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1990-11-21

Charta von Paris für ein neues Europa

Erklärung des Pariser KSZE-Treffens der Staats- und Regierungschefs

Ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der 
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, sind in einer 
Zeit tiefgreifenden Wandels und historischer Erwartungen in Paris 
zusammengetreten. Das Zeitalter der Konfrontation und der Teilung 
Europas ist zu Ende gegangen. Wir erklären, daß sich unsere Beziehungen
künftig auf Achtung und Zusammenarbeit gründen werden.
Europa befreit sich vom Erbe der Vergangenheit. Durch den Mut von 
Männern und Frauen, die Willensstärke der Völker und die Kraft der 
Ideen der Schlußakte von Helsinki bricht in Europa ein neues Zeitalter 
der Demokratie, des Friedens und der Einheit an.

Nun ist die Zeit gekommen, in der sich die jahrzehntelang gehegten 
Hoffnungen und Erwartungen unserer Völker erfüllen:
unerschütterliches Bekenntnis zu einer auf Menschenrechten und 
Grundfreiheiten beruhenden Demokratie, Wohlstand durch wirtschaftliche 
Freiheit und soziale Gerechtigkeit und gleiche Sicherheit für alle 
unsere Länder.

Die zehn Prinzipien der Schulßakte werden uns in diese im Zeichen hoher
Aufgaben stehende Zukunft leiten, so wie sie uns in den vergangenen 
fünfzehn Jahren den Weg zu besseren Beziehungen gewiesen haben. Die 
volle Verwirklichung aller KSZE-Verpflichtungen muß die Grundlage für 
die Initiativen bilden, die wir nun ergreifen, um unseren Nationen ein 
Leben zu ermöglichen, das ihren Wünschen gerecht wird.

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Wir verpflichten uns, die Demokratie als die einzeige Regierungsform 
unserer Nationen aufzubauen, zu festigen und zu stärken. In diesem 
Bestreben werden wir an folgendem festhalten:
Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allen Menschen von Geburt an 
eigen; sie sind unveräußerlich und werden durch das Recht 
gewährleistet. Sie zu schützen und zu fördern ist vornehmste Pflicht 
jeder Regierung. Ihre Achtung ist wesentlicher Schutz gegen staatliche 
Übermacht. Ihre Einhaltung und uneingeschränkte Ausübung bilden die 
Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden.

Demokratische Regierung gründet sich auf den Volkswillen, der seinen 
Ausdruck in regelmäßigen, freien und gerechten Wahlen findet. 
Demokratie beruht auf Achtung vor der menschlichen Person und Schutz 
für freie Meinungsäußerung, Toleranz gegenüber allen gesellschafltichen
Gruppen und Chancengleichheit für alle.

Die Demokratie, ihrem Wesen nach repräsentativ und pluralistisch, 
erfordert Verantwortlichkeit gegenüber der Wählerschaft, Bindung der 
staatlichen Gewalt an das Recht sowie eine unparteiische Rechtspflege. 
Niemand steht über dem Gesetz.

  Wir bekräftigen,
  jeder einzelne hat ohne Unterschied das Recht auf:
  Gedanken-, Gewissens- und Religions- oder Glaubensfreiheit,
  freie Meinungsäußerung,
  Vereinigung und friedliche Versammlung,
  Freizügigkeit;
  niemand darf:
  willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden,
  der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
  Behandlung oder Strafe unterworfen werden;
  jeder hat auch das Recht:
  seine Rechte zu kennen und auszuüben,
  an freien und gerechten Wahlen teilzunehmen,
  auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren, wenn er einer 
  strafbaren Handlung beschuldigt wird,
  allein oder in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben und 
  selbständig Unternehmen zu betreiben,
  seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auszuüben.


Wir bekräftigen, daß die ethische, kulturelle, sprachliche und 
religiöse Identität nationaler Minderheiten Schutz genießen muß und daß
Angehörigen nationaler Minderheiten das Recht haben, diese Identität 
ohne jeglicher Diskrimminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz
frei zum Ausdruck zu bringen, zu wahren und weiterzuentwickeln.
Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame innerstaatliche 
wie internationale Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur
Verfügung stehen.

Die uneingeschränkte Achtung dieser Gebote ist das Fundament, auf dem 
wir das neue Europa aufbauen wollen.

Unsere Staaten werden zusammenarbeiten und einander unterstützen, um zu
gewährleisten, daß die Entwicklung der Demokratie nicht mehr rückgängig
gemacht werden kann.


Wirtschaftliche Freiheit und Verantwortung

Wirtschaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Verantwortung für 
die Umwelt sind unerläßliche Voraussetzungen des Wohlstands.
Der in der Demokratie zum Ausdruck gebrachte und durch den Rechtsstaat 
gewährleistete freie Wille des einzelnen bildet die notwendige 
Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Sozialentwicklung. Wir
wollen eine die Würde des Menschen achtende und schützende 
Wirtschaftstätigkeit fördern.

