Start

Beiträge zur Politik  









Einige Bemerkungen über die Außerparlamentarische Opposition

von Johannes Agnoli

Die Unruhe hat schon die allerhöchste Stelle ergriffen: der Bundespräsident äußerte seine Besorgnis darüber, daß das von ihm international vertretene Volk sich für die Mängel des formal von ihm geführten Staates zu interessieren beginnt. Und nach dem Go-in der Studenten in das Berliner Abgeordnetenhaus hatte sich auch innerhalb der außerparlamentarischen Opposition einige Unruhe gezeigt: wie verhält es sich mit dem Respekt vor dem Parlament, vor der Rechtsstaatlichkeit, vor der Demokratie?

Einige Erklärungen sind hier notwendig:

1. Außerparlamentarische Opposition ist grundsätzlich: in der Sache und im Begriff, nicht gleich antiparlamentarisch. Sie ist vielmehr die normale Form der Beteiligung unzufriedener Gruppen am politischen Leben gerade der parlamentarischen Demokratie, und zwar als Stütze und zugleich Verlängerung der Politik oppositioneller Parlamentsparteien. Sie stellt also die gesellschaftliche Potenzierung der Parlamentsfronten dar, freilich sofern diese vorhanden sind, das ist: sofern die Parlamentsfronten ihrerseits gesellschaftliche Fronten effektiv widerspiegeln.

2. Da gesellschaftliche Oppositionsgruppen und parlamentarische Vertretung sich nicht durchgängig decken, kann es jederzeit zu Konflikten zwischen außerparlamentarischer und parlamentarischer Opposition kommen (wie übrigens genau so gut zwischen Herrschaftsgruppen und Mehrheiten mit der jeweiligen Parlamentsmehrheit, praktisch mit der jeweiligen Regierung). Ein solcher Konflikt kann sich auf das ganze Parlament ausdehnen, wenn er zu Auseinandersetzungen zwischen Öffentlichkeit und Staatsorganen führt: In solchen, seltenen Fällen übt die Öffentlichkeit, als Gesamtopposition zu den Verfassungsorganen (zu denen auch die Parteien gehören) einen Druck aus, der durchaus als "Parlarnentsnötigung" funktionieren kann. Beispiel: In der Spiegel-Affäre zwang nicht der Bundestag den Minister Strauß zum Rücktritt, sondern die mobilisierte Öffentlichkeit erzwang vom Bundestag die Distanzierung vom Minister und am Ende dessen unrühmlichen Abgang. Ein weiteres Beispiel von Parlamentsnötigung: in der Telephongebühren-Affäre wurde der Bundestag von der "Bild-Zeitung" aus den Parlamentsferien zurück- und praktisch "einberufen".

3. Es kann aber im Verlauf bestimmter politischer Prozesse zu einem Umschlag der außerparlamentarischen Opposition in einen offenen, antiparlamentarischen Kampf kommen. Daß die solcherart antiparlamentarisch gewordene Opposition als antidemokratisch bezeichnet wird, hängt teils mit der keineswegs gerechtfertigten Identifikation von Demokratie und parlamentarischem Formalismus zusammen, teils mit der Methode der Parlamentsparteien, sich selbst zu alleinigen Fundamenten des demokratischen Staats zu ernennen. Vielmehr: sofern Parlamente trotz demokratischer Wahlakte, aus denen sie hervorgehen, antidemokratisch funktionieren, muß der Kampf für die Demokratie in antiparlamentarischer Praxis geführt werden. Dies kann sich zuweilen auch auf Teilaspekte der Politik der Parlamentsparteien richten: ein Parlament muß als Ganzes kritisiert, im Falle der Passivität angegriffen werden, wenn z.B. sein Präsident öffentlich lügt, ohne dafür parlamentarisch zur Rechenschaft gezogen zu werden. Hier zeigt sich übrigens, daß der Umschlag ins Antiparlamentarische eng verknüpft ist mit dem Scheitern parlamentarischer Oppositionsparteien.

