Parlamentsmitgliedern aus allen Teilnehmerstaaten. Zudiesem Zweck befürworten wir nachdrücklich, daß Kontakte auf Parlamentsebene fortgesetzt werden, um Tätigkeitsbereich, Arbeitsmehtoden und Verfahrensregeln einer derartigen parlamentarischen Struktur der KSZE unter Nutzung vorhandener Erfahrungen und bereits geleisteter Arbeiten in diesem Bereich zu erörtern. Wir beauftragen unser Außenminister, diese Frage bei ihrem ersten Treffen als Rat zu überprüfen. Verfahrenstechnische und organisatorische Modalitäten hinsichtlich einiger Bestimmungen der Charta von Paris für ein neues Eruopa sind im Zusatzdokument festgelegt, das gleichzeitig mit der Charta von Paris angenommen wird. Wir betrauen den Rat mit den weiteren Schritten, die zur Durchführung der im vorliegenden Dokument und im Zuatzdokument enthaltenen Beschlüsse erforderlich sein könnten, und mit der Prüfung weiter Maßnahmen zur Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Der Rat kann jede Änderung des Zusatzdokuments vornehmen, die er für angebracht hält. Das Original der Charta von Paris für ein neues Europa, das in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch abgefaßt ist, wird der Regierung der Französischen Republik zur Aufbewahrung in ihren Archiven übergeben. Jeder der Teilnehmerstaaten erhält von der Französischen Republik eine gleichlautende Abschrift der Charta von Paris. Der Text der Charta von Paris wird in jedem Teilnehmerstaat veröffentlicht, der ihn so umfassend wie möglich verbreitet und bekanntmacht. Die Regierung der Französischen Republik wird gebeten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Text der Charta von Paris für ein neues Europa, die nicht registrierbar nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen ist, zur Weiterleitung an alle Mitglieder der Organisation als offizielles Dokument der Vereinten Nationen zu übermitteln. Die Regierung der Französischen Republik wird gleichfalls gebieten, den Text der Charta von Paris an alle anderen im Text erwähnten internationalen Organisationen zu übermitteln. ZU URKUND DESSEN setzen wir, die unterzeichnenden Hohen Vertreter der Teilnehmerstaaten, im Bewußtsein der hohen politischen Bedeutung, die wir den Ergebnissen des Gipfeltreffens beimessen, und mit der Erklärung unserer Entschlossenheit, in Übereinstimmung mit den von uns angenommen Bestimmungen zu handeln, unsere Unterschrift unter das vorliegende Dokument. GEFERTIGT zu Paris, den 21. November 1990, namens (es folgen die Namen)Quelle: Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung, Nr. 137, 24.11.1990
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