Freiheit und politischer Pluralismus sind notwendige Elemente unserer 
gemeinsamen Bemühungen um die Entwicklung von Marktwirtschaften hin zu 
dauerhaftem Wirtschaftswachtum, Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit, 
wachsender Beschäftigung und rationeller Nutzung der wirtschaftlichen 
Ressourcen. Der Erfolg von Ländern, die den Übergang zur 
Marktwirtschaft anstreben, ist wichtig und liegt in unser aller 
Interesse. Er wird uns allen Teilhabe an erhöhtem Wohlstand 
ermöglichen. Zur Erreichung dieses uns gemeinsamen Ziels wollen wir 
zusammenarbeiten.

Der Schutz der Umwelt liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller 
unserer Nationen. Bei der Unterstützung nationaler und regionaler 
Bemühungen in diesem Bereich dürfen wir auch das dringende Erfordernis 
gemeinsamen Handelns in einem umfassenderen Rahmen nicht aus den Augen 
verlieren.

Freundschaftliche Beziheungen zwischen den Teilnehmerstaaten

Nun, da Europa am Beginn eines neuen Zeitalters steht, sind wir 
entschlossen, die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit
zwischen den Staaten Europas, den Vereinten Nationen von Amerika und 
Kanada zwischen unseren Völkern zu fördern.

Zur Wahrung und Förderung von Demokratie, Frieden und Einheit in Europa
bekennen wir uns feierlich und uneingeschränkt zu den zehn Prinzipien 
der Schlußakte von Helsinki. Wir erklären, daß die zehn Prinzipien 
unverändert gültig sein sollen und daß wir entschlossen sind, sie in 
die Praxis umzusetzen. Alle Prinzipien werden gleichermaßen und 
vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der 
anderen ausgelegt wird. Sie bilden die Grundlage unserer Beziehungen.
In Übereinstimmung mit unseren Verpflichtungen gemäß der Charta der 
Vereinten Nationen und der Schlußakte von Helsinki erneuern wir unser 
feierliches Versprechen, uns jeder gegen die territoriale Integrität 
oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichteten Androhung oder
Anwendung von Gewalt und jeder sonstigen und den Grundsätzen oder 
Zielen dieser Dokumente unvereinbaren Handlung zu enthalten. Wir 
erinnern daran, daß die Nichterfüllung der in der Charta der Vereinten 
Nationen enthaltenen Verpflichtungen einen Verstoß gegen das 
Völkerrecht darstellt.

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von 
Streitfällen. Wir beschließen, Mechanismen zur Verhütung und Lösung von
Konflikten zwischen den Teilnehmerstaaten zu entwickeln.
Nun, da die Teilung Europas zu Ende geht, werden wir unter 
uneingeschränkter gegenseitiger Achtung der Entscheidungsfreiheit eine 
neue Qualität in unseren Sicherheitsbeziehungen anstreben.  Sicherheit 
ist unteilbar, und die Sicherheit jedes Teilnehmerstaates ist 
untrennbar mit der aller anderen verbunden.  Wir verpflcihtetn uns 
daher, bei der Festigung von Vertrauen und Sicherheit untereinander 
sowie bei der Förderung der Rüstungskontrolle und Abrüstung 
zusammenzuarbeiten.

Wir begrüßen die Gemeinsame Erklärung von zweiundzwanzig Staaten über 
die Verbesserung ihrer Beziehungen.

Unsere Beziehungen sollen auf unserem gemeinsamen Bekenntnis zu 
demokratichen Werten sowie zu den Menschenrechten und Grundfreiheiten 
beruhen. Wir sind überzeugt, daß für die Festigung von Frieden und 
Sicherheit zwischen unseren Staaten die Förderung der Demokratie sowie 
die Achtung und wirksame Ausübung der Menschenrechte unverzichtbar 
sind. Wir bekräftigen die Gleichberechtigung der Völker und ihr 
Stelbstbestimmungsrecht in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten
Nationen und den einschlägigen Normen des Völkerrechts, einschließlich 
jener, die sich auf die territoriale Integrität der Staaten beziehen.
Zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener, kultureller und
humanitärer Probleme haben wir die feste Absicht, den politischen 
Konsultationsprozeß zu verstärken und die Zusammenarbeit zu erweitern. 
Diese gemeinsame Entschlossenheit und die wachsende gegenseitige 
Abhängigkeit werden dazu beitragen, das jahrzehntelange Mißtrauen zu 
überwinden, die Stabilität zu festigen und ein geeintes Eruopa 
aufzubauen.

Wir wollen ein Europa, von dem Frieden ausgeht, das für den Dialog und 
die Zusammenarbeit mit anderen Ländern offen und zum Austausch bereit 
ist und das mitwirkt an der Suche nach gmeinsamen Antworten auf die 
Herausforderungen der Zukunft.

Sicherheit

Festigung der Demokratie und erhöhte Sicherheit fördern 
freundschaftliche Beziehungen zwischen uns.