4. Ist die Involution des parlamentarischen Regierungssystems zur autoritären Herrschaftsform schon weit gediehen (wie etwa in der Bundesrepublik), so gewinnt die außerparlamentarische Opposition die neue Qualität, die sich aus dem Konflikt mit der neuen Qualität des Parlaments ergibt. Diese besteht -negativ- in dem Verlust an der auch verfassungsmäßig vorgesehenen V o l k s - vertretungsqualität, an der Kontrollfunktion und an der Öffentlichkeitsfunktion; positiv besteht die neue Qualität in der Wandlung des Parlaments zu einem Repräsentationsorgan der Herrschaft. Das nicht mehr vertretene Volk, zumindest die nicht mehr vertretenen Gruppen und Klassen müssen um der Demokratie willen zur Selbsthilfe greifen. Es ist ihr Recht, sich an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Wird das Parlament zu einem Instrument, dieses ihrer Rechte zu beschneiden, so bildet sich aus der außerparlamentarischen Opposition als Begleiterscheinung eines noch demokratisch sein könnenden Parlamentarismus das Gegengewicht zum antidemokratisch gewordenen Parlamentarismus.

5. Die Möglichkeiten der politischen Praxis sind für die außerparlamentarische Opposition von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Man denke an das Gewicht und an die Bedeutung der politischen Clubs in Frankreich, die sich inzwischen als anerkannte Gegner und Gegenspieler der offiziellen Organe etabliert haben, und den Republikanischen Club in West-Berlin, der zuweilen von den Vertretern der offiziellen Organe (und von der offiziösen Pressemacht) als Organisator des "Terrors" und - neuerdings - als Spionagezentrum bezeichnet wird. In vielen westlichen Ländern hat sich als Arbeitsprinzip der außerparlamentarischen Opposition durchgesetzt, in Z e n t r a l k a m p a g n e n solche politischen Ziele und Ideen zu vertreten, die in den Parlamenten kein Gehör finden oder von den Parlamenten bekämpft werden. Eine Zentralkampagne dürfte in der Zukunft sich mit der Anerkennung der DDR beschäftigen.

Solche Zentralkampagnen haben indessen eine Schwäche: sie propagieren allgemeine Ideen und können nur allgemeine politische Interessen ansprechen und mobilisieren. Sie werden nur dann erfolgreich sein und konkrete Gegenmacht gegen antidemokratische Involutionstendenzen bilden, wenn sie sich mit der Vertretung materieller besonderer Interessen der Abhängigen verbinden. Auch hier geht der Weg der Idee zunächst den Weg der Bedürfnisse. Auch hier blamiert sich die Idee, wenn sie das Bündnis mit den materiellen Interessen scheut. Die Herrschenden scheinen dieses Verhältnis besser zu kennen als die "Rebellen" von West-Berlin. Während einige Gruppen der außerparlamentarischen Opposition sich immer noch an Marcuses Thesen der Marginalgruppen orientieren und die Arbeiterschaft politisch abgeschrieben haben, verlangt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) für seine Investitionsbereitschaft, daß der West-Berliner Senat die Solidarisierung von Studenten und Arbeitern verhindere.

6. Und schließlich eine Bemerkung zu den Methoden der außerparlamentarischen Opposition. Gelingt es ihr, Massen in Bewegung zu setzen und dadurch zeit- und teilweise den Staatsapparat lahmzulegen oder zu irritieren, so wirft man ihr schnell vor, sie würde "die Straße" mobilisieren. Der "Druck der Straße" gerade auf frei gewählte Parlamente gilt bekanntlich als schweres Vergehen gegen Verfassung und Demokratie. Es fragt sich nur, wann ein Druck zulässig ist und akzeptabel erscheint. Jede Bevölkerungsgruppe muß mit den ihr eigenen Mitteln versuchen, sich Gehör zu verschaffen. Schreibt die außerparlamentarische Opposition an den Regierenden Bürgermeister einen Brief, so wird sie nicht beachtet. Keine Beachtung finden Studenten, die durch Petitionen parlamentarische Behandlung und Verwirklichung der Hochschulreform verlangen. Beachtung und Beantwortung findet aber jederzeit ein Brief des Herrn Fritz Berg oder eine Eingabe des BDI. Politisch ist aber der Druck eines BDI-Briefes (im Grunde ein postalisches Go-in) auf das Abgeordnetenhaus von West-Berlin ungleich stärker und einschneidender als ein Go-in von einigen Dutzend Studenten und sonstigen "Drahtziehern". Es gehört mit zur Perfidie des Herrschaftsmechanismus, Druck der Oberschichten als noble Empfehlung, Druck von unten als pöbelhafte Nötigung auszugeben.

Der "Druck der Straße" ist das legitime Mittel einer außerparlamentarischen Opposition, deren geschäftsordnungsmäßig korrekte Eingaben permanent im Papierkorb des Parlaments und der Regierung enden.


Quelle: GLASNOST-Privatarchiv











 

GLASNOST, Berlin 1992 - 2019