Wir begrüßen die Unterzeichnung des Vertrags über Konventionelle 
Streitkräfte in Europa durch zweiundzwanzig Teilnehmerstaaten, der zu 
niedrigeren Niveaus der Streitkräfte führen wird. Die Annahme eines 
substantiellen neuen Satzes vertauens- und sicherheitsbildender 
Maßnahmen, der zu mehr Offenheit und Vertrauen zwischen allen 
Teilnehmerstaaten führt, findet unsere volle Zustimmung. Beide sind 
bedeutende Schritte hin zu erhöhter Stabilität und Sicherheit in 
Europa.

Die beispiellose Reduzierung der Streikräfte durch den Vertrag über 
Konventionelle Streikräfte in Europa wird - gemeinsam mit neuen 
Ansätzen für Sicherheit und Zusammenarbeit innerhalb des KSZE-Prozesses
- unser Verständnis von Sicherheit in Eruopa verändern und unseren 
Beziehungen eine neue Dimension verleihen.  In diesem Zusammenhang 
bekennen wir uns zum Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen 
Dispositionen frei zu treffen.

Einheit

Das neue ungeteilte und freie Europa fordert einen Neubeginn. Wir rufen
unsere Völker dazu auf, sich diesem großen Vorhaben anzuschließen.
Wir nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12. September 1990
in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in 
bezug auf Deutschland und begrüßen aufrichtig, daß das deutsche Volk 
sich in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlußakte der Konferenz
über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in vollem Einvernehmen
mit seinen Nachbarn in einem Staat vereinigt hat. Die Herstellung der 
staatlichen Einheit Deutschlands ist ein bedeutsamer Beitrag zu einer 
dauerhaften und gerechten Friedensordnung für ein geeintes 
demokratisches Europa, das sich seiner Verantwortung für Stabilität, 
Frieden und Zusammenarbeit bewußt ist.

Die Teilnahme nordamerikanischer wie europäischer Staaten ist ein 
bestimmendes Merkmal der KSZE; sie liegt den in der Vergangenheit 
erzielten Erfolgen zugrunde und bleibt wesentlich auch für die Zukunft 
des KSZE-Prozesses. Das unerschütterliche Festhalten an gemeinsamen 
Werten und an unserem gemeinsamen Erbe bindet uns aneinander. Bei all 
der reichen Vielfalt unserer Nationen sind wir vereint in der 
Verpflichtung, unsere Zusammenarbeit in allen Bereichen auszubauen. Die
Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, können nur durch 
gemeinsames Handeln, Zusammenarbeit und Solidarität bewältigt werden.

Die KSZE und die Welt

Das Schicksal unserer Nationen ist mit dem aller anderen Nationen 
verbunden. Wir unterstützen uneingeschränkt die Vereinten Nationen und 
die Stärkung ihrer Rolle bei der Förderung von Frieden, Sicherheit und 
Gerechtigkeit in der Welt. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den in 
der Charta verankerten Grundsätzen und Zielen der Vereinten Nationen 
und veruteilen jede Verletzung dieser Prinzipien. Wir stellen mit 
Genugtuung fest, daß die Vereinten Nationen in der Weltpolitik eine 
wachsende Rolle spielen und dank der verbesserten Beziehungen zwischen 
unseren Staaten an Wirksamkeit gewinnen.

Angesichts der Armut in einem großen Teil der Welt verpflichten wir uns
zur Solidarität mit allen anderen Ländern. Wir wenden uns daher heute 
von Paris aus an alle Nationen dieser Welt: Wir sind bereit, die 
gemeinamen Anstrengungen zur Förderung der Gesamtheit der grundlegenden
menschlichen Werte mit allen und mit jedem einzelnen dieser Staaten zu 
tragen.


                      Leitsätze für die Zukunft

Ausgehend von unserem festen Bekenntnis zur uneingeschränkten 
Durchführung aller KSZE-Prinzipien und -Bestimmungen sind wir nunmehr 
entschlossen, neue Impulse für eine ausgewogene und umfassende 
Weiterentwicklung unser Zusammenarbeit zu geben, um den Bedürfnissen 
und Erwartungen unserer Völker Rechnung zu tragen.

Menschliche Dimension

Unwiderruflich bekennen wir uns zur Achtung der Menschenrechte und 
Grundfreiheiten. Wir wollen die Bestimmungen über die menschliche 
Dimension der KSZE in vollem Umfang durchführen und auf ihnen 
aufbauen.

Wir werden auf der Grundlage des Dokuments des Kopenhagener Treffens 
der Konferenz über die Menschliche Dimension zusammenarbeiten, um die 
demokratischen Institutionen zu stärken und den Rechtsstaat zu fördern.
Zu diesem Zweck beschließen wir, ein Expertenseminar vom 4. bis 15. 
November 1991 in Oslo einzuberufen.

Wir sind entschlossen, den wertvollen Beitrag nationaler Minderheiten 
zum Leben unserer Gesellschaften zu fördern, und verpflichten uns, 
deren Lage weiter zu verbessern. Wir bekräftigen unser tiefe 
Überzeugung, daß freundschaftliche Beziehungen zwischen unseren Völkern
sowie Friede, Gerechtigkeit, Stabilität und Demokratie den Schutz der 
ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität 
nationaler Minderheiten und die Schaffung von Bedingungen für die 
Förderung dieser Identität erfordern. Wir erklären, daß Fragen in bezug
auf nationale Minderheiten nur unter demokratischen Bedingungen 
befriedigend gelöst werden können. Ferner erkennen wir an, daß die 
Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten als Teil der allgemein 
anerkannten Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden müssen.  Im 
Bewußtsein der dringenden Notwendigkeit, im Hinblick auf nationale 
Minderheiten die Zsuammenarbeit zu vestärken und deren Schutz zu 
verbessern, beschließen wir, ein Expertentreffen über nationale 
Minderheiten vom 1. bis 19. Juli 1991 in Genf einzuberufen.
Wir sind entschlossen, alle Formen von Haß zwischen Rassen und 
Volksgruppen, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung 
irgendeines Menschen sowie von Verfolgung aus religiösen und 
ideologischen Gründen zu bekämpfen.

Wir betonen in Übereinstimmung mit unseren KSZE-Verpflichtungen, daß 
Freizügigkeit und freie Kontakte zwischen unseren Bürgern sowie der 
freie Fluß von Informationen und Gedanken ausgeschlaggebend sind für 
den Fortbestand und die Entwicklung freier Gesellschaften und 
lebendiger Kulturen. Wir begrüßen die Zusnahme von Tourismus und 
Besuchen zwischen unseren Ländern.

Der Mechanismus der menschlichen Dimension hat sich bewährt.  Deshalb 
sind wir entschlossen, ihn durch die Einführung neuer Verfahren 
auszubauen; diese sehen die Mitarbeit von Experten oder Heranziehung 
einer Liste von hervorragenden Persönlichkeiten mit Erfahrung in 
Menschenrechtsfragen vor, die Gegenstand des Mechanismus sein könnten. 
Wir werden im Rahmen des Mechanismus vorsehen, daß Einzelpersonen 
einbezogen werden, wenn es um den Schutz ihrer Rechte geht. Wir sind 
daher entschlossen, unsere Verpflichtungen in dieser Hinsicht 
weiterzuentwickeln, insbesondere beim Moskauer Treffen der Konferenz 
über die Menschliche Dimension, unbeschadet der Verpflichtungen, an die
unsere Staaten auf Grund bestehender internationaler Übereinkommen 
gebunden sind.

Wir würdigen den bedeutenden Beitrag des Europarates zur Förderung der 
Menschenrechte, der Prinzipien der Demokratie und der 
Rechtsstaatlichkeit sowie zur Entwicklung der kulturellen 
Zusammenarbeit. Wir begrüßen die von mehreren Teilnehmerstaaten 
unternommenen Schritte, dem Europarat und der Europäischen 
Menschenrechtskonvention beizutreten. Wir begrüßen die Bereitschaft des
Europarates, der KSZE seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen.

Sicherheit

Das sich wandelnde politische und militärische Umfeld in Europa 
eröffnet neue Möglichkeiten für gemeinsame Anstrengungen im Bereich der
militärischen Sicherheit. Wir wollen auf den wichtigen Ergebnissen 
aufbauen, die im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Eruopa und
in den Verhandlungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen
erzielt wurden. Wir wollen die VSBM-Verhandlungen auf der Grundlage 
desselben Mandats fortsetzen und sie möglichst bis zum KSZE-
Folgetreffen in Helsinki 1992 abschließen. Wir begrüßen ferner den 
Beschluß der betroffenen Teilnehmerstaaten, die Verhandlungen über 
Konventionelle Streikräfte in Europa auf der Grundlage desselben 
Mandats fortzusetzen und sie möglichst bis zum Folgetreffen in Helsinki
1992 aubzuschließen. Nach einer Zeit innerstaatlicher Vorbereitung 
nehmen wir eine stärker strukturierte Zusammenarbeit zwischen allen 
Teilnehmerstaaten in Sicherheitsfragen in Aussicht, sowie Diskussionen 
und Konsultationen zwischen den vierunddreißig Teilnehmerstaaten, mit 
dem Ziel, 1992 nach Abschluß des Folgetreffens von Helsinki neue, allen
Teilnehmerstaaten offenstehende Verhandlungen über Abrüstung sowie über
Vertrauens- und Sicherheitsbildung aufzunehmen.
Wir rufen dazu auf, die Konvention über ein wirksam verifizierbares, 
weltweites und umfassendes Verbot chemischer Waffen so bald wie möglich
abzuschließen. Wir beabsichtigen, zu den Erstunterzeichnern dieser 
Konvention zu gehören.

Wir bekräftigen die Bedeutung der Initiative "Offener Himmel" und rufen
dazu auf, diese Verhandlungen so rasch wie möglich erfolgreich 
abzuschließen.

Die Gefahr von Konflikten in Europa hat abgenommen, doch es bedrohen 
andere Gefahren die Stabilität unserer Gesellschaften.  Wir sind 
entschlossen, bei der verteidigung der demokratischen Institutionen 
gegen Verletzungen der Unabhängigkeit, souveränen Gleichheit oder 
territorialen Integrität der Teilnehmerstaaten zusammenzuarbeiten. Dazu
zählen illegale Aktivitäten unter Anwendung von äußerem Druck, Zwang 
und Suversion.

Wir verurteilen vorbehaltlos alle Handlungen, Methoden und Praktiken 
des Terrorismus als verbrecherische Handlungen und bekunden unsere 
Entschlossenheit, sowohl bilateral als auch in mulitlateraler 
Zusammenarbeit auf seine Ausrottung hinzuarbeiten.  Ferner werden wir 
einander gegenseitig im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel 
unterstützen.

In dem Bewußtsein, daß die friedliche Beilegung von Streitfällen eine 
wesentliche Vervollständigung der Pflicht der Staaten ist, sich der 
Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten, und daß beide 
wesentliche Faktoren für die Aufrechterhaltung und Festigung des 
Weltfriedens und der inernationelen Sicherheit sind, werden wir nicht 
nur darum bemüht sein, nach wirksamen Verfahren zur Verhütung immer 
noch möglicher Konflikte durch politische Mittel zu suchen, sondern im 
Einklang mit dem Völkerrecht auch geeignete Mechanismen zur friedlichen
Beilegung eventueller Streitfälle festzulegen. Wir verpflichten uns 
daher, nach neuen Formen der Zusammenarbeit in diesem Bereich zu 
suchen, insbesondere nach einer Reihe von Methoden zur friedlichen 
Beilegung von Streifällen, einschließlich der obligatorischen 
Hinzuziehung einer Drittpartei. Wir betonen, daß in diesem Zusammenhang
die Gelegenheit des für Anfang 1991 in Valletta anberaumten Treffens 
über die friedliche Beilegung von Streitfällen in vollem Umfang genützt
werden sollte. Der Rat der Außenminister wird dem Bericht des Treffens 
von Valletta Rechnung tragen.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Wir betonen, daß die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage 
der Marktwirtschaft ein wesentliches Element unserer Beziehungen 
darstellt und einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau eines 
prosperierenden und geeinten Eruopa leisten wird.  Demokratische 
Institutionen und wirtschaftliche Freiheit fördern wirschaftlichen und 
sozialen Fortschritt, wie dies im Dokument der Bonner Konferenz über 
wirtschaftliche Zusammenarbeit, deren Ergebnisse wir nachdrücklich 
unterstützen, festgehalten ist.

Wir unterstrichen, daß die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich 
sowie in Wissenschaft und Technik nunmehr einen wichtigen Pfeiler der 
KSZE bildet. Die Teilnehmerstaaten sollten das Erreichte in 
regelmäßigen Abständen überprüfen und diesen Bereichen neue Anstöße 
geben.

Wir sind davon überzeugt, daß unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit 
insgesamt ausgeweitet, das freie Unternehmertum ermutigt und der Handel
in Übereinstimmung mit den GATT-Regeln verstärkt und diversifiziert 
werden sollte. Wir werden soziale Gerechtigkeit und sozialen 
Fortschritt sowie des Wohlergehen unser Völker fördern. In diesem 
Zusammenhang sind wir uns der Bedeutung bewußt, die wirksamen 
politischen Konzepten für die Bewältigung des Problems der 
Arbeitslosigkeit zukommt.

Wir bekräftigen die Notwendigkeit, demokratische Länder, die sich auf 
dem Weg zur Marktwirtschaft befinden und die Grundlage für ein selbst 
tragendes wirtschaftliches und soziales Wachstum schaffen, weiterhin zu
unterstützen, wie dies bereits von der Gruppe der vierzundzwanzig 
Länder in Angriff genommen wurde. Wir unterstreichen ferner die 
Notwendigkeit, sie in zunehmendem Maß - mit den damit verbundenen 
Auflagen und Vorteilen - in das internationale Wirtschafts- und 
Finanzsystem einzubinden.

Wir sind der Auffassung, daß bei stärkerer Betonung der 
wirtschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb der KSZE-Prozesses die 
Interessen der sich entwickelnden Teilnehmerstaaten berücksichtigt 
werden sollten.

Wir erinnern an den Zuammenhang, der zwischen der Achtung und Förderung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dem wissenschaftlichen 
Fortschritt besteht. Zuammenarbeit im Bereich von Wissenschft und 
Technik wird bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine 
wesentliche Rolle spielen. Sie ist daher dahingehend auszubauen, daß 
entsprechende wissenschaftliche und technologische Informationen und 
Kenntnisse in großerem Maße geteilt werden, um das zwischen den 
Teilnehmerstaaten bestehende technologische Entwicklungsgefälle zu 
überwinden. Wir ermutigen die Teilnehmerstaaten ferner zur 
Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der Fähigkeiten des 
Menschen und des Unternehmergeistes.

Wir sind entschlossen, der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern in 
den Bereichen Energie, Transport und Tourismus die für die 
wirtschaftliche und soziale Entwicklung notwendigen Anstöße zu geben. 
Wir begrüßen insbesondere praktische Schritte zur Schaffung optimaler 
Voraussetzungen für den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit 
Energievorräten und der gebührender Berücksichtigung der 
Umweltbelange.

Wir bekennen die wichtige Rolle der Europäischen Gemeinschaft bei der 
politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Europa an.  
Internationale Wirtschaftsorganisationen wie die Wirtschaftskommission 
der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE), die Institutionen von 
Bretton Woods, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung (OECD), die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und 
die Internationale Handelskammer (ICC) haben auch eine wesentliche 
Aufgabe bei der Förderung der wirtschaftlichen Zuammenarbeit zu 
erfüllen, die durch die Schaffung der Europäischen Bank für 
Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) weiter gestärkt werden wird. Zur 
Verfolgung unserer Ziele betonen wir die Notwendigkeit, die Arbeit 
dieser Organisationen sorgfältig zu koordinieren und Methoden zu 
finden, die allen unseren Staaten eine Teilnehme an dieser Arbeit 
ermöglichen.

Umwelt

Wir erkennen die dringende Notwendigkeit an, die Umweltprobleme in 
Angriff zu nehmen, sowie die Bedeutung individueller und gemeinsamer 
Bemühungen in diesem Bereich. Wir verpflichten uns, unsere 
Anstrengungen um den Schutz und die Verbesserung unserer Umwelt zu 
verstärken, um ein gesundes ökologisches Gleichgewicht in Luft, Wasser 
und Boden wiederherzustellen und zu erhalten. Wir sind daher 
entschlossen, die KSZE als Rahmen für die Erarbeitung gemeinsamer 
Verpflichtungen und Ziele in Umweltbelangen in vollem Umfang zu nutzen 
und so die Arbeit fortzuführen, die im Bericht des Umweltschutztreffens
von Sofia zum Ausdruck kommt.

Wir unterstreichen die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft 
als Voraussetzung dafür, daß die Öffentlichkeit wie auch Einzelpersonen
Initivativen zur Verbesserung der Umwelt ergreifen können. Zu diesem 
Zweck verpflichten wir uns, das Umweltbewußtsein der Öffentlichkeit und
die Umwelterziehung sowie die öffentliche Bereichterstattung über die 
Umweltrelevanz politischer Konzepte, Vorhaben und Programme zu 
fördern.

Vorrangiges Anliegen ist uns die Einführung sauberer und abfallarmer 
Technologien, wobei uns bewußt ist, daß Länder, die noch nicht über 
eigene Mittel für geeignete Maßnahmen verfügen, unterstützt werden 
müssen.

Wir unterstreichen, daß umweltpolitische Konzepte durch geeignete 
gesetzgeberische Maßnahmen und Verwaltungssstrukturen unterstützt 
werden sollten, damit ihre wirksame Durchführung gewährleistet werden 
kann.

Wir betonen die Notwendigkeit, neue Maßnahmen für die systmatische 
Überprüfung der Einhaltung bestehender Verpflichtungen zu treffen und 
darüber hinaus höher gesteckte Verpflichtungen einzugehen in bezug auf 
die Benachrichtung und den Austausch von Informationen über den Zustand
der Umwelt und über mögliche Umweltgefahren. Wir begrüßen auch die 
kürzlich beschlossene Europäische Umweltagentur (EUA).
Wir begrüßen die praktischen Arbeiten, die Problemstudien und die 
Konzeptüberprüfung in verschiedenen im Umweltbereich tätigen 
internationalen Organisationen, wie dem Umweltprogramm der Vereinten 
Nationen (UNEP), der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für 
Europa (UN/ECE) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD), und betonen die Notwendigkeit einer verstärkten
Zusammenarbeit und wirksamen Koordination zwischen ihnen.

Kultur

Wir erkennen den wesentlichen Beitrag unserer gemeinsamen europäischen 
Kultur und unserer gemeinsamen Werte zur Überwindung der Teilung des 
Kontinents an. Wir unterstreichen daher unser Eintreten für die 
schöpferische Freiheit sowie für den Schutz und die Förderung unseres 
kulturellen und geistigen Erbes in all seinem Reichtum und all seiner 
Vielfalt.

Angesichts der jüngsten Veränderungen in Europa betonen wir die erhöhte
Bedeutung des Krakauer Symposiums und setzen große Erwartungen in die 
Erörterung von Leitsätzen für verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der 
Kultur bei diesem Treffen. Wir laden den Europarat ein, zu diesem 
Symposium beizutragen.

Zur Förderung größerer Vertrautheit zwischen unseren Völkern 
befürworten wir die Errichtung von Kulturzentren in Städten anderer 
Teilnehmerstaaten, eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem audio-
visuellen Gebiet und einen umfangreichen Austausch in den Bereichen 
Musik, Theater, Literatur und Kunst.

Wir sind entschlossen, im Rahmen unserer nationalen Politik das 
gegenseitige Verständnis, insbesondre bei der Jugend, verstärkt zu 
fördern durch Kulturaustausch, Zusammenarbeit in allen Bereichen der 
Bildung vor allem durch den Unterricht von und in den Sprachen anderer 
Teilnehmerstaaten. Wir beabsichtigen, die esten Ergebnisse dieses 
Vorhabens beim Folgetreffen von Helsinki 1992 zu überprüfen.

Wanderarbeiter

Wir erkennen an, daß die Fragen der Wanderarbeiter und ihrer Familien, 
die sich rechtmäßig in Aufnahmeländern aufhalten, wirtschaftliche, 
kulturelle und soziale Aspekte wie auch ihre menschliche Dimension 
haben. Wir bekräftigen, daß der Schutz und die Förderung ihrer Rechte 
sowie die Verwirklichung einschlägiger internationaler Verpflichtungen 
uns alle angeht.

Mittelmeer

Wir sind der Ansicht daß die grundlegenden politischen Veränderungen, 
die in Europa stattgefunden haben, eine für die Mittelmeerregion 
positive Bedeutung haben. Wir werden daher die Bemühungen zur Festigung
von Sicherheit und Zuammenarbeit im Mittelmeeraum als wichtigen Faktor 
der Stabilität in Europa fortsetzen. Wir begrüßen den Bericht des 
Treffens über den Mittelmeeerraum von Palma de Mallorca, dessen 
Ergebnisse wir alle unterstützen.

Wir sind besorgt über die in der Region anhaltenden Spannungen und 
bekunden erneut unsere Bereitschaft, unsere Anstrengungen zu erhöhen, 
um mit friedlichen Mitteln gerechte, gangbare und dauerhafte Lösungen 
für entscheidende offene Fragen auf der Grundlage der Achtung für die 
Prinzipien der Schlußakte zu finden.

Es ist unser Wunsch, günstige Bedingungen für eine harmonische 
Entwicklung und Diversifizierung von Beziehungen mit den 
nichtteilnehmenden Mittelmeerstaaten zu fördern. Die verstärkte 
Zusammenarbeit mit diesen Staaten wird mit dem Ziel fortgesetzt, die 
wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern und dadurch die 
Stabilität in der Region zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden wir uns 
gemeinsam mit diesen Ländern bemühen, das Wohlstandsgefälle zwischen 
Europa und seinen Nachbarn im Mittelmeerraum wesentlich zu verringern.

Nichtstaatliche Organisationen

Wir erinnern an die bedeutende Rolle, die nichtstaatliche 
Organisationen, religiöse und andere Gruppierungen sowie Einzelpersonen
bei der Verwirklichung der KSZE-Ziele gespielt haben, und werden deren 
Einsatz für die Durchführung der KSZE-Verpflichtungen durch die 
Teilnehmerstaaten weiter erleichtern.  Diese Organisationen, 
Gruppierungen und Einzelpersonen müssen auf geeignete Art und Weise in 
die Tätigkeit und die neuen Strukturen der KSZE einbezogen werden, 
damit sie ihre wichtigen Aufgaben erfüllen können.

         Neue Strukturen und Instituionen des KSZE-Prozesses

Unsere gemeinsamen Bemühungen um verstärkte Achtung der Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, um Festigung des Friedens und um 
Förderung der Einheit in Europa erfordern eine neue Qualität des 
politischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit und somit der 
Entwicklung der Strukturen der KSZE.

Die Intensivierung unserer Konsultationen auf allen Ebenen ist von 
vorrangiger Bedeutung für die künftige Gestaltung unserer Beziehungen. 

Zu diesem Zweck beschließen wir folgenden:
Wir, die Staats- und Regierungschefs, werden das nächste Mal in 
Helsinki anläßlich des KSZE-Folgetreffens 1992 zusammentreffen.  Danach
werden wir anläßlich weiterer Folgetreffen zusammentreffen.
Unsere Außenminister werden regelmäßig mindestens einmal jährlich, als 
Rat zusammentreten. Diese Treffen werden das zentrale Forum für 
politische Konsultationen im KSZE-Prozeß bilden. Der Rat wird Fragen 
prüfen, die für die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in 
Europa von Bedeutung sind, und entsprechende Beschlüsse fassen.
Das erste Treffen des Rates wird in Berlin stattfinden.
Ein Ausschuß Hoher Beamter wird die Treffen des Rates vorbereiten und 
dessen Beschlüsse durchführen. Der Ausschuß wird aktuelle Fragen prüfen
und kann entsprechende Beschlüsse fassen, unter anderem in Form von 
Empfehlungen an den Rat.

Zur Behandlung dringender Fragen können zusätzliche Treffen der 
Vertreter der Teilnehmerstaaten vereinbart werden.
Der Rat wird die Erarbeitung von Bestimmungen prüfen, die die 
Einberufung von Treffen des Ausschusses Hoher Beamter in dringlichen 
Situationen vorsehen.

Die Teilnehmerstaaten können auch Treffen anderer Minister 
vereinbaren.
Zur administrativen Unterstützung dieser Konsultationen richten wir in 
Prag ein Sekretariat ein.
Folgetreffen der Teilnehmerstaaten werden in der Regel alle zwei Jahre 
stattfinden, um den Teilnehmerstaaten Gelegenheit zu geben, eine 
Bestandsaufnahme der eingetretenen Entwicklungen vorzunehmen, die 
Verwirklichung eingegangener Verpflichtungen zu überprüfen und weitere 
Schritte im KSZE-Prozeß in Erwähung zu ziehen.

Wir bestätigen, in Wien ein Konfliktverhütungszentrum zu schaffen, das 
den Rat beim Abbau der Gefahr von Konflikten unterstützen soll.

Wir beschließen, in Warschau ein Büro für freie Wahlen einzurichten, um
Kontakte und den Inforamtionsaustausch im Zusammenhang mit Wahlen in 
den Teilnehmerstaaten zu erleichtern.

In Anerkennung der wichtigen Rolle, die Parlamentarier im KSZE-Prozeß 
spielen können, sprechen wir uns für eine stärkere Einbeziehung der 
Parlamentsarbeit in die KSZE aus, insbesondere durch die Schaffung 
einer parlamentarischen Versammlung der KSZE unter Beteiligung von 
Parlamentsmitgliedern aus allen Teilnehmerstaaten. Zudiesem Zweck 
befürworten wir nachdrücklich, daß Kontakte auf Parlamentsebene 
fortgesetzt werden, um Tätigkeitsbereich, Arbeitsmehtoden und 
Verfahrensregeln einer derartigen parlamentarischen Struktur der KSZE 
unter Nutzung vorhandener Erfahrungen und bereits geleisteter Arbeiten 
in diesem Bereich zu erörtern.

Wir beauftragen unser Außenminister, diese Frage bei ihrem ersten 
Treffen als Rat zu überprüfen.

Verfahrenstechnische und organisatorische Modalitäten hinsichtlich 
einiger Bestimmungen der Charta von Paris für ein neues Eruopa sind im 
Zusatzdokument festgelegt, das gleichzeitig mit der Charta von Paris 
angenommen wird.

Wir betrauen den Rat mit den weiteren Schritten, die zur Durchführung 
der im vorliegenden Dokument und im Zuatzdokument enthaltenen 
Beschlüsse erforderlich sein könnten, und mit der Prüfung weiter 
Maßnahmen zur Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. 
Der Rat kann jede Änderung des Zusatzdokuments vornehmen, die er für 
angebracht hält.

Das Original der Charta von Paris für ein neues Europa, das in Deutsch,
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch abgefaßt ist,
wird der Regierung der Französischen Republik zur Aufbewahrung in ihren
Archiven übergeben. Jeder der Teilnehmerstaaten erhält von der 
Französischen Republik eine gleichlautende Abschrift der Charta von 
Paris.

Der Text der Charta von Paris wird in jedem Teilnehmerstaat 
veröffentlicht, der ihn so umfassend wie möglich verbreitet und 
bekanntmacht.

Die Regierung der Französischen Republik wird gebeten, dem 
Generalsekretär der Vereinten Nationen den Text der Charta von Paris 
für ein neues Europa, die nicht registrierbar nach Artikel 102 der 
Charta der Vereinten Nationen ist, zur Weiterleitung an alle Mitglieder
der Organisation als offizielles Dokument der Vereinten Nationen zu 
übermitteln.

Die Regierung der Französischen Republik wird gleichfalls gebieten, den
Text der Charta von Paris an alle anderen im Text erwähnten 
internationalen Organisationen zu übermitteln.

ZU URKUND DESSEN setzen wir, die unterzeichnenden Hohen Vertreter der 
Teilnehmerstaaten, im Bewußtsein der hohen politischen Bedeutung, die 
wir den Ergebnissen des Gipfeltreffens beimessen, und mit der Erklärung
unserer Entschlossenheit, in Übereinstimmung mit den von uns angenommen
Bestimmungen zu handeln, unsere Unterschrift unter das vorliegende 
Dokument.

GEFERTIGT zu Paris, den 21. November 1990,

namens  (es folgen die Namen)

Quelle: Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung, Nr. 137, 24.11.1990